Übersicht der Themen
Ende der Assad-Diktatur: Das ist passiert
Am 8. Dezember 2024 endete das Assad-Regime in Syrien mit dem Sturz des Präsidenten Bashar al-Assad durch die Rebellen der islamistischen Miliz Hajat Tahrir al-Scham, kurz HTS. Ob in Deutschland oder Syrien: Die Nachricht über die Befreiung löste Jubelstürme aus. Die Hoffnung darauf, dass nach jahrelanger Unterdrückung, Folter und Hinrichtung der Frieden nach Syrien zurückkehrt, ist groß.
Hinweis: Entwicklung des syrischen Bürgerkrieges
Im Jahr 2011 entfachte der Bürgerkrieg in Syrien als Folge einer friedlichen Demonstration für mehr Demokratie. Der regierende Machthaber Bashar al-Assad reagierte darauf mit Gewalt, die über Jahre anhalten sollte. Ethnische und religiöse Gruppen beteiligten sich ebenso am Bürgerkrieg wie später auch Russland, der Iran, die Türkei und die USA. Rund 14 Millionen Syrerinnen und Syrer wurden aus ihrer Heimat vertrieben.
Gleichzeitig machen sich zahlreiche syrische Flüchtlinge Sorgen: Was bedeutet der Umbruch für meine Zukunft in Deutschland? Wir gehen auf verschiedene Situationen ein und beantworten Ihnen alle Fragen.
Syrische Flüchtlinge in Deutschland: Aufenthaltstitel und Schutzstatus
Um eine Einschätzung geben zu können, welche Folgen der Sturz des Assad-Regimes für syrische Flüchtlinge in Deutschland haben kann, ist es erst einmal wichtig, zu wissen, welche Aufenthaltsrechte in dem Zusammenhang eine Rolle spielen. Die Aufenthaltstitel beziehungsweise Status unterscheiden sich. Insgesamt halten sich etwa 974.000 Syrerinnen und Syrer in der Bundesrepublik auf (Stand Ende Oktober 2024). Folgende Status sind dabei vergeben:
- 5.090 sind anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber – sie sind asylberechtigt und damit anerkannte Flüchtlinge.
- Fast 321.500 Menschen besitzen Flüchtlingsstatus und sind damit anerkannte Flüchtlinge – der Flüchtlingsschutz basiert auf der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK).
- Etwa 329.250 sind subsidiär Schutzberechtigte – ihr Aufenthaltsrecht basiert auf § 4 des Asylgesetzes (AsylG).
- Rund 58.740 besitzen bei laufendem Asylantrag eine Aufenthaltsgestattung – die Bearbeitung von Asylanträgen wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAFM) jüngst gestoppt. Mehr Informationen erhalten Sie im weiteren Verlauf.
- Alle übrigen syrischen Flüchtlinge halten sich mit einem anderen Aufenthaltstitel, zum Beispiel zu Arbeitszwecken, oder im Rahmen einer Familienzusammenführung in Deutschland auf.
Je nachdem, zu welcher der genannten Personengruppe Sie als syrischer Staatsbürger beziehungsweise syrische Staatsbürgerin zählen, kann der Sturz des Assad-Regimes unterschiedliche Folgen für Sie haben.
Rückführung, Abschiebung, Ablehnung: Womit müssen Flüchtlinge rechnen?
Ehe wir die möglichen Folgen der Entwicklungen des Regierungssturzes für syrische Flüchtlinge eingehen, möchten wir betonen: Für konkrete Aussagen ist es noch zu früh. Es ist noch nicht abzusehen, wie sich die Situation entwickelt. Immer noch werden Kämpfe in Syrien ausgetragen, die Menschen zur Flucht bewegen. So greift beispielsweise die Syrian National Army die Stellung der Syrian Democratic Forces im Norden des Landes an.
Sosehr die Hoffnungen auf einer friedlichen Zukunft des Landes liegen, so ungewiss ist zum jetzigen Zeitpunkt, wer Syrien künftig regieren wird. Fraglos wird die HTS eine zentrale Rolle spielen. Dabei werfen die Rebellen in dem Zusammenhang noch viele Fragen auf.
Wichtig: HTS
Die HTS wurde von den Vereinten Nationen wie auch von der EU in der Vergangenheit als Terrororganisation gelistet. Ihr Ursprung liegt in einer Organisation, die mit Al-Qaida in Verbindung gebracht wird. Auch wenn sich die HTS nach eigenen Angaben von ihren dschihadistischen Wurzeln distanziert hat, bleibt abzuwarten, welchen Weg die Gruppe einschlägt. Es muss beobachtet werden, sie sich im Umgang mit der Bevölkerung und insbesondere mit Minderheiten verhält.
Alle der im Folgenden genannten Konsequenzen sind deshalb Kann-Szenarien. Was, wann und ob überhaupt eintritt, ist völlig offen. Dennoch: Ihre Sorgen sind uns wichtig. Deshalb nehmen wir Bezug auf die verschiedenen Situationen, die sich für Sie als syrischer Flüchtling je nach Ihrem Status in Deutschland ergeben können.
- anerkannte Asylbewerber/Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung
- anerkannte Flüchtlinge
- subsidiär Schutzberechtigte
- Inhaberinnen und Inhaber einer zweckgebundenen Aufenthaltserlaubnis
- nachgezogene oder nachziehende Familienmitglieder
- Menschen ohne Aufenthaltstitel
Zukunftsaussichten für anerkannte Asylbewerber
Als anerkannter Asylbewerber beziehungsweise anerkannte Asylbewerberin befindet sich Ihr Asylantrag beim BAMF in Bearbeitung. Die Behörde prüft ganz genau, ob Sie in Deutschland schutzberechtigt und damit asylberechtigt sind und eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Zwar werden Sie als Flüchtling registriert. Eine Entscheidung darüber, ob Sie in der Bundesrepublik bleiben dürfen oder nicht, wurde jedoch noch nicht gefallen.
Das BAMF hat infolge der Entwicklungen in Syrien die weitere Bearbeitung aller Asylanträge syrischer Staatsangehöriger gestoppt. Die Behörde verweist dabei auf die unklare Lage im Land. Die sei zu unvorhersehbar, um jetzt eine Entscheidung über Asylanträge zu treffen, heißt es vonseiten des Bundesministeriums. Dabei gilt die Aussetzung der Asylverfahren nicht für sogenannte Dublin-Verfahren.
Für Sie bedeutet das: Abwarten. Sobald sich absehen lässt, ob Recht und Ordnung in Ihrer Heimat wieder hergestellt werden, wird die Bearbeitung weitergeführt. Je nach Tendenz erhalten Sie anschließend einen Bescheid über die Anerkennung Ihres Antrags – damit dürfen Sie in Deutschland bleiben – oder eine Ablehnung. Die verpflichtet Sie oftmals zur Ausreise und damit zur Rückkehr nach Syrien.
Wichtig: Aufenthaltsstatus bis zur Entscheidung
Bis das BAMF über Ihren Asylantrag entschieden hat, dürfen Sie sich in Deutschland aufhalten. Während dieser Zeit erhalten Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Gegebenenfalls haben Sie Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs oder Berufssprachkurs. Wir empfehlen grundsätzlich, derartige Möglichkeiten wahrzunehmen.
Die Gründe legen wir im Weiteren dar.
Ist es Ihr Plan, aus Syrien nach Deutschland zu kommen, um einen Asylantrag zu stellen, können Sie zwar weiterhin nach Deutschland einreisen, um Asyl zu beantragen. Da das BAMF die Prüfung der Anträge jedoch ausgesetzt hat, ist mit einer zeitnahen Entscheidung nicht zu rechnen.
Anerkannte syrische Flüchtlinge
Halten Sie sich als anerkannter Flüchtling auf Basis der GFK in Deutschland auf, besitzen Sie eine zeitlich begrenzte Aufenthaltserlaubnis. In der Regel wird die über einen Zeitraum von 3 Jahren erteilt. Vor Ablauf wird überprüft, ob Sie weiterhin alle Voraussetzungen erfüllen, um eine Verlängerung zu erhalten.
Die Voraussetzungen beziehen sich dabei in der Linie auf die Lage in Ihrem Heimatland – in diesem Fall also Syrien. Als anerkannter Flüchtling ist es für Sie von entscheidender Bedeutung, ob Ihnen in Ihrer Heimat Verfolgung aufgrund Ihrer:
- Rasse (der Wortlaut entspricht dem Vertragstext der GFK),
- Nationalität,
- politischen Überzeugung,
- Religion,
- Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe
droht. Maßgeblich ist für Sie in dem Zusammenhang, welche Linie die neue Regierung Syrien künftig einschlägt. Da das zum jetzigen Zeitpunkt völlig offen ist, müssen Sie vorerst keine Konsequenzen fürchten. Je nach Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis kann es dennoch zu Unsicherheiten kommen.
Wichtig: Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis
Wurde Ihre Aufenthaltserlaubnis kürzlich erst verlängert, dürften Sie vorerst keine Folgen fürchten. Ein Widerruf ist unwahrscheinlich. Läuft Ihr Aufenthaltsrecht jedoch bald aus, kann es bei der Verlängerung zu Verzögerungen kommen. Hier gilt es, eine Einschätzung der UNHCR (UN Refugee Agency) abzuwarten. Die Organisation überwacht die GFK und spricht Empfehlungen aus. Denen folgen die Mitgliedsstaaten in aller Regel.
Je nach Situation kann es für Sie sinnvoll sein, zu prüfen, ob Sie Anspruch auf einen anderen Aufenthaltstitel haben. Damit können Sie gegebenenfalls Ihren Flüchtlingsstatus hinter sich lassen. Infrage kommen zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder der Ausbildung.
Wurde Ihr Aufenthaltstitel bereits ein mal verlängert, steht Ihnen unter Umständen der Weg zu einer Niederlassungserlaubnis und damit zum Daueraufenthaltsrecht frei. Welche Voraussetzungen gelten, haben wir in einem eigenen Ratgeber für Sie zusammengefasst: Niederlassungserlaubnis und ihre Voraussetzungen.
Daneben ist auch eine Einbürgerung nicht auszuschließen. Die führt Sie zum deutschen Pass.
Bei Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Alternativ können Sie über unseren Selbst-Check eigenständig prüfen, wie es um Ihre Chancen steht, sich dauerhaft in Deutschland niederzulassen.
Aussichten für subsidiär Schutzberechtigte
Subsidiärer Schutz basiert auf § 4 des Asylgesetzes (AsylG). Gewährt wird Ihnen diese Schutzform, sofern Ihnen in Ihr Leben und/oder Ihre Gesundheit in Ihrem Heimatland gefährdet sind, ein anderer Schutzstatus wie anerkannter Flüchtling oder eine Asylberechtigung für Sie jedoch nicht infrage kommen.
Die Gültigkeit beträgt bei Erstausstellung 1 Jahr und kann bei gleichbleibenden Umständen um weitere 2 Jahre verlängert werden. Bei Verlängerung wird geprüft, inwiefern Sie weiterhin in Ihrer Heimat gefährdet sind.
Je nachdem, wie lange Ihr Schutzstatus als syrischer Flüchtling noch gültig ist, ist ungewiss, ob es zu einer Verlängerung kommt oder nicht. Allerdings haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten, Ihr Aufenthaltsrecht auszubauen. Entweder durch einen zweckgebundenen Aufenthaltstitel, mittels Niederlassungserlaubnis oder sogar einer Einbürgerung. In unserem Ratgeber zum subsidiären Schutz finden Sie alle wichtigen Informationen.
Inhaber einer zweckgebundenen Aufenthaltserlaubnis
Als Inhaber beziehungsweise Inhaberin einer zweckgebundenen Aufenthaltserlaubnis sind Sie vielleicht als syrischer Flüchtling nach Deutschland gekommen. Mit dem Erhalt eines Aufenthaltstitels zu Erwerbszwecken oder zum Zweck der Ausbildung spielt das jedoch für Sie keine Rolle mehr.
Ihr Aufenthaltsstatus ist nicht länger von der Situation in Ihrem Heimatland abhängig. Mit einem der genannten Titel gelten andere Voraussetzungen für Ihren Aufenthalt. Die beziehen sich dabei vor allem auf Ihr Beschäftigungsverhältnis. Solange Sie die Bedingungen erfüllen, durch die Sie Ihren Aufenthaltstitel erhalten haben, steht einem weiteren Aufenthalt in Deutschland nichts im Wege.
Hinweis: weiterführenden Anspruch prüfen
Auch mit einem zweckgebundenen Aufenthaltstitel können Sie nach einer gewissen Zeit, in der Regel sind das 5 Jahre, Anspruch auf ein Daueraufenthaltsrecht haben. Prüfen Sie Ihre Chancen, inwieweit Sie Ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland festigen können – unabhängig von Ihrer Eigenschaft als syrischer Flüchtling.
Nachgezogene oder nachziehende Familienangehörige
Als syrischer Flüchtling haben Sie das Recht, Familienangehörige im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland zu holen. Das gilt allerdings nur bei einem der folgenden Status:
- anerkannter Flüchtling,
- Asylberechtigte oder Asylberechtigter,
- Resettlement-Flüchtling.
Sind Sie subsidiär schutzberechtigt, ist ein Familiennachzug stark eingeschränkt, weshalb dieser nur in Ausnahmefällen erfolgen kann.
Grundsätzlich gilt dabei, dass das Aufenthaltsrecht der nachgezogenen Angehörigen abläuft und nicht verlängert wird, sofern der Fluchtgrund für denjenigen wegfällt, der als Erstes nach Deutschland gekommen ist.
Sind Sie nach Deutschland geflüchtet und haben Ihre Familie nachgeholt, muss diese mit Ihnen zusammen ausreisen, sofern Ihr Aufenthaltsrecht nicht verlängert wird.
Wichtig: eigene Aufenthaltstitel
Je nach Umstand beziehungsweise Qualifikation können Familienangehörige eigene Aufenthaltstitel beantragen – zum Beispiel einen zweckgebundenen Titel. Informieren Sie sich über die jeweiligen Möglichkeiten.
Planen Sie im Rahmen der Familienzusammenführung, Ihre Familie nachzuholen, kann sich dieses Vorhaben verzögern – zumindest, wenn Sie keinen positiven Asylbescheid vorzuweisen haben. Grund dafür ist der Entscheidungstopp des BAMF bei Asylanträgen.
Menschen ohne Aufenthaltstitel
Halten Sie sich in Deutschland ohne Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung auf, sind Sie ausreisepflichtig. Das führt allerdings nicht zwingend dazu, dass Sie abgeschoben werden. Der Grund ist, dass auch bei einer fehlenden Schutzberechtigung geprüft wird, ob gegebenenfalls ein Abschiebehindernis vorliegt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Ihnen in Ihrem Herkunftsland die Todesstrafe oder Folter drohen. Das führt unter Umständen zu einer Duldung.
Hinweis: Ausreisepflicht bleibt bestehen
Bei einer Duldung bleibt zwar die Ausreisepflicht bestehen, sie wird jedoch ausgesetzt, solange ein Abschiebungshindernis vorliegt. Im Umkehrschluss bedeutet das auch, dass eine Abschiebung durchgesetzt wird, sobald das Hindernis wegfällt.
Wichtig ist dabei zu wissen, dass eine Abschiebung nur möglich ist, sofern im Vorfeld ein Asylverfahren abgelehnt wurde.
Voraussetzungen für Rückführung syrischer Flüchtlinge
Auch wenn manche Schlagzeilen in den Medien derzeit etwas anderes vermuten lassen: Eine Ausweisung, Abschiebung oder Rückführung von syrischen Flüchtlingen ist nicht von heute auf morgen möglich. Die Bundesregierung betonte im Zuge einer Pressekonferenz, dass eine dauerhafte Änderung der Lage in Syrien Grundvoraussetzung für eine derartige Maßnahme ist. Aktuell lasse sich nicht absehen, wann das der Fall sein wird, hieß es weiter.
Dass Sie mitunter jedoch ein anderes Bild davon haben, ist nachvollziehbar: Die Parteien springen auf die Ereignisse in Ihrem Heimatland an und versuchen diese für sich im Zuge des Wahlkampfes zu nutzen. Während die einen vermehrte Rückführung und Ausweisung fordern, zeigen sich andere mit einem Rückkehrbonus ideenreich. Wieder andere sehen den Aktionismus kritisch und beharren darauf, weitere Entwicklungen im Land abzuwarten.
Noch einmal auf den Punkt gebracht:
- Eine Ausweisung, Rückführung oder Abschiebung setzt eine stabile Lage in Syrien voraus.
- Was Politiker und Politikerinnen fordern, ist rechtlich noch lange nicht durchsetzbar. In vielen aktuellen Debatten ist das der Fall.
- Aktuell kann kein zeitlicher Rahmen für mögliche Maßnahmen bestimmt werden.
Aussetzung der Asylverfahren: Das steckt dahinter
Das Bundesministerium hat nach Bekanntwerden des Sturzes des Assad-Regimes die Bearbeitung von Asylanträgen von syrischen Flüchtlingen bis auf Weiteres ausgesetzt. Das ist dem geschuldet, dass als Begründung in der Regel die Verfolgung durch das Assad-Regime angegeben wurde. Dieser Zustand hat sich am 8. Dezember 2024 schlagartig geändert.
Je nachdem wie sich die Situation in Syrien entwickelt, werden Asylanträge gegebenenfalls nicht mehr genehmigt. Dazu ein paar Zahlen: Das BAMF hat aktuell mehr als 47.000 Asylanträge von syrischen Flüchtlingen vorliegen. Darunter befinden sich rund 46.100 Erstanträge. Die Behörde wird der Situation angepasste Entscheidungen treffen, sobald sich eine klare Lage abzeichnet.
Verbesserungsklagen: Auswirkungen auf laufende Verfahren
Verbesserungsklagen zielen oft darauf ab, den Status des subsidiären Schutzes hin zum Flüchtlingsstatus zu verbessern. Anerkannte Flüchtlinge sind in Deutschland besser gestellt als subsidiär Schutzberechtigte. Der Entscheidungsstopp bei Asylverfahren soll dabei keine Auswirkungen auf derartige Verfahren haben.
Hintergrund ist, dass Sie mit subsidiärem Schutz bereits einen Schutzstatus besitzen. Es ist also nicht von Belang, ob der Bürgerkrieg beendet ist oder nicht. Allerdings: Basiert Ihre Flucht allein auf der politischen Verfolgung durch das Assad-Regime, stehen die Erfolgsaussichten eher schlecht, einen verbesserten Status zu erhalten.
Wichtig dabei ist allerdings: Auch wenn Ihre Klage erfolglos ist, bleibt Ihr subsidiärer Schutz angesichts der ungewissen Lage bestehen.
Wichtige Reisehinweise für syrische Flüchtlinge
Die Unsicherheiten, die sich unter den Geflüchteten auftun, betreffen nicht nur ihren Aufenthaltsstatus. Viele hegen den Wunsch, der Heimat einen Besuch abzustatten. Davon raten wir ab. Auch wenn das Assad-Regime gestürzt ist und der ehemalige Machthaber vertrieben, so ist die Situation in Syrien noch zu instabil.
Daneben kann sich ein Heimatbesuch negativ auf Ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland auswirken. Es gilt: Reisen Sie zum jetzigen Zeitpunkt nach Syrien, können die Behörden das als Zeichen werten, dass Sie nicht länger auf Schutz angewiesen sind. Ein Entzug Ihres Titels ist möglich.
Wichtig: Aufenthaltstitel ohne Schutzstatus
Besitzen Sie einen anderen Aufenthaltstitel, ob beispielsweise eine Niederlassungserlaubnis oder eine zweckgebundene Aufenthaltserlaubnis, steht einem Heimatbesuch nichts im Wege. Ihr Titel basiert nicht auf einem humanitären Grund.
Heimatbesuch nach Einbürgerung: Ist der Pass in Gefahr?
Sind Sie vor Jahren als Flüchtling aus Syrien nach Deutschland gekommen und haben in der Zwischenzeit den deutschen Pass erlangt, steht es Ihnen frei, in Ihr Heimatland zu reisen. Sie gelten als deutscher Staatsbürger beziehungsweise deutsche Staatsbürgerin. Ein Besuch in Syrien ist damit erlaubt und zieht keinerlei Konsequenzen nach sich.
Heimatbesuch mit Niederlassungserlaubnis
Mit einer Niederlassungserlaubnis sind Reisen in Ihr Heimatland möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob einst als syrischer Flüchtling nach Deutschland gekommen sind. Ihr Aufenthaltstitel basiert nicht mehr auf Ihrer Eigenschaft als Flüchtling. Wichtig ist dabei lediglich eine: In der Regel darf ein Auslandsaufenthalt die Dauer von 6 Monaten nicht überschreiten. Halten Sie diesen Zeitraum unbedingt ein. Andernfalls kann Ihre Niederlassungserlaubnis erlöschen.
Freiwillige Rückkehr nach Syrien: Gibt es Hilfen?
Im Rahmen des Rückkehrförderprogrammes Reintegration and Emigration Program for Asylum-Seekers in Germany, kurz REAG, werden Ausländerinnen und Ausländer dabei unterstützt, in ihr Heimatland zurückzukehren. Daneben gibt es zudem das Government Assisted Repatriation Program, kurz GARP. Es bildet eine weitere Komponente und sichert Rückkehrwilligen finanzielle Zuschüssen zu.
Syrische Flüchtlinge können darüber Unterstützung in Form einer Rückkehr und Starthilfe erhalten. Die erstreckt sich zum Beispiel über:
- die Übernahme der Reisekosten,
- die Zahlung einer zusätzlichen Reisebeihilfe,
- gegebenenfalls eine einmalige Starthilfe.
Denken Sie über eine Rückkehr nach Syrien nach, informieren Sie sich umfassen bei einer Beratungsstelle über Ihre Unterstützungsmöglichkeiten.
Wichtig: Zuständigkeit
Unterstützung und Beratung erhalten Sie bei freiwilliger Rückkehr bei nicht staatlichen Stellen wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbänden oder NGO’s (Non-Governmental Organisation). Sie können sich jedoch auch an ihr örtliches Sozialamt oder die Ausländerbehörde wenden.
Einbürgerung syrischer Flüchtlinge: Ihre Möglichkeiten
Der syrische Bürgerkrieg hat mehr als ein Jahrzehnt angedauert. Dementsprechend lange halten sich zahlreiche Geflüchtete bereits über Jahre in Deutschland auf und haben sich ein Leben in der Bundesrepublik aufgebaut. Damit erfüllen viele die Anforderungen für eine Einbürgerung. Zählen auch Sie dazu?
Folgende Grundvoraussetzungen bestehen unter anderem:
- Eine Aufenthaltsdauer in Deutschland seit mindestens 5 Jahre.
- Die eigenständige Sicherung Ihres Lebensunterhaltes.
- Der Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse.
Hinweis: Einbürgerung nach nur 3 Jahren
Haben Sie besondere Integrationsleistungen vorzuweisen – Sie sprechen zum Beispiel nach kurzer Zeit bereits sehr gut Deutsch oder engagieren sich ehrenamtlich in einem Verein – ist eine Verkürzung der geforderten Aufenthaltsdauer von 5 auf 3 Jahre möglich. Gerne prüfen wir Ihre Aussichten und unterstützen Sie auf Ihrem Weg zum deutschen Pass.
Einen vollständigen Überblick zu allen Voraussetzungen bei Einbürgerung erhalten Sie in unserem Ratgeber.
In Deutschland bleiben: So nehmen Sie Ihre Zukunft in die Hand
Möchten Sie in Deutschland dauerhaft bleiben, ob mit einer Aufenthaltserlaubnis, einer Niederlassungserlaubnis oder als deutscher Staatsbürger beziehungsweise deutsche Staatsbürgerin, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um Ihre Zukunft in die Hand zu nehmen. Der Gesetzgeber erkennt Eigeninitiative und Engagement wohlwollend an.
Folgendes können Sie tun:
- Lernen Sie Deutsch: Je besser Sie sich auf Deutsch unterhalten können, desto eher gelingt die Integration. Sie können am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und ihre Chancen, auch beruflich Fuß zu fassen, ausbauen.
- Engagieren Sie sich: Engagement beispielsweise in einem Verein zeigt, dass Sie sich integrieren wollen und sich in die Gesellschaft einfügen. Darüber hinaus können die Behörden daraus schließen, dass Sie die Werte und Normen des Lebens in Deutschland annehmen.
- Festigen Sie Ihre finanzielle Lage: Für einen Aufenthaltstitel der die Einbürgerung ist es wichtig, dass Sie für sich und gegebenenfalls Ihre Familie finanziell selbst sorgen können. Suchen Sie sich deshalb einen Job. Damit erfüllen Sie zum einen die Voraussetzung nach der Sicherung des Lebensunterhaltes. Zum anderen beweisen Sie damit Ihren Willen der Integration.
Möchten Sie wissen, wie es um Ihre Chancen auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt stehen, nutzen Sie unseren kostenlosen Selbst-Check. Planen Sie als syrischer Flüchtling bereits, eine Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung zu beantragen, unterstützen wir Sie gerne bei Ihrem Vorhaben. In einem Erstgespräch prüfen wir Ihre Erfolgschancen.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Syrische Flüchtlinge: Häufig gestellte Fragen
Ja, möchten Sie nach Ihrer Flucht aus Syrien freiwillig zurückkehren, können Sie unter Umständen Hilfen in Anspruch nehmen. Im Ratgeber finden Sie weiterführende Informationen dazu.
Nein, für derartige Konsequenzen ist es noch zu früh. Es ist noch nicht absehbar, ob und wann sich die Lage in Ihrer Heimat stabilisieren wird. Erst wenn absehbar ist, dass Recht und Ordnung wieder hergestellt werden und keine Minderheiten wie zum Beispiel Kurden, Alawiten oder Christen mehr bedroht sind, kann sich der Sturz des Assad-Regimes auf Ihr Aufenthaltsrecht auswirken.
Lassen Sie sich nicht von politischen Debatten verunsichern. Vieles, was politisch gefordert ist, ist nicht von jetzt auf gleich umsetzbar. Mehr Informationen zu den Voraussetzungen einer Ausweisung oder Rückführung erhalten Sie im Beitrag.
Fanden Sie diese Seite hilfreich?