Das verbirgt sich hinter dem Einbürgerungstest
Mit dem Einbürgerungstest müssen Ausländerinnen und Ausländer nachweisen, dass sie gewisse Kenntnisse über das Leben und die Gesellschaft sowie die Sprache, Kultur, Geschichte und Gesetze in Deutschland besitzen. Eine bessere Integration soll damit sichergestellt werden.
Auch wenn der Test nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) Absatz 5 eine Voraussetzung für die Einbürgerung ist – er kann unabhängig von einem Antrag absolviert werden. Es braucht weder einen bestimmten Aufenthaltstitel, noch ist der Zeitpunkt von besonderer Bedeutung.
Wie so oft gilt auch beim Einbürgerungstest: Ausnahmen bestimmten die Regel! Es gibt Personen, die sich keinem Test unterziehen müssen.
Befreiung: Diese Personengruppen müssen keinen Test machen
Bestimmte Personengruppen müssen keinen Einbürgerungstest in Deutschland ablegen. Darunter fallen insbesondere:
- Menschen, die aufgrund einer Krankheit, Behinderung oder ihres Alters die erforderlichen Kenntnisse nicht erlangen können,
- Kinder unter 16 Jahren,
- Ausländerinnen und Ausländer mit deutschem Schulabschluss, einer Ausbildung oder einem Studium mit rechtlichen Anteilen oder im Bereich der Verwaltungswissenschaften,
- ehemalige Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter und/oder dessen nachgereiste Ehepartnerinnen beziehungsweise Ehepartner.
Einbürgerungstest: Anmeldung und Ablauf
Wollen Sie sich zu einem Einbürgerungstest anmelden, müssen Sie sich an die nächste Prüfstelle bei Ihnen vor Ort wenden. Welche das ist, können Sie beim Ausländeramt erfragen. Alternativ werfen Sie einen Blick auf unsere Übersicht. Hier finden Sie deutschlandweit alle Prüfstellen.
Dabei gilt: Die Teilnahme an einem Einbürgerungstest setzt einen Termin voraus. Und den müssen Sie persönlich vereinbaren.
Tipp: Viele Volkshochschulen agieren beim Einbürgerungstest als Prüfstellen. Ob es Termine für einen Einbürgerungstest gibt, kann online nachgeschaut werden. Termin-Vereinbarungen sind jedoch, wie bereits erwähnt, persönlich vorzunehmen. Da sich Volkshochschulen in nahezu jeder Gemeinde bzw. Kommune befinden, ist es gut möglich, dass es für Ihren Einbürgerungstest Termine ganz in der Nähe gibt.
Ablauf: Das erwartet Sie beim Einbürgerungstest
Der Einbürgerungstest ist ein Fragenkatalog, der sich aus insgesamt 33 Fragen zusammensetzt. Davon beziehen sich 30 auf das Leben in der Demokratie, die Geschichte und die Verantwortung Deutschlands sowie auf die Menschen und die Gesellschaft. Die übrigen drei Fragen drehen sich um das Bundesland, in dem Sie Ihren Erstwohnsitz haben.
Den Einbürgerungstest als Muster stellen wir Ihnen über den untenstehenden Link zur Verfügung. So erhalten Sie eine Idee davon, was Sie erwartet.
Wichtig: Da es ein Testfragebogen des Euro-Bildungswerks Nürnberg ist, beziehen sich die Bundesland-spezifischen Fragen auf Bayern
Sie haben 60 Minuten für die Abarbeitung Zeit. Der Einbürgerungstest besteht aus Fragen und Antworten, wobei letztere multiple Choice sind. Das bedeutet: Ihnen werden vier Antwortmöglichkeiten vorgegeben, aus denen Sie die korrekte auswählen müssen.
Die Auswertung des Einbürgerungstests wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorgenommen. Dort können Sie online auch nachschauen, wie es mit der Auswertung vorangeht.
Ergebnis: Wann ist der Test bestanden?
Wurden von Ihnen 17 der 33 Testfragen richtig beantwortet, haben Sie bestanden. Dabei zieht sich die Wartezeit nach einem Einbürgerungstest auf die Ergebnisse hin. Die Dauer der Auswertung kann Wochen, wenn nicht Monate betragen. Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Prüfstelle, wie lange Sie auf Ihr Testergebnis warten müssen.
Wichtig: Test nicht bestanden
Sind Sie beim Test „Leben in Deutschland” durchgefallen, ist das zwar ärgerlich. Konsequenzen ergeben sich daraus aber nicht. Sie können den ihn beliebig oft und zu jeder Zeit wiederholen.
Nach dem Einbürgerungstest kommen die Ergebnisse per Post zu Ihnen. Online sind diese nicht abrufbar.
Vorbereitung: Gibt es einen Einbürgerungstest auf Probe?
Für den Einbürgerungstest können Sie online üben oder an einem Kurs teilnehmen. Es bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten an:
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt für den Einbürgerungstest den kompletten Fragenkatalog zur Testvorbereitung im Online-Testcenter zur Verfügung.
- Prüfstellen veranstalten gegebenenfalls Übungs- bzw. Einbürgerungskurse. Die Teilnahme daran ist freiwillig.
- Verschiedene Anbieter bieten eine Einbürgerungstest-App zu Übungszwecken an.
Hinweis: Online-Testcenter
Im Online-Testcenter wird Ihnen zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest der gesamte Katalog an Fragen zugänglich gemacht. Sie können Ihr Deutschland-Wissen bei rund 310 Fragen auf die Probe stellen und für den Einbürgerungstest intensiv lernen.
Weitere Ratgeber zum Einbürgerungstest
“Leben in Deutschland”-Test: Alles zum Einbürgerungstest
Einbürgerungstest online: Kostenlos üben
Kosten und Gültigkeit: Das sollten Sie wissen
Bei einem Einbürgerungstest fallen Kosten an. Die Prüfstelle erhebt eine Gebühr in Höhe von 25 Euro, die sämtliche Vorgänge abdeckt:
- Anmeldung,
- Organisation,
- Prüfung,
- Kontrolle.
Haben Sie den Test einmal bestanden, gilt das Ergebnis dauerhaft. Der Einbürgerungstest besitzt keine Gültigkeit und muss somit einmalig absolviert werden. Müssen Sie den Test wiederholen, weil Sie durchgefallen sind, müssen Sie die Gebühr erneut bezahlen.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Einbürgerungstest: Häufig gestellte Fragen
Es müssen insgesamt 33 Fragen beantwortet werden. Die setzen sich aus unterschiedlichen Themenbereichen zusammen. Welche das sind, erfahren Sie hier. Der Einbürgerungstest kommt dabei mit Antworten daher. Von vier Antwortmöglichkeiten müssen Sie die richtige auswählen.
Kinder unter 16 Jahren müssen keinen Einbürgerungstest machen. Zudem sind mitunter Personen befreit, die aufgrund persönlicher Umstände wie Krankheit, Behinderung oder Alter nicht dazu in der Lage sind, sich das abgefragte Wissen anzueignen. Auch ehemalige Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter und deren nachgezogene Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner müssen keinen Test bei Einbürgerung vorweisen.
Sofern Sie sich einbürgern lassen wollen, müssen Sie in der Regel einen Einbürgerungstest ablegen. Nur bestimmte Personengruppen können sich unter Umständen befreien lassen bzw. sind von vornherein befreit. Welche das sind, lesen Sie hier.
Nein, Sie können sich zum Einbürgerungstest weder online anmelden, noch können Sie den online absolvieren. Sie müssen die Prüfstelle persönlich aufsuchen.
Nein, Sie müssen lediglich 17 der 33 gestellten Fragen korrekt beantworten. Damit haben Sie den Test bestanden. Möchten Sie noch ein wenig üben? Es gibt viele Möglichkeiten, für den Einbürgerungstest online zu üben.
Nein. Zwar müssen Sie erneut die anfallenden Kosten tragen. Auf das Einbürgerungsverfahren wirkt sich das jedoch nicht aus.
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