Die Einbürgerung kurz erklärt
Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsbürgerschaft. Ab dem Tag, an dem Sie die Einbürgerungsurkunde in den Händen halten, gelten für Sie die gleichen Rechte und Pflichten, wie für gebürtige Deutsche. Damit einher gehen verschiedene Vorteile, allem voran ein gesichertes Leben in Deutschland mit Wahlrecht, freier Berufswahl und Freizügigkeit innerhalb Europas.
Möchten Sie sich diese Vorteile zunutze machen, müssen Sie für die Einbürgerung verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Mitunter stellt der Gesetzgeber dabei hohe Ansprüche. Um Beispiele zu nennen:
- eine Mindestaufenthaltsdauer von 5 Jahren in Deutschland,
- ein gesicherter Lebensunterhalt,
- ausreichende Deutschkenntnisse.
Unter bestimmten Umständen weicht der Gesetzgeber jedoch von seinen Forderungen ab und setzt weniger strenge Maßstäbe an.
Weitere Ratgeber zur erleichterten Einbürgerung
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Erleichterungen: Bei diesen Voraussetzungen macht das Gesetz Abstriche
Mit einer erleichterten Einbürgerung sind Abweichungen bei den allgemeingültigen Voraussetzungen gemeint. Und die können ganz unterschiedlich ausfallen. So sieht der Gesetzgeber beispielsweise mitunter von einem Einbürgerungstest ab oder verlangt lediglich Deutschkenntnisse auf A1-Niveau. Weitere Vergünstigungen sind:
- keine Notwendigkeit eines unbefristeten Aufenthaltstitels
- eine Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland von unter 5 Jahren
- ein Einbürgerungsanspruch bei besonderen Leistungen nach bereits 3 Jahren
Wichtig dabei ist: Die Erleichterungen bei Einbürgerung kommen nur bestimmten Personengruppen zugute. Im Weiteren legen wir dar, welche das sind und worin die jeweiligen Begünstigungen bestehen.
Erleichterte Einbürgerung: Personengruppen & Voraussetzungen
Für bestimmten Personengruppen sieht die erleichterte Einbürgerung schwächere Voraussetzungen vor. Dazu zählen in erster Linie:
- Ehepartnerinnen und Ehepartner von deutschen Staatsangehörigen: Sind Sie seit mindestens zwei Jahren mit einer oder einem Deutschen verheiratet und halten sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig in Deutschland auf, ist für Sie als Ehepartnerin oder Ehepartner eine erleichterte Einbürgerung möglich.
- Kinder von deutschen Staatsangehörigen: Minderjährige Kinder, deren Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, haben ebenfalls Anspruch auf eine erleichterte Einbürgerung. Kinder, die in Deutschland geboren wurden, erhalten direkt die deutsche Staatsbürgerschaft, sofern sich ein Elternteil seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält.
- ehemalige Gastarbeiter und Gastarbeiterinnen: Die sogenannte Gastarbeitergeneration müssen bei Einbürgerung keinen Einbürgerungstest nachweisen. Darüber hinaus genügen Deutschkenntnisse auf A1-Niveau. Die Erleichterungen bei Einbürgerung sollen als Anerkennung für die Leistungen der Menschen stehen.
- Personen mit Wiedergutmachungsansprüchen: Opfer nationalsozialistischer Verfolgung und deren Nachkommen haben aufgrund historischer Umstände ebenfalls ein Recht auf erleichterte Einbürgerung. Hier genügen oftmals geringere Sprachkenntnisse, um ein Beispiel zu nennen.
- EU-Bürgerinnen und Bürger: Menschen aus EU-Staaten benötigen keinen unbefristeten Aufenthaltstitel für die Einbürgerung. Durch das europäische Freizügigkeitsrecht dürfen sie dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten.
- Kranke, Gehandicapte, ältere Menschen: Für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung werden oftmals die Voraussetzungen zu den Sprachkenntnissen oder Integrationsleistungen herabgesetzt.
- Ausländerinnen und Ausländer mit deutschem Abschluss: Haben Sie einen deutschen Schulabschluss oder sind Sie unter 16 Jahren alt, müssen Sie keinen Sprach- und Integrationskurs besuchen, um eine deutsche Staatsbürgerschaft durch eine erleichterte Einbürgerung zu bekommen.
Neben den abweichenden Bedingungen gelten auch allgemeine Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung. In der Regel umfassen die einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland über einen bestimmten Zeitraum sowie ein leeres Vorstrafenregister.
Erleichterte Einbürgerung: Verfahren, Ablauf und Antrag
In einem ersten Schritt müssen Sie genau klären, ob Sie Anspruch auf eine erleichterte Einbürgerung in Deutschland haben. Prüfen Sie gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe, wie es um Ihre Aussichten auf den deutschen Pass steht – auch ohne die üblichen Voraussetzungen zu erfüllen. Nutzen Sie alternativ unseren Selbst-Check.
Ist sicher, dass Sie einen Anspruch auf den deutschen Pass haben, stoßen Sie das Einbürgerungsverfahren an und stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde. Achten Sie dabei unbedingt auf Vollständigkeit der Unterlagen, um den Prozess nicht unnötig zu verzögern.
Hinweis: Anwaltliche Hilfe
Bei einer erleichterten Einbürgerung ist anwaltliche Hilfe ratsam. Das Verfahren ist bereits bei einer regulären Beantragung komplex und undurchsichtig. Die Regelungen, die bei Erleichterungen gelten, sind oft an zusätzliche Bedingungen geknüpft. Für Laien sind die mitunter nicht nachvollziehbar.
Der Ablauf für die erleichterte Einbürgerung unterscheidet sich nicht von dem bei einer regulären Einbürgerung.
Unterlagen: Das benötigen Sie für die erleichterte Einbürgerung
Für die erleichterte Einbürgerung in Deutschland müssen Sie der Einbürgerungsbehörde neben dem Antrag verschiedene Unterlagen vorlegen. Diese Dokumente dienen der Überprüfung, ob Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen.
Wichtig sind insbesondere:
- Reisepass oder Personalausweis
- Aufenthaltsnachweis
- Einkommensnachweise
- Nachweis der Integration
- Ehe- und/oder Scheidungsurkunde
- gegebenenfalls Einbürgerungstest-Bescheinigung
Die genauen Anforderungen variieren je nach Bundesland und individueller Situation oft. Eine vorherige Beratung bei der Einbürgerungsbehörde sollten Sie deshalb in Anspruch nehmen.
Dauer und Kosten bei vereinfachtem Verfahren
Die Kosten für die erleichterte Einbürgerung in Deutschland setzen sich hauptsächlich aus den Verwaltungsgebühren zusammen. Diese betragen in der Regel 255 Euro pro Antrag. Für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit den Eltern eingebürgert werden, fallen 51 Euro an. Diese Gebühren decken die Prüfung des Antrags und die Ausstellung der Einbürgerungsurkunde ab. Oft fallen daneben zusätzliche Kosten an – beispielsweise für den Einbürgerungstest oder einen Sprachkurs.
Die Dauer der Bearbeitung des Antrags zieht sich in der Regel über eine längere Zeit hin. Grundsätzlich hat die Behörde 3 Monate Zeit, über Ihren Einbürgerungsantrag zu entscheiden. In der Praxis verzögert sich der Prozess jedoch immer weiter und kann Jahre in Anspruch nehmen. Gefährden derart lange Wartezeiten Ihre Einbürgerung, kann eine Untätigkeitsklage Abhilfe schaffen. Anwaltliche Unterstützung ist in diesem Fall jedoch dringend anzuraten.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Erleichterte Einbürgerung: Häufig gestellte Fragen
Was brauche ich für die erleichterte Einbürgerung?
Für eine erleichterte Einbürgerung benötigen Sie neben dem Antragsformular zahlreiche Dokumente und Nachweise, mit denen Sie Ihren Anspruch belegen. Darunter fallen zum Beispiel:
- Reisepass
- Integrationsnachweise
- Gehaltsabrechnungen
Welche weiteren Unterlagen gegebenenfalls angefordert werden, erfahren Sie hier.
Eine erleichterte Einbürgerung ist an bestimmte persönliche Merkmale gebunden. Welche das sind, erfahren Sie im Beitrag.
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