Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Fachkräfteeinwanderung nach Deutshcland gibt es unterschiedliche gesetzliche Grundlagen.
  • Die drei Säulen der Fachkräfteeinwanderung sprechen unterschiedliche Qualifikations-Level an.
  • Für bestimmte Berufsgruppen gelten Erleichterungen für die Einwanderung.

§ 18 AufenthG: Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung

Die Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland basiert auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen. Eine zentrale Vorschrift ist § 18 Aufenthaltsgesetz. Er regelt die allgemeinen Bedingungen, unter denen Ausländerinnen und Ausländer als Fachkräfte einreisen und arbeiten dürfen.

Voraussetzung ist in erster Linie eine qualifizierte Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium, das in Deutschland anerkannt ist. Wenn Sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen, können Sie einen Aufenthaltstitel erlangen, mit dem Sie auch direkt eine Arbeit entsprechend Ihrer Qualifizierung aufnehmen können.

Zusätzlich brauchen Sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot von einem deutschen Arbeitgeber mit ausreichendem Einkommen zur Finanzierung Ihres Lebensunterhaltes. In vielen Fällen verlangen die Behörden zudem Deutschkenntnisse auf B1-Niveau.

Um dem zunehmenden Fachkräftemangel zu begegnen, hat Deutschland ergänzend das Fachkräfteeinwanderungsgesetz eingeführt. Das baut auf den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes auf und schafft zusätzliche Möglichkeiten, qualifizierte Ausländerinnen und Ausländer für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen. Es legt fest, welche Qualifikationen zählen, wie Anträge gestellt werden und welche zusätzlichen Wege offenstehen.

Ein zentrales Element des Gesetzes sind die drei Säulen der Fachkräfteeinwanderung. Die schaffen zusätzliche Zugangsmöglichkeiten, die über den klassischen Weg nach § 18 AufenthG hinausgehen.

Hinweis: § 18 AufenthG

§ 18 des Aufenthaltsgesetzes regelt allgemeine Bestimmungen, die ausländische Fachkräfte erfüllen müssen, um in Deutschland leben und arbeiten zu dürfen. Der Gesetzesabschnitt bildet damit die Grundlage für weiterführende Regelungen, zum Beispiel nach den §§ 18a, 18b, 18g und 19c AufenthG.

Die drei Säulen der Fachkräfteeinwanderung

Das System der Fachkräfteeinwanderung in Deutschland basiert auf drei Säulen. Die entscheiden darüber, aufgrund welcher Eigenschaften und Fähigkeiten Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

  1. Fachkraft: Sie verfügen über eine qualifizierte Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium, das in Deutschland anerkannt ist. Mit einem anerkannten Abschluss erfüllen Sie die wichtigste Voraussetzung für den direkten Zugang zum Arbeitsmarkt.
  2. Erfahrung: Auch ohne formale Anerkennung ist die Erteilung eines Visums möglich. Dafür müssen Sie unter anderem mehrere Jahre Berufserfahrung nachweisen. In vielen Fällen genügt ein Arbeitsvertrag und der Nachweis über Ihre praktische Tätigkeit.
  3. Potenzial: Die Potenzial-Säule richtet sich an Personen, die noch kein konkretes Arbeitsplatzangebot haben. Grundlage ist die Chancenkarte, die unter anderem auf einem Punktesystem basiert. Je nach Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Alter und Bezug zu Deutschland erhalten Sie Punkte – es gilt, insgesamt 6 zu erreichen. Die Chancenkarte berechtigt Sie zur Einreise nach Deutschland zwecks Arbeitsplatzsuche.

Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten

Kommen Sie aus einem Drittstaat nach Deutschland, benötigen Sie für Ihre Einreise und den Aufenthalt nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz einen gültigen Aufenthaltstitel. Im Unterschied zu Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union besteht für Sie keine Freizügigkeit. Daher prüfen die Behörden genau, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. 

Fachkräfteeinwanderung: Das Punktesystem

Um einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis als Fachkraft zu erhalten, gibt es in Deutschland ein spezielles Punktesystem, nach dem Sie und Ihre Qualifikation eingestuft werden.  Je mehr Punkte Sie erreichen, desto größer sind Ihre Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten. Mehrere Faktoren spielen dabei eine Rolle:

  • Qualifikation: anerkannter Berufs- oder Hochschulabschluss.
  • Berufserfahrung: praktische Erfahrung in Ihrem Fachgebiet.
  • Sprachkenntnisse: Deutschkenntnisse nachgewiesen durch Zertifikate.
  • Alter: Bewerberinnen und Bewerber unter 35 Jahren erhalten zusätzliche Punkte.
  • Bezug zu Deutschland: frühere Aufenthalte oder Verwandte in Deutschland.

Das Punktesystem stellt sicher, dass Sie als Fachkraft den Anforderungen des deutschen Arbeitsmarkts entsprechen.

Chancenkarte: Förderung der Fachkräfteeinwanderung

Die Chancenkarte, auch Job-Visa bezeichnet, ist ein Aufenthaltstitel, der es Ihnen ermöglicht, nach Deutschland einzureisen, um sich einen Arbeitsplatz zu suchen. Das Punktesystem kommt in dem Kontext zum Tragen, sofern Sie zwar in Deutschland nicht als Fachkraft gelten, aber dennoch bestimmte Qualifikationen wie einen in Ihrem Heimatland anerkannten Hochschul- und/oder Berufsabschluss verfügen und deutsche Sprachkenntnisse auf A1-Niveau vorweisen. 

Bekommen Sie nach dem Punktesystem aufgrund weiterer Eigenschaften mindestens 6 Punkte zusammen, können Sie die Chancenkarte beanspruchen.

Hinweis: Fachkraft

Als Fachkraft gelten Sie in Deutschland, wenn Sie eine berufliche oder akademische Ausbildung haben, die auch in der Bundesrepublik anerkannt ist. Gleiches gilt im Falle eines hierzulande erworbenen Hochschul- oder Berufsschulabschlusses. Dabei benötigen Sie entsprechende Qualifikationsnachweise.

Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung: Voraussetzungen im Überblick

Damit Sie als Ausländerin oder Ausländer die Möglichkeit der Fachkräfteeinwanderung nutzen können, müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Anerkannte Qualifikation: Sie besitzen eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium.
  • Arbeitsplatzangebot: Sie haben bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben oder ein konkretes Jobangebot.
  • Deutschkenntnisse: In vielen Berufen brauchen Sie mindestens Deutschkenntnisse auf Niveau B1. Bei akademischen Berufen genügen unter Umständen Englischkenntnisse.
  • Existenzsicherung: Sie weisen nach, dass Ihr Einkommen Ihren Lebensunterhalt deckt.
  • Visumverfahren: Vor der Einreise beantragen Sie ein Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
  • Berufsausübungserlaubnis: Sie haben insbesondere in reglementierten Berufen, wie zum Beispiel in Gesundheitsberufen, eine berufliche Zulassung.

Die Ausländerbehörden prüft sorgfältig, ob Sie alle der genannten Bedingungen erfüllen und entschiedet anschließend über Ihren Antrag.

Erleichterung der Fachkräfteeinwanderung

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sieht für bestimmte Berufsgruppen Erleichterungen vor. Akademische Fachkräfte mit einem anerkannten Hochschulabschluss profitieren beispielsweise oft von gelockerten Auflagen. 

Zählen Sie zu dieser Gruppe, wird Ihr Abschluss in der Regel direkt anerkannt. Sie müssen kein zusätzliches Anerkennungsverfahren durchlaufen. Außerdem entfällt in vielen Fällen eine sogenannte Vorrangprüfung. 

Hinweis: Vorrangprüfung

Bei der Vorrangprüfung prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob es andere Bewerber aus Deutschland oder der Europäischen Union ein Vorrecht auf Ihren Arbeitsplatz haben. Bei der Fachkräfteeinwanderung entfällt dieser Check.

Auch IT-Fachkräfte oder Arbeitskräfte in Pflegeberufen erhalten schneller ein Visum, wenn sie mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nachweisen. Durch die Vereinfachung der Fachkräfteeinwanderung genügt für diese Berufsgruppen in vielen Fällen ein Arbeitsvertrag, ohne offizielle Anerkennung des Abschlusses.

Verfahren: Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland

Das Verfahren zur Fachkräfteeinwanderung läuft in mehreren Schritten ab. Zuerst empfiehlt es sich zu prüfen, ob Ihr Berufsabschluss in Deutschland anerkannt ist. Dafür wenden Sie sich an die zuständige Anerkennungsstelle. Nach der Anerkennung können Sie sich auf Arbeitsplatzsuche begeben und sich um ein konkretes Jobangebot entsprechend Ihrer Qualifikation bemühen.

Hinweis: zuständige Anerkennungsstelle

Um herauszufinden, welche Stelle für die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses zuständig ist, nutzen Sie das Portal Anerkennung in Deutschland. Geben Sie dort Ihren Beruf und Ihren Wohnort ein. Das Portal zeigt Ihnen, welche Behörde oder Kammer für Ihren Antrag verantwortlich ist. Zudem erhalten Sie alle Informationen zu relevanten Stellen, den erforderlichen Unterlagen und den Abläufen.

Haben Sie einen Arbeitsvertrag erhalten, beantragen Sie ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland. Dort reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein. Dazu gehören die Nachweise Ihrer Qualifikation, der Arbeitsvertrag, ein Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse und Unterlagen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts.

Nach der Einreise stellen Sie bei der Ausländerbehörde in Deutschland den Antrag auf Ihre Aufenthaltserlaubnis. Die Behörde prüft erneut Ihre Unterlagen und stellt Ihnen anschließend den Aufenthaltstitel aus. Erst dann dürfen Sie Ihre Arbeit aufnehmen. Das gesamte Verfahren erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Geduld, um Verzögerungen zu vermeiden.

So funktioniert die Fachkräfteeinwanderung
 

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Quellen:

Über den Autor

Mohamed El-Zaatari
Mohamed El-Zaatari LinkedIn

Mohamed El-Zataari ist Experte fürs Ausländer- und Sozialrecht. Als ehemaliger Dezernatsleiter Rechtsangelegenheiten beim Amt für Versorgung und Integration Bremen ist er seit 2022 Abteilungsleiter der genannten Rechtsgebiete bei rightmart in Bremen. Mitte 2024 wurde er zudem Partner der rightmart Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Sein Wissen behält er dabei nicht für sich: Als Dozent im Sozialrecht profitieren auch die Nachwuchsjuristen und -juristinnen von seinem Know-how.

Was sind die Eckpunkte der Fachkräfteeinwanderung?

Das System der Fachkräfteeinwanderung basiert neben den allgemeinen rechtlichen Bedingungen nach § 18 AufenthG auf drei Säulen: Fachkraft, Erfahrung und Potenzial.
Je nach Ihren Qualifikationen und Fähigkeiten haben Sie die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel zu erlangen.

Was genau sich hinter den drei Säulen verbirgt, erklären wir Ihnen im Beitrag.

Was ist Fachkräfteeinwanderung?

Fachkräfteeinwanderung bedeutet, dass Ausländerinnen und Ausländer mit anerkannter Berufsausbildung oder Hochschulabschluss und passendem Arbeitsplatz die Möglichkeit haben, in Deutschland beruflich Fuß zu haben und sich ein Leben in der Bundesrepublik aufzubauen. Ziel ist es, qualifizierte Zuwanderung zu fördern und dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzuwirken. Im Ratgeber führen wir die Fachkräfteeinwanderung genauer aus.

Wie funktioniert Fachkräfteeinwanderung?

Um im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung in Deutschland einreisen, ist es in einem ersten Schritt wichtig, dass Sie Ihre Qualifikation anerkennen lassen und sich ein Arbeitsplatzangebot sichern. Danach beantragen Sie ein Visum. Nach der Einreise stellen Sie den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde. So durchlaufen Sie ein strukturiertes Verfahren, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Einzelheiten haben wir im Beitrag für Sie zusammengefasst.

Wann ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung in Kraft getreten?

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wurde am 23. Juni 2023 vom Bundestag beschlossen und am 7. Juli 2023 im Bundesrat gebilligt. Die ersten Regelungen, insbesondere zur Blauen Karte und § 18a/b AufenthG, traten am 18. November 2023 in Kraft. In unserem Ratgeber zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie weiterführende Informationen mit Eckdaten zu wichtigen Neuerungen.