Mit Niederlassungserlaubnis arbeiten: Das sind Ihre Rechte

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, mit dem Sie dauerhaft in Deutschland leben dürfen – und auch arbeiten. Denn: Das Daueraufenthaltsrecht berechtigt grundsätzlich zur Ausübung einer Tätigkeit. Ob Sie der als Selbstständige beziehungsweise Selbstständiger nachgehen oder in einem Angestelltenverhältnis, bleibt Ihnen überlassen. Sie haben freie Berufswahl.

Wichtig: Unternehmen gründen

Mit einer Niederlassungserlaubnis dürfen Sie Ihr eigenes Unternehmen gründen und sich selbstständig machen. In welchem Bereich Sie sich verwirklichen, ist Ihnen überlassen. Sie müssen sich an keine Branche oder bestehende Qualifikation halten.

Allerdings gelten auch Einschränkungen. So beschränkt sich die Arbeitserlaubnis bei Niederlassungserlaubnis lediglich auf Deutschland. In einem anderen EU-Land dürfen Sie nicht arbeiten. Diese Option bietet Ihnen jedoch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Dieser Aufenthaltstitel ähnelt der Niederlassungserlaubnis in seinen Voraussetzungen und Vorteilen stark, räumt Ihnen aber das Recht ein, in andere EU-Staaten weiterzuwandern und sich dort niederzulassen. Gegebenenfalls müssen Sie einen Arbeitsmarkttest absolvieren, ehe Sie arbeiten dürfen. Informieren Sie sich deshalb über die geltenden Bestimmungen in Ihrem Zielland.

Gültigkeit: Läuft die Arbeitserlaubnis ab?

Als Daueraufenthaltsrecht räumt Ihnen die Niederlassungserlaubnis eine unbefristete Arbeitserlaubnis ein. Sie müssen sich um keine Verlängerung bemühen. Grundsätzlich ist ein wesentlicher Vorteil der dauerhaften Aufenthaltserlaubnis, dass Termine bei der Ausländerbehörde gänzlich wegfallen. Lediglich in einer Situation müssen Sie aktiv werden: Wenn Ihr elektronischer Aufenthaltstitel, kurz eAT, abläuft.

Hinweis: eAT

Beim eAT handelt es sich um ein Scheckkarten-großes Ausweisdokument, auf dem neben Ihrem Aufenthaltstitel weitere Angaben zu Ihrer Person gespeichert sind. Dieser Ausweis ist in der Regel maximal 10 Jahre gültig und muss kurz vor Ablauf erneuert werden.

Arbeitserlaubnis bei Niederlassungserlaubnis: Hier dürfen Sie arbeiten

Haben Sie in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten, gilt die damit einhergehende Arbeitserlaubnis ausschließlich für Deutschland. Sie dürfen zwar in andere EU-Staaten einreisen, arbeiten dürfen Sie dort in aller Regel jedoch nicht.

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Quellen:

Niederlassungserlaubnis & Arbeitserlaubnis: Häufig gestellte Fragen

Kann ich mit einer Niederlassungserlaubnis in der EU arbeiten?

Nein, eine Niederlassungserlaubnis umfasst eine Arbeitserlaubnis ausschließlich für Deutschland. Allerdings bietet Ihnen die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU diese Möglichkeit. Weitere Infos dazu finden Sie im Beitrag.

Kann ich mit einer Niederlassungserlaubnis arbeiten?

Ja, Sie dürfen in jedem Bereich arbeiten. Sie haben freie Berufswahl und können sich sogar selbstständig machen. Daneben hat die Niederlassungserlaubnis noch weitere Vorteile. Erfahren Sie in unserem Ratgeber, welche das sind.

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