FdGO: Das ist ihre Bedeutung

Freiheit und Gleichheit, Gewaltenteilung und Menschenrechte zeichnen eine Demokratie, wie sie in Deutschland besteht, aus. Demokratie bedeutet dabei: Volksherrschaft. Damit die bestehen kann, braucht es Werte, nach denen die Menschen in Deutschland leben. Die freiheitliche demokratische Grundordnung, kurz fdGO, ist hierfür die Grundlage – und sichert damit ein friedliches Zusammenleben in der Bundesrepublik.

Die fdGO umfasst Prinzipien, die sich auch im Grundgesetz (GG) finden. Das GG ist hierzulande das oberste Gesetz. Die demokratischen Grundsätze umfassen grob folgende Aspekte des Zusammenlebens:

  • Die Bundesrepublik darf niemand mit Gewalt führen, keine Person in der Regierung darf tun, was sie will. Es gelten Regeln und Gesetze, an die sich alle halten müssen.
  • Das Volk hat die Macht. Dafür wählt es regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter – ob in Gemeinden, Städten, in einzelnen Bundesländern, im gesamten Land oder in Europa.
  • Deutschland muss als Rechtsstaat sicherstellen, dass Rechte, Menschenwürde sowie Freiheit und Gleichheit für jede und jeden sichergestellt sind

Darauf werfen wir im Folgenden einen genaueren Blick.

Freiheitliche demokratische Grundordnung im Grundgesetz

Die wesentlichen Werte der Grundordnung Deutschlands sind im Grundgesetz fest verankert und sollen ein friedliches Zusammenleben sichern. Wir erklären Ihnen die einzelnen Prinzipien.

Die Achtung der Grundrechte

Damit sind vor allem Menschenrechte gemeint, die für alle Menschen gelten, die in Deutschland leben – also auch für Ausländerinnen und Ausländer. Nach den Prinzipen der freiheitlich demokratischen Grundordnung ist es das Recht einer jeden Person, Schutz vom Staat zu bekommen. Religion, Herkunft, Geschlecht, Alter oder andere persönliche Merkmale dürfen dabei keine Rolle spielen.

Zudem gilt für alle Menschen in Deutschland ein Recht:

  • auf Informationen und Bildung,
  • auf Meinungsfreiheit,
  • darauf, sich die eigene Religion selbst auszusuchen sowie 
  • ein Recht auf Gleichberechtigung.

Der Staat ist dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass diese Rechte geschützt werden und dass sich alle in Deutschland lebenden Menschen daran halten und die Grundrechte achten.

Demokratie und Herrschaft des Volkes

In Deutschland gilt der Grundsatz: Die Macht im Staat hat das Volk. Verwirklicht wird dieses Prinzip mittel Wahlen. Immerhin bestimmt damit das Volk politische Vertreterinnen und Vertreter, die die jeweiligen Interessen teilen und vertreten.

Dabei gibt es verschiedene Wahlen:

  1. für Europa – hier werden Mitglieder für das Europäische Parlament gewählt.
  2. für ganz Deutschland – es werden die Mitglieder des Bundestags gewählt.
  3. für die einzelnen Bundesländer – dabei wird der jeweilige Landtag bestimmt.
  4. für die Kreise, Städte und Gemeinden – hier werden die Mitglieder der politischen Gremien am Wohnort gewählt.

Hinweis: Wahlrecht

Nahezu alle fdGO-Prinzipien betreffen alle in Deutschland lebenden Menschen – ausgenommen das Wahlrecht. Wählen darf in der Bundesrepublik nur, wer den deutschen Pass besitzt und damit Deutsche beziehungsweise Deutscher ist. 

Gewaltenteilung

Die Gewaltenteilung soll verhindern, dass lediglich eine Instanz Macht und Kontrolle ausüben kann und es so zum Missbrauch kommt. Deshalb gibt es drei Organe, die sich gegenseitig kontrollieren:

  • Gesetzgebung oder gesetzgebende Gewalt: Gesetze werden von Parlamenten wie zum Beispiel dem Bundestag oder von Landtagen gemacht und verabschiedet.
  • Ausübung beziehungsweise vollziehende Gewalt: Die Regierung setzt mit ihren Behörden und Verwaltungen die einzelnen Gesetze um und sorgt so für deren Einhaltung.
  • Rechtsprechung oder Recht sprechende Gewalt: Gerichte entscheiden, was nach dem Gesetz richtig ist und was nicht.

Deutschland als Rechtsstaat

Ein Rechtsstaat bedeutet nach der freiheitlichen demokratischen Grundordnung: Alle Menschen müssen sich an das Recht und die Gesetze halten. Das schließt ebenso alle Politikerinnen und Politiker, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter mit ein. Das Rechtsstaatsprinzip stellt das sicher, indem er Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen bietet.

Das umfasst auch das Recht auf rechtliche Vertretung: Jeder Bürgerin und jedem Bürger steht der Weg zu einem Gericht offen, sofern sie oder er sich in seinen Rechten verletzt fühlt.

Unabhängigkeit der Gerichte

Die Gerichte in Deutschland sind unabhängig. Weder Regierungen noch Parlamente können Einfluss nehmen, niemand kann und darf einem Gericht vorschreiben, wie es zu entscheiden hat.

Alle Menschen in Deutschland haben Anspruch auf eine faire Gerichtsverhandlung.

Mehrere Parteien mit gleichen Chancen

Für eine freiheitliche demokratische Grundordnung braucht es mehrere Parteien. Immerhin können dadurch viele verschiedene Meinungen in Deutschland vertreten werden. Wichtig dabei ist auch, dass alle Parteien die gleichen Chancen haben, ihre Ideen und Vorhaben umzusetzen. Dabei steht es ihnen auch frei, für sich zu werben, um gewählt zu werden.

Der Staat kann in der Regel weder in die Gründung einer Partei eingreifen noch in dessen Führung und Tätigkeiten – zumindest, solange die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht gefährdet wird.

Recht auf eine Opposition

Die Regierung besteht aus den Parteien, die bei der Wahl die meisten Stimmen der Bürgerinnen und Bürger bekommen haben. Dabei sitzen im Parlament aber auch Parteien, die nicht mitregieren. Die bilden die sogenannte Opposition. Dabei ist es ihre Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren, Kritik zu üben und eigene Vorschläge einzubringen.

Bekenntnis zur fdGO: Deshalb ist es wichtig

Möchten Sie sich einbürgern lassen, müssen Sie ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ablegen. Damit bestätigen Sie, dass Sie die demokratischen Grundsätze annehmen und nach ihnen in Deutschland leben. In der Regel müssen Sie dafür eine Loyalitätserklärung unterschreiben. 

Neben der Annahme der fdGO bestätigen Sie:

  • dass Sie keine Vorhaben unterstützen oder selbst verfolgen, die sich gegen die demokratischen Grundsätze richten,
  • dass Sie nichts tun, was den Staat oder die Ordnung in Deutschland gefährdet,
  • dass Sie die durch das Volk gewählten Organe nicht in der Ausführung ihrer Aufgaben behindern,
  • dass Sie die Interessen, Ziele und Verpflichtungen, die Deutschland gegenüber anderen Staaten hat, nicht durch Gewalt gefährden und 
  • dass Sie keine antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstige menschenverachtenden Handlungen begehen, unterstützen oder akzeptieren.

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Quellen: 

Freiheitliche demokratische Grundordnung: Häufig gestellte Fragen

Was ist die Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland?

Die Grundordnung Deutschlands ist das Grundgesetz (GG). Es handelt sich dabei um die wichtigste Rechtsordnung des Landes. Teil des GG ist die freiheitliche demokratische Grundordnung. Bei Einbürgerung müssen Sie sich dazu bekennen.

Ist die freiheitliche demokratische Grundordnung das Grundgesetz?

Nein, die freiheitliche demokratische Grundordnung ist nicht das Grundgesetz. Allerdings ist sie ein wichtiger Teil obersten Gesetzes in Deutschland. Welche Bedeutung die fdGO genau besitzt, erfahren Sie hier.

Was ist die freiheitlich demokratische Grundordnung (fdGO), einfach erklärt?

Die freiheitlich demokratische Grundordnung, kurz fdGO, enthält die wichtigsten Regeln und Werte, nach denen Deutschland als Demokratie funktioniert. Die Grundordnung ermöglicht ein freies, sicheres und faires Zusammenleben.

Aus welchen einzelnen Aspekten sich die fdGO zusammensetzt, erfahren Sie im Beitrag.

Was ist ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung?

Mit dem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bestätigen Sie, dass Sie die Werte und Normen, die Deutschland vertritt, annehmen und nach ihnen leben. Das ist vor allem bei der Einbürgerung eine Grundvoraussetzung. Die Bestätigung erfolgt per Unterzeichnung einer Loyalitätserklärung. Weitere Informationen dazu finden Sie im Ratgeber.

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