Mit Niederlassungserlaubnis reisen: grundsätzliche Bestimmungen
Mit einer Niederlassungserlaubnis dürfen Sie grundsätzlich reisen, sowohl innerhalb der Europäischen Union und des Schengen-Raums als auch in Drittstaaten. Für Reisen innerhalb der EU und des Schengen-Raums benötigen Sie in der Regel keine zusätzlichen Dokumente außer Ihren Reisepass oder Personalausweis.
Hinweis: Schengen-Raum
Der Schengen-Raum ist ein Zusammenschluss, der freie Reisen innerhalb der angehörigen Länder ermöglicht. Neben EU-Staaten gehören dem auch Nicht-EU-Staaten wie die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein an.
Planen Sie mit einer Niederlassungserlaubnis eine Reise in einen Drittstaat, müssen Sie im Vorfeld gegebenenfalls ein Visum beantragen. Das hängt von den jeweiligen Einreisebestimmungen in Ihrem Zielland ab.
Wichtig außerdem: Die maximale Aufenthaltsdauer im Ausland mit einer Niederlassungserlaubnis beträgt 6 Monate. Dauert Ihre Reise länger an, erlischt Ihr Aufenthaltstitel in Deutschland. Müssen Sie sich aus einem wichtigen Grund für einen längeren Zeitraum im Ausland aufhalten, stimmen Sie das mit Ihrer Ausländerbehörde ab. In Ausnahmefällen wird eine Sonderregelung getroffen.
Beachten Sie zudem, dass Sie im Ausland nicht arbeiten dürfen, sofern Sie mit einer Niederlassungserlaubnis reisen.
In diese Länder dürfen Sie mit einer Niederlassungserlaubnis reisen
Mit einer Niederlassungserlaubnis dürfen Sie in die meisten Länder reisen, allerdings gibt es Unterschiede bei den Anforderungen: Innerhalb des Schengen-Raums sind Reisen ohne Visum möglich. Für andere Länder wie England und die Türkei benötigen Sie jedoch eine Einreiseerlaubnis, auch wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis für Deutschland besitzen. Beide Länder gehören nicht dem Schengen-Raum an.
Es ist mitunter also wichtig, dass Sie sich über mögliche Bestimmungen umfassend informieren. Insbesondere bei interkontinentalen Reisen, wie zum Beispiel in die USA oder in ein anderes fernes Land gelten für die Einreise strenge Regelungen. Neben einem Visum werden unter Umständen je nach Reisegrund weitere Dokumente wie zum Beispiel eine Einladung oder ähnliches benötigt.
Reisen mit der Niederlassungserlaubnis innerhalb der EU
Mit einer Niederlassungserlaubnis haben Sie die Freiheit, innerhalb des Schengen-Raums zu reisen. Der Schengen-Raum umfasst ebenso Staaten, die der Europäischen Union angehören, wie auch einige Nicht-EU-Staaten. Für Reisen in diese Länder benötigen Sie in der Regel keine Visa oder Aufenthaltserlaubnisse. Es reicht aus, wenn Sie Ihren Nationalpass oder einen Personalausweis mit sich führen. Auch die Niederlassungserlaubnis sollten Sie nachweisen können. In der Regel dient Ihnen dazu Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT).
Achten Sie jedoch darauf, dass auch im Schengen-Raum bestimmte Regeln und Fristen zu beachten sind, speziell bei längeren Aufenthalten.
Heimatreisen mit Niederlassungserlaubnis
Wenn Sie mit einer Niederlassungserlaubnis aus Deutschland in Ihr Heimatland reisen, gelten grundsätzlich die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes.
Wenn Sie die Staatsbürgerschaft Ihres Heimatlandes besitzen, benötigen Sie in der Regel kein Visum für die Einreise. Als Staatsbürgerin oder Staatsbürger haben Sie das Recht, in Ihr Herkunftsland zurückzukehren, unabhängig von einer gültigen Niederlassungserlaubnis in Deutschland.
Hinweis: Visa-Bestimmungen prüfen
Die Visa-Bestimmungen richten sich nach Ihrer Staatsangehörigkeit, nicht nach den Regelungen für Deutsche. Jedes Land hat eigene Einreise- und Visa-Bestimmungen, die von Ihrer Nationalität abhängen. Die deutsche Niederlassungserlaubnis ermöglicht Ihnen den Aufenthalt in Deutschland, hat jedoch keinen Einfluss auf die jeweiligen Vorschriften für Einreiseerlaubnisse in anderen Ländern.
Reisen mit abgelaufener Niederlassungserlaubnis
Eine Niederlassungserlaubnis selbst läuft nicht ab, jedoch kann der eAT, der als Ausweiskarte Ihre Niederlassungserlaubnis bestätigt, eine begrenzte Gültigkeit haben. Ist dieser abgelaufen, sind Probleme bei der Rückkehr nach Deutschland wahrscheinlich, da er als offizielles Dokument für Ihren Aufenthalt dient und Ihr Aufenthaltsrecht bestätigt.
Es ist daher empfehlenswert, die Gültigkeit vor einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls eine Verlängerung zu beantragen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Rückkehr nach Deutschland ohne Komplikationen erfolgt.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Mit Niederlassungserlaubnis reisen: Häufig gestellte Fragen
Mit einer Niederlassungserlaubnis können Sie in den Schengen-Raum und andere EU-Länder ohne Visum reisen. Für Reisen in Drittstaaten benötigen Sie oftmals ein Visum, abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit. Mehr dazu hier.
Die Niederlassungserlaubnis selbst kann nicht ablaufen, wohl aber der elektronische Aufenthaltstitel (eAT). Achten Sie darauf, dass Ihr eAT gültig ist, da er Ihnen als Ausweis dient und für Ihre Rückkehr nach Deutschland erforderlich ist. Mehr dazu im Beitrag.
Ja, als Inhaberin oder Inhaber einer Niederlassungserlaubnis können Sie in Ihr Heimatland reisen. Was genau es zu beachten gibt, erfahren Sie im Ratgeber.
Mit einer Niederlassungserlaubnis dürfen Sie grundsätzlich in jedes Land Ihrer Wahl reisen. Unter Umständen benötigen Sie dafür ein Visum. Was Sie beachten sollten, erfahren Sie im Beitrag.
Fanden Sie diese Seite hilfreich?