Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erlaubnisfiktion ist eine Form der Fiktionsbescheinigung
  • Die Bescheinigung setzt eine legale Einreise voraus.
  • Eine Erlaubnisfiktion erlischt in der Regel automatisch.

Erlaubnisfiktion: Dann erhalten Sie die Bescheinigung

Die Erlaubnisfiktion ist eine Form der Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 AufenthG (Aufenthaltsgesetz) und wird Ihnen ausgestellt, sofern Sie zwar rechtmäßig nach Deutschland eingereist sind, aber noch keinen Aufenthaltstitel besitzen. Im Zuge Ihres Erstantrags erhalten Sie dann diese Bescheinigung. Die bestätigt, dass Sie legal im Land sind und verfällt automatisch, sobald die Ausländerbehörde über Ihren Antrag entschieden hat.

Eine rechtmäßige Einreise bezieht sich dabei nicht auf eine Einreise mit einem Visum – das stellt bereits einen Aufenthaltstitel dar. Vielmehr beziehen sich die Regelungen der Erlaubnisfiktion auf eine legale Einreise von Ausländerinnen und Ausländern, für die keine Visumpflicht gilt. Darunter fallen beispielsweise Menschen aus folgenden Ländern:

  • USA,
  • Kanada,
  • Australien und
  • Japan.

Ihnen ist es gestattet, einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland erst zu beantragen, sobald sie angekommen sind. Wichtig dabei ist lediglich, dass der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis umgehend gestellt wird. Denn, wenn auch kein Visum benötigt wird, gilt ein sogenannter visumfreier Zeitraum, über den der Aufenthalt legal ist. In der Regel beträgt der bis zu 90 Tage.

Ebenso können Sonderregelungen greifen, nach denen der Gesetzgeber eine visumfreie Einreise für bestimmte Personengruppen gestattet. Die betreffen vor allem Flüchtlinge aus Kriegsgebieten.

Hinweis: Arten einer Fiktionsbescheinigung

Es werden insgesamt 3 Arten einer Fiktionsbescheinigung unterschieden: Erlaubnisfiktion, Fortgeltungfiktion und Duldungsfiktion. Je nach Status, mit dem Sie sich in Deutschland aufhalten, kommt eine andere Form zum Tragen. Während die Erlaubnisfiktion bei erstmaliger Antragstellung greift, ist die Fortgeltungsfiktion bei Verlängerung oder Erneuerung eines bestehenden Titels von Belang. Die Duldungsfiktion hingegen kommt bei illegalen Aufenthalten zum Tragen. 

Wichtig dabei ist zu wissen, welche Freiheiten beziehungsweise Einschränkungen Sie hinnehmen müssen, bis Sie Ihren Aufenthaltstitel erhalten.

Ihre Rechte mit einer Erlaubnisfiktion

Halten Sie sich ohne gültigen Aufenthaltstitel, jedoch mit einer Erlaubnisfiktion in Deutschland auf, müssen Sie vorerst weitreichende Einschränkungen hinnehmen. So dürfen Sie in der Regel nicht arbeiten, bis Sie einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis erhalten haben. 

Ebenso wenig sind Reisen möglich. Bei Erlaubnisfiktion gilt: Verlassen Sie Deutschland, verliert die Fiktionsbescheinigung ihre Gültigkeit. Warten Sie deshalb, bis die Ausländerbehörde über Ihren Antrag entschieden hat.

Positive Nachrichten gibt es hingegen beim Thema Sozialleistungen – darauf haben Sie in der Regel einen Anspruch. Beispielsweise können Sie mit einer Erlaubnisfiktion SGB II-Leistungen, sprich Bürgergeld, beziehen. Das ergibt sich aus der Tatsache, dass Sie sich legal in Deutschland aufhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie selbst nicht genug Geld zur Verfügung haben, um für sich selbst zu sorgen. Die Behörden prüfen Ihre finanziellen Möglichkeiten dabei ganz genau.

Auf unserer Partnerseite hartz4widerspruch.de finden Sie umfangreiche Informationen zum Thema Bürgergeld, den Anspruchsvoraussetzungen und dem Antragsprozess.

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Quellen:

Über den Autor

Mohamed El-Zaatari
Mohamed El-Zaatari LinkedIn

Mohamed El-Zataari ist Experte fürs Ausländer- und Sozialrecht. Als ehemaliger Dezernatsleiter Rechtsangelegenheiten beim Amt für Versorgung und Integration Bremen ist er seit 2022 Abteilungsleiter der genannten Rechtsgebiete bei rightmart in Bremen. Mitte 2024 wurde er zudem Partner der rightmart Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Sein Wissen behält er dabei nicht für sich: Als Dozent im Sozialrecht profitieren auch die Nachwuchsjuristen und -juristinnen von seinem Know-how.

Kann ich Bürgergeld mit einer Erlaubnisfiktion beziehen?

Ja, sofern Sie selbst nicht für Ihren Lebensunterhalt sorgen können, ist ein Anspruch auf Bürgergeld nicht auszuschließen. Im Ratgeber gehen wir auf SGB II-Leistungen bei Erlaubnisfiktion ein.

Was ist eine Erlaubnisfiktion?

Eine Erlaubnisfiktion ist eine Fiktionsbescheinigung, mit der Ihnen ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland bestätigt wird, auch wenn Sie noch keinen Aufenthaltstitel besitzen. Voraussetzung dabei ist, dass Sie legal nach Deutschland eingereist sind.

Im Beitrag erklären wir Ihnen genau, wann Sie eine Erlaubnisfiktion erhalten.