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Verpflichtungserklärung: Voraussetzung für ein Visum im Studium
Die Verpflichtungserklärung für Studenten ist eine Voraussetzung für ein Visum, wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland ein Studium aufnehmen möchten. Mit dem Dokument sichert eine Person verbindlich zu, für Ihre Lebenshaltungskosten während des Studiums aufzukommen, sofern Sie selbst dazu nicht in der Lage sind. Das umfasst Ausgaben wie Miete, Essen und Krankenversicherung.
Die Erklärung wird bei der zuständigen Ausländerbehörde abgegeben. Die verpflichtende Person muss über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen und entsprechende Nachweise vorlegen. Ohne diesen Nachweis der finanziellen Absicherung ist die Visumerteilung meist nicht möglich.
Hinweis: Gültigkeit der Verpflichtungserklärung
Die Verpflichtungserklärung gilt in der Regel für die gesamte Dauer des Aufenthalts, für den sie abgegeben wurde. Das bedeutet, dass sie häufig über mehrere Jahre wirksam bleibt, bis Sie das Land wieder verlassen.
Wer kann eine Verpflichtungserklärung abgeben?
In der Regel können Verwandte, Freunde oder Bekannte für Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben, wenn diese über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen. Die ausstellende Behörde prüft, ob die verpflichtende Person finanziell in der Lage ist, die geforderten Kosten zu tragen. Als Nachweise werden oft Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheide verlangt. Wichtig ist, dass die sich verpflichtende Person in Deutschland lebt.
Für diejenigen, die die Erklärung unterzeichnen, gibt es eine Einkommensgrenze, die von der zuständigen Behörde geprüft wird, bevor eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden kann.
Die genaue Grenze hängt von Faktoren wie der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen, den eigenen Lebenshaltungskosten und regionalen Vorgaben ab. In der Regel muss das Einkommen so hoch sein, dass nach Abzug von Miete und anderen festen Kosten genügend Mittel für die Deckung der Lebenshaltungskosten der Studentin oder des Studenten übrig bleiben. Als Orientierung dient häufig die Pfändungsfreigrenze, die jährlich angepasst wird.
Einkommen: Dann ist die Erklärung wichtig
Eine Verpflichtungserklärung ist erforderlich, wenn Studentinnen und Studenten ihren Lebensunterhalt in Deutschland nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können. Die Einkommensgrenze orientiert sich an den jährlich festgelegten Mindestsätzen für den Lebensunterhalt, die in der Regel den Betrag im Sperrkonto widerspiegeln. Aktuell liegt dieser bei etwa 11.208 Euro pro Jahr, was monatlich rund 934 Euro entspricht.
Hinweis: Sperrkonto
Ein Sperrkonto dient als Finanzierungsnachweis. Es wird ein Mindestbetrag darauf eingezahlt – aktuell liegt der bei 934 Euro pro Monat – der begrenzt verfügbar ist. Das soll sicherstellen, dass der Lebensunterhalt während des Studiums in Deutschland gesichert ist.
Wenn Sie über ausreichend eigenes Einkommen oder Vermögen verfügen, das diese Summe deckt, ist keine Verpflichtungserklärung nötig. Dies kann beispielsweise durch ein Sperrkonto, Stipendien oder andere nachweisbare finanzielle Mittel belegt werden. Ohne einen solchen Nachweis wird die Verpflichtungserklärung erforderlich, um die finanzielle Absicherung sicherzustellen.
Verpflichtungserklärung und Herkunftsland: Dann spielt es eine Rolle
Das Herkunftsland kann bei der Verpflichtungserklärung und den Visums-Voraussetzungen eine Rolle spielen, da die deutschen Behörden je nach Land unterschiedliche Anforderungen stellen. Das betrifft insbesondere die Einschätzung der Rückkehrbereitschaft und finanzielle Nachweise.
Für Studentinnen und Studenten aus Ländern wie Marokko und der Türkei gelten die allgemeinen Regeln zur Verpflichtungserklärung. In beiden Fällen müssen Sie entweder ausreichende finanzielle Mittel wie ein Sperrkonto oder ein Stipendium nachweisen oder eine Verpflichtungserklärung vorlegen. Der Nachweis des Lebensunterhalts ist daher essenziell, um ein Studium in Deutschland beginnen zu können.
Je nach Botschaft oder Konsulat können die Anforderungen leicht variieren. Informieren Sie sich frühzeitig über die genauen Vorgaben bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Land.
Risiken der Verpflichtungserklärung: Ein Überblick
Die Verpflichtungserklärung ist rechtlich bindend und birgt finanzielle Risiken für die verpflichtete Person. Sie haftet für alle Kosten, die während des Aufenthalts der Studentin oder des Studenten entstehen, einschließlich Lebenshaltungskosten, medizinischer Versorgung und sogar Rückführungskosten.
Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn die Erklärungsgeberin oder der Erklärungsgeber selbst in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Es ist daher wichtig, die Tragweite dieser Zusage sorgfältig abzuwägen und sicherzustellen, dass ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind, um mögliche Belastungen zu decken.
Erklärung abgeben: Diese Unterlagen sind notwendig
Die Person, die die Verpflichtungserklärung abgibt, muss verschiedene Dokumente vorlegen. Dazu gehören:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- Nachweise über Einkommen, wie Gehaltsabrechnungen oder Rentenbescheide,
- Nachweis über Mietkosten oder Wohneigentum,
- gegebenenfalls Belege über weiteres Vermögen.
Der betreffende Student oder Studentin muss zudem eine Kopie seines oder ihres Passes einreichen, um seine beziehungsweise ihre Identität zu bestätigen.
Online-PDF: So füllen Sie das Formular online aus
In einigen Fällen können die Erklärungsgeber das Formular für die Verpflichtungserklärung online vorbereiten und herunterladen, jedoch ist die endgültige Abgabe meist persönlich bei der zuständigen Behörde erforderlich. Viele Städte und Kommunen bieten Online-Portale an, um den Prozess zu starten, notwendige Unterlagen hochzuladen oder Termine zu vereinbaren.
Der eigentliche Antrag muss in der Regel vor Ort unterschrieben werden, da die Behörde Ihre Identität und die eingereichten Nachweise prüft. Informieren Sie sich auf der Website der zuständigen Behörde, ob ein Online-Service in Ihrem Wohnort verfügbar ist.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
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Quellen:
Verpflichtungserklärung für Studenten: Häufig gestellte Fragen
Als Studentin oder Student können Sie nur dann eine Verpflichtungserklärung für andere abgeben, wenn Sie eine stabile finanzielle Grundlage nachweisen können. Das ist in der Regel nur dann der Fall, wenn Sie nebenberuflich studieren. Wann Sie als Studentin oder Student verpflichtet sind, eine Verpflichtungserklärung vorzuweisen, erfahren Sie im Beitrag.
Verwandte, Freunde oder Bekannte können eine Verpflichtungserklärung abgeben, wenn sie ausreichend Einkommen oder Vermögen nachweisen. Wer genau berechtigt ist und welches Einkommen erwartet wird, erfahren Sie im Ratgeber.
Eine Verpflichtungserklärung ist ein Dokument, mit dem eine Person rechtlich zusichert, die Lebenshaltungskosten einer Studentin oder eines Studenten während ihres Aufenthalts in Deutschland zu übernehmen. Sie dient als Nachweis der finanziellen Absicherung für ein Visum. Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag.
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