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Entzug der Staatsangehörigkeit nach dem Gesetz
Das Grundgesetz (GG) enthält klare Regelungen zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Die wichtigste nach Artikel 16 Absatz 1 sieht vor, dass der Entzug des deutschen Passes ausgeschlossen ist, sofern Sie dadurch staatenlos werden würden. Das bedeutet also: Haben Sie mit dem Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft Ihre bisherige aufgegeben, ist ein Entzug nicht möglich.
Hinweis: doppelte Staatsbürgerschaft
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist in Deutschland seit Mitte 2024 möglich. Mit Ihrer Einbürgerung können Sie nach deutschem Recht Ihre bisherige Staatszugehörigkeit behalten, sofern die Regelungen in Ihrem Herkunftsland das auch erlauben.
Besitzen Sie zwei Pässe, heißt das im Umkehrschluss aber auch, dass der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit möglich ist. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein:
- Sie geben selbst Ihre deutsche Staatszugehörigkeit auf und stellen einen Antrag auf Entlassung.
- Sie verzichten auf Ihre Staatsbürgerschaft.
- Ihnen wird der Pass aufgrund der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland entzogen.
- Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft durch arglistige Täuschung, Drohung, Bestechung oder durch bewusst unrichtige beziehungsweise unvollständige Angaben erworben.
So klar die Regelungen um den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit auch scheinen, so viele Unsicherheiten bestehen in unterschiedlichen Lebenssituationen. Wir verstehen das und gehen im weiteren Verlauf darauf ein.
Verlust Staatsangehörigkeit: Regelungen in bestimmten Situationen
Je nach Lebenssituation können Zweifel am Erhalt beziehungsweise dem Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft aufkommen. Darunter fallen insbesondere folgende:
- nach einer Straftat
- bei Auslandsaufenthalt
- durch Eheschließung
- bei Einbürgerung im Ausland und dadurch Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit
- durch Adoption
Straftat begangen? So steht’s um Ihre Staatsbürgerschaft
Haben Sie eine Straftat begangen, nachdem Sie Ihren deutschen Pass erhalten haben, ist dieser nicht in Gefahr. Grundsätzlich ausgeschlossen ist der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn Sie Ihre bisherige Staatszugehörigkeit aufgegeben haben. Doch selbst wenn nicht, müssen Sie keinen Passentzug fürchten.
Die Staatsangehörigkeit kann bei einer doppelten Staatsbürgerschaft nur entzogen werden, wenn Sie den deutschen Pass durch Täuschung, Drohung, Bestechung oder durch vorsätzliche Falschangaben erhalten haben. Im Falle einer Straftat droht Ihnen also vielmehr eine Verurteilung auf Grundlage des Strafgesetzbuches (StGB).
Auslandsaufenthalt: Droht Verlust des Passes?
Als Deutsche oder Deutscher besitzen Sie völlige Reisefreiheit – innerhalb und außerhalb der Europäischen Union. Die dürfen nach deutschem Recht in jedes Land reisen und sich dort so lange aufhalten, wie Sie möchten. Der Verlust Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit infolge eines Auslandsaufenthaltes ist ausgeschlossen.
Eheschließung: Das gilt bei deutscher Staatsangehörigkeit
Heiraten Sie nach Ihrer Einbürgerung einen Ausländer oder eine Ausländerin, wirkt sich das nicht auf Ihre deutsche Staatsbürgerschaft aus. Ganz im Gegenteil: Für Ihren Ehepartner oder Ihre Partnerin ergeben sich Möglichkeiten, im Rahmen einer Familienzusammenführung, sich eine gemeinsame Zukunft in Deutschland aufzubauen.
Einbürgerung im Ausland & Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft
Ein Verlust Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung im Ausland droht nicht. Seit Mitte 2024 ist nach einer Gesetzesänderung eine weitere Staatszugehörigkeit zulässig. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie an Ihrer bisherigen Staatsbürgerschaft festhalten und sich in Deutschland einbürgern lassen, oder ob Sie als Deutsche oder Deutscher durch die Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit zum Doppelstaatler beziehungsweise Doppelstaatler werden.
Hinweis: Bestimmungen anderer Staaten
Auch wenn nach deutschem Recht eine Doppelstaatigkeit möglich ist – die Rechtslage in einem anderen Land kann anders aussehen. Informieren Sie sich im Vorfeld, ob der Staat, in dem Sie sich einbürgern lassen wollen, auch eine doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, oder ob Sie den Verlust des deutschen Passes unter Umständen hinnehmen müssen.
Adoption: Wird dem Kind der deutsche Pass entzogen?
Am 27. Juni 2024 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die keinen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Adoption vorsieht. Das bedeutet also: Kinder, die vor einer Adoption Deutsche waren, bleiben das auch weiterhin.
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Kindern
Für Kinder gelten bezüglich des Verlusts der deutschen Staatsbürgerschaft spezielle Regelungen. Stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass die Voraussetzungen für den Erhalt des deutschen Passes nicht beziehungsweise nicht mehr vorliegen, droht der Entzug. Um Ihnen das zu erklären, führen wir zwei Fallbeispiele an:
- Das Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Person erhalten, die diese hätte gar nicht übertragen können. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Deutscher für das Kind einer Ausländerin die Vaterschaft anerkennt, obwohl er gar nicht der Vater ist.
- Die Person, über die das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat, verliert selbst den deutschen Pass, weil er oder sie diesen zu Unrecht erworben hat. Das ist zum Beispiel bei Erhalt der deutschen Staatszugehörigkeit durch Täuschung der Fall.
Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Kindern sieht dabei wichtige Ausnahmeregelungen vor. Ein Entzug des Passes ist nicht möglich:
- ab einem Alter von 5 Jahren,
- das Kind mit einem deutschen Elternteil verwandt bleibt,
- das Kind schon allein durch seine Geburt in Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hat – sofern ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt länger als 5 Jahre mit einem unbefristeten Elternteil gelebt hat, besitzt das Kind automatisch die deutsche Nationalität,
- das Kind staatenlos werden würde.
Rücknahme einer Einbürgerung: In diesen Fällen ist das möglich
Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) sieht in § 35 die Möglichkeit der Rücknahme einer Einbürgerung vor. Die droht Ihnen insbesondere, wenn Sie sich die deutsche Staatsbürgerschaft erschlichen haben. Das wiederum ist der Fall, wenn Sie aufgrund einer arglistigen Täuschung, Drohung, Bestechung oder durch wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben eingebürgert worden sind.
Wichtig dabei zu wissen ist: Es gilt eine Frist. Die Rücknahme Ihrer Einbürgerung ist 10 Jahre nach Erhalt des deutschen Passes möglich. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Entzug wegen Täuschung nicht mehr möglich.
Wiedereinbürgerung nach Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit verloren, gibt es die Option, diese durch Wiedereinbürgerung zurückzuerlangen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Antrag auf Wiedererwerb stellen.
Dabei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss ein öffentliches Interesse vorliegen.
- Sie müssen eine Bindung an Deutschland vorweisen.
- Ihr Lebensunterhalt muss gesichert sein.
- Sie müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.
- Straffreiheit muss gegeben sein.
- Gegebenenfalls müssen Sie einen Einbürgerungstest ablegen.
Wird Ihrem Antrag auf Wiedererwerb der deutschen Staatszugehörigkeit zugestimmt, erhalten Sie eine Einbürgerungsurkunde. Damit wird Ihre Einbürgerung offiziell bestätigt.
Anwalt bei Verlust der Staatsangehörigkeit
Droht Ihnen der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, ist anwaltlicher Rat zu empfehlen. Ein Anwalt oder eine Anwältin für Ausländerrecht prüft eingehend, ob ein Entzug möglich ist und setzt sich für Ihre Rechte ein.
Ebenso finden Sie Unterstützung, wenn Sie Ihre deutsche Staatsbürgerschaft zurückerlangen möchten. Fachkundige wissen, worauf es ankommt und sorgen dafür, dass Ihr Antrag zum richtigen Zeitpunkt vollständig bei der Einbürgerungsbehörde eingeht. Das beschleunigt in vielen Fällen die Abläufe, sodass Sie Ihren deutschen Pass schnell wieder in den Händen halten.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit: Häufig gestellte Fragen
Haben Sie sich in Deutschland einbürgern lassen, ist ein Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft nur in zwei Fällen möglich:
- Die sind Teil einer terroristischen Vereinigung im Ausland.
- Sie haben sich Ihren deutschen Pass erschlichen.
Was bei Rücknahme der Einbürgerung gilt, erklären wir im Beitrag.
Es gibt unterschiedliche Gründe, die zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führen können. Entweder, Sie geben Ihren deutschen Pass auf, oder er wird Ihnen entzogen. Letzteres setzt jedoch triftige Gründe voraus und ist nicht in jedem Fall möglich. Im Ratgeber finden Sie weiterführende Informationen.
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