Übersicht der Themen
Nach Deutschland geflüchtet: Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Kriege oder andere bewaffnete Konflikte, Gewalt und Verfolgung, Angst um das eigene Leben und/oder das der Familie – es gibt viele Gründe, die Menschen zur Flucht aus ihrer Heimat bewegen. Wer dabei in Deutschland Schutz sucht, muss ein Asylverfahren durchlaufen, um als Flüchtling anerkannt zu werden.
Eine Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention bedeutet für Sie eine Aufenthaltserlaubnis von vorerst 3 Jahren sowie ein Abschiebungsverbot. Besitzen Sie keinen eigenen Pass, erhalten Sie unter Umständen zudem einen Reisepass, auch Blauer Pass genannt. Zudem dürfen Sie in Deutschland in aller Regel arbeiten.
Im Laufe der Zeit integrieren sich viele Flüchtlinge in ihre neue Umgebung. Sie knüpfen soziale Kontakte und kommen auch im Berufsleben an. Je nach Lebenswandel entsteht daraus bei einigen der Wunsch, sich dauerhaft in Deutschland niederzulassen. Bei anderen wiederum sind es die fehlenden Zukunftsperspektiven in der Heimat, die zu einem dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik führen.
Haben Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach einem der folgenden Paragrafen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), kann es nach einer gewissen Zeit sinnvoll sein, eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen:
- § 25 Abs. 1 AufenthG
- § 25 Abs. 2 Satz 1, 1. Alternative
- § 23 Abs. 4 AufenthG
Wir nennen Ihnen die Vorteile.
Niederlassungserlaubnis für Flüchtlinge: Das sind die Vorteile
Halten Sie sich mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Deutschland auf, bestehen mitunter Unsicherheiten. Sie müssen regelmäßig eine Verlängerung vor der Ausländerbehörde rechtfertigen und gegebenenfalls damit rechnen, dass Sie Ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Mit einer Niederlassungserlaubnis ist damit Schluss. Denn einer der wesentlichen Vorteile dieses Aufenthaltstitels ist, dass es keine zeitliche Beschränkung für Ihren Aufenthalt in Deutschland gibt. Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich um ein Daueraufenthaltsrecht, das Ihnen so schnell niemand mehr entziehen kann.
Hinweis: Entzug der Niederlassungserlaubnis
Eine Niederlassungserlaubnis erlischt automatisch, wenn Sie sich für mehr als 6 Monate im Ausland aufhalten. Zudem kann eine schwere Straftat zum Entzug des Titels führen. Halten Sie sich jedoch an die Regeln, ist Ihnen das Daueraufenthaltsrecht sicher.
Daneben gibt es aber noch eine Reihe weiterer Vorteile, die der Titel für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge mit sich bringt:
- eine Familienzusammenführung ist einfacher möglich,
- Sie können frei reisen,
- Sie haben bessere Chancen, einen Kredit zu erhalten,
- regelmäßige Besuche bei der Ausländerbehörde entfallen.
In unserem Ratgeber „Niederlassungserlaubnis: Vorteile im Überblick“ führen wir alle Vorzüge detailliert auf.
Voraussetzungen: Diese Bedingungen gelten für Sie
Eine Niederlassungserlaubnis ist für Flüchtlinge an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Die ähneln in weiten Teilen den allgemeingültigen Bedingungen, wie sie für andere Antragstellende gelten. Es gibt allerdings Erleichterungen in gewissen Bereichen. So etwa bei den Sprachkenntnissen und der Sicherung des Lebensunterhaltes.
Wir führen für Sie einige Voraussetzungen an:
- Sie halten sich seit mindestens 5 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland auf,
Hinweis: Aufenthaltsdauer
Der Erhalt einer Niederlassungserlaubnis ist für Flüchtlinge nach 5 Jahren möglich, unter Umständen jedoch auch bereits nach 3 Jahren. Das hängt davon ab, inwiefern die Integration bereits gelungen ist. Wichtig dabei ist, dass die Zeit Ihres Asylverfahrens mit angerechnet wird.
- Sie müssen Deutschkenntnisse auf mindestens A2-Niveau nachweisen können – bei besseren Sprachkenntnissen, haben Sie unter Umständen bereits früher einen Anspruch auf das Daueraufenthaltsrecht,
- Sie müssen Ihren Lebensunterhalt größtenteils selbst finanzieren können und dürfen lediglich geringe Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt erhalten,
- Sie müssen ausreichend Wohnraum zur Verfügung haben,
- ebenso ist eine Krankenversicherung Pflicht,
- Sie müssen einen Orientierungskurs erfolgreich abgeschlossen haben,
- Sie dürfen keine schweren Straftaten begangen haben,
- Sie müssen weiterhin die Voraussetzungen erfüllen, die zur Anerkennung Ihres Flüchtlingsstatus geführt haben.
Antrag stellen: So funktioniert es
Sind Sie sich sicher, alle Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis als Flüchtling zu erfüllen, stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der Ausländerbehörde. Das Formular finden Sie in aller Regel auf der Website Ihrer Behörde. Achten Sie beim Ausfüllen darauf, dass Sie vollständige Angaben machen. Fehlende Daten führen oft zu Verzögerungen im Antragsprozess und sind deshalb ärgerlich.
Neben dem Antrag müssen Sie zudem bestimmte Nachweise erbringen. Dazu zählen unter anderem:
- eine Kopie Ihres Passes zur Bestätigung Ihrer Identität,
- eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages, Gehaltsnachweise und eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers über das Bestehen des Arbeitsverhältnisses,
- eine Bestätigung Ihrer Krankenkasse,
- eine Kopie Ihres Mietvertrags.
Grundsätzlich wird eine Reihe an Unterlagen angefordert, die sich je nach Ihrer Situation unterschieden können. Die Aufzählung enthält daher lediglich einen Auszug. Informieren Sie sich bei Ihrer Ausländerbehörde über benötigte Dokumente, ehe Sie Ihren Antrag einreichen.
Hinweis: anwaltliche Hilfe
Ein fehlender Pass oder das Fehlen anderer Nachweise kann den Antragsprozess bei der Niederlassungserlaubnis für Flüchtlinge enorm erschweren. Auf das Ausländerrecht spezialisierte Anwältinnen und Anwälte kennen die Hürden, die in dem Kontext zu nehmen sind und helfen Ihnen dabei, Ihren Anspruch auf das Daueraufenthaltsrecht durchzusetzen.
Dauer und Kosten bei Niederlassungserlaubnis für Flüchtlinge
Dass viele Ausländerbehörden überlastet sind, ist kein Geheimnis. Deshalb müssen Sie bei einem Antrag auf Niederlassungserlaubnis mitunter monatelange Wartezeiten in Kauf nehmen. Eine konkrete Zeitangabe lässt sich hier leider nicht machen.
Indem Sie Ihren Antrag jedoch vollständig ausfüllen und mit allen benötigten Nachweisen einreichen, können Sie die Wartezeit beeinflussen. Haben Sie es besonders eilig, ist anwaltliche Hilfe anzuraten. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Bearbeitungszeiten deutlich kürzer sind, wenn eine Kanzlei die Beantragung übernimmt.
Auch Kosten sind beim Antrag auf Niederlassungserlaubnis ein Thema. Für Flüchtlinge und Asylberechtigte gilt jedoch oftmals eine Gebührenbefreiung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Ausländerbehörde über anfallende Kosten.
Im Normalfall kostet das Daueraufenthaltsrecht zwischen 113 und 147 Euro, abhängig vom jeweiligen Umstand.
Antrag auf Niederlassungserlaubnis abgelehnt: Ihre Möglichkeiten
Ob fehlende Unterlagen beziehungsweise Voraussetzungen oder ein Behördenirrtum – es gibt unterschiedliche Gründe, aus denen ein Antrag auf Niederlassungserlaubnis für Flüchtlinge abgelehnt werden kann. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich davon nicht entmutigen lassen. Vertrauen Sie auf anwaltliche Expertise und lassen Sie den Ablehnungsbescheid der Behörde von einer fachkundigen Person prüfen.
Liegt der Fehler bei der Ausländerbehörde, wird Korrektur eingefordert. In der Regel wird die Entscheidung geändert und Sie erhalten Ihren Titel. Haben Sie einen Fehler bei der Antragstellung gemacht, wird der Antrag ebenfalls korrigiert und vollständig nachgereicht. Haben fehlende Voraussetzungen zur Ablehnung geführt, erhalten Sie von einer Anwältin beziehungsweise einem Anwalt für Ausländerrecht eine umfangreiche Beratung und Unterstützung, sodass Sie beim nächsten Mal auf der sicheren Seite sind.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Niederlassungserlaubnis für Flüchtlinge: Häufig gestellte Fragen
Flüchtlinge sind von den Gebühren bei Beantragung einer Niederlassungserlaubnis oft befreit. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Ausländerbehörde. ob das auch bei Ihnen der Fall ist. Wie hoch die Kosten ohne Befreiung sind, erfahren Sie im Ratgeber.
Fanden Sie diese Seite hilfreich?