Ist ein Aufenthaltstitel auch eine Arbeitserlaubnis?

Nicht jeder Aufenthaltstitel beinhaltet automatisch eine Arbeitserlaubnis. Mit einem Aufenthaltstitel ist es Ihnen erlaubt, sich in Deutschland für einen bestimmten Zeitraum legal aufzuhalten. Ob Ihr Titel aber auch das Recht zu arbeiten umfasst, hängt von der Art der ab.

  • Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis: In Deutschland erlauben es verschiedene Aufenthaltsrechte, uneingeschränkt oder unter bestimmten Bedingungen in Deutschland zu arbeiten. Das steht dann explizit auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis.
  • Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitserlaubnis: Es gibt auch Aufenthaltstitel, die keinen Zugang zum Arbeitsmarkt gewähren. In solchen Fällen benötigen Sie eine gesonderte Arbeitserlaubnis.

Es ist daher wichtig, genau zu prüfen, welche Rechte Ihr Aufenthaltstitel beinhaltet.

Diese Aufenthaltstitel berechtigen zur Erwerbstätigkeit

In Deutschland gibt es verschiedene Aufenthaltstitel, die zur Erwerbstätigkeit berechtigen. Dabei ist auch geregelt, in welchem Umfang Sie gegebenenfalls arbeiten dürfen. Eine Arbeitserlaubnis ist beim Aufenthaltstitel, der unbefristet ist, automatisch Teil des Aufenthaltsrechts. Bei befristeten Aufenthaltsrechten kann das Recht zu arbeiten variieren.

Hier ist ein Überblick über die gängigen Aufenthaltstitel, die eine Erwerbstätigkeit erlauben:

  1. Blaue Karte EU: Die Blaue Karte EU richtet sich an hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern, die eine Hochschulausbildung und ein konkretes Arbeitsangebot mit einem bestimmten Mindestgehalt haben. Mit der Blauen Karte EU dürfen Sie in Deutschland uneingeschränkt arbeiten.
  2. Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung: Diese Aufenthaltserlaubnis wird erteilt, wenn Sie ein konkretes Arbeitsangebot in Deutschland haben. Wenn Sie einen Hochschulabschluss haben, dürfen Sie in Ihrem erlernten Beruf arbeiten. Auch mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung dürfen Sie in Ihrem Beruf tätig sein. Ihre Erwerbstätigkeit ist in der Regel auf den im Aufenthaltstitel genannten Arbeitgeber beschränkt.
  3. Aufenthaltserlaubnis für Selbständige: Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen oder als Selbständige oder Selbständiger arbeiten möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit beantragen. Diese erlaubt es Ihnen, als Selbständiger oder Freiberufler zu arbeiten.
  4. Aufenthaltserlaubnis für Forschende und Wissenschaftler: Forschende und Wissenschaftler können eine spezielle Aufenthaltserlaubnis zur Forschung beantragen. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt Ihnen in der Regel uneingeschränkte Erwerbstätigkeit im Forschungsbereich.
  5. Aufenthaltserlaubnis für Studierende: Studierende aus Nicht-EU-Ländern dürfen während ihres Studiums in Deutschland arbeiten, allerdings nur in begrenztem Umfang: 120 volle oder 240 halbe Tage pro Jahr. Darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen nach ihrem Abschluss ein befristeter Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis zur Arbeitssuche oder für eine Beschäftigung erhalten.
  6. Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: Personen, die ihre ausländischen Berufsqualifikationen anerkennen lassen, können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese erlaubt es ihnen, während der Anerkennungsphase in Deutschland zu arbeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen sie während dieser Zeit eine Beschäftigung ausüben.
  7. Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU: Diese unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ermöglicht es Ihnen, sich in Deutschland dauerhaft aufzuhalten und uneingeschränkt zu arbeiten.
  8. Niederlassungserlaubnis: Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der eine Arbeitserlaubnis sowie einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland erlaubt.
  9. Familiennachzug: Wenn Sie über die Familienzusammenführung zu einer Person nach Deutschland kommen, die hier bereits eine Aufenthaltserlaubnis hat und arbeiten darf, können auch Sie in der Regel eine Erwerbstätigkeit ausüben.
Tipp: Bei manchen Aufenthaltstiteln ist die Erwerbstätigkeit an bestimmte Bedingungen geknüpft, etwa an eine konkrete Arbeitsstelle. Ob Sie zur Erwerbstätigkeit berechtigt sind, steht auf Ihrem Aufenthaltstitel. Die Arbeitserlaubnis ist gegebenenfalls im Zusatzblatt geregelt. Häufig finden Sie auf dem Aufenthaltstitel unter Anmerkung 30 ihre Arbeitserlaubnis mit Angaben wie „Erwerbstätigkeit gestattet“ oder „Erwerbstätigkeit nur mit Genehmigung“.

Arbeitserlaubnis ohne Aufenthaltstitel: Geht das?

In Deutschland ist eine Arbeitserlaubnis an einen Aufenthaltstitel gebunden. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen Personen ohne einen Aufenthaltstitel arbeiten dürfen:

  • Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz: Sie benötigen weder einen Aufenthaltstitel noch eine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Für sie gilt die Freizügigkeit innerhalb der EU.
  • Personen mit einer Duldung: Menschen, die eine Duldung haben, sind eigentlich ausreisepflichtig, ihr Aufenthalt wird jedoch vorübergehend gestattet. Unter bestimmten Bedingungen können sie trotzdem eine Arbeitserlaubnis erhalten. Dies hängt von der Dauer ihres Aufenthalts und anderen Faktoren ab.
  • Asylbewerberinnen und -bewerber: Asylsuchende haben in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts keine Arbeitserlaubnis. Nach dieser Frist können sie jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis zur Beschäftigung beantragen. Hierbei wird oft die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit benötigt.

In den meisten anderen Fällen ist der Aufenthaltstitel eine Voraussetzung, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.

Arbeitserlaubnis beantragen: Das ist wichtig

Das Beantragen einer Arbeitserlaubnis in Deutschland ist ein wichtiger Schritt, wenn Ihr Aufenthaltstitel nicht automatisch zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie die Arbeitserlaubnis beantragen können:

  • Prüfen Sie Ihren Aufenthaltstitel: Bevor Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen, prüfen Sie, ob Ihr derzeitiger Aufenthaltstitel Sie bereits zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis steht entweder „Erwerbstätigkeit gestattet“ oder „Erwerbstätigkeit nur mit Genehmigung“. Ist letzteres der Fall, müssen Sie eine Arbeitserlaubnis mit dem Aufenthaltstitel beantragen.
  • Finden Sie eine konkrete Arbeitsstelle: In den meisten Fällen benötigen Sie ein konkretes Arbeitsangebot oder einen Arbeitsvertrag, um mit einem Aufenthaltstitel die Arbeitserlaubnis zu beantragen. Der Arbeitgeber sollte Ihnen ein formales Stellenangebot oder einen Arbeitsvertrag zur Verfügung stellen.
  • Bereiten Sie die benötigten Unterlagen vor: Für den Antrag auf eine Arbeitserlaubnis benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:
    • gültiger Reisepass (oder ein anderer Identitätsnachweis)
    • aktueller Aufenthaltstitel
    • Arbeitsvertrag oder Arbeitsangebot des potenziellen Arbeitgebers
    • Stellenbeschreibung: Der Arbeitgeber muss eine genaue Stellenbeschreibung vorlegen, aus der hervorgeht, welche Aufgaben Sie übernehmen und wie hoch Ihr Gehalt ist.
    • Nachweis Ihrer Qualifikation: zum Beispiel Bildungsabschlüsse oder berufliche Zertifikate, die für den Job relevant sind.
    • Krankenversicherungsnachweis: Sie müssen nachweisen, dass Sie krankenversichert sind.
  • Besuch bei der Ausländerbehörde: Um eine Arbeitserlaubnis zu beantragen müssen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Termin vereinbaren. Die Ausländerbehörde ist für Ihren Wohnort zuständig. Einige Städte und Regionen bieten die Möglichkeit, Termine online zu buchen. Es ist wichtig, sich frühzeitig um einen Termin zu kümmern, da die Wartezeiten variieren können.
  • Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit: Gegebenenfalls prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob Sie die Arbeitserlaubnis erhalten.
  • Warten Sie auf die Entscheidung: Sobald die Ausländerbehörde und die Bundesagentur für Arbeit Ihren Antrag geprüft haben, erhalten Sie eine Antwort. Sie erhalten entweder eine Arbeitserlaubnis oder einen Bescheid über die Ablehnung.
  • Arbeitserlaubnis erhalten: Wenn der Antrag genehmigt wurde, wird auf dem Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel die Arbeitserlaubnis vermerkt. In Ihrem Aufenthaltstitel steht dann „Erwerbstätigkeit gestattet“ oder eine entsprechende Formulierung.

Pass abgelaufen: Was passiert mit der Arbeitserlaubnis?

Wenn Ihr Reisepass abläuft, hat das direkte Auswirkungen auf Ihre Aufenthaltserlaubnis und damit auch auf Ihre Arbeitserlaubnis in Deutschland. Der Aufenthaltstitel mit einer Arbeitsgenehmigung wird immer nur in Verbindung mit einem gültigen Reisepass ausgestellt. Läuft der ab, kann es zum Erlöschen des Aufenthaltstitels kommen. Sie müssen schnell handeln, um einen neuen Reisepass zu bekommen.

Wenn Ihr Pass abgelaufen ist, verlieren Sie nicht automatisch Ihre Arbeitserlaubnis und Ihren Aufenthaltstitel. Sie müssen allerdings nachweisen können, dass ein neuer Pass entweder in Arbeit ist oder Sie sich rechtzeitig um einen Termin zur Verlängerung Ihrer Ausweispapiere gekümmert haben. Viele Ausländerbehörden gewähren eine gewisse Kulanzzeit, um den neuen Pass vorzulegen.

Ist Ihr Aufenthaltstitel unbefristet und der Pass abgelaufen, ist die Arbeitserlaubnis ebenso in Gefahr. Es gilt: Sie dürfen nicht arbeiten, wenn Ihr Pass abgelaufen ist, da der Aufenthaltstitel, der Ihre Arbeitserlaubnis umfasst, an einen gültigen Reisepass gebunden ist.

Was tun, wenn der Pass abgelaufen ist?

  • Schnellstmöglich neuen Reisepass beantragen: Wenden Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat Ihres Herkunftslandes in Deutschland, um einen neuen Nationalpass zu beantragen. Es kann einige Wochen dauern, bis Sie den erhalten.
  • Informieren Sie die Ausländerbehörde: Sobald Sie den neuen Pass haben, legen Sie den Ihrer Ausländerbehörde vor, damit gegebenenfalls Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ebenso erneuert wird. Die Passnummer muss aktualisiert werden.

Falls Sie keinen neuen Pass beantragen und trotzdem weiterhin in Deutschland arbeiten, könnten Sie Schwierigkeiten mit der Ausländerbehörde bekommen. Im schlimmsten Fall machen Sie sich strafbar.

Der schnellste Weg zum deutschen Pass

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Quellen:

Aufenthaltstitel & Arbeitserlaubnis: Häufig gestellte Fragen

Wo steht Arbeitserlaubnis im Aufenthaltstitel?

Die Arbeitserlaubnis ist mitunter auf dem Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel vermerkt, in der Regel unter Anmerkung 30. Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag. Bei Aufenthaltstiteln, die von vornherein eine Arbeitserlaubnis vorsehen, braucht es in der Regel kein Zusatzblatt.

Wann bekomme ich eine Arbeitserlaubnis?

Ist die Arbeitserlaubnis nicht bereits Teil Ihrer Aufenthaltserlaubnis, müssen Sie diese zusammen mit der Erlaubnis beantragen. Wie genau das funktioniert und was Sie beachten müssen, erfahren Sie im Beitrag.

Ist ein Aufenthaltstitel gleich einer Arbeitserlaubnis?

Nicht jeder Aufenthaltstitel enthält auch eine Arbeitserlaubnis. Welche Aufenthaltserlaubnis von sich aus eine Erwerbstätigkeit erlaubt, erfahren Sie im Beitrag. Zu den einzelnen Aufenthaltsrechten finden Sie zudem eigene Beiträge auf unserer Seite.

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