Fachkraft nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

§ 18c AufenthG Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte hält die grundsätzlichen Regelungen fest, unter denen der Aufenthaltstitel erlangt werden kann. So legt der Gesetzgeber Qualifikationen dar, die einen Anspruch rechtfertigen. Nehmen wir also erst einmal in den Blick, wer nach deutschem Gesetz überhaupt als Fachkraft gilt.

  1. § 18a Fachkräfte Berufsausbildung: Setzt voraus, dass Sie in Deutschland eine Berufsausbildung abgeschlossen oder einen gleichwertigen ausländischen und in Deutschland anerkannten Abschluss haben.
  2. § 18b Fachkräfte mit akademischer Ausbildung: Voraussetzung hier ist der Abschluss eines Studiums in Deutschland oder im Ausland, der entweder in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Studienabschluss vergleichbar ist.
  3. § 18d Forschung: Wer in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach der Richtlinie (EU) 2016/801 zum Zweck der Forschung ist, ist ebenso als Fachkraft anzusehen.
  4. § 18g Blaue Karte EU: Fachliche Qualifikationen sind eine Grundvoraussetzung für die Blaue Karte EU. Wer Inhaber dieses Aufenthaltstitels ist, gilt also ohnehin bereits als Fachkraft.

Erfüllen Sie den Status einer Fachkraft, können Sie eine Voraussetzung für die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte abhaken. Es gelten jedoch noch weitere Bedingungen.

Hinweis: Qualifizierte Geduldete 

Weisen Sie eine der genannten Qualifikationen auf, sind in Deutschland jedoch nur geduldet, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte. Nach § 19d AufenthG haben Sie in dem Fall vielmehr Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung

Voraussetzungen für Fachkräfte

Deutschkenntnisse, Rentenversicherungsbeiträge, Lebensunterhalt – möchten Sie die Niederlassungserlaubnis als Fachkraft beantragen, müssen Sie eine Reihe an Voraussetzungen erfüllen. Im Einzelnen sind das:

  • ein Aufenthaltstitel nach den oben genannten Paragrafen 18a, 18b, 18g oder 18d AufenthG,
  • Sie können eigenständig für Ihren Lebensunterhalt aufkommen und sind nicht auf öffentliche Mittel wie zum Beispiel Bürgergeld angewiesen,
  • Sie haben mindestens 36 Monate lang Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt,
  • Sie haben eine Arbeitserlaubnis und gehen damit einer Beschäftigung nach,
  • Ihre Deutschkenntnisse bewegen sich auf dem Niveau B1,
  • Sie verfügen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland – gegebenenfalls belegbar mittels Einbürgerungstest beziehungsweise dem Test „Leben in Deutschland“,
  • Sie haben ausreichend Wohnraum zur Verfügung.

Können Sie all die Punkte für sich bestätigen, sollten Sie in aller Regel Anspruch auf die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte haben. Stellen Sie im nächsten Schritt einen Antrag bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde.

Wichtig: Nachweise und Dokumente

Erkundigen Sie sich vor Antragstellung, welche Nachweise und Unterlagen die Behörde von Ihnen benötigt. Reichen Sie Ihren Antrag unvollständig ein, kann das lange Wartezeiten zur Folge haben. Holen Sie sich gegebenenfalls anwaltliche Unterstützung, um schneller an Ihre Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte zu gelangen.

Achtung: Auch wenn das Daueraufenthaltsrecht für Fachkräfte bereits Erleichterungen bei den Voraussetzungen mit sich bringt – bestimmte Personengruppen profitieren von zusätzlichen Erleichterungen.

Vereinfachte Voraussetzungen für bestimmte Personengruppen

In einigen Fällen weicht der Gesetzgeber von den Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte ab und gewährt zusätzliche Lockerungen. Die kommen insbesondere den folgenden Personengruppen zugute:

  • Inhabern einer Blauen Karte EU
  • Absolventen eines Studiums oder einer Berufsausbildung in Deutschland
  • Hochqualifizierte Fachkräfte
  • Selbstständige

Welche konkreten Erleichterungen für diese Personengruppen gelten und welche Bedingungen daran geknüpft sind, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Niederlassungserlaubnis und ihren Voraussetzungen. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber einen vereinfachten Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis gewährt und nicht auf eine Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte.

Antrag: So kommen Sie an die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, steht Ihrem Antrag auf Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte nichts mehr im Wege. Erkundigen Sie sich in einem ersten Schritt bei Ihrer Ausländerbehörde über das Verfahren und die benötigten Dokumente. Denn in der Regel fordern die Behörden allerhand Nachweise an. Zum Beispiel über:

  • den gesicherten Lebensunterhalt
  • Straffreiheit
  • Beitragszahlungen zur Rentenversicherung
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • ein bestehendes Arbeitsverhältnis nebst Arbeitserlaubnis

Diese Liste lässt sich noch um einige Punkte weiterführen. Eine Vollständigkeit können wir an dieser Stelle nicht garantieren. Das liegt auch daran, dass Ihre persönliche Situation darüber entscheidet, welche Unterlagen die Ausländerbehörde von Ihnen benötigt. Haben Sie alle Nachweise und Dokumente zusammengetragen, reichen Sie die zusammen mit Ihrem Antrag ein. 

Wichtig: Kosten

Je nach Ihrem Berufsfeld können die Kosten für die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte schwanken. Bis zu 150 Euro Gebühren sind möglich. Zu zahlen sind die im Zuge der Antragstellung. Ihre Ausländerbehörde kann Ihnen über die genaue Höhe im Vorfeld Auskunft geben.

Niederlassungserlaubnis für Ehegatten von Fachkräften

Sind Sie zu Ihrem in Deutschland arbeitenden Ehe- beziehungsweise Lebenspartner nachgezogen, haben auch Sie nach einer gewissen Zeit und unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis. Die Voraussetzungen sind:

  • Ihr Ehe- oder Lebenspartner besitzt eine Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte nach § 18c AufenthG.
  • Sie leben mit Ihrem Ehe- oder Lebenspartner in einer ehelichen Lebensgemeinschaft, was bedeutet, dass Sie füreinander Verantwortung übernehmen.
  • Sie selbst halten sich seit mindestens drei Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland auf. 
  • Sie gehen mindestens 20 Stunden die Woche einer Beschäftigung nach und besitzen die erforderliche Erlaubnis.
  • Ihre Deutschkenntnisse bewegen sich auf B1-Niveau.
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland sind Ihnen nicht fremd – gegebenenfalls können Sie diese mittels Test „Leben in Deutschland“ belegen.

Von der Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte profitieren also nicht nur die Inhaber selbst. Mit den Vorzügen für die Ehe- beziehungsweise Lebenspartner werden auch Familienmitglieder berücksichtigt. Ein wesentlicher Vorteil des Aufenthaltstitels – der des vereinfachten Familiennachzugs – wird damit umgesetzt.

Der schnellste Weg zum deutschen Pass

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Quellen:

Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte: Häufig gestellte Fragen

Wer erhält eine Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte nach § 18a AufenthG?

§ 18a AufenthG sieht vor, dass Ausländer mit einer in Deutschland abgeschlossenen Berufsausbildung oder mit einer in Deutschland anerkannten beziehungsweise vergleichbaren ausländischen Berufsausbildung Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte haben. Welche Voraussetzungen außerdem erfüllt sein müssen, erfahren Sie im Beitrag.

Wie viel Geld muss ich als Fachkraft für eine Niederlassungserlaubnis verdienen?

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Wichtig ist, dass Sie Ihren Lebensunterhalt sowie Wohnraum selbst finanzieren können und auf keine finanziellen Mittel vom Staat angewiesen sind. Halten Sie sich mit Ihrer Familie in Deutschland auf, muss auch deren Unterhalt gesichert sein. Wie viel Geld Sie für die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte verdienen müssen, hängt also von Ihren persönlichen Umständen ab.

Wann erhalte ich als Fachkraft eine Niederlassungserlaubnis?

Sind Sie bereits seit mindestens drei Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft zur Beschäftigung in Deutschland tätig, haben Sie unter Umständen Anspruch auf die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte. Doch auch andere Qualifikationen können einen Anspruch begründen. Welche das sind, erfahren Sie hier.

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