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Visumpflicht: Wer für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigt
Drittstaatenangehörige benötigen für die Einreise nach Deutschland in der Regel ein Visum. Es gelten nur wenige Ausnahmen. Von der Visumpflicht ausgenommen sind lediglich EU-Bürgerinnen und Bürger sowie Angehörige von Staaten, für die die Europäische Gemeinschaft mit der Visa-Verordnung die Visumpflicht für Kurzaufenthalte aufgehoben hat.
Hinweis: Aufenthaltsdauer beim Visum
Je nach Aufenthaltsdauer sind unterschiedliche Visa zu beantragen. Für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen genügt ein Schengen-Visum. Für längerfristige Deutschlandaufenthalte ist ein nationales Visum vonnöten. Darauf gehen wir im Weiteren noch genauer ein.
Weitere Ausnahmeregelungen greifen zudem für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus bestimmten Ländern, die zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder zu Studienzwecken beziehungsweise zum Absolvieren einer schulischen Ausbildung nach Deutschland einreisen. Die folgende Tabelle liefert Ihnen einen Überblick.
Visumfreie Einreise zu Erwerbszwecken für Staatsangehörige aus: | Visumfreie Einreise zu Studien- oder Ausbildungszwecken für Staatsangehörige aus: |
---|---|
Australien | Andorra |
Israel | Australien |
Japan | Brasilien |
Kanada | El Salvador |
Republik Korea | Kanada |
Neuseeland | Honduras |
Vereinigtes Königreich Großbritannien | Monaco |
Nordirland | Neuseeland |
USA | Republik Korea |
Vereinigten Königreich Großbritannien | |
Nordirland | |
USA |
Wichtig in dem Zusammenhang ist allerdings: Auch wenn Sie für Ihren Aufenthalt in Deutschland ohne Visum einreisen können. Nach Ihrer Ankunft müssen Sie unmittelbar eine Aufenthaltserlaubnis für Ihren jeweiligen Zweck beantragen.
Kommen Sie aus einem anderen Drittstaat, der in der Tabelle nicht genannt ist, benötigen Sie grundsätzlich ein Visum für Deutschland. Eine vollständige Übersicht zur Visumpflicht beziehungsweise -befreiung erhalten Sie hier. Überprüfen Sie anhand der Liste, ob Sie eine Einreiseerlaubnis für Deutschland beantragen müssen.
Relevant ist jedoch nicht nur, ob Sie ein Visum benötigen, sondern auch welches. Es werden zwei wesentliche Arten unterschieden. Maßgeblich ist dabei zum einen, wie lange Sie sich in der Bundesrepublik aufhalten. Zum anderen spielt der Zweck Ihres Besuches eine Rolle.
Hinweis: Sonderformen von Visa
Neben dem Schengen-Visum und dem nationalen Visum gibt es weitere Sonderformen. Darauf gehen wir ebenfalls in diesem Ratgeber ein. Im Vordergrund stehen jedoch die Einreiseerlaubnisse für Kurzbesuche und längerfristige Aufenthalte.
Mit Visum nach Deutschland: Welche Einreiseerlaubnis ist die richtige?
Wie bereits erwähnt, entscheiden Dauer und Zweck Ihres Aufenthaltes in Deutschland darüber, welche Art von Visum Sie benötigen. Unterschieden werden dabei:
Schengen-Visum: Besucher-Visum für Aufenthalte bis zu 90 Tagen
Das Schengen-Visum ist ein Besucher-Visum für Deutschland, das benötigt wird, wenn Sie einen Kurzaufenthalt mit einer Dauer von maximal 90 Tagen planen. Unter Umständen müssen Sie bei Beantragung des Visums für Deutschland eine Einladung vorlegen. Das ist insbesondere der Fall, wenn Sie Freunde, Verwandte oder Bekannte in der Bundesrepublik besuchen wollen. Gleiches gilt, wenn Sie zu geschäftlichen Zwecken nach Deutschland reisen. In dem Fall wird das Besucher-Visum zu einem Business-Visum.
Hinweis: Business-Visum
Mit einem Business-Visum für Deutschland ist es Ihnen erlaubt, geschäftlich aktiv zu werden. Sie dürfen beispielsweise an Meetings teilnehmen, Verträge unterzeichnen und/oder Geschäftsreisen besuchen.
Ob Besucher-, Business- oder Touristen-Visum – grundsätzlich verbirgt sich hinter einem Visum für einen Kurzaufenthalt in Deutschland das Schengen-Visum. Unterschiede ergeben sich dabei unter Umständen lediglich bei den Antragsvoraussetzungen.
Nationales Visum: Erlaubnis für längerfristigen Aufenthalt
Für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland von mehr als 90 Tagen benötigen Sie ein nationales Visum, sofern Sie aus einem Drittstaat kommen. Mitunter ist das auch unter der Bezeichnung „Nationales Visum Typ D“ bekannt.
Wichtig: Aufenthaltserlaubnis
Ein nationales Visum berechtigt Sie grundsätzlich zur Einreise nach Deutschland für einen längeren Aufenthalt. Je nach Zweck Ihres Besuches benötigen Sie zudem eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Die sollten Sie direkt nach Ihrer Ankunft in Deutschland bei der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort beantragen.
Je nach Zweck Ihres Aufenthaltes benötigen Sie eine bestimmte Visa-Art. Um Beispiele zu nennen:
- Fachkräfte-Visum
- Studenten-Visum
- Visum für Ausbildung
- Visum für Arbeitssuchende beziehungsweise Chancenkarte
- Visum zur Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes
- Visum für Arbeitsaufnahme
- Visum zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses
- Blaue Karte EU
- Visum zum Forschen
- Visum zur Selbstständigkeit
- Heiratsvisum
- Visum zur Familienzusammenführung
Visum für Deutschland beantragen: Diese Voraussetzungen gelten
Müssen Sie für Ihre Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen, gelten je nach Ihrem Einreisezweck – ob zu Besuchszwecken oder für einen längerfristigen Aufenthalt – unterschiedliche Voraussetzungen. Wir nehmen alle Einzelheiten in den Blick.
Voraussetzungen für Schengen-Visum
Um ein Besucher-Visum zu erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Der Zweck Ihrer Reise muss nachvollziehbar sein: Sie müssen für Ihren Deutschland-Besuch einen Grund angeben, der schlüssig ist. Das kann zum Beispiel eine Dienstreise, der Besuch von Freunden oder ein Urlaub sein. Sie müssen Ihre Reisepläne beschreiben und gegebenenfalls Tickets oder Eintrittskarten vorlegen.
- Lebensunterhalt und Reisekosten müssen eigenständig finanziert sein.
- Sie erklären sich bereit, vor Ablauf Ihres Visums, den Schengen-Raum zu verlassen.
- Sie verfügen über eine Krankenversicherung für Ihr Deutschland-Visum, die über Ihren gesamten Aufenthalt gültig ist und eine Mindestdeckungssumme von mindestens 30.000 Euro aufweist.
Hinweis: Verpflichtungserklärung
Können Sie Ihren Deutschland-Aufenthalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren, besteht die Möglichkeit, das durch eine dritte Person zu gewährleisten. Im Zuge einer Verpflichtungserklärung bürgen Dritte für Ihren Besuch und kommen im Zweifelsfall finanziell für Sie auf.
Voraussetzungen nationales Visum
Die Voraussetzungen, die Sie bei einem nationalen Visum erfüllen müssen, sind mitunter umfangreich. Das ist dem geschuldet, dass Sie neben dem Visum für Deutschland, auch eine Aufenthaltserlaubnis benötigen. Daran orientieren sich auch die für Sie geltenden Bedingungen.
Infrage kommen hier zum Beispiel die Voraussetzungen für:
- eine Blaue Karte EU bei studierten Fachkräften,
- eine ICT-Karte bei Entsendung nach Deutschland mit entsprechendem Visum,
- die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für ein europaweites Aufenthaltsrecht oder
- das Visum nach § 16d AufenthG (Aufenthaltsgesetz) zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland.
Informieren Sie sich im Vorfeld ganz genau über die jeweiligen Bedingungen bei der zuständigen Auslandsvertretung und besorgen Sie alle benötigten Unterlagen und Nachweise, ehe Sie Ihr Visum für Deutschland beziehungsweise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Antrag Deutschland-Visum: Zuständigkeiten, Formulare, Kosten, Dauer
Grundsätzlich sind die Botschaften und Generalkonsulate der Bundesrepublik Deutschland für die Erteilung von Visa zuständig. Das Auswärtige Amt stellt Ihnen eine Liste der deutschen Auslandsvertretungen weltweit zur Verfügung. Dort können Sie einsehen, wo sich die nächstgelegene Behörde in Ihrem Heimatland befindet und einen Termin vereinbaren.
Den Antrag beziehungsweise das jeweilige Formular für Ihr Deutschland-Visum können Sie in der Regel online herunterladen und ausfüllen. Sie müssen das Dokument allerdings ausgedruckt bei der Antragstellung in der Botschaft oder dem Konsulat vorlegen.
Die jeweiligen Formulare stellen wir Ihnen hier zur Verfügung:
Neben dem Formular in zweifacher Ausführung und gegebenenfalls weiterführende Nachweise, wie zum Beispiel ein Arbeitsvertrag oder einen Nachweis für ausreichend Wohnraum beim nationalen Visum, benötigen Sie außerdem:
- einen gültigen Reisepass
- zwei aktuelle biometrische Passfotos
- einen Finanzierungsnachweis beziehungsweise eine Verpflichtungserklärung
Bringen Sie zu Ihrem Termin alle relevanten Unterlagen mit. Nachdem Sie Ihr Visum für Deutschland erfolgreich beantragt haben, steht Ihrer Einreise nach Deutschland nichts mehr im Wege.
Hinweis: Langfristiger Aufenthalt
Planen Sie einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland, empfehlen wir Ihnen, wichtige persönliche Dokumente mitzunehmen. Dazu zählen beispielsweise Ihre Geburtsurkunde, Unterlagen zu Ihrem Schulabschluss und beruflichen Qualifikationen sowie Ihr Führerschein. Das erleichtert es Ihnen, einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu beantragen, sofern Sie sich dazu entschließen, sich in Deutschland niederzulassen.
Kosten: So teuer ist eine Einreiseerlaubnis
Die Kosten für eine Einreiseerlaubnis belaufen sich auf 90 Euro für ein Schengen-Visum. Ein nationales Visum erhalten Sie für 75 Euro. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei einem nationalen Visum auch Gebühren für einen Aufenthaltstitel anfallen. Die variieren je nach Zweck Ihrer Deutschlandreise. Darüber hinaus fallen gegebenenfals weitere Kosten für Nachweise oder benötigte Sprachkurse an.
Dauer für die Bearbeitung eines Visums für Deutschland
Wie lange die Bearbeitung Ihres Visums dauert, hängt von der Art der Einreiseerlaubnis ab. So müssen Sie für ein Schengen-Visum in der Regel mit einer Dauer von etwa 14 Tagen rechnen. Dabei können Sie das Visum bis zu sechs Monate vor Ihrer Reise beantragen.
Wichtig: Hauptreisezeiten
Während der Hauptreisezeiten ziehen sich die Bearbeitungszeiten unter Umständen länger hin. Berücksichtigen Sie das bei Ihren Reisevorbereitungen und planen Sie gegebenenfalls mehr Zeit ein.
Nationale Visa werden in der Regel nicht so schnell bearbeitet. Hier müssen Sie mehrere Monate einplanen. Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Auslandsvertretung. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Gültigkeit: So lange dürfen Sie mit Ihrem Visum in Deutschland bleiben
Visa werden grundsätzlich über einen bestimmten Zeitraum ausgestellt. So ist ein Schengen-Visum maximal über einen Zeitraum von 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten gültig. Daneben spielt aber auch die Anzahl der maximalen Einreisen eine Rolle. Ist die erreicht, verliert das Visum ebenfalls an Gültigkeit.
Wichtig: Verlängerung Schengen-Visum
Ein 90-Tage-Visum für Deutschland verlängern zu lassen, ist nur in Ausnahmefällen möglich. Mögliche Gründe können höhere Gewalt, humanitäre oder schwerwiegende persönliche Gründe sowie eine verspätete Einreise sein. Dabei muss eine Verlängerung vor Ablauf der Einreiseerlaubnis erfolgen. Erkundigen Sie sich bei der Ausländerbehörde an Ihrem Aufenthaltsort über Ihre Möglichkeiten.
Auch das nationale Visum ist lediglich über einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen gültig, kann jedoch bei Bedarf bis zu einem Jahr ausgestellt werden. Hintergrund ist, dass Sie nach Ihrer Einreise in Deutschland einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen müssen.
Sonderfall: Visum für die Einreise des Partners
Leben Sie als Drittstaatsangehöriger beziehungsweise -angehörige in Deutschland und möchten nun Ihre Lebensgefährtin oder Ihren Lebensgefährten nachholen, stellt sich oft die Frage, welche Möglichkeiten bestehen. Insbesondere, wenn Sie nicht verheiratet sind und damit eine Familienzusammenführung ausgeschlossen ist.
Fest steht: Ihre Partnerin oder Ihr Partner benötigt ein Visum für Deutschland. Ohne Heirat kommt dabei ein Visum zu einem bestimmten Zweck infrage, zum Beispiel zum Zweck der Erwerbstätigkeit. Planen Sie jedoch, die Ehe einzugehen, ist die Einreise auch mit einem einfachen Touristen-Visum möglich. Nach der Eheschließung kann dann unter Umständen ein neuer Aufenthaltstitel beantragt werden.
Hinweis: Anwaltlicher Rat
Es gibt unterschiedliche Optionen, Ihre Partnerin oder Ihren Partner nach Deutschland zu holen. Mitunter liegen die jedoch nicht auf der Hand. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Ausländerrecht kann Sie hierbei unterstützen und Ihnen Wege aufzeigen, wie Sie sich ein gemeinsames Leben in Deutschland aufbauen können.
Sonderformen bei Visa: Au-pair, Working Holiday, Sprachkurse
Es gibt Visa-Formen, die sich an bestimmte Personengruppen richten und sich deshalb von einem Schengen-Visum oder nationalen Visum unterscheiden. Darunter fallen insbesondere die folgenden vier:
Im Weiteren gehen wir kurz auf die unterschiedlichen Sonderformen ein und erklären Ihnen die wesentlichen Merkmale.
Mit Au-pair-Visum nach Deutschland
Möchten Sie als Au-pair für eine bestimmte Zeit in Deutschland leben und eine Gastfamilie unterstützen, benötigen Sie ein Au-pair-Visum. Das wird in der Regel für einen Zeitraum zwischen 6 und 12 Monaten ausgestellt.
Für den Antrag benötigen Sie neben dem allgemeinen Formular, einem Passfoto und Ihrem Pass noch eine Reihe weiterer Unterlagen. Dazu zählen in der Regel ein Au-pair-Vertrag sowie ein Fragebogen, Lebenslauf, Motivationsschreiben und ein Nachweis über eine Krankenversicherung. Informieren Sie sich vor Antragstellung genau über die jeweiligen Anforderungen.
Wichtig: Altersgrenze und Sprachkenntnisse
In Deutschland gibt es für Au-pairs eine Altersgrenze. Die liegt bei 26 Jahren. Zudem müssen Sie Sprachkenntnisse auf mindestens A1-Niveau besitzen. Ob Sie ein entsprechendes Sprachzertifikat als Nachweis vorlegen müssen, entscheidet die Botschaft.
Working Holiday Visum für Deutschland
Working Holiday-Programme stellen für junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren eine Möglichkeit dar, Einblicke in andere Kulturen zu erhalten. Mittels Ferienjobs kann der Aufenthalt dabei mitfinanziert werden. Befinden Sie sich im entsprechenden Alter und möchten an einem solchen Programm teilnehmen, können Sie mit einem Working Holiday-Visum nach Deutschland einreisen und sich in der Bundesrepublik bis zu 12 Monate aufhalten.
Wichtig dabei ist allerdings: Die Teilnahme an einem Working Holiday-Programm ist nur möglich, sofern Sie aus einem der folgenden Länder kommen:
- Argentinien
- Australien
- Brasilien
- Chile
- China, beziehungsweise speziell Hongkong
- Israel
- Japan
- Kanada
- Republik Korea
- Neuseeland
- Taiwan
- Uruguay
Informieren Sie sich im Vorfeld genau über die jeweiligen Bestimmungen bei der zuständigen Auslandsvertretung.
Visum für Sprachkurs in Deutschland
Für einen Deutschsprachkurs nach Deutschland reisen? Mit einem Visum zum Spracherwerb ist das möglich. Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) räumt Ihnen diese Chance in § 16f Abs. 1 ein.
Das Visum für einen Sprachkurs setzt dabei voraus, dass Sie zu einem Intensivsprachkurs in der Bundesrepublik zugelassen wurden. Der muss mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen. Zudem muss Ihr Lebensunterhalt für die Dauer Ihres Aufenthaltes gesichert sein. Entsprechende Nachweise müssen Sie vorlegen.
Für den Sprachkurs in Deutschland dürfen Sie mit dem Visum für die Dauer des Kurses oder über einen Zeitraum von maximal 12 Monaten in der Bundesrepublik bleiben.
Visum für Schulbesuch
Ausländische Kinder haben die Möglichkeit, eine Schule in Deutschland mit internationaler Ausrichtung zu besuchen, sofern Sie als Eltern alle Kosten für den Schulbesuch tragen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Kind mindestens in der 9. Klasse ist.
Dafür müssen Sie ein Visum für den Schulbesuch in Deutschland im Vorfeld beantragen. Wichtig dabei außerdem: Sie müssen damit einverstanden sein, dass Ihr Kind alleine in die Bundesrepublik reist.
Für den Antrag auf das Visum werden neben dem Antragsformular, Passfoto und Reisepass in der Regel auch die Geburtsurkunde des Kindes sowie Passkopien der Eltern, Schulzeugnisse und eine Aufnahmebestätigung der Schule in Deutschland benötigt. Erkundigen Sie sich genau, welche weiteren Nachweise Sie erbringen müssen und tragen Sie alle Unterlagen vollständig zusammen, ehe Sie den Antrag stellen.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Visum Deutschland: Häufig gestellte Fragen
Möchten Sie aus einem Drittstaat nach Deutschland einreisen, benötigen Sie im Regelfall ein Visum. Dabei entscheidet der Zweck Ihrer Einreise darüber, wann Sie sich um die Beantragung kümmern sollten. Möchten Sie lediglich Ihren Urlaub in der Bundesrepublik verbringen, genügt ein Schengen-Visum, das Ihnen innerhalb weniger Wochen ausgestellt wird. Für ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt benötigen Sie mehr Vorlaufzeit.
Was in dem Zusammenhang wichtig ist, erfahren Sie hier.
Grundsätzlich sind die deutschen Auslandsvertretungen für die Ausstellung von Visa zuständig. Das kann entweder eine Botschaft oder ein Generalkonsulat sein. Wie Sie die für Sie zuständige Behörde finden, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Ja, dazu braucht es allerdings einen wichtigen Grund. In welchen Ausnahmefällen eine Verlängerung möglich ist, erklären wir im Ratgeber.
Möchten Sie als Amerikaner oder Amerikanerin nach Deutschland einreisen, benötigen Sie kein Visum, sofern Sie sich nicht länger als 90 Tage in der Bundesrepublik aufhalten. Ein gültiger Nationalpass genügt. Möchten Sie über einen längeren Zeitraum bleiben, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.
In der Regel benötigen Sie ein Visum für Deutschland, sofern Sie aus einem Drittstaat außerhalb der EU beziehungsweise des Schengen-Raumes nach Deutschland einreisen wollen. Es gelten allerdings Ausnahmen, sofern Sie aus einem bestimmten Land kommen und einen bestimmten Zweck verfolgen. Im Beitrag finden Sie ausführliche Informationen dazu.
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