Einbürgerung von Selbstständigen: Das sind die Voraussetzungen
Mindestaufenthalt, Deutschkenntnisse, gesicherter Lebensunterhalt und vieles mehr! Stammen Sie aus einem Drittstaat, wird Ihnen bei einer Einbürgerung in Deutschland einiges abverlangt. Hier ein kurzer Überblick über die Voraussetzungen nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG):
- Aufenthaltsdauer: Sie müssen sich in der Regel seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten – bei besonderen Integrationsleistungen, wie zum Beispiel sehr gute schulische, berufliche oder gesellschaftliche Leistungen, genügen 3 Jahre.
- Identität: Ihre Identität und Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein und belegt werden können.
- Aufenthaltsstatus: Sie müssen bei Einbürgerung über einen Aufenthaltstitel verfügen, der entweder dauerhaft gilt oder für einen dauerhaften Aufenthalt ausgelegt ist. Bei Selbstständigkeit ist oft die Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG (Aufenthaltsgesetz) von Belang.
- Lebensunterhalt: Es muss sicher sein, dass Sie für sich selbst und gegebenenfalls für weitere Familienangehörige sorgen können. Ein Bezug von Sozialleistungen wie beispielsweise Bürgergeld steht einer Einbürgerung entgegen.
- Deutschkenntnisse: Für den deutschen Pass müssen Sie Deutsch auf mindestens B1-Niveau beherrschen.
- Rechts- und Gesellschaftsordnung: Bei Einbürgerung müssen Sie wissen, wie das Leben in der Bundesrepublik funktioniert und für welche Werte und Normen die deutsche Gesellschaft einsteht.
- Freiheitliche demokratische Grundordnung: Es ist bei Einbürgerung Pflicht, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen. Dazu braucht es eine Loyalitätserklärung.
- Straffreiheit: Eine Verurteilung wegen schwerer Straftaten steht einer Einbürgerung im Wege. Wollen Sie den deutschen Pass, dürfen Sie sich keine wesentlichen Vergehen zuschulden kommen lassen.
Die genannten Voraussetzungen sind allgemeingültig. Bedeutet: Sie gelten für alle Ausländer und Ausländerinnen, die den deutschen Pass erlangen wollen. Dementsprechend macht es auch keinen Unterschied, wie Sie ihr Geld verdienen. Die Einbürgerung für Selbstständige ist an die gleichen Bedingungen geknüpft wie für Angestellte.
Hinweis: Abweichungen von Voraussetzungen
Für bestimmte Personengruppen gilt mitunter eine erleichterte Einbürgerung. Das setzt allerdings besondere Umstände voraus. Darunter fallen zum Beispiel ein deutscher Ehepartner, ein Wiedergutmachungsanspruch oder ein deutscher Abschluss. Mitunter kann es also sinnvoll sein, zu prüfen, ob abweichende Regelungen gelten. Wir beraten Sie gerne.
Wichtig zu wissen dabei ist allerdings: Auch wenn sich die Voraussetzungen nicht unterschieden, gibt es erhebliche Abweichungen bei den Nachweisen, die im Einbürgerungsverfahren eingereicht werden müssen. Insbesondere müssen Sie die Wirtschaftlichkeit Ihrer Tätigkeit belegen.
Besondere Anforderungen bei Selbstständigkeit
Die Einbürgerung für Selbstständige setzt in Deutschland voraus, dass die jeweilige Tätigkeit dauerhaft den Lebensunterhalt sichert. Um das festzustellen, fordert die Einbürgerungsbehörde allerhand Unterlagen von Ihnen an und unterzieht diese einer genauen Prüfung. Eine Prognose soll schließlich bewerten, ob Ihnen Ihr Geschäft dauerhaft ein stabiles Einkommen einbringt.
Dazu werden unter anderem folgende Unterlagen herangezogen:
- Steuerbescheide,
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA),
- gegebenenfalls eine Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung,
- Handelsregisterauszug beziehungsweise Gewerbeanmeldung.
Die genannten Nachweise sind zusätzlich zu den üblichen Unterlagen bei Einbürgerung – dazu zählen etwa Ihr Pass, ein Sprachzertifikat, Prüfungszeugnisse und weitere Dokumente – einzureichen. Dabei sollten Sie auf Vollständigkeit besonders großen Wert legen. Denn: Unvollständige Unterlagen führen in der Regel zu Verzögerungen bei der Einbürgerung. Angesichts der ohnehin schon sehr langen Bearbeitungszeiten bei Anträgen von bis zu 2 Jahren oder länger, wird das schnell zum echten Ärgernis.
Hinweis: anwaltliche Hilfe
Aufgrund der zusätzlichen Anforderungen bei der Einbürgerung für Selbstständige ist anwaltliche Hilfe empfehlenswert. Eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt für Ausländerrecht weiß, worauf es besonders ankommt, sofern Sie Ihr eigenes Unternehmen führen.
Um Ihnen die konkreten Unterschiede bei den Anforderungen noch einmal zu verdeutlichen, finden Sie in der folgenden Tabelle eine Gegenüberstellung einer Einbürgerung unter „normalen“ Umständen und bei Selbstständigkeit.
Kriterium | Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen | Besondere Anforderungen für Selbständige |
---|---|---|
Aufenthaltsdauer | Mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (Verkürzung auf 3 Jahre bei außerordentlicher Integration möglich). | Keine Sonderregel für Selbständige – dieselben Fristen gelten. |
Aufenthaltsstatus | Unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Einbürgerungszeitpunkt. | Selbständige benötigen gegebenenfalls eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG. |
Lebensunterhalt | Eigenständig gesichert, ohne Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe. Die Behörde prüft Einkommen, Ausgaben und erstellt eine Prognose, ob auch künftig keine Bedürftigkeit zu erwarten ist. | Nachweis der finanziellen Stabilität der Selbständigkeit: Vorlage des letzten Steuerbescheids, eines vom Steuerberater geprüften Finanzberichts und Gewerbenachweis. |
Deutschkenntnisse | Niveau B1 schriftlich und mündlich (Nachweis z.B. durch Sprachzertifikat oder Schul-/Uni-Abschluss). | Keine Abweichung |
Gesellschaftliche Kenntnisse | Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse (Rechts- und Gesellschaftsordnung) durch bestandenen Einbürgerungstest. | Keine Abweichung |
Verfassungstreue | Bekenntnis zum Grundgesetz und zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung; keine extremistischen oder verfassungsfeindlichen Aktivitäten. | Keine Abweichung |
Keine Strafbarkeit | Straffreiheit bzw. keine erheblichen Vorstrafen (nicht über 90 Tagessätze); kein laufendes Strafverfahren. | Keine Abweichung |
Prognose: Darauf legen die Behörden Wert
Anhand der Geschäftsunterlagen verschafft sich die Einbürgerungsbehörde einen genauen Überblick über ihre finanzielle Situation und erstellt eine Zukunftsprognose. Stabile Zahlen, die ein ausreichendes Einkommen über die vergangenen 6 Monate belegen, führen in der Regel zu einer positiven Bewertung. Wohingegen niedrige oder stark schwankende Einkommen über einen längeren Zeitraum Zweifel bei den Behörden wecken können.
Auch hier kann sich anwaltliche Hilfe auszahlen. Fachkundige wissen, mit welchen Argumenten sich die Behörden im Zweifelsfall überzeugen lassen.
Wichtig: Rentenversicherung
Oftmals steht die Frage im Raum, ob eine Einbürgerung für Selbstständige an eine Rentenversicherung gebunden ist. Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Grundsätzlich ist eine vorhandene Altersvorsorge positiv. Letztlich wird aber im Einzelfall entschieden, ob selbige erforderlich ist oder nicht. Maßgeblich kann dabei Ihr Alter sein: Je älter Sie sind, desto wahrscheinlicher ist die Forderung nach einer Altersvorsorge.
Dauer der Selbstständigkeit: Das ist zu beachten
Wer sich selbstständig macht, erzielt in den ersten Monaten in den seltensten Fällen direkt große Gewinne. Das kann Zweifel hervorrufen, ob eine Einbürgerung möglich ist. Immerhin prüfen die Behörden, ob die Selbstständigkeit in den vergangenen 6 Monaten Gewinne abgeworfen hat. Hier kommt es mitunter auf Ihre finanzielle Situation an, bevor Sie Ihr eigenes Unternehmen gegründet haben. Lässt sich daraus eine positive Prognose ableiten, erhöht das Ihre Chancen auf eine Einbürgerung.
Von Bedeutung ist dabei zum Beispiel:
- Sie waren vor Ihrer Selbstständigkeit als Angestellte beziehungsweise Angestellter beschäftigt.
- Ihre Selbstständigkeit knüpft unmittelbar an Ihr Beschäftigungsverhältnis an.
- Ihr Lebensunterhalt war in der Vergangenheit dauerhaft gesichert und Ihr Businessplan lässt darauf schließen, dass sich daran nichts ändern wird.
Ist Ihr Geschäft noch jung, ist es mitunter eine Herausforderung eine Einbürgerung für Selbstständige durchzusetzen – unmöglich ist das aber nicht. Vertrauen Sie dabei auf anwaltliche Hilfe. Mit den passenden Argumenten lassen sich die Behörden bestenfalls überzeugen.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Ja, eine Einbürgerung als Selbstständige oder Selbstständiger ist möglich. Es gelten dabei die allgemeinen Voraussetzungen nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Unterschiede ergeben sich bei den geforderten Nachweisen, die einem Einbürgerungsantrag beizulegen sind. Die sind weitaus umfangreicher.