Definition: Das bedeutet Flüchtlingseigenschaft

Sie bekommen die Flüchtlingseigenschaft zugesprochen, wenn Sie aufgrund Ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe in Ihrem Heimatland verfolgt werden. Die Verfolgung muss dabei so schwerwiegend sein, dass Ihr Leben, Ihre Freiheit oder Ihre körperliche Unversehrtheit bedroht sind. Wichtig ist, dass diese Verfolgung vom Staat ausgeht oder der Staat Sie nicht vor Angriffen durch Dritte schützt. Wenn Sie etwa vor bewaffneten Gruppen fliehen, weil der Staat Sie nicht schützen kann, ist das ebenfalls ein Grund für die Flüchtlingseigenschaft.

Unterschied Flüchtlingseigenschaft und Asylanerkennung

Die Flüchtlingseigenschaft wird nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt, wenn Sie aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe in Ihrer Heimat verfolgt werden. Die Asylanerkennung bezieht sich auf das Grundrecht auf Asyl, das bei politischer Verfolgung greift. Beide Schutzarten bieten ähnliche Rechte. Die Flüchtlingseigenschaft basiert jedoch auf internationalem Recht. Die Asylanerkennung beruht auf dem deutschen Verfassungsrecht.

Hinweis: Subsidiärer Schutz
Wenn die Voraussetzungen für die Flüchtlingseigenschaft oder die Asylanerkennung nicht erfüllt sind, erhalten Sie unter Umständen subsidiären Schutz. Dieser wird gewährt, wenn Ihnen in Ihrem Herkunftsland ernsthafte Schäden wie Todesstrafe, Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Mit dem subsidiären Schutz haben Sie zwar eingeschränkte Rechte, aber dennoch die Möglichkeit, in Deutschland sicher zu leben.

Voraussetzungen: Dann wird Flüchtlingseigenschaft zuerkannt

Die Flüchtlingseigenschaft wird Ihnen zuerkannt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Verfolgung in Ihrem Herkunftsland: Sie müssen nachweisen, dass Sie in Ihrem Herkunftsland verfolgt werden. 
  2. Schwere der Verfolgung: Die Verfolgung muss so schwerwiegend sein, dass Ihr Leben, Ihre Freiheit oder Ihre körperliche Unversehrtheit bedroht sind.
  3. Keine Schutzmöglichkeit im Herkunftsland: Es darf keine Möglichkeit geben, in Ihrem Heimatland Schutz vor der Verfolgung zu finden.
  4. Flucht vor staatlicher oder nicht staatlicher Verfolgung: Die Verfolgung kann vom Staat selbst ausgehen oder von Akteuren, die der Staat nicht kontrolliert, zum Beispiel bewaffnete Gruppen.
  5. Nachweis der Fluchtgründe: Sie müssen Ihre Fluchtgründe glaubhaft darlegen. Dafür werden Ihre persönlichen Erlebnisse sowie mögliche Beweise geprüft.
  6. Kein Ausschlussgrund: Wenn Sie selbst schwere Straftaten begangen haben oder eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, ist die Anerkennung oft ausgeschlossen.

Alle genannten Kriterien werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geprüft, bevor über Ihren Asylantrag entschieden wird.

Prüfung der Eigenschaft als Flüchtling

Das BAMF prüft Ihren Antrag auf Flüchtlingseigenschaft in einem mehrstufigen Verfahren. Zunächst schildern Sie in einem persönlichen Gespräch Ihre Fluchtgründe und beantworten Fragen zu Ihrer Herkunft, Ihren Erlebnissen und den Gefahren, die Ihnen in Ihrer Heimat drohen. Anschließend bewertet das Ministerium, ob Ihre Angaben glaubhaft sind und Sie die Voraussetzungen für die Flüchtlingseigenschaft erfüllen.

Dabei werden auch Berichte zur Lage in Ihrem Herkunftsland berücksichtigt. Entscheidend ist, ob eine individuelle Verfolgung vorliegt und Sie im Herkunftsland keinen Schutz finden. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie die Anerkennung als Flüchtling. Falls nicht, prüft das Amt, ob Sie stattdessen subsidiären Schutz oder Abschiebeschutz erhalten.

Aufenthaltstitel nach dem AufenthG bei Flüchtlingseigenschaft

Nach der Anerkennung als Flüchtling erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis gemäß dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Diese wird zunächst für 3 Jahre ausgestellt. Während dieser Zeit dürfen Sie in Deutschland arbeiten, Sozialleistungen beantragen und eine Wohnung mieten.

Hinweis: Arbeiten

Ausländerinnen und Ausländer mit Flüchtlingseigenschaft dürfen in Deutschland arbeiten. Mit der Aufenthaltserlaubnis, die nach der Anerkennung erteilt wird, erhalten sie uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.

Zukunftsperspektiven als Flüchtling

Mit der Flüchtlingseigenschaft haben Sie in Deutschland viele Möglichkeiten, Ihre Zukunft zu gestalten. Neben dem Zugang zum Arbeitsmarkt und der Integration in die Gesellschaft haben Sie unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht oder sogar die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Auch der Familiennachzug gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Angehörigen in Sicherheit zu bringen. Im Folgenden gehen wir auf die einzelnen Möglichkeiten ein.

Niederlassungserlaubnis

Nach 3 Jahren Aufenthalt in Deutschland haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis, wenn die Gründe für Ihre Flüchtlingseigenschaft weiterhin bestehen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie den Nachweis, dass Sie Ihren Lebensunterhalt sichern können und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Die Niederlassungserlaubnis gewährt Ihnen einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland und volle Integrationsmöglichkeiten.

Einbürgerung

Als Flüchtling erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oft unter erleichterten Bedingungen. Wenn Sie mindestens 5 Jahre in Deutschland leben, ausreichende Sprachkenntnisse haben und Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern, ist ein Antrag auf Einbürgerung möglich. Die geforderte Mindestaufenthaltsdauer kann sich je nach Integrationsleistungen oder besonderen Umständen verkürzen.

Familiennachzug bei Geflüchteten

Wenn Sie als Flüchtling anerkannt sind, haben Sie das Recht, Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner sowie minderjährige Kinder nach Deutschland zu holen. Der Familiennachzug wird erleichtert, wenn Ihre Familie ebenfalls gefährdet ist.

Reisen und Umzug als Flüchtling

Mit der Flüchtlingseigenschaft dürfen Sie reisen, sofern Sie einen gültigen Pass besitzen. Ob das der Nationalpass Ihres Heimatlandes ist oder ein Ersatzdokument wie zum Beispiel ein Blauer Pass, ist dabei unerheblich. Wichtig ist, dass Sie Ihre Identität zweifelsfrei bestätigen können. 

Wichtig: Reisen ins Heimatland

Von Reisen in Ihr Heimatland ist mit Flüchtlingseigenschaft dringend abzuraten. Damit riskieren Sie Ihren Schutzstatus. Behörden können das als Zeichen dafür werten, dass Ihnen keine Gefahr in Ihrer Heimat droht und Ihnen den Status aberkennen. 

Möchten Sie mit Flüchtlingseigenschaft umziehen, ist das nur möglich, sofern für Sie keine Wohnsitzauflage gilt. Die können die Bundesländer für bis zu 3 Jahre verhängen. Die Auflage bestimmt dann, wo Sie wohnen müssen. Möchten Sie trotzdem umziehen, ist Sie einen Antrag auf Aufhebung möglich. Diesem wird in der Regel stattgegeben, wenn Sie sich Ihren Lebensunterhalt selbst sichern und bereits eine Arbeit und Wohnung gefunden haben.

Gültigkeit und Verlängerung der Flüchtlingseigenschaft

Die Aufenthaltserlaubnis, die Sie nach der Anerkennung erhalten, ist zunächst für 3 Jahre gültig. Vor Ablauf prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, ob die Gründe für Ihre Flüchtlingseigenschaft weiterhin bestehen. Falls ja, wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert oder in eine Niederlassungserlaubnis umgewandelt. Dazu begeben Sie sich zu Ihrer zuständigen Ausländerbehörde und stellen einen entsprechenden Antrag auf Verlängerung oder Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

Verlust: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft

Die Flüchtlingseigenschaft wird widerrufen, wenn bestimmte Gründe vorliegen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Verfolgungsgefahr in Ihrem Herkunftsland nicht mehr besteht und sich die politische Lage stabilisiert hat. Auch Reisen in Ihr Herkunftsland können dazu führen, dass Ihr Schutzstatus überprüft wird. Das lässt Zweifel an Ihrer Gefährdung aufkommen.

Ein weiterer Grund für den Widerruf sind falsche Angaben oder Täuschung bei der Beantragung des Schutzstatus. Wenn nachgewiesen wird, dass Sie unrichtige Informationen vorgelegt haben, verlieren Sie Ihre Flüchtlingseigenschaft. Schwere Straftaten in Deutschland führen ebenfalls dazu, dass Ihr Schutzstatus widerrufen wird. In solchen Fällen wird geprüft, ob von Ihnen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Ein Widerruf bedeutet in der Regel, dass Sie Deutschland verlassen müssen, sofern keine anderen Schutzgründe bestehen.

Klage zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft: Geht das?

Wenn Ihr Antrag auf die Flüchtlingseigenschaft abgelehnt wurde, können Sie gegen die Entscheidung klagen. Die Klage wird vor dem Verwaltungsgericht eingereicht und prüft, ob das BAMF Ihren Antrag korrekt bewertet hat. Sie sollten sich dafür von einer erfahrenen Anwältin oder einem Anwalt für Ausländerrecht beraten lassen, um Ihre Erfolgschancen zu erhöhen. Gerne beraten wir Sie zu den möglichen rechtlichen Schritten.

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Quellen:

Flüchtlingseigenschaft: Häufig gestellte Fragen

Wer bekommt die Flüchtlingseigenschaft?

Die Flüchtlingseigenschaft wird an Personen vergeben, die aufgrund von Verfolgung in ihrem Heimatland gefährdet sind und daher Schutz in Deutschland benötigen. Welche Rechte damit einhergehen und wie ein Leben in Deutschland aussehen kann, erfahren Sie im Ratgeber.

Was ist der Unterschied zwischen Flüchtlingseigenschaft und Asylanerkennung?

Die Flüchtlingseigenschaft bezieht sich auf den internationalen Schutzstatus, der nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt wird, während die Asylanerkennung auf dem deutschen Asylrecht basiert und die Voraussetzungen für den Aufenthalt in Deutschland regelt. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Welcher Paragraph gilt für die Flüchtlingseigenschaft?

Die Flüchtlingseigenschaft wird in Deutschland nach § 3 des Asylgesetzes (AsylG) geregelt.

Was bedeutet “die Flüchtlingseigenschaft wird nicht zuerkannt”?

Wird die Flüchtlingseigenschaft nicht zuerkannt, bedeutet das, dass Ihr Antrag auf Schutz abgelehnt wurde, weil die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling nicht erfüllt sind, etwa weil keine Verfolgung vorliegt. Sie können dann jedoch immer noch Asyl oder erhalten.

Was heißt “die Flüchtlingseigenschaft wird zuerkannt”?

Wenn die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, bedeutet das, dass Sie als Flüchtling anerkannt sind, weil Sie aufgrund von Verfolgung in Ihrem Heimatland in Deutschland Schutz benötigen. Dies gewährt Ihnen einen Aufenthaltstitel und Schutzrechte in Deutschland. Wann das der Fall ist, lesen Sie hier.

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