Niederlassungserlaubnis: Das sind die Voraussetzungen

Möchten Sie mit dem Aufenthaltstitel „Niederlassungserlaubnis“ unbefristet in Deutschland leben und arbeiten, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Das sind zum Beispiel:

  • Sie besitzen seit mindestens fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis.
  • Sie können selbst für Ihren Lebensunterhalt aufkommen.
  • Ihre Altersvorsorge ist ebenso gesichert wie Ihre Krankenversicherung.
  • Sie verfügen über gesicherten Wohnraum.
  • Ein gewisses Mindestmaß an Deutschkenntnissen können Sie nachweisen.
  • Sie besitzen eine gültige Arbeitserlaubnis.
  • Die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung ist Ihnen bekannt.
  • Sie haben sich keine schwere Straftat zuschulden kommen lassen.

Für bestimmte Personengruppen gelten abweichende Bedingungen für den Erhalt des Aufenthaltstitels. Welche das im Detail sind, erfahren Sie in unserem Ratgeber zu den Voraussetzungen für die unbefristete Niederlassungserlaubnis.

Hinweis: Verwechselungsgefahr

Die Niederlassungserlaubnis kann als unbefristete Aufenthaltserlaubnis zwar bezeichnet werden. Viele verwenden das als Synonym. Allerdings ist die Aufenthaltserlaubnis auch ein eigenständiger Aufenthaltstitel. Und der ist nur befristet gültig. Die Niederlassungserlaubnis ist dagegen immer unbefristet. Das sollte nicht verwechselt werden.

Niederlassungserlaubnis und unbefristete Aufenthaltserlaubnis: Unterschied

Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gibt es genaugenommen nicht. Die Aufenthaltserlaubnis ist laut Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ein Titel, der über einen bestimmten Zeitraum und für einen bestimmten Zweck erteilt wird. 

Zum Beispiel zum Zweck:

Oft ist mit der Bezeichnung unbefristete Aufenthaltserlaubnis jedoch die Niederlassungserlaubnis im allgemeinen Sprachgebrauch gemeint. Deshalb kann hier weniger von einem Unterschied gesprochen werden – beide Begrifflichkeiten meinen dasselbe. Tatsächlich gibt es nach dem AufenthG jedoch nur die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis.

Aufenthalt unbefristet: Vorteile der Niederlassungserlaubnis

Ein Daueraufenthaltsrecht bringt viele Vorteile mit sich – Sicherheit steht dabei ganz weit vorne. Die unbefristete Niederlassungserlaubnis erlaubt es Ihnen, Ihre Zukunft in Deutschland in die Hand zu nehmen und zu planen, ob alleine oder mit Ihrer Familie. Denn neben der Planungssicherheit bedeutet der Aufenthaltstitel:

  • einen vereinfachten Familiennachzug,
  • Reisefreiheit innerhalb und außerhalb der EU und

Hinweis: Reisefreiheit

Trotz Reisefreiheit können lange Auslandsaufenthalte zum Problem werden. Die unbefristete Niederlassungserlaubnis erlaubt es Ihnen lediglich, sich für bis zu sechs Monate im Ausland aufzuhalten. Bleiben Sie länger weg, kann das dazu führen, dass der Aufenthaltstitel erlischt.

  • freie Berufswahl.

Die Vorteile der Niederlassungserlaubnis ähneln den Freiheiten, die deutsche Staatsbürger besitzen, sehr. Dennoch: Mit dem deutschen Pass erhalten Sie noch mehr Rechte. Prüfen Sie, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen und stellen Sie einen Einbürgerungsantrag. Unsere Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie.

Niederlassungserlaubnis: Besitzt sie unbefristet Gültigkeit?

Mit der Niederlassungserlaubnis erhalten Sie für Deutschland ein Daueraufenthaltsrecht. Das bedeutet, dass der Aufenthaltstitel nicht abläuft. Missverständnisse kommen hier aber oft in Zusammenhang mit dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) auf. 

Den eAT erhalten Sie, um sich in Deutschland ausweisen zu können. Es handelt sich um eine scheckkartengroße Plastikkarte mit einem Chip, auf dem neben persönlichen Daten auch Ihr jeweiliger Aufenthaltstitel gespeichert ist – also auch die unbefristete Niederlassungserlaubnis.

Gültigkeit der Aufenthaltskarte

Diese Karte besitzt ein Gültigkeitsdatum und das sorgt oft für Irritation und Unsicherheit. Das verleitet mitunter zu der Annahme, dass die Niederlassungserlaubnis nicht unbefristet sei. Das ist aber nicht richtig.

Wichtig: Nur Karte begrenzt gültig

Lediglich die Karte, auf der Ihr Aufenthaltstitel gespeichert ist, ist nur begrenzt gültig. Diese müssen Sie vor Ablauf erneuern lassen. Der Aufenthaltstitel Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig. Verlängern lassen müssen Sie den nicht.

Allerdings kann Ihnen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis entzogen werden.

Entzug der Niederlassungserlaubnis: Dann besteht Gefahr

Wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt, kann die zwar nicht aufgrund einer Gültigkeit verlieren. Sie wird dauerhaft erteilt. Allerdings kann der Titel erlöschen, wenn:

  1. ein Auslandsaufenthalt ohne Absprache mit der Ausländerbehörde länger als sechs Monate andauert,
  2. eine schwere Straftat begangen wird, die in Zusammenhang mit der Niederlassungserlaubnis nicht geduldet wird.

Sie haben es also in der Hand. Planen Sie einen längeren Auslandsaufenthalt, nehmen Sie Kontakt zur Ausländerbehörde auf. Unter bestimmten Voraussetzungen wird Ihnen dieser genehmigt. Lassen Sie sich außerdem nichts zuschulden kommen.

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Quellen:

Unbefristete Niederlassungserlaubnis: Häufig gestellte Fragen

Ist eine Niederlassungserlaubnis unbefristet?

Ja, eine Niederlassungserlaubnis ist immer unbefristet. Mit dem Aufenthaltstitel dürfen Sie auf unbestimmte Zeit in Deutschland leben. Verlängern lassen müssen Sie lediglich Ihren elektronischen Aufenthaltstitel, kurz eAT. Einzelheiten dazu finden Sie hier.

Unterschied unbefristete Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis – wo liegt der?

Mit der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ist im allgemeinen Sprachgebrauch oft die Niederlassungserlaubnis gemeint. Genau genommen gibt es eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis jedoch gar nicht. Im Ratgeber erfahren Sie Einzelheiten dazu.

Wie beantrage ich, dass die Niederlassungserlaubnis unbefristet ist?

Eine Niederlassungserlaubnis ist immer unbefristet. Einen speziellen Antrag braucht es dafür nicht. Erteilt Ihnen die Ausländerbehörde die Niederlassungserlaubnis, haben Sie damit in Deutschland ein Daueraufenthaltsrecht. Wann Sie Anspruch auf den Aufenthaltstitel haben, erfahren Sie hier.

Wie lange ist die Niederlassungserlaubnis gültig?

Eine Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und läuft nicht ab. Unter bestimmten Umständen kann Ihnen der Aufenthaltstitel allerdings entzogen werden. Wann das der Fall ist, erfahren Sie hier.

Ich habe eine unbefristete Niederlassungserlaubnis – welche Vorteile habe ich dadurch?

Mit der Niederlassungserlaubnis sind unterschiedliche Vorteile verbunden. Einer davon ist, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland in der Regel dauerhaft gesichert ist. Weitere Vorzüge finden Sie im Beitrag.

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