Kann und darf ich mit einem Aufenthaltstitel ins Ausland reisen?
Um mit einer Aufenthaltserlaubnis ins Ausland reisen zu dürfen, ist Ihr bestehender Aufenthaltstitel von Bedeutung. Denn: Nicht mit jedem Titel ist eine Reise in andere Länder möglich – egal, ob Sie beruflich verreisen oder Urlaub machen.
Einer Auslandsreise steht in der Regel nichts im Wege, wenn Sie über eine:
- Niederlassungserlaubnis,
- Aufenthaltserlaubnis,
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU,
- Blaue Karte EU,
- ICT-Karte,
- Mobiler ICT,
- Aufenthaltserlaubnis bei subsidiärem Schutz
verfügen.
Bei bestimmten Aufenthaltstiteln oder -status sind Reisen ins Ausland hingegen nicht gestattet. Das gilt vor allem bei:
- Duldung
- Aufenthaltsgestattung
Gut zu wissen: Auch, wenn eine Auslandsreise nicht möglich ist, können Sie sich in der Regel in Deutschland frei bewegen. Das bedeutet, dass Sie innerhalb Deutschlands Urlaub machen oder Familie besuchen können.
Mit Aufenthaltstitel reisen: Welche Länder besucht werden können
Sind Auslandsreisen mit Ihrem Aufenthaltstitel möglich, bleiben mitunter dennoch Zweifel: Darf ich in alle Länder, auch außerhalb der EU, reisen? Diese Frage muss individuell betrachtet und beantwortet werden.
Im Folgenden gehen wir auf unterschiedliche Reiseziele mit möglichen Bestimmungen und Besonderheiten ein, die Sie berücksichtigen sollten:
Wichtig: Einreisebestimmungen checken
Ein Aufenthaltstitel berechtigt nicht automatisch zur Einreise. Es kommt immer wieder vor, dass Menschen trotz Titel die Einreise verweigert wird. Gründe dafür können zum Beispiel bestimmte Einreiseverbote für Menschen aus bestimmten Staaten sein. Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der entsprechenden Ländervertretungen und beantragen unter Umständen ein Visum.
Reise mit Aufenthaltstitel in Schengen-Staaten
Aufgrund des Schengen-Abkommens und Deutschlands Mitgliedschaft in der EU ist es grundsätzlich erlaubt, in ein anderes Mitgliedsland zu reisen. In der Regel finden keine Grenzkontrollen statt. Lediglich bei Flügen müssen Sie mit einer Personenkontrolle rechnen. Dennoch: Die Einreise ist für Menschen mit den oben genannten Aufenthaltstiteln und einem gültigen Pass oder Passersatz möglich.
Hinweis: Reisen im Schengen-Raum
Der Schengen-Raum ist nicht identisch mit den Staaten der EU. Ersterer erstreckt sich über Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz. Das Schengen-Abkommen besagt, dass in diesen Staaten keine systematischen Personenkontrollen stattfinden und eine freie Einreise möglich ist. Deutsche können hier zum Beispiel auch ohne Pass und nur mit Personalausweis einreisen.
Reise mit Aufenthaltstitel in Drittstaaten
Ein deutscher Aufenthaltstitel ermöglicht Reisen auch in Drittstaaten außerhalb des Schengenraums beziehungsweise der EU. Das gilt für alle oben genannten Aufenthaltstitel. Unter Umständen können gewisse Einreisebestimmungen gelten, etwa die Notwendigkeit eines Visums.
Hinweis: Vorab informieren
Das Auswärtige Amt macht vage Angaben, unter welchen Umständen eine Reise in andere Länder möglich ist. Informieren Sie sich deshalb online oder bei der Auslandsvertretung Ihres Reiselandes, welche Bestimmungen gegebenenfalls gelten und ob Ihr Aufenthaltstitel in Deutschland sich auf die Einreise auswirkt.
Besonderheiten bei Reisen ins Heimatland
Grundsätzlich ist auch eine Reise ins Heimatland oftmals unproblematisch und erlaubt. Das gilt aber nicht für alle Ausländerinnen und Ausländer, die sich in Deutschland mit einem Aufenthaltstitel aufhalten. Reisen in den Herkunftsstaat sollten Sie vor Antritt mit Ihrer Ausländerbehörde abklären, wenn Sie einen der folgenden Status besitzen:
- Asylberechtigte beziehungsweise Asylberechtigter
- Flüchtlinge
Eine Reise in Ihr Heimatland kann dazu führen, dass Sie Ihre Asylberechtigung oder Anerkennung als Flüchtling in Deutschland verlieren. Lassen Sie sich bei Problemen mit den Behörden anwaltlich beraten und gehen Sie kein Risiko ein.
Türkischer Pass: Mit Aufenthaltstitel reisen
Möchten Sie als türkische Staatsbürgerin beziehungsweise türkischer Staatsbürger Ihre Heimat besuchen, ist das in der Regel problemlos möglich. Beachten Sie, dass für Sie als Türke oder Türkin dabei die Gesetze im Heimatland gelten, auch dann, wenn Sie nur zu Besuch sind.
Reisedauer: Das müssen Sie beachten
Haben Sie einen Aufenthaltstitel aus Deutschland und einen gültigen Pass, sind Sie bei der Wahl Ihres Reiseziels zwar überwiegend frei. Bei der Dauer müssen Sie allerdings mitunter Abstriche machen. Oft sind Auslandsaufenthalte zeitlich begrenzt. Dabei dürfen Sie nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen einer Arbeit nachgehen.
Die folgende Tabelle liefert Ihnen hier einen genauen Überblick über die einzelnen Bestimmungen, wenn Sie mit einem Aufenthaltstitel reisen.
Aufenthaltstitel | maximale Aufenthaltsdauer in Nicht-EU-Staaten | Arbeitserlaubnis |
---|---|---|
Aufenthaltserlaubnis | Bis zu 6 Monate innerhalb von 12 Monaten | Nein |
Blaue Karte EU | Bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen | Innerhalb der EU |
Niederlassungserlaubnis | Bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen | Innerhalb Deutschlands |
Daueraufenthalt-EU | Bis zu 12 Monaten | Innerhalb der EU |
ICT-Karte | Innerhalb der EU für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen | Innerhalb der EU beim gleichen Arbeitgeber |
Mobiler ICT | Mehr als 90 Tage innerhalb der EU | Innerhalb der EU beim gleichen Arbeitgeber |
Aufenthaltserlaubnis bei subsidiärem Schutz | Bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen | Nein |
Reisen mit Aufenthaltstitel ohne Pass: Ihre Möglichkeiten
Grundsätzlich ist eine Reise ins Ausland nur mit gültigem Pass und einem Nachweis zum Aufenthaltstitel möglich. Vor Reiseantritt ist es deshalb ratsam, zu überprüfen, ob Ihr Ausweisdokument noch gültig ist und wie lange. Einige Staaten fordern, dass Reisedokumente zum Zeitpunkt der Einreise mindestens noch 6 Monate lang gültig sein müssen.
Was aber, wenn Sie keinen Pass besitzen und die Beschaffung unzumutbar ist? Sind mit einem Aufenthaltstitel Reisen auch dann möglich? Ja, es gelten Ausnahmen beziehungsweise genügt unter Umständen ein Passersatz. Hier ein Überblick über betreffende Personengruppen und die jeweiligen Ersatzdokumente:
- Flüchtlinge erhalten den Blauen Pass,
- Staatenlose das Blaue Reisedokument und
- Asylberechtigte ohne Pass das Graue Reisedokument
Wichtig: Akzeptanz eines Passersatzes
Nicht alle Staaten akzeptieren Passersatzpapiere. Außerdem können Menschen mit einem blauen Pass nur in die Staaten reisen, die die Genfer Flüchtlingskonvention unterschrieben haben, die sogenannten Vertragsstaaten. In der folgenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die Staaten, die Ersatzpapiere anerkennen und die, die es nicht tun.
Anerkennung von Passersatz bei Reisen mit Aufenthaltstitel:
Staat | ✔️ |
---|---|
alle EU-Staaten | ✔️ |
Albanien | ✔️ |
Algerien | ✔️ |
Andorra | ✔️ |
Island | ✔️ |
Liechtenstein | ✔️ |
Monaco | ✔️ |
Norwegen | ✔️ |
San Marino | ✔️ |
Arabische Republik Ägypten | ❌ |
Malediven | ❌ |
Republik Nordmazedonien | ❌ |
Sri Lanka | ❌ |
Türkei | ❌ |
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland | ❌ |
Mit dieser Übersicht gewähren wir keine Garantie der Vollständigkeit. Planen Sie, mit einem Aufenthaltstitel zu reisen, informieren Sie sich im Vorfeld über geltende Bestimmungen. Haben Sie aufgrund eines Auslandsaufenthaltes Probleme mit der Ausländerbehörde bekommen, lassen Sie sich anwaltlich beraten. Eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt für Ausländerrecht unterstützt Sie und wendet bestenfalls Konsequenzen, wie zum Beispiel den Verlust Ihres Aufenthaltstitels, ab.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
- § 25 AufenthG
- Auswärtiges Amt zu Auslandsreisen von in Deutschland lebenden Ausländern
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Mobilität in der EU
- Europäische Union zu Einreise- und Visabestimmungen
- Landesamt für Einwanderung Berlin zur Einreise nach Deutschland mit ausländischen Aufenthaltstitel
- Bundespolizei
Mit Aufenthaltstitel reisen: Häufig gestellte Fragen
Eine vorläufige Bescheinigung eines Aufenthaltstitels gibt es grundsätzlich nicht. Haben Sie einen Titel erstmalig beantragt oder verlängern lassen, erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung. Erlaubte Ihr bis dahin geltender Status Auslandsreisen, bleiben die auch weiterhin möglich.
Mit einem deutschen Aufenthaltstitel können Sie in alle Länder des Schengen-Raums und in Drittstaaten reisen. Beachten Sie dabei unbedingt die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes. Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag.
Mit einem abgelaufenen Aufenthaltstitel sind keine Reisen möglich, sofern Sie über keine Fiktionsbescheinigung verfügen. Sie dient unter anderem dazu, Ihr Aufenthaltsrecht aufrechtzuerhalten, bis die Ausländerbehörde über eine Verlängerung oder Neuausstellung Ihres Titels entschieden hat. Voraussetzung bleibt jedoch, dass Ihr bisheriger Aufenthaltstitel Reisen zulässt.
Für Auslandsreisen benötigen Sie immer einen gültigen Pass. Ausnahmen gelten für bestimmte Personengruppen, die Passersatzpapiere erhalten. Allerdings: Nicht jedes Land akzeptiert diese. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie im Beitrag.
Ein unbefristeter Titel kann nicht ablaufen, der elektronische Aufenthaltstitel (eAT), beziehungsweise die Karte, auf der Ihre Daten gespeichert sind, hingegen schon. Sie dient als Ausweisdokument und muss daher gültig sein.
Mit einem Aufenthaltstitel können Sie grundsätzlich in alle Länder des Schengen-Raums reisen. Für Reisen in Drittstaaten außerhalb des Schengen-Raums gelten oft zusätzliche Visa-Bestimmungen oder Einreisebeschränkungen. Informieren Sie sich diesbezüglich im Vorfeld genau, um Probleme bei der Ein- oder Ausreise zu vermeiden.
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