Untätigkeitsklage: Das steckt dahinter
Es gibt unterschiedliche Gründe, die dazu führen, dass es in Ausländerbehörden zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen kommt. Nicht immer müssen Sie das jedoch hinnehmen. Sie haben mitunter die Option, gegen die Ausländerbehörde eine Untätigkeitsklage zu erheben. Dieses Recht ergibt sich aus § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Sie setzen dabei die Behörde mittels Klage unter Druck und fordern eine zeitnahe Entscheidung über Ihren Antrag beim Verwaltungsgericht ein.
Wichtig: Kein eigenes Verschulden von Verzögerungen
Entscheidend bei einer Untätigkeitsklage gegen die Ausländerbehörde ist, dass Sie selbst keine Schuld an den Verzögerungen haben, weil Sie zum Beispiel Ihren Antrag nicht vollständig eingereicht haben. Um das abschätzen zu können, ist anwaltliche Hilfe oft ratsam.
Bei einer Untätigkeitsklage gegen die Ausländerbehörde prüft das Verwaltungsgericht, inwiefern die Behörde dazu verpflichtet ist, Ihnen den beantragten Aufenthaltstitel zu erteilen. Oftmals reagiert die Ausländerbehörde dabei noch ehe das Gericht eine Entscheidung fällt.
Wann aber macht eine Untätigkeitsklage überhaupt Sinn und welche Voraussetzungen gelten?
Untätigkeitsklage gegen Ausländerbehörde einreichen: Voraussetzungen
Eine Untätigkeitsklage ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Zum einen muss eine Frist von 3 Monaten seit Einreichung Ihres Antrags verstrichen sein. Und zum anderen muss ausgeschlossen sein, dass die Ausländerbehörde einen Grund vorzuweisen hat, der ihr eine längere Bearbeitungszeit einräumt. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie Ihren Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis oder einen anderen Aufenthaltstitel unvollständig eingereicht haben oder Ihre Situation eine genauere Prüfung der Umstände erfordert.
Eine Untätigkeitsklage bedingt konkret, dass:
- die Behörde innerhalb einer Frist von 3 Monaten nicht auf Ihren Antrag reagiert hat,
- es keine Zweifel an Ihrem Anspruch auf den beantragten Aufenthaltstitel gibt,
- Sie Ihren Antrag vollständig bei der Ausländerbehörde eingereicht haben,
- kein wichtiger Grund für Verzögerungen vorliegt. Hierbei wird von unzureichenden Gründen gesprochen. Die führen wir <a href=”#gründe”>im Weiteren</a> genauer aus.
Hinweis: Erinnerung vor Klageerhebung
Auch wenn es nicht zu den Voraussetzungen zählt, die Ausländerbehörde vor einer Untätigkeitsklage an die Bearbeitung des Antrags zu erinnern – das Verwaltungsgericht nimmt ein solches Vorgehen wohlwollend zur Kenntnis. Gehen Sie also auf die Behörde zu und versuchen Sie, Ihr Anliegen ohne Klage zu klären.
Unzureichende Gründe: Dann besteht Anlass zur Klage
Ob Überlastung oder Unterbesetzung – begründet die Ausländerbehörde die Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Antrags mit einem dieser Argumente, sollten Sie eine Untätigkeitsklage in Erwägung ziehen. Denn dabei handelt es sich oft um Probleme, die die Behörde selbst verursacht hat.
Personelle Unterbesetzung und Zeitmangel erkennen die Gerichte in der Regel als unzureichenden Grund an. Das ist insbesondere der Fall, wenn die jeweilige Ausländerbehörde seit einiger Zeit über zu wenig Personal verfügt, dieses Problem jedoch nicht behebt.
Demgegenüber stehen jedoch ebenso Gründe, die Verzögerungen rechtfertigen. Wie bereits erwähnt, ist das der Fall, wenn:
- Ihre persönlichen Umstände komplex sind und eine genauere Prüfung Ihres Antrags erfordern.
- Sie Ihren Antrag unvollständig eingereicht haben und die Ausländerbehörde Unterlagen nachfordern muss.
Hinweis: Anwaltliche Einschätzung
Sind Sie sich unsicher, ob eine Untätigkeitsklage gegen die Ausländerbehörde sinnvoll ist oder nicht, vertrauen Sie auf anwaltlichen Rat. Eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt für Ausländerrecht prüft Ihre Aussichten auf Erfolg und setzt gegebenenfalls Ihre Rechte durch.
Ablauf, Kosten & Dauer einer Klage
Eine Untätigkeitsklage gegen eine Ausländerbehörde folgt bundesweit, ob in Stuttgart, München, Düsseldorf oder Berlin dem gleichen Ablauf. Bei der Dauer und den Kosten kann es hingegen Unterschiede geben. Nehmen wir die einzelnen Punkte in den Blick.
Ablauf bei Untätigkeitsklage
Ist eine Untätigkeitsklage in Ihrem Fall sinnvoll, sollten Sie in einem ersten Schritt relevante Unterlagen zusammenstellen, die das stützen. Dazu zählt ebenso Ihr vollständiger Antrag, wie auch Nachweise über die Kommunikation mit der Ausländerbehörde. Tragen Sie deshalb sämtliche Schreiben zusammen, die Sie an die Behörde geschickt haben beziehungsweise, die Sie von ihr erhalten haben. Der Schriftverkehr sollte sich dabei ausschließlich um Ihren Antrag drehen.
Verfassen Sie in einem nächsten Schritt die Untätigkeitsklage mit der Ausländerbehörde als Beklagte. Die sogenannte Klageschrift muss folgende Angaben enthalten:
- Name des Klägers oder der Klägerin – das sind Sie selbst.
- Name des beziehungsweise der Beklagten – die Behörde also.
- Den Grund für Ihre Klage – in dem Fall ist das die Nichtbearbeitung Ihres Antrags.
- Eine Erklärung Ihrer Situation mittels entsprechenden Nachweisen.
Hinweis: Musterschreiben
Im Internet finden Sie für eine Untätigkeitsklage gegen eine Ausländerbehörde diverse Muster. Die können Sie als Beispiel-Vorlage zur Orientierung nutzen, sofern Sie keine anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten, auch wenn wir das ausdrücklich empfehlen.
Sobald Sie das Schreiben verfasst und mit allen Nachweisen beim Verwaltungsgericht eingereicht haben, müssen Sie in einem letzten Schritt die Gerichtskosten bezahlen. Erst danach wird das Gericht tätig und fordert die Ausländerbehörde zu einer Stellungnahme auf.
Mit welchen Kosten Sie dabei rechnen müssen, richtet sich unter anderem nach Ihrem Antrag. Wichtig dabei zu wissen ist: Ist Ihre Klage erfolgreich, muss die Behörde sämtliche Kosten und Gebühren bezahlen, inklusive möglicher Anwaltskosten.
Kosten: Damit müssen Sie rechnen
Grundsätzlich setzt sich eine Untätigkeitsklage gegen die Ausländerbehörde aus unterschiedlichen Positionen zusammen:
- Gerichtskosten
- gegebenenfalls Anwaltskosten
- Ausgaben für die Beschaffung von Unterlagen und/oder Kopien
Dabei hängen die Gerichtskosten von der Art Ihres Antrags ab. Eine Untätigkeitsklage bei Einbürgerung ist in der Regel teurer als eine Klage bei einer Niederlassungserlaubnis. Die Komplexität der Antragsverfahren macht hierbei den Unterschied. Ebenso variieren die Anwaltskosten, sofern Sie denn einen beauftragt haben.
War Ihre Klage berechtigt, wird das Gericht der Behörde am Ende des Verfahrens sämtliche Kosten auferlegen. Dazu zählen auch die Anwaltskosten, sofern Sie sich haben vertreten lassen.
Dauer: So viel Zeit nimmt eine Untätigkeitsklage in Anspruch
Erheben Sie gegen Ihre Ausländerbehörde eine Untätigkeitsklage, müssen Sie mit einer Dauer von mehreren Wochen oder auch Monaten rechnen. Dabei spielt in erster Linie die Auslastung des zuständigen Gerichts eine Rolle sowie die Komplexität Ihrer Umstände beziehungsweise Ihres Antrags. Angesichts der nicht unerheblichen Bearbeitungszeit, stellt sich die Frage, inwiefern eine Untätigkeitsklage überhaupt sinnvoll ist – und das zu Recht.
Wichtig dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Ausländerbehörden zu zügigeren Entscheidungen neigen, sobald sich das Gericht zwecks Stellungnahme meldet. Lange und teure Gerichtsverfahren sollen dadurch verhindert werden. Untätigkeitsklagen kommen so oft zu einem schnellen Ende und die Kläger und Klägerinnen zum Abschluss Ihres Antrags.
Ausgang einer Klage: Was passiert, wenn …?
Eine Untätigkeitsklage kann auf zweierlei Weise enden:
- Sie haben Erfolg und das Verwaltungsgericht verpflichtet die Ausländerbehörde dazu, innerhalb einer bestimmten Frist eine Entscheidung über Ihren Antrag zu fällen. Alle angefallenen Kosten werden dann der Behörde auferlegt.
- Das Gericht weist Ihre Klage zurück. Entscheidend ist es in dem Fall, dass Sie verstehen, weshalb es zu einer Ablehnung gekommen ist, um gegebenenfalls dagegen vorzugehen oder nachzubessern. Suchen Sie sich rechtliche Unterstützung.
Untätigkeitsklage gegen Ausländerbehörde – mit oder ohne Anwalt?
Um eine Untätigkeitsklage zu erheben, benötigen Sie zwar keinen Anwalt. Dennoch raten wir Ihnen zu einem Rechtsbeistand. Eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt für Ausländerrecht liefert Ihnen eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer Untätigkeitsklage und begleitet Sie im gesamten Verfahren.
Wichtig: Anwaltskosten
Bei erfolgreicher Klage muss die Ausländerbehörde die Anwaltskosten übernehmen. Sofern in Ihrem Fall alle Voraussetzungen für einen Sieg gegeben sind, erübrigen sich die Kosten also mit hoher Wahrscheinlichkeit. Doch selbst bei schlechten Aussichten auf Erfolg bewahrt Sie eine Anwältin oder ein Anwalt schlimmstenfalls vor höheren Kosten als die, die durch ihre oder seine Beratungsleistung anfallen.
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Quellen:
Untätigkeitsklage Ausländerbehörde: Häufig gestellte Fragen
Wie lange sich eine Untätigkeitsklage hinzieht, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: Zum einen von der Auslastung des zuständigen Gerichts. Zum anderen von der Komplexität Ihres Anliegens. Mit Wochen oder Monaten müssen Sie dabei rechnen. Warum sich eine Klage dennoch lohnen kann, erfahren Sie hier.
Ob die Ausländerbehörde oder Sie für die Kosten einer Untätigkeitsklage aufkommen müssen, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. So viel sei verraten: Im Erfolgsfall werden Sie nicht belastet. Alle Infos zu den Kosten und deren Zusammensetzung haben wir im Beitrag aufgeführt.
Haben Sie einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde gestellt und warten seit geraumer Zeit auf eine Antwort, kommt unter bestimmten Umständen eine Untätigkeitsklage in Betracht. Welche Voraussetzungen Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie im Ratgeber.
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