Übersicht der Themen
Die Bedeutung der Wohnsitzauflage im Überblick
Die Wohnsitzauflage verpflichtet Ausländerinnen und Ausländer unter Umständen, ihren Wohnsitz in einer bestimmten Stadt oder einem bestimmten Bundesland zu haben. Die Regelung wird von der zuständigen Behörde festgelegt und gilt meist direkt nach der Erteilung eines Aufenthaltstitels. Ziel ist es, die gleichmäßige Verteilung von Zugewanderten auf verschiedene Regionen zu gewährleisten. Gleichzeitig sollen die Integrationschancen durch einen besseren Zugang zu Wohnraum, Arbeit und Sprachkursen verbessert werden.
Hinweis: Wohnsitzauflage im Aufenthaltsgesetz
Die Wohnsitzauflage ist in § 12a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geregelt. Sie legt fest, dass Ausländerinnen und Ausländer mit bestimmten Aufenthaltstiteln ihren Wohnsitz an einem zugewiesenen Ort nehmen müssen.
Wohnsitzauflage und Residenzauflage: der Unterschied
Neben einer Wohnsitzauflage gilt für Asylbewerber und Asylbewerberinnen sowie für Geduldete mitunter auch eine Residenzpflicht. Die schränkt Betroffene nicht nur in Ihrer Auswahl des Wohnortes ein. Im Unterschied zur Wohnsitzauflage sind Personen, für die eine Residenzpflicht gilt, dazu verpflichtet, sich in einem bestimmten Umkreis aufzuhalten. Reisen sind damit selbst innerhalb Deutschland nicht möglich.
Geltung der Wohnsitzauflage: Wer ist davon betroffen?
Die Wohnsitzauflage betrifft Sie, wenn Sie als Schutzberechtigte oder Schutzberechtigter anerkannt wurden, subsidiären Schutz in Deutschland erhalten oder sich mit einer Duldung in der Bundesrepublik aufhalten. Auch wenn Sie im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes staatliche Leistungen erhalten, unterliegt Ihr Wohnort unter Umständen einer Beschränkung. Im Weiteren nennen wir Ihnen die einzelnen Personengruppen, für die eine Wohnsitzauflage zum Tragen kommen kann.
Subsidiärer Schutz und Geduldete
Erhalten Sie subsidiären Schutz oder sind in Deutschland geduldet, greift die Wohnsitzauflage in der Regel, sofern Sie auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Die Ausländerbehörde legt fest, wo Sie Ihren Wohnsitz nehmen müssen. Eine Ausnahme ist möglich, wenn Sie einen Arbeitsplatz, eine Ausbildung oder familiäre Bindungen in einer anderen Region nachweisen können.
Wohnsitzauflage für Spätaussiedler
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sind ebenfalls häufig von der Auflage betroffen. Die Regelung wird durch das Bundesvertriebenengesetz bestimmt. Oftmals wird Ihnen bereits vor oder kurz nach Ihrer Einreise ein bestimmter Wohnort zugewiesen.
Wohnsitzauflage für Ukrainer
Auch für Geflüchtete aus der Ukraine, die unter den vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG fallen, kann eine Wohnsitzauflage gelten. Diese Regelung dient dazu, die Aufnahme- und Integrationskapazitäten der Bundesländer besser zu nutzen. Für Ausnahmen, wie die Nähe zu Verwandten oder einer Arbeitsstelle, müssen Sie sich an die zuständige Behörde wenden.
Flüchtlinge und Asylbewerber
Als Flüchtling oder Asylbewerber beziehungsweise Asylbewerberin unterliegen Sie bei Aufenthaltsgestattung oft ebenfalls einer Wohnsitzauflage. Das gilt insbesondere, wenn Sie staatliche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Die Auflage wird oft schon während des laufenden Asylverfahrens festgelegt. Sie dient dazu, Überlastungen in einzelnen Regionen zu vermeiden und eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten.
Gültigkeit: Wie lange besteht die Auflage?
Die Dauer der Wohnsitzauflage hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus und den rechtlichen Vorgaben ab. Sie ist oft direkt an den Aufenthaltstitel oder die gewährten Leistungen gebunden. Die folgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht über die jeweiligen Aufenthaltsrechte und die Dauer der Wohnsitzauflage.
Aufenthaltsrecht | Dauer der Wohnsitzauflage |
---|---|
Subsidiärer Schutz | Bis zu drei Jahre, in der Regel an den Aufenthaltstitel gekoppelt. |
Duldung | Solange die Duldung besteht und staatliche Leistungen bezogen werden. |
Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge | Bis zu drei Jahre, abhängig von der Erteilung des Aufenthaltstitels und den Integrationsmaßnahmen. |
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler | In der Regel bis zu drei Jahre nach Zuweisung eines Wohnortes. |
Geflüchtete aus der Ukraine | Solange der vorübergehende Schutz gilt und keine Ausnahme beantragt wurde. |
Fiktionsbescheinigung und Wohnsitzauflage: wichtige Regelungen
Die Wohnsitzauflage bleibt auch mit einer Fiktionsbescheinigung wirksam. Wenn Sie bereits einer Auflage unterliegen, gilt diese weiterhin, solange die Entscheidung über Ihren Aufenthaltstitel oder Ihre Duldung noch aussteht. Die Fiktionsbescheinigung ändert nichts an den bestehenden Regelungen.
Mit einer Fiktionsbescheinigung sind Sie deshalb weiterhin verpflichtet, Ihren Wohnsitz in der zugewiesenen Region oder Stadt zu behalten. Ein Umzug in eine andere Region ist ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Behörde nicht erlaubt. Wenn Sie Ihre Wohnsitzauflage nicht einhalten, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Dazu später mehr.
Reisen mit Wohnsitz-bezogenen Auflage
Die Wohnsitzauflage verpflichtet Sie, Ihren Wohnsitz an einem bestimmten Ort zu haben. Sie dürfen jedoch ohne Genehmigung in andere Städte oder Regionen innerhalb Deutschlands reisen, solange Ihr Hauptwohnsitz unverändert bleibt. Es ist dennoch ratsam, wichtige Dokumente wie Ihren Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung mitzuführen, um Ihren Status bei Kontrollen nachweisen zu können.
Für Auslandsreisen gelten die Bestimmungen Ihres jeweiligen Aufenthaltstitels. Wenn Sie unter subsidiärem Schutz stehen, geduldet sind oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, kann eine Reiseerlaubnis von weiteren Voraussetzungen abhängen. Ohne Genehmigung besteht die Gefahr, dass Ihnen die Wiedereinreise nach Deutschland verweigert wird. Informieren Sie sich unbedingt vor anstehenden Reisen bei Ihrer Ausländerbehörde über mögliche Bestimmungen.
Antrag auf Änderung der Wohnsitzauflage – so geht’s
Wenn Ihre Wohnsitzauflage Ihre persönliche oder berufliche Situation erheblich beeinträchtigt, können Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Änderung beantragen. Dafür müssen Sie nachvollziehbare Gründe vorlegen, die eine Verlagerung Ihres Wohnsitzes rechtfertigen.
Eine Änderung der Wohnsitzauflage kommt in bestimmten Fällen infrage, darunter:
- Aufnahme einer Arbeitsstelle oder Ausbildung in einer anderen Region.
- aus familiären Gründen, wenn Sie beispielsweise Ehepartnerinnen, Ehepartner oder minderjährige Kinder in einer anderen Gegend haben.
- in besonderen Härtefällen – wenn Ihre Gesundheit, Ihre Sicherheit oder andere außergewöhnliche Umstände einen Umzug erforderlich machen.
- wenn der Umzug Ihre Integration in die Gesellschaft erleichtert, beispielsweise durch bessere Bildungs- oder Arbeitsmöglichkeiten.
Für eine Änderung müssen Sie in der Regel bei Ihrer Ausländerbehörde einen Termin vereinbaren, um Ihre Situation darzulegen. Zudem werden ein Antragsformular sowie entsprechende Nachweise benötigt, die eine Änderung der Auflage rechtfertigen. Das kann eine Meldebestätigung von Familienangehörigen oder ein Arbeitsvertrag sein.
Hinweis: Antrag auf Aufhebung als Online PDF stellen
Ein Antrag auf Aufhebung der Wohnsitzauflage kann häufig als Online-PDF heruntergeladen oder digital ausgefüllt werden. In der Regel ist jedoch trotzdem ein persönlicher Termin bei der Behörde notwendig, um die Dokumente einzureichen.
Streichung der Wohnsitzauflage: Geht das?
Grundsätzlich ist es möglich, einen Antrag auf Streichung der Wohnsitzauflage zu stellen. Wenn sich Ihre Lebenssituation ändert oder eine bestehende Regelung eine unzumutbare Belastung darstellt, können Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde die Aufhebung der Auflage beantragen. Typische Gründe haben wir bereits oben angeführt. Daneben kann nach einem längeren Aufenthalt in Deutschland die Wohnsitzauflage ebenso entfallen.
Die Ausländerbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Wohnsitzauflage aufgehoben wird. Es ist wichtig, dass Sie entsprechende Gründe vorweisen und relevante Nachweise beifügen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, haben Sie die Option, Widerspruch einzulegen. Holen Sie sich hierzu bestenfalls anwaltlichen Rat ein.
Verstoß gegen die Auflage: Das sind die Konsequenzen
Ein Verstoß gegen eine Wohnsitz-bezogene Auflage kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ziehen Sie ohne Genehmigung um, kann die Ausländerbehörde dies als Ordnungswidrigkeit werten. In der Folge drohen Sanktionen wie:
- Rücknahme oder Ablehnung des Aufenthaltstitels,
- Bußgeld oder Geldstrafe,
- Verlust des Anspruches auf Sozialleistungen,
- Ausweisung.
Es ist daher ratsam, die Auflage genau zu befolgen oder rechtzeitig eine Änderung zu beantragen.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Wohnsitzauflage: Häufig gestellte Fragen
Die Wohnsitzauflage ist die Verpflichtung für Ausländerinnen und Ausländer, ihren Hauptwohnsitz an einem bestimmten Ort zu haben. Mehr dazu im Beitrag.
Die Streichung der Wohnsitzauflage. bedeutet, dass die Verpflichtung, an einem bestimmten Ort zu wohnen, aufgehoben wird, sodass der oder die Betroffene seinen beziehungsweise ihren Wohnort in Deutschland frei wählen kann.
Die Wohnsitzauflage kann aufgehoben werden, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird und die zuständige Behörde Gründe wie Arbeitsaufnahme, familiäre Umstände oder gesundheitliche Notwendigkeit anerkennt. Auch nach einer gewissen Aufenthaltsdauer kann die Auflage entfallen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Ja, geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer, die in Deutschland vorübergehend Schutz erhalten, unterliegen in der Regel einer Wohnsitzauflage, die sie an einen bestimmten Ort oder Bezirk bindet. Was für Ukrainerinnen und Ukrainer gilt, erfahren Sie im Ratgeber.
Fanden Sie diese Seite hilfreich?