Fiktionsbescheinigung: Dazu ist sie da
Eine Fiktionsbescheinigung dient als Nachweis, dass Sie sich während der Bearbeitung Ihres Aufenthaltstitels weiterhin rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Ob und welche Art der Fiktionsbescheinigung gemäß Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ausgestellt wird, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Wenn Ihnen eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurde, weil Ihr Antrag auf einen Aufenthaltstitel noch bearbeitet wird, kann sich die Frage stellen: Ist es möglich, mit einer Fiktionsbescheinigung zu arbeiten? Das ist besonders von Bedeutung, wenn die Bearbeitung durch die Ausländerbehörde länger dauert und Sie auf Ihren Aufenthaltstitel warten müssen.
Arbeiten mit der Fiktionsbescheinigung: Diese Voraussetzungen gelten
Eine Fiktionsbescheinigung steht einer Arbeit nicht entgegen. Voraussetzung ist, dass Ihr bisheriger Aufenthaltstitel bereits eine Erwerbstätigkeit gestattet hat.
In dem Zusammenhang kommt deshalb in der Regel nur die Fortgeltungsfiktion zum Tragen. Die belegt, dass Sie rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung Ihres bis dahin bestehenden Aufenthaltstitels gestellt beziehungsweise einen neuen Titel beantragt haben. Ihr bisheriger Status wird mittels der Bescheinigung zudem aufrechterhalten. Solange, bis die Ausländerbehörde eine Entscheidung über Ihren Antrag getroffen hat. Durften Sie bis zur Ausstellung der Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG arbeiten, dürfen Sie das auch weiterhin.
Wichtig: Duldungsfiktion
Ausnahmen bezüglich einer Arbeitserlaubnis können bei einer Duldungsfiktion gelten. Diese Art der Fiktionsbescheinigung sieht eine Arbeitserlaubnis nur vor, wenn die Bundesagentur für Arbeit einer Erwerbstätigkeit im Vorfeld zugestimmt hat.
Meine Fiktionsbescheinigung ist abgelaufen: Ist Arbeiten erlaubt?
In der Regel bleibt Ihre Arbeitserlaubnis durch die Fiktionsbescheinigung so lange gültig, bis Ihr Antrag auf Verlängerung oder Erneuerung Ihres Aufenthaltstitels zum Abschluss gekommen ist und die Ausländerbehörde eine Entscheidung getroffen hat. Läuft die Bescheinigung jedoch bereits vorher ab, müssen Sie diese bei Ihrer Ausländerbehörde verlängern lassen. Auf Ihre Arbeitserlaubnis nimmt das jedoch keinen Einfluss. Unabhängig von der Gültigkeit der Fiktionsbescheinigung bleibt die in jedem Fall bestehen.
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Quellen
Fiktionsbescheinigung arbeiten: Häufig gestellte Fragen
Die Fiktionsbescheinigung bestätigt grundsätzlich nur, dass Ihr Aufenthaltstitel in Bearbeitung ist und Sie sich legal in Deutschland aufhalten. Ist die Bescheinigung abgelaufen, dürfen Sie grundsätzlich weiter arbeiten, wenn Sie vorher auch eine Arbeitserlaubnis hatten. Trotzdem müssen Sie die Fiktionsbescheinigung verlängern lassen. Im Falle einer Personenkontrolle müssen Sie nachweisen können, dass Sie sich legal in Deutschland aufhalten. Mehr Informationen dazu finden Sie im Beitrag.
Mit einer Fiktionsbescheinigung ist arbeiten dann gestattet, wenn auch Ihre bisherige Aufenthaltserlaubnis eine Erwerbstätigkeit erlaubt hat. Welche konkreten Regelungen bestehen, erfahren Sie im Beitrag.
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