Eine Fiktionsbescheinigung sorgt dafür, dass Sie während der Bearbeitung Ihres Aufenthaltstitels nachweisen können, dass Sie sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Ob und welche Art der Fiktionsbescheinigung nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ausgestellt wird, entscheidet der Umstand, in dem Sie sich befinden:

  • Erlaubnisfiktion: Ihre Aufenthaltserlaubnis wurde nach visumfreier Einreise beantragt, wobei eine Entscheidung durch die Ausländerbehörde noch aussteht.
  • Fortgeltungsfiktion: Sie haben die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels beantragt beziehungsweise einen Antrag auf einen anderen Titel gestellt – die Bearbeitung durch die Behörde läuft.
  • Duldungsfiktion: Sie haben nach einer visumfreien Einreise erst verspätet einen Aufenthaltstitel beantragt, sind bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde jedoch vorerst in Deutschland geduldet.

Wurde Ihnen eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt, weil Ihr Antrag auf einen Aufenthaltstitel in Bearbeitung ist, stellt sich mitunter die Frage: Darf ich mit einer Fiktionsbescheinigung reisen? Das ist insbesondere der Fall, wenn sich die Bearbeitungszeit in die Länge zieht und Sie lange auf Ihren neuen oder verlängerten Aufenthaltstitel warten müssen. 

Reisen mit einer Fiktionsbescheinigung: Das sind die Regelungen

Eines sei vorab verraten: Nicht mit jeder Fiktionsbescheinigung sind Reisen möglich. Zumindest dann nicht, wenn es sich um Auslandsreisen handelt. Ihr Reiseziel spielt also eine wichtige Rolle.

Mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG sind Reisen möglich und erlaubt. Immerhin verfügen Sie bei der sogenannten Fortgeltungsfiktion über einen Aufenthaltstitel, der durch die Bescheinigung aufrechterhalten und bestätigt wird. Wichtig ist allerdings, dass Sie einen gültigen Reisepass oder Passersatz vorlegen können. Ohne Pass ist die Fiktionsbescheinigung nicht gültig.   

Hinweis: Reiseart ist unerheblich
Es ist egal, ob Sie mit der Fiktionsbescheinigung Reisen mit dem Auto oder dem Flugzeug unternehmen. Im weiteren Verlauf erklären wir Ihnen, in welche Länder Reisen möglich sind und was Sie beachten müssen.

Anders sieht es mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 AufenthG aus: Reisen sind mit einer Erlaubnis- oder Duldungsfiktion nicht gestattet. Der Grund: Ihnen wurde bisher kein Aufenthaltstitel erteilt. Die Entscheidung über Ihren Antrag steht noch aus.

Erst, wenn bestätigt ist, dass Sie rechtmäßig in Deutschland bleiben dürfen, können Sie auch mit einer Fiktionsbescheinigung aus Deutschland ausreisen und auch wieder einreisen.

Reisen innerhalb von Deutschland sind hingegen problemlos möglich. Sie können sich frei über alle Bundesländer hinweg bewegen.

Fiktionsbescheinigung und Reisen: Dann ist’s möglich

Reisen innerhalb und außerhalb der EU mit Bescheinigung

Mit einer Fiktionsbescheinigung sind Reisen innerhalb der EU unter bestimmten Umständen möglich. Voraussetzung ist:

  • Sie verfügen über eine Fortgeltungsfiktion.
  • Ihr Aufenthaltstitel, auf dem die Fiktionsbescheinigung basiert, berechtigt Sie zur Aus- und Einreise aus und nach Deutschland.

Grundsätzlich wird die Fortgeltungsfiktion in allen EU-Staaten anerkannt.

Tipp: Wenn Sie sichergehen möchten, dass Ihre Reise problemlos verläuft, fragen Sie bei der Ausländerbehörde nach. Es kann sinnvoll sein, das Dokument auch auf Englisch zu übersetzen und beglaubigen lassen, damit bei der Ein- oder Ausreise mit der Fiktionsbescheinigung keine Probleme mit ausländischen Behörden auftreten.

Eine Reise in andere Schengen-Staaten, die nicht zur EU gehören – darunter Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz – ist mit einer Folgefiktion ebenfalls möglich. Planen Sie einen Aufenthalt in einem Drittstaat, erkundigen Sie sich vorher bei der jeweiligen Botschaft oder dem Auswärtigen Amt über Ein- und Ausreisebestimmungen. Informieren Sie sich zudem bei Ihrer Ausländerbehörde über mögliche Regelungen angesichts Ihrer Fiktionsbescheinigung und Reisen. 

Fiktionsbescheinigung für Reisen in die Türkei

In Deutschland gibt es viele Türkinnen und Türken, die gerne ihre Familie in der Türkei besuchen möchten. Eine Reise in die Heimat ist mit einer Fiktionsbescheinigung möglich. Der türkische Staat erlaubt derzeit die Einreise. Auch eine Wiedereinreise nach Deutschland ist möglich. 

Was brauche ich zum Reisen mit einer Fiktionsbescheinigung?

Um mit der Fiktionsbescheinigung zu reisen, müssen Sie vor allem folgendes vorweisen

  • einen gültigen Pass oder Passersatz 
  • eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG 
  • ihren alten, abgelaufenen Aufenthaltstitel oder die Aufenthaltserlaubnis 

Nicht möglich ist eine Reise ohne Pass. Die Fiktionsbescheinigung reicht zum Reisen allein nicht aus. 

Fazit zu Reisen mit einer Fiktionsbescheinigung

Eine Fiktionsbescheinigung ermöglicht es Ihnen, sich rechtmäßig in Deutschland aufzuhalten, während Ihr Antrag auf einen Aufenthaltstitel bearbeitet wird. In Bezug auf Reisen gibt es jedoch wichtige Unterschiede: Die Art Ihrer Fiktionsbescheinigung entschiedet darüber, ob Sie reisen dürfen oder nicht.

Ehe Sie eine Reise antreten, sollten Sie sich bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde über die jeweiligen Bestimmungen in Zusammenhang mit Ihrer Fiktionsbescheinigung bei Reisen informieren. Zudem sollten Sie die Ein- und Ausreisebestimmungen Ihres Ziellandes kennen. Erkundigen Sie sich umfassend, ehe Sie eine Reise antreten.

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Quellen:

Fiktionsbescheinigung und Reisen: Häufig gestellte Fragen

Darf man mit der Fiktionsbescheinigung reisen?

Nicht jede Fiktionsbescheinigung erlaubt es, ins Ausland zu reisen. Nach § 81 Abs. 4 AufenthG ist eine Auslandsreise ohne Probleme möglich, anders ist es bei § 81 Abs. 3 AufenthG. Mit diesem Dokument dürfen Sie sich nur innerhalb Deutschland bewegen.

Darf man mit einer Fiktionsbescheinigung in der EU reisen?

Ja, mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG sind Reisen innerhalb der EU meist problemlos möglich, da diese Bescheinigung zur Ausreise berechtigt. Auch Reisen in Schengen-Staaten, die nicht zur EU gehören, sind erlaubt. Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag.

Kann man mit einer Fiktionsbescheinigung Reisen mit dem Flugzeug unternehmen?

Ja, mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG können Sie auch Reisen mit dem Flugzeug unternehmen. Dazu müssen Sie allerdings zwingend Ihren Pass bei sich führen.

Kann ich mit einem vorläufigen Aufenthaltstitel reisen?

Die Fiktionsbescheinigung ist eine Art vorläufiger Aufenthaltstitel. Ob Sie damit reisen dürfen, hängt vom Grund der Ausstellung ab. Nach § 81 Abs. 4 AufenthG ist das Reisen erlaubt, während bei der Erlaubnis- oder Duldungsfiktion Reisen nicht gestattet sind.

Kann man mit einer Fiktionsbescheinigung reisen?

Nicht mit jeder Fiktionsbescheinigung sind Reisen möglich. Das geht nur mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG. Mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 Satz 1 und 2 AufenthG sind Reisen nicht erlaubt. Welche Bestimmungen konkret gelten, erfahren Sie im Beitrag.

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