Aufenthalt mit Fiktionsbescheinigung: Dann wird sie gebraucht
Es gibt unterschiedliche Situationen, in denen Ausländerinnen und Ausländer eine Fiktionsbescheinigung benötigen. Beispiele sind:
- Der Ausländerbehörde fehlen Unterlagen, um über einen Antrag zu entscheiden.
- Ein neuer elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) kann vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels nicht ausgehändigt werden.
- Ein offenes Strafverfahren verzögert eine Entscheidung der Ausländerbehörde über einen Antrag.
Je nach Umstand lassen sich unterschiedliche Formen des vorläufigen Aufenthaltsrechts laut Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ausmachen:
- Fiktionsbescheinigung nach § 81. Abs. 4 Satz 1 AufenthG (Fortgeltungsfiktion): Besitzen Sie bereits einen Aufenthaltstitel, möchten den jedoch verlängern lassen bzw. einen anderen Titel beantragen, verlängern Sie mit der Fiktionsbescheinigung Ihren bisherigen Aufenthaltstitel, bis die Ausländerbehörde eine Entscheidung über Ihren Antrag gefällt hat.
- Fiktionsbescheinigung nach § 81. Abs. 3 Satz 1 AufenthG (Erlaubnisfiktion): Sind Sie rechtmäßig in Deutschland, besitzen aber noch keinen Aufenthaltstitel, greift diese Art der Fiktionsbescheinigung. Der entsprechende Aufenthaltstitel ist dabei nach Einreise mit der Bescheinigung zu beantragen.
- Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG (Duldungsfiktion): Befindet sich Ihr Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels noch in der Prüfung, bewirkt die Duldungsfiktion, dass die Abschiebung ausgesetzt wird. Mit dieser Art der Fiktionsbescheinigung wird eine Duldung erreicht, die jedoch mit erheblichen Einschränkungen für die oder den Geduldeten verbunden sein kann.
Dabei gilt: Egal welcher Art – eine Fiktionsbescheinigung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Voraussetzungen für eine Fiktionsbescheinigung
Eine Fiktionsbescheinigung erhalten Sie nur, wenn Sie sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Das ist der Fall, wenn Sie einen gültigen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder nationales Visum für längerfristige Aufenthalte der Kategorie D) besitzen oder sich aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit auch ohne Visum im Bundesgebiet aufhalten dürfen.
Wichtig: Schengen-Visum Kategorie C
Als Inhaber eines Schengen-Visums der Kategorie C für kurzfristige Aufenthalte können Sie keine Fiktionsbescheinigung erhalten.
Darüber hinaus wird eine Bescheinigung nur ausgestellt, wenn ein Aufenthaltstitel bzw. dessen Verlängerung bereits beantragt wurde.
Fiktionsbescheinigung beantragen: benötigte Unterlagen, Ablauf, Kosten
Eine Fiktionsbescheinigung setzt einen Antrag bei der Ausländerbehörde voraus. Dazu benötigen Sie bestimmte Unterlagen:
- ausgefüllter Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
- gültiger Pass oder Passersatz
- bisheriger Aufenthaltstitel (sofern vorhanden) – bspw. der eAT
- Nachweis über den Hauptwohnsitz
Hinweis: Antrag online stellen
Nicht überall lässt sich ein Aufenthaltstitel inklusive der Fiktionsbescheinigung online beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Ausländerbehörde nach Ihren Möglichkeiten.
Nachdem Sie alle benötigten Dokumente an Ihre Ausländerbehörde übergeben haben, werden diese geprüft. In der Regel wird die Fiktionsbescheinigung sofort ausgestellt.
Nach § 47 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) fallen für das Ausstellen einer Fiktionsbescheinigung Kosten in Höhe von 13 Euro für Volljährige an, bei Minderjährigen betragen die Gebühren 6,50 Euro.
Wichtig: Gültigkeit einer Fiktionsbescheinigung
Eine Fiktionsbescheinigung ist nicht unbefristet gültig. Sie wird von der Ausländerbehörde mit einem Ablaufdatum versehen. Ist bis zum Ende der Frist keine Entscheidung über einen Antrag gefallen, wird die Behörde die Fiktionsbescheinigung verlängern. Fällt vor Fristablauf eine Entscheidung, ist die Bescheinigung nicht länger gültig.
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Eine Fiktionsbescheinigung und ein Aufenthaltstitel gehen zwar in aller Regel miteinander einher, sind jedoch ganz klar voneinander abzugrenzen. Denn: Mit der Fiktionsbescheinigung haben Ausländerinnen und Ausländer lediglich ein vorläufiges Aufenthaltsrecht – und das kann je nach persönlichem Umstand Einschränkungen bedeuten. Im Folgenden finden Sie Regelungen zu:
Reisen mit einer Fiktionsbescheinigung
Mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG sind Reisen möglich. Der Grund: Die Bescheinigung verlängert den bisherigen Aufenthaltstitel, bis die Ausländerbehörde über den neuen Antrag entschieden hat. Voraussetzung ist dabei, dass ein gültiger Reisepass oder Passersatz vorliegt. Eine Fiktionsbescheinigung ist ohne Pass nicht gültig.
Grundsätzlich ist es ratsam, sich vor einer geplanten Reise mit der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass eine problemlose Ein- und Ausreise möglich ist.
Hinweis: Reisen außerhalb der EU
Ob mit einer Fiktionsbescheinigung Reisen außerhalb der EU gestattet sind, sollte vor Reisebeginn abgeklärt werden. Zu Reisen in Schengen-Staaten – dazu zählen neben den EU-Staaten auch die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein – sind Inhaber einer Fortbestandsfiktion in der Regel jedoch berechtigt.
Basiert Ihre Fiktionsbescheinigung auf § 81 Abs. 3 AufenthG, dürfen Sie sich lediglich innerhalb Deutschlands frei bewegen. Reisen ins Ausland sind nicht möglich, bzw. wird die Wiedereinreise untersagt.
Arbeitserlaubnis bei Fiktionsbescheinigung
Sofern Sie mit Ihrem bisherigen Aufenthaltstitel einer Beschäftigung in Deutschland nachgegangen sind, verfügen Sie über eine Fiktionsbescheinigung (Fortbestandsfiktion) mit Arbeitserlaubnis. Sie sind auch weiterhin dazu berechtigt, Ihrer Arbeit nachzugehen.
Bei Erlaubnis- oder Duldungsfiktion ist das Arbeiten nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Fiktionsbescheinigung und Kontoeröffnung
Wer in Deutschland lebt bzw. sich niederlassen will, benötigt über kurz oder lang ein Konto bei einer Bank, um Zahlungen vornehmen oder empfangen zu können. Dabei kann auch mit einer Fiktionsbescheinigung ein Bankkonto eröffnet werden.
Hinweis: Eröffnung eines Basiskontos
Haben Sie eine Fiktionsbescheinigung, können Sie ein Basiskonto eröffnen. Öffentliche Banken dürfen Sie hier als Kunden nicht ablehnen, müssen Ihnen aber gleichzeitig keinen Überziehungsrahmen einräumen. Sie können also keine Schulden bei der Bank machen.
Anspruch auf Jobcenter-Leistungen
Mit einer Fiktionsbescheinigung können Jobcenter-Leistungen nur unter bestimmten Voraussetzungen bezogen werden. Die sind individuell festzulegen und lassen sich nicht pauschal benennen. Auch hier ist unter anderem die Art der Fiktionsbescheinigung von Bedeutung sowie die persönlichen Umstände.
Haben Sie einen Antrag auf Bürgergeld gestellt und daraufhin einen Ablehnungsbescheid erhalten – das Jobcenter will Ihnen also kein Geld zahlen – können Sie die Absage prüfen lassen und gegebenenfalls mit einem Widerspruch dagegen vorgehen. Wir unterstützen Sie kostenlos dabei. Auf hartz4widerspruch.de erhalten Sie umfangreiche Informationen.
Familiennachzug bei Fiktionsbescheinigung
Ob mit einer Fiktionsbescheinigung, eine Familienzusammenführung möglich ist, hängt von Ihrem bisherigen Aufenthaltstitel ab. Ermöglicht Ihnen dieser Familiennachzug und erfüllen Sie darüber hinaus relevante Voraussetzungen, können Sie Familienangehörige zu sich holen.
Infrage kommt das bspw. bei einer Fiktionsbescheinigung mit Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Dabei ist es wichtig, sich über das Verfahren und die konkreten Voraussetzungen genau zu informieren.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Fiktionsbescheinigung: Häufig gestellte Fragen
Beim Thema Arbeiten mit Fiktionsbescheinigung ist der bisherige Aufenthaltstitel von Bedeutung. Durften Sie damit bislang einer Tätigkeit nachgehen, dürfen Sie das auch weiterhin.
Eine Fiktionsbescheinigung ist genaugenommen keine Duldung, kann unter Umständen aber eine ähnliche Funktion erfüllen (Duldungsfiktion). Eine „tatsächliche“ Duldung basiert in der Regel auf humanitären Gründen.
Eine Fiktionsbescheinigung ermöglicht es Ausländerinnen und Ausländern, sich vorübergehend legal in Deutschland aufhalten zu können, während ein Antrag bzw. eine Verlängerung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde in Bearbeitung ist.
Innerhalb von Deutschland sind Reisen mit Fiktionsbescheinigung möglich. Wollen Sie Deutschland jedoch verlassen, entscheidet Ihr bisheriger Aufenthaltstitel in der Regel darüber, ob Reisen erlaubt sind oder nicht. Informieren Sie sich im Vorfeld, um Probleme bei der Ein- oder Ausreise zu vermeiden.
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