Kurz erklärt: Was ist ein elektronischer Aufenthaltstitel?
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) dient Ausländerinnen und Ausländern zusammen mit dem Reisepass als Ausweis. Er ist in seiner Funktion vergleichbar mit dem deutschen Personalausweis. Und auch optisch ähneln sich die beiden Dokumente. Ein elektronischer Aufenthaltstitel wird als Plastikkarte in Scheckkartenformat ausgestellt und unterscheidet sich damit in seiner Form nicht vom Personalausweis.
Hinweis: eAT nur für Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger
Ein elektronischer Aufenthaltstitel ist für EU-Bürger und Bürgerinnen nicht erhältlich. Weil sie sich grundsätzlich in der EU frei bewegen dürfen, benötigen sie keinen eAT. Ihr Nationalpass genügt als Ausweisdokument.
Und auch die Angaben auf dem Ausweis sind identisch. Auf dem eAT beziehungsweise der Karte finden sich neben einem Foto persönliche Angaben wie:
- Vor- und Nachname
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeit
- Adresse
- Geburtsdatum
- Aufenthaltstitel
- Gültigkeitsdatum der Karte
Wichtig: Gültigkeitsdatum der Karte bei unbefristeten Aufenthaltstitel
Das Gültigkeitsdatum, das auf der eAT-Karte abgedruckt ist, bezieht sich lediglich auf die Karte, nicht aber auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Oft kommt es hier zu Missverständnissen, da viele annehmen, der Titel laufe aus. Das tut er nicht. Lediglich der eAT muss als Ausweis erneuert werden.
Zudem enthält die Karte einen Chip, der als elektronisches Speichermedium neben den persönlichen Daten auch biometrische Merkmale wie zum Beispiel Fingerabdrücke sowie mögliche Nebenbestimmungen enthält. Je nachdem, ob letztere bestehen, wird ein elektronischer Aufenthaltstitel mit oder ohne Zusatzblatt ausgegeben.
Darüber hinaus ist der eAT mit einer Online-Ausweisfunktion versehen. Das ermöglicht es Ihnen, Angelegenheiten mit Behörden online zu klären oder auch andere Online-Dienste in Anspruch zu nehmen, für die es einen Ausweis braucht. Das setzt jedoch voraus, dass die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet ist. Mehr dazu erfahren Sie im Weiteren auf dieser Seite.
eAT: Klebeetikett nur in Ausnahmefällen
Vor Einführung elektronischer Aufenthaltstitel wurde der jeweilige Status per Klebeetikett in den Reisepass geklebt. Das kommt zwar heute auch noch vor – allerdings nur in Ausnahmefällen.
Als Aufkleber erhalten Sie Ihren Aufenthaltstitel zum Beispiel, wenn eine außergewöhnliche Härte vermieden oder ein Titel lediglich für einen Monat verlängert werden soll.
Alle Angaben im Blick: Das ist Ihr elektronischer Aufenthaltstitel
Damit Sie sich ein Bild vom eAT beziehungsweise der Karte machen können, stellen wir im Folgenden die Vorder- wie auch Rückseite mit den einzelnen Datensätzen dar.
Elektronischer Aufenthaltstitel: Wer benötigt ihn?
Der eAT wird von der Ausländerbehörde beantragt, sofern Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Blaue Karte EU
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU
- ICT-Karte
- Mobile-ICT-Karte
Sie selbst müssen keinen Antrag stellen. Ein elektronischer Aufenthaltstitel geht mit den genannten Titeln automatisch einher. Sie müssen sich lediglich für oder gegen eine Online-Ausweisfunktion entscheiden.
Hinweis: Elektronische Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion
Wollen Sie sich online mit Ihrem eAT ausweisen, gilt: Ein elektronischer Aufenthaltstitel ist zu aktivieren. Das macht die Bundesdruckerei zwar in aller Regel bei der Herstellung. Sie müssen die Funktion aber eigenständig freischalten. Und auch wenn die Aktivierung standardmäßig erfolgt, sollten Sie im Vorfeld mit der Behörde klären, ob Ihr elektronischer Aufenthaltstitel online nutzbar ist.
Es gilt aber eine Ausnahme bei der Ausstellung: Reisen Sie mit einem Visum nach Deutschland ein, wird Ihnen das erst einmal in den Pass geklebt. Haben Sie sich im Anschluss in Deutschland angemeldet, müssen Sie bei der Ausländerbehörde die Ausstellung des eAT beantragen.
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT): Beantragen leicht gemacht
Ihren eAT müssen Sie in der Regel nicht selbst beantragen. Sobald Sie eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU, Blaue Karte EU, ICT-Karte oder Mobile-ICT-Karte erfolgreich beantragt haben, erhalten Sie den eAT mit Erteilung des Titels automatisch. Die Ausländerbehörde fordert diesen für Sie an.
Allerdings: Läuft die Karte, auf dem Ihr eAT gespeichert ist, ab, müssen Sie eine Neuausstellung beantragen. Bei einem unbefristeten Aufenthaltstitel ist das in der Regel alle zehn Jahre nötig. Wichtig ist das, weil ein elektronischer Aufenthaltstitel eine Ausweisfunktion besitzt. Die Daten müssen möglichst aktuell sein. Das schließt auch das Foto mit ein, das auf der Karte von Ihnen abgebildet ist.
In aller Regel entspricht die Gültigkeit der Karte, der Gültigkeit des Reisepasses. Unter Umständen kann es hier jedoch zu Abweichungen kommen. In dem Fall wird die längere Gültigkeit des Aufenthaltstitels auf der Rückseite des eAT vermerkt.
Wichtig: neuer Nationalpass und sonstige Änderungen
Erhalten Sie einen neuen Nationalpass, müssen Sie auch einen neuen eAT beantragen. Denn: Auf der Karte ist die Ausweisnummer Ihres Passes gespeichert. Die ändert sich, sobald Sie einen neuen Nationalpass erhalten. Gleiches gilt, wenn sich zum Beispiel durch eine Hochzeit Ihr Name ändert oder Sie umziehen. Die Neuausstellung des eAT wird dabei auch oft als Übertrag bezeichnet.
Dabei sollten Sie beachten: Die Erneuerung elektronischer Aufenthaltstitel nimmt eine Dauer von mehreren Wochen in Anspruch. Mit circa sechs bis acht Wochen müssen Sie dabei rechnen.
Neuausstellung des eAT beantragen: So funktioniert’s
Muss Ihr elektronischer Aufenthaltstitel neu ausgestellt werden – weil zum Beispiel die Karte abläuft, Sie einen neuen Pass erhalten haben oder sich Ihr Name nach einer Hochzeit geändert hat – müssen Sie dafür einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren. Je nach Anlass der Erneuerung werden:
- zwei aktuelle biometrische Fotos,
- neue Fingerabdrücke für die biometrischen Daten und ggf.
- der alte wie neue Nationalpass
von der Ausländerbehörde verlangt. Ein elektronischer Aufenthaltstitel wird daraufhin von der Bundesdruckerei produziert. Das dauert in der Regel etwa sechs bis acht Wochen.
Liegt Ihr elektronischer Aufenthaltstitel zum Abholen in der Behörde bereit, erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung. Für die Abholung müssen Sie gegebenenfalls einen Termin vereinbaren. Informieren Sie sich darüber im Vorfeld bei Ihrer Behörde.
Kosten: Diese Gebühren fallen bei Ausstellung des eAT an
Erhalten Sie Ihren eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) zum ersten Mal, fallen nur die Gebühren an, die im Rahmen Ihres Antrags auf den jeweiligen Aufenthaltstitel erhoben werden an.
Aufenthaltstitel | Zusatz | Höhe der Gebühren |
---|---|---|
Aufenthaltserlaubnis | 100 Euro | |
Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU | 109 Euro | |
Niederlassungserlaubnis | für Hochqualifizierte | 147 Euro |
Niederlassungserlaubnis | zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit | 124 Euro |
Niederlassungserlaubnis | 113 Euro | |
Blaue Karte EU/ICT-Karte | 100 Euro | |
Blaue Karte EU/ICT-Karte | Verlängerung um bis zu drei Monate | 96 Euro |
Blaue Karte EU/ICT-Karte | Verländerung um mehr als drei Monate | 93 Euro |
Blaue Karte EU/ICT-Karte | Wechsel des Aufenthaltszwecks | 98 Euro |
Mobiler-ICT-Karte | 80 Euro | |
Mobiler-ICT-Karte | Verlängerung | 70 Euro |
Verlieren Sie Ihren eAT beziehungsweise die Karte, fällt für die Neuausstellung eine Gebühr in Höhe von 67 Euro an.
Funktionen und Vorteile des eAT
Ein eAT bedeutet vor allem hinsichtlich der Online-Ausweisfunktion Vorteile. Sie können sich damit im Internet oder an Automaten sicher ausweisen und sparen so Zeit, Kosten und Wege. Ihre Daten sind dabei immer geschützt.
Ehe eine Nutzung jedoch möglich ist, muss die Funktion beim elektronischen Aufenthaltstitel durch Sie freigeschaltet werden. Sie entscheiden also, ob Sie diese nutzen wollen oder nicht. Grundsätzlich sind nahezu alle eAT online-fähig. Die benötigte Aktivierung elektronischer Aufenthaltstitel erfolgt bereits durch die Bundesdruckerei während der Herstellung. Dadurch allein ist die Funktion jedoch noch nicht nutzbar. Das bedeutet nur, dass es möglich ist.
Wichtig: Keine Online-Ausweisfunktion
Bei einem Hinweis auf Ihrer eAT-Karte, dass die enthaltenen Personalien ausschließlich auf Ihren Angaben beruhen, können Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen. Darüber hinaus ist dafür ein Mindestalter von 16 Jahren vorgesehen.
Und so richten Sie die Funktion ein:
- Ein elektronischer Aufenthaltstitel wird mit PIN-Brief ausgestellt. Der Brief enthält dabei wichtige Informationen über die Online-Ausweisfunktion sowie eine Einmal-PIN (Transport-PIN) und eine Nummer zur Aufhebung einer PIN-Blockade, der sogenannte PUK. Bewahren Sie den Brief also gut auf.
- Die Einmal-PIN ersetzen Sie durch eine selbstgewählte sechsstellige PIN-Zahl. Dafür benötigen Sie neben einer kostenlosen Ausweis-App, den Transport-PIN, die eAT-Karte sowie ein Smartphone oder Kartenlesegerät. Nach erfolgreicher Änderung der PIN, ist Ihr elektronischer Aufenthaltstitel einsatzbereit. Das Freischalten ist erfolgt.
Hinweis: Ausweis-App
Die Ausweis-App ist eine Software, die Ihren eAT beziehungsweise die Karte ausliest. Die Software ermöglicht einen verschlüsselten und sicheren Datenaustausch zwischen dem Ausweis und dem jeweiligen Online-Dienst. Ein elektronischer Aufenthaltstitel ist ohne App nicht online nutzbar.
Elektronischer Aufenthaltstitel: Gültigkeit
Elektronische Aufenthaltstitel sind zu verlängern beziehungsweise zu erneuern. Wie lange ein eAT dabei gültig ist, richtet sich nach der Art und Gültigkeit des jeweiligen Aufenthaltstitels. Eine Verlängerung beziehungsweise Erneuerung erfolgt dann im Zuge des Antrags auf Verlängerung des bestehenden oder bei Beantragung eines anderen Titels. Verfügen Sie über einen unbefristeten Aufenthaltstitel, ist eine Erneuerung nach spätestens zehn Jahren vonnöten.
Wichtig: Erneuerung bei unbefristeten Aufenthaltstitel
Ist ein elektronischer Aufenthaltstitel abgelaufen, bedeutet das nicht, dass damit auch der unbefristete Aufenthaltstitel erlischt. Der ist nach wie vor gültig. Um sich aber weiterhin ausweisen zu können, sollten Sie darauf achten, dass Ihr eAT stets Gültigkeit besitzt.
Erhalten Sie hingegen einen neuen Reisepass oder Passersatz, müssen Sie auch einen neuen eAT beantragen. Hintergrund ist, dass Ihre Passnummer auf dem eAT beziehungsweise der Karte gespeichert ist. Läuft Ihr Reisepass oder Passersatz aus, sollten Sie auch an die Erneuerung der eAT-Karte und damit auch des eAT denken.
Verlust und Diebstahl: So kommen Sie an einen neuen eAT
Ist Ihnen Ihr elektronischer Aufenthaltstitel beziehungsweise die Karte abhandengekommen, ist es wichtig, dass Sie diese in einem ersten Schritt sperren lassen. Das können Sie über eine Hotline mit der Nummer 116 116 (innerhalb von Deutschland, gebührenfrei) oder 0049-116 116 (im Ausland, gebührenpflichtig) unter Nennung Ihres Namens, Geburtsdatums und dem Sperrkennwort vornehmen lassen.
Alternativ können Sie auch Ihre zuständige Ausländerbehörde über den Verlust des eAT informieren.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Elektronischer Aufenthaltstitel: Häufig gestellte Fragen
Einen eAT erhalten Sie, wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Blaue Karte EU
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU
- ICT-Karte
- Mobile-ICT-Karte
Weiterführende Infos erhalten Sie im Ratgeber.
Wurde Ihr elektronischer Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt ausgestellt, gelten für Ihren Titel Nebenbestimmungen. Welche das sind, darüber liefert das Zusatzblatt Auskunft. Zwar sind die Nebenbestimmungen auch auf dem Chip der Karte gespeichert. Auf die können jedoch nur berechtigte Stellen wie die Polizei oder der Zoll zugreifen.
Ja, mit dem eAT können Sie entsprechend der jeweiligen Bestimmungen, die für Ihren Aufenthaltstitel gelten, reisen. Vielmehr müssen Sie die Karte zusammen mit Ihrem Reisepass sogar mitführen. Im Falle einer Kontrolle erhalten die Beamten so schnell alle nötigen Informationen zu Ihrem Aufenthaltsrecht.
Ob die Möglichkeit besteht, dass Ihnen Ihr elektronischer Aufenthaltstitel per Post zugeschickt wird, erfragen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde. In bestimmten Fällen ist ein Versand per Einschreiben möglich. Besteht die Möglichkeit nicht, müssen Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel abholen – oftmals mit Termin.
Nachdem die Ausländerbehörde Ihren eAT bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben hat, dauert es in etwa zwischen sechs und acht Wochen, bis dieser fertiggestellt ist. Für die Abholung elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wird in der Regel ein Termin benötigt.
Der eAT stellt für Ausländerinnen und Ausländer eine Art Ausweis, ähnlich dem deutschen Personalausweis dar. Dabei besitzt auch ein elektronischer Aufenthaltstitel eine Online-Funktion. Aktivieren beziehungsweise freischalten müssen diese die Inhaberinnen und Inhaber des eAT selbst. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.
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