Nachzug von Familienangehörigen: Für wen gilt das?
Viele Ausländerinnen und Ausländer lassen in ihrem Heimatland ihre Familie zurück, um sich ein Leben in Deutschland aufzubauen. Ist das geschafft, soll auch die Familie nachgeholt werden. Die Familienzusammenführung ist grundsätzlich auch möglich. Der Schutz von Ehe und Familie ist sogar in Artikel 6 Grundgesetz gesetzlich festgehalten. Bestimmte Voraussetzungen müssen dennoch erfüllt werden.
In diesem Beitrag geht es ausschließlich um Familienzusammenführungen ohne Fluchthintergrund. Sind Sie aus Ihrem Heimatland geflüchtet, gelten mitunter andere Voraussetzungen.
Dabei spielt der Aufenthaltstitel des in Deutschland lebenden Familienmitglieds eine entscheidende Rolle. Viele Bedingungen richten sich danach. Verfügen Sie über einen der folgenden Aufenthaltstitel, ist eine Familienzusammenführung möglich:
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
- Aufenthaltserlaubnis
- Blaue Karte EU
- ICT-Karte oder Mobile ICT-Karte
Auch bei einem vorübergehenden Deutschlandaufenthalt zu Forschungszwecken nach § 18e AufenthG (Aufenthaltsgesetz), ist ein Nachzug von Angehörigen möglich.
Wichtig: Nachzug zu Deutschen
Wer im Zuge einer Familienzusammenführung zu Deutschen zieht, profitiert mitunter von Erleichterungen bei den Voraussetzungen. Sind Sie bereits eingebürgert, ist das ein wichtiger Vorteil für Ihre Angehörigen.
Wer kann bei Familienzusammenführung nachziehen?
Ist eine Familienzusammenführung nach dem Aufenthaltstitel möglich, bleibt noch zu klären, wer überhaupt als Angehörige oder Angehöriger nachziehen darf. Auch hier gibt es klare Vorgaben:
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
- minderjährige Kinder
- Eltern von in Deutschland lebenden Kindern
- weitere Familienangehörige
Zu letzteren zählen zum Beispiel Eltern oder Schwiegereltern. Dabei sind jedoch die Umstände entscheidend. Oft muss hier für die Familienzusammenführung ein Härtefall, also ein Notfall, vorliegen. Wann der gegeben ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Es muss der Einzelfall betrachtet werden. Wir prüfen für Sie, welche Möglichkeiten bestehen, wollen Sie Eltern oder Schwiegereltern nachholen.
Sonderfall: Schwangerschaft
Eine Familienzusammenführung bei Schwangerschaft ist auch bei unverheirateten Paaren möglich. Das setzt jedoch voraus, dass die in Deutschland lebende Mutter ihre Schwangerschaft mit einem Attest nachweist. Zudem muss die Vaterschaft von Mutter und Vater anerkannt werden.
Daneben gelten eine Reihe weiterer Voraussetzungen. Die sind mitunter sehr komplex, weshalb wir Ihnen empfehlen, sich fachlichen Rat bei einer Anwältin oder einem Anwalt für Ausländerrecht einzuholen.
Weitere Ratgeber zur Familienzusammenführung
§ 28 AufenthG: Alle Infos zum Familiennachzug
Ehegattennachzug: Voraussetzungen und Antragstellung
Voraussetzungen der Familienzusammenführung
Ein Familiennachzug ist an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden. Die sind vom in Deutschland lebenden Familienmitglied, wie auch von den nachziehenden Angehörigen zu erfüllen.
Wichtig: Unterschiedliche Regelungen
Je nach Aufenthaltstitel der in Deutschland lebenden Person und der Verbindung zum nachziehenden Familienmitglied – ob Ehepartner oder -partnerin, Kind oder Elternteil – können unterschiedliche Regelungen gelten. Deshalb empfehlen wir, sich anwaltlichen Rat einzuholen. So wissen Sie ganz genau, welche Voraussetzungen für Sie und Ihre Angehörigen gelten.
Auch wenn eine Familienzusammenführung an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden ist. Es lassen sich fünf Grundvoraussetzungen benennen:
- gültiger Aufenthaltstitel der in Deutschland lebenden Person
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum, gesicherten Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz für alle nachziehenden Angehörigen
- Nachweis bestimmter Integrationsleistungen
- gültiges Visum für Einreise
- Mindestalter bei Eheleuten
Aufenthaltstitel bei Familiennachzug
Bei welchen Aufenthaltstiteln eine Familienzusammenführung möglich ist, haben wir bereits oben erklärt. Wichtig ist jedoch nicht nur, dass Sie einen dieser Titel vorweisen können. Er muss auch gültig sein.
Haben Sie zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Blaue Karte EU, stellen Sie sicher, dass Ihr Titel noch Gültigkeit besitzt, wenn Sie Angehörige nach Deutschland holen wollen.
Wichtig: Anspruch prüfen
Unter bestimmten Umständen haben Sie die Möglichkeit, einen befristeten Aufenthaltstitel in einen unbefristeten „einzutauschen“. Entscheidend können hier Ihre Aufenthaltsdauer in Deutschland und bestimmte Deutschkenntnisse sein. Informieren Sie sich über Ihre Optionen. Denn: Mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel gehen oft Erleichterungen bei der Familienzusammenführung einher.
Gesicherte Lebensumstände
Wollen Sie Familienangehörige nach Deutschland holen, müssen deren Lebensumstände in aller Regel gesichert sein. Faktoren können hier bei Familienzusammenführung sein: Wohnungsgröße, Einkommensnachweis und Krankenversicherungsschutz.
Von ausreichendem Wohnraum und Einkommen kann unter Umständen abgesehen werden. So müssen Sie beispielsweise bei Familienzusammenführung Ihre Wohnverhältnisse nicht offenlegen, wenn Sie sich als Fachkraft in Deutschland aufhalten.
Tipp: Erkundigen Sie sich im Vorfeld über die Vorteile Ihres Aufenthaltstitels. Erleichterungen für den Familiennachzug sind nicht auszuschließen. Sie können gegebenenfalls Zeit und Aufwand sparen.
Integrationsleistungen bei Nachzug
Die Familienzusammenführung kann einen Sprachnachweis voraussetzen. Der muss entweder vor Einreise nach Deutschland erbracht werden. In Ausnahmefällen genügt es jedoch auch, wenn sich die nachziehenden Angehörigen erst nach ihrer Einreise um das Lernen der deutschen Sprache bemühen.
Das Sprachzertifikat auf A1-Niveau ist bei Familienzusammenführung oft Thema. Sprachkenntnisse auf dem Level genügen in vielen Fällen. So auch bei nachziehenden Ehepartnerinnen oder -partnern. Mit dem A1-Zertifikat werden einfachste Deutschkenntnisse nachgewiesen. Der Gesetzgeber verspricht sich davon eine leichtere Integration.
Doch es gelten Ausnahmen: Bestimmte Personen müssen keinen Sprachnachweis erbringen. Eine Familienzusammenführung ohne A1-Zertifikat ist möglich. Um Beispiele zu nennen:
- Sie besitzen als in Deutschland lebender Ehepartner beziehungsweise Ehepartnerin eine Blaue Karte EU oder eine ICT-Karte.
- Die nachziehende Person verfügt über einen Hochschulabschluss und kann aufgrund von Sprachkenntnissen voraussichtlich eine Anstellung in Deutschland finden.
- Das nachziehende Familienmitglied möchte sich nicht dauerhaft in Deutschland aufhalten.
Eine weitere Ausnahme beim Sprachnachweis bei Familienzusammenführung greift, wenn aufgrund von Krankheit oder einer Behinderung keine Kenntnisse erworben werden können.
Wichtig: Lange Liste an Ausnahmefällen
Die Liste an Ausnahmefällen ist bei den Sprachkenntnissen lang. Es kann sich also lohnen, zu hinterfragen, ob und in welchem Umfang ein Nachweis erbracht werden muss. Wir wissen Antworten.
Visum für die Einreise
Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten benötigen ein Visum, wenn sie nach Deutschland einreisen wollen. Das ist auch bei einer geplanten Familienzusammenführung Voraussetzung. Allerdings wird hier ein anderes Visum benötigt, als es bei einem Deutschlandbesuch der Fall ist.
Das Visum zur Familienzusammenführung ist bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im jeweiligen Heimatland zu beantragen. Neben dem Antrag sind unterschiedliche Unterlagen einzureichen. Auch hier sollten Sie beziehungsweise Ihr nachziehendes Familienmitglied sich informieren, welche Dokumente und Nachweise eingereicht werden müssen.
Erkundigen Sie sich auch nach der Dauer für die Bearbeitung. Oft benötigen sie Behörden zwischen zwei und drei Monaten.
Info am Rande: Auch Sie in Deutschland sind bei einem Visum für Familienzusammenführung gefragt. Die Ausländerbehörde wird Sie zu einem persönlichen Gespräch einladen.
Alter bei Eheleuten
Beim Nachzug von Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern müssen beide mindestens 18 Jahre alt sein. Sowohl die bereits in Deutschland lebende Person als auch die nachziehende. Ausnahmen von dieser Regelung gibt es keine.
Familienzusammenführung beantragen: Das ist der Ablauf
Um den Nachzug von Familienangehörigen anzustoßen, müssen verschiedene Schritte durchlaufen werden. Dabei muss das Visum zum Zweck der Familienzusammenführung mit entsprechendem Antragsformular bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland gestellt werden.
Das geht nur mit Termin bei der deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat. In dem Zuge müssen Ihre Familienangehörigen unterschiedliche Dokumente vorlegen:
- Terminbestätigung der Botschaft
- Visumsantrag
- Auszug aus dem Familienregister, sofern vorhanden
- Geburtsurkunde
- gegebenenfalls eine Heiratsurkunde
- Reisepass
- biometrische Passfotos
- eine Kopie Ihres Aufenthaltstitels
Wichtig: Übersetzung von Dokumenten
Unter Umständen müssen ausländische Dokumente ins Deutsche übersetzt werden. Hierfür müssen Sie ein anerkanntes Übersetzungsbüro beauftragen.
Anschließend geht es folgendermaßen weiter:
- Der Antrag auf das Visum zwecks Familienzusammenführung wird geprüft.
- Die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland wird kontaktiert.
- Das in Deutschland lebende Familienmitglied wird von der Behörde zu einem Gespräch eingeladen.
- Die Ausländerbehörde verfasst eine Stellungnahme und erteilt bestenfalls ihre Zustimmung.
- Die Auslandsvertretung trifft eine Entscheidung und teilt diese dem Antragsteller oder der Antragstellerin mit.
- Bei Genehmigung kann das Visum abgeholt werden.
Hinweis: Antrag abgelehnt
Wurde der Antrag auf das Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt, können Sie Widerspruch bei der Deutschen Botschaft oder Klage beim Verwaltungsgericht Berlin erheben. Wichtig ist es hier jedoch, die Gründe für die Ablehnung zu kennen. Holen Sie sich Unterstützung. Bei Familienzusammenführung kann anwaltliche Hilfe Sie schneller ans Ziel bringen.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Familienzusammenführung: Häufig gestellte Fragen
Mit einer Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich, für den Unterhalt von nachziehenden Familienmitgliedern aufzukommen. Das schließt Wohnraum ebenso ein, wie Kosten für Verpflegung und eventuelle Krankenbehandlungen.
Wie hoch ein Einkommen sein muss, hängt von der Anzahl an Personen ab, die im Zuge der Familienzusammenführung nachziehen sollen. Alleinstehende, die eine Person nachholen wollen, müssen zum Beispiel über ein Einkommen von rund 1.480 Euro verfügen. Es können aber auch abweichende Regelungen gelten. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls anwaltlich beraten.
Nachziehende Ehepartnerinnen oder Ehepartner beziehungsweise Partnerinnen und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können sind bei Nachzug berechtigt, in Deutschland einer Beschäftigung nachzugehen.
Bei einer Familienzusammenführung müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden. Die betreffen die in Deutschland lebende Person, aber auch die Familienmitglieder, die nachziehen möchten. Einzelheiten dazu finden Sie hier.
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