Definition befristete Aufenthaltstitel: Das steckt dahinter

Ein befristeter Aufenthaltstitel erlaubt es Ihnen, sich über einen gewissen Zeitraum in Deutschland aufzuhalten. Dabei sind alle Titel an einen bestimmten Zweck gebunden. Beispiele dafür sind:

Als Inhaber beziehungsweise Inhaberin eines befristeten Aufenthaltstitels ist es wichtig, dass Sie stets die Gültigkeit im Blick haben. Denn: Wie es die Bezeichnung bereits verrät, ist der Titel befristet gültig und läuft nach einer gewissen Zeit ab.

Wichtig: Verlängerung

Ihren befristeten Aufenthaltstitel müssen Sie verlängern lassen, noch ehe dieser abläuft. Tun Sie das nicht, halten Sie sich ab dem Tag, ab dem Ihr Titel ungültig ist, illegal in Deutschland auf. Sie sind damit verpflichtet, das Land zu verlassen. Wichtig ist dabei, dass Sie auch weiterhin alle Voraussetzungen für den jeweiligen Titel erfüllen.

Möchten Sie dauerhaft in Deutschland bleiben und Ihren befristeten Aufenthaltstitel in einen unbefristeten Titel umwandeln, prüfen Sie, ob die alle Voraussetzungen, zum Beispiel für eine Niederlassungserlaubnis, erfüllen. Das machen Sie am besten, bevor Sie eine Verlängerung beantragen, um Zeit und Kosten zu sparen. Nutzen Sie dazu gerne unseren Selbst-Check. Alternativ bieten wir auch eine kostenlose Ersteinschätzung in einem persönlichen Gespräch an. 

Befristeter und unbefristeter Aufenthaltstitel: Unterschiede

Im Gegensatz zum befristeten Aufenthaltsrecht, dürfen Sie sich mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel dauerhaft in Deutschland aufhalten. Regelmäßige Besuche bei der Ausländerbehörde entfallen, da keine Verlängerung mehr nötig ist. Haben Sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU erst einmal in der Tasche, kann Ihnen die keiner mehr so schnell nehmen. 

Zudem haben Sie mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel deutlich mehr Freiheiten hinsichtlich Ihrer Berufswahl, bezüglich Reisen und Familiennachzug. Es kann sich also lohnen, vor Verlängerung des befristeten Titels genau zu prüfen, ob Anspruch auf ein Daueraufenthaltsrecht besteht.

Arten befristeter Aufenthaltstitel: Diese gibt es

Es gibt unterschiedliche Arten befristeter Aufenthaltstitel in Deutschland. Maßgeblich ist dabei vor allem der Zweck, zu dem Sie sich in der Bundesrepublik aufhalten wollen. Im Folgenden nennen wir Ihnen die wichtigsten Titel:

Visum für kurzfristige Aufenthalte

Das Visum ist nach § 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ein befristeter Aufenthaltstitel, der Sie zu einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten berechtigt oder auch für einen längeren Zeitraum. Ob Sie ein Schengen-Visum (maximal 3 Monate Aufenthaltsdauer) oder ein nationales Visum (Aufenthaltsdauer über 3 Monate) benötigten, hängt davon ab, weshalb Sie nach Deutschland einreisen möchten.

Ein Visum für Deutschland ist an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft. In erster Linie betreffen die einen gesicherten Lebensunterhalt sowie eine bestehende Krankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten gibt es zudem Anforderungen an Ihren Bildungs- oder Berufsstand. Entscheidend ist der Zweck, zu dem Sie sich in Deutschland aufhalten.

Befristete Aufenthaltserlaubnis zu einem bestimmten Zweck

Eine befristete Aufenthaltserlaubnis wird zu ganz unterschiedlichen Zwecken erteilt:

  • Ausbildung oder Studium
  • Erwerbstätigkeit
  • Familiennachzug 
  • aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

Abhängig von Ihrem Aufenthaltsgrund in Deutschland müssen Sie verschiedene Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis erfüllen. In der Regel bemisst sich dabei auch die Gültigkeit am Zweck Ihres Aufenthaltes. 

Hinweis: langjähriger Aufenthalt 

Halten Sie sich bereits 5 Jahre oder länger mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland auf, haben Sie unter Umständen Anspruch auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Prüfen Sie Ihre Optionen.

Blaue Karte EU für akademische Fachkräfte

An akademische Fachkräfte richtet sich die Blaue Karte EU. Der Aufenthaltstitel ist befristet und berechtigt Inhaberinnen und Inhaber zur Aufnahme einer Tätigkeit in Deutschland. Wichtig dabei ist allerdings, dass es sich um eine Beschäftigung in einem Engpassberuf handelt. Das sind Berufe, in denen ein Fachkräftemangel herrscht:

  • Berufe im Lehr- und Erziehungssektor,
  • MINT-Berufe in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik sowie
  • medizinische Berufe.

Voraussetzung ist zudem, dass Sie bereits ein konkretes Job-Angebot sicher haben. Darüber hinaus muss ein ausländischer Abschluss in Deutschland anerkannt sein. Wir raten Ihnen, sich umfassend über die geltenden Bedingungen für die Blaue Karte EU zu informieren. Holen Sie sich gegebenenfalls anwaltliche Hilfe. Damit lässt sich die Beantragung in aller Regel beschleunigen.

Die rechtliche Grundlage für den befristeten Titel findet sich in § 18g AufenthG.

ICT-Karte für Arbeitseinsätze

Mit der ICT-Karte können Unternehmen mit Sitz außerhalb er EU Angestellte nach Deutschland zu Arbeitseinsätzen entsenden. Mit dem befristeten Aufenthaltstitel ist eine Arbeitserlaubnis verbunden, die ebenso für die deutsche Niederlassung wie auch für andere Standorte innerhalb der EU gilt. Bei Arbeitseinsätzen außerhalb von Deutschland sind diese jedoch auf eine maximale Dauer von bis zu 90 Tagen begrenzt.

Nach § 19 AufenthG richtet sich der befristete Aufenthaltstitel an bestimmte Personengruppen. Das sind insbesondere Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten auf einem bestimmten Gebiet sowie Trainees. Neben der Position gelten noch weitere Voraussetzungen, darunter zum Beispiel eine Anstellung in dem jeweiligen Unternehmen seit mindestens 6 Monaten und ein fortbestehendes Arbeitsverhältnis nach der Entsendung nach Deutschland.

Mobiler ICT-Karte für längere EU-Arbeitseinsätze

Die Mobiler ICT-Karte unterscheidet sich kaum von der ICT-Karte: Der befristete Aufenthaltstitel räumt Ihnen das Recht ein, in deutschen oder europäischen Niederlassungen eines Unternehmens mit Hauptsitz in einem Drittstaat, zu arbeiten. Allerdings: Mit der Mobiler ICT-Karte dürfen Sie für eine längere Zeit in einer europäischen Niederlassung außerhalb von Deutschland beschäftigt sein. Bei der ICT-Karte gilt eine maximale Beschäftigungsdauer von 90 Tagen im EU-Ausland.

Regelungen bei Befristung: Reisen, Arbeiten, Wohnen, Finanzen

In Zusammenhang mit einem befristeten Aufenthaltstitel kommen mitunter viele Fragen auf: Darf ich arbeiten? Sind Reisen möglich? Kann ich einen Mietvertrag unterschreiben, wenn ich nur auf bestimmte Zeit in Deutschland bleiben darf? Kann ich einen Kredit aufnehmen? Im Folgenden gehen wir auf diese und weitere Fragen ein.

Befristeter Aufenthaltstitel und Reisen: Das gilt

Egal, zu welchem Zweck Sie sich mit einem befristeten Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten – Reisen sind in der Regel problemlos möglich. Lediglich beim Reiseziel müssen Sie unter Umständen genauer hinschauen und gegebenenfalls bestimmte Einreisebestimmungen berücksichtigen.

Wichtig: Titel aus humanitären Gründen

Mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gelten bei den Reisezielen Einschränkungen für Sie. Von Reisen in Ihr Heimatland ist dringend abzuraten. Die Ausländerbehörde kann daraus schließen, dass dort für Sie keine Gefahr mehr besteht und Ihnen den Titel entziehen. Damit wären Sie verpflichtet, Deutschland zu verlassen.

Grundsätzlich benötigen Sie einen gültigen Pass oder Passersatz, wenn Sie mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis oder einem anderen Titel in den Urlaub beziehungsweise auf Reisen gehen wollen. Dabei benötigen Sie auch einen Nachweis über Ihren Aufenthaltstitel. Je nach Art des Titels stellen die Länder unterschiedliche Bedingungen an einen Aufenthalt. Prüfen Sie diese vor Ausreise aus Deutschland ebenso wie die Sicherstellung Ihrer Wiedereinreise. Die Ausländerbehörde und die Auslandsvertretung Ihres Ziellandes sind hier die richtigen Ansprechpartner.

Eine wichtige Rolle spielt bei Reisen zudem die Dauer. Bei einem befristeten Aufenthaltstitel sind bestimmte Zeiträume vorgegeben. Welche das sind, entnehmen Sie der Tabelle:

Aufenthaltstitelmaximale Aufenthaltsdauer in Nicht-EU-Staaten
AufenthaltserlaubnisBis zu 6 Monate innerhalb von 12 Monaten
Blaue Karte EUBis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen
ICT-KarteInnerhalb der EU für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen
Mobiler ICTMehr als 90 Tage innerhalb der EU
Aufenthaltserlaubnis bei subsidiärem SchutzBis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen

Arbeiten mit befristetem Titel: Arbeitserlaubnis ja oder nein?

Ob Sie mit Ihrem befristeten Aufenthaltstitel in Deutschland arbeiten dürfen, hängt vom Zweck Ihres Aufenthaltes ab. Nicht jeder Titel beinhaltet auch eine Arbeitserlaubnis. Ob Ihnen Ihr Aufenthaltsrecht eine Beschäftigung gestattet, verrät Ihnen ein entsprechender Vermerk.

Hinweis: Kein Vermerk zu Arbeitserlaubnis

Ist Ihr Aufenthaltstitel mit keinem Vermerk versehen, der Sie zur Aufnahme einer Tätigkeit berechtigt, müssen eine Arbeitserlaubnis beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Ausländerbehörde.

Die folgenden befristeten Aufenthaltstitel berechtigen in aller Regel zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit:

  • Blaue Karte EU,
  • Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken,
  • Aufenthaltserlaubnis für Studierende – hier ist der Umfang jedoch begrenzt: maximal 120 volle oder 240 halbe Arbeitstage pro Jahr sind erlaubt,
  • ICT-Karte,
  • Mobiler ICT-Karte,
  • Familiennachzug – hier ist Voraussetzung, dass die bereits in Deutschland lebende Person eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis besitzt.

Doch nicht nur um die Arbeitserlaubnis ranken sich Unsicherheiten. Wer einen Arbeitsvertrag unterschreiben möchte, fragt sich mitunter, ob ein befristeter Aufenthaltstitel einem unbefristeten Arbeitsvertrag entgegensteht? Die Antwort lautet: Nein, einem unbefristeten Arbeitsvertrag steht nichts im Wege. 

Hinweis: Voraussetzungen entscheidend

Für manche befristete Aufenthaltstitel ist ein Arbeitsvertrag eine Voraussetzung. Solange Sie die bei Ablauf Ihres Titels erfüllen, steht einer Verlängerung nichts im Wege. Behalten Sie dabei aber im Hinterkopf, zu prüfen, ob Sie gegebenenfalls auch Anspruch auf ein Daueraufenthaltsrecht haben. 

Wohnen mit befristetem Aufenthaltstitel: Das gilt beim Mietvertrag

Ein befristeter Aufenthaltstitel setzt in aller Regel voraus, dass Sie gesicherte Wohnverhältnisse nachweisen können und beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind. Eine Anmeldung erfolgt dabei nur, wenn Sie einen Mietvertrag vorlegen können. Insofern sind Sie sogar auf den Vertrag angewiesen.

Ähnlich wie beim Arbeitsvertrag stellt sich jedoch auch hier mitunter die Frage, ob ein unbefristeter Mietvertrag bei befristetem Aufenthaltsrecht unterzeichnet werden kann. Die Antwort lautet: Ja.

Das ist zum einen der Tatsache geschuldet, dass in vielen Fällen eine Verlängerung des Titels erfolgt. Zum anderen kann bei Nicht-Verlängerung der Mietvertrag unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist gekündigt werden. In der Regel beträgt die für Mieterinnen und Mieter 3 Monate, sofern keine andere vertragliche Regelung besteht.

Finanzen: Kredite bei Befristung

Auch wenn Sie Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können, so gibt es Situationen, in denen eine kleine Finanzspritze nötig ist. Das ist zum Beispiel bei größeren Anschaffungen wie einem Auto der Fall. Aber: Steht ein befristeter Aufenthaltstitel einem Kredit entgegen? Um diese Frage zu beantworten, spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle.

Fakt ist: Banken sind bei der Vergabe von Krediten an Ausländerinnen und Ausländer mit befristeten Aufenthaltstitel eher vorsichtig. Sie prüfen ganz genau, ob und in welchem Umfang ein Kredit bewilligt wird. Ein gesichertes und vor allem ausreichendes Einkommen ist dabei Voraussetzung Nummer eins.

Darüber hinaus ist auch die verbleibende Gültigkeitsdauer Ihres Titels von Bedeutung. Das Ablaufdatum Ihres befristeten Aufenthaltsrechts muss Laufzeit des Kredits übersteigen.

Wichtig: kurzweilige Aufenthalte

Halten Sie sich mit einem befristeten Aufenthaltstitel nur über einen kurzen Zeitraum in Deutschland auf oder läuft Ihr Titel in Kürze ab, ist es eher unwahrscheinlich, dass Ihnen eine Bank einen Kredit gewährt.

Befristeten Titel erhalten: Das sind die Voraussetzungen

Ein befristeter Aufenthaltstitel ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Neben allgemeingültigen, die alle Antragstellerinnen und Antragsteller erfüllen müssen, gibt es auch Anforderungen, die sich aus der Art des befristeten Titels ergeben.

Allgemeingültige Voraussetzungen sind zum Beispiel:

  • Ihre Identität ist geklärt,
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert,
  • Sie haben ausreichend Wohnraum,
  • ein Nachweis über den Zweck Ihres Aufenthalts,
  • gegen Sie besteht kein Ausweisungsinteresse.

Je nach Titelart können noch Bedingungen hinzukommen, die Ihren Bildungs- oder Berufsstand betreffen. So wird beispielsweise bei der Blauen Karte EU vorausgesetzt, dass Sie ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen können. Haben Sie das im Ausland abgeschlossen, muss es in Deutschland anerkannt sein.

Wichtig: Informieren Sie sich

Die jeweils geltenden Voraussetzungen für die Beantragung eines befristeten Aufenthaltstitels unterscheiden sich mitunter stark. Deshalb können wir dazu auch keine pauschale Auskunft liefern. Erkundigen Sie sich bei der Ausländerbehörde oder der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland über die Bestimmungen.

Antrag auf befristeten Aufenthaltstitel stellen: Das ist wichtig

Möchten Sie einen befristeten Aufenthaltstitel beantragen, müssen Sie diesen nach Ihrer Einreise in Deutschland bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde stellen. Dazu müssen Sie einen Termin bei der Behörde vereinbaren.

Hinweis: Termin bei der Ausländerbehörde

Es ist ratsam, sich weit im Voraus um einen Termin bei der Behörde zu bemühen. Aufgrund der hohen Auslastung müssen Sie mitunter lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Berücksichtigen Sie das bei der Planung Ihres Aufenthaltes in Deutschland.

Stellen Sie sicher, dass Sie neben dem Antragsformular auch alle geforderten Nachweise einreichen. Sie benötigen unter anderem je nach Titel:

  • Ihren Pass oder Passersatz
  • Mietvertrag
  • Einkommensnachweise
  • Arbeitsvertrag
  • Studienbescheinigung

Erkundigen Sie sich im Vorfeld über die benötigten Unterlagen, damit Sie diese vollständig einreichen können. Muss die Ausländerbehörde Dokumente nachfordern, zieht das die Bearbeitungszeit in die Länge. Zwar erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung, um nachweisen zu können, dass Sie sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Die geht für Sie jedoch mit Einschränkungen einher, sofern Sie erstmalig einen Titel für Deutschland beantragen.

Bearbeitungsdauer bei befristetem Titel

Wie lange die Ausländerbehörde für die Bearbeitung Ihres befristeten Aufenthaltstitels benötigt, hängt zum einen von der Auslastung des Amtes ab. Zum anderen spielen Ihre persönlichen Umstände wie auch die Vollständigkeit Ihres Antrags eine Rolle. Mit mehreren Monaten müssen Sie in jedem Fall rechnen.

Befinden Sie sich in einer komplexen Situation, wird die Behörde Ihren Antrag genauer prüfen, ehe sie eine Entscheidung fällt. Das braucht Zeit. Ebenso führen Nachforderungen von Unterlagen zu einer längeren Bearbeitungsdauer. Eine sorgfältige Vorbereitung Ihres Antrags ist also nicht zu unterschätzen.

Befristeter Aufenthaltstitel: die Kosten

Ein befristeter Aufenthaltstitel ist mit Kosten verbunden. Die liegen zwischen 80 und 100 Euro. In der Regel wird die Gebühr bei Antragstellung fällig. Für Minderjährige liegen die Kosten geringer: es wird lediglich die Hälfte berechnet.

Der schnellste Weg zum deutschen Pass

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Quellen:

 

Befristeter Aufenthaltstitel: Häufig gestellte Fragen

Wie lange darf man mit einem befristeten Aufenthaltstitel im Ausland bleiben?

Das hängt von der Art Ihres befristeten Aufenthaltstitels ab. Die Zeitspanne reicht von 90 Tagen bis zu 12 Monaten. Diese Tabelle liefert Ihnen konkrete Angaben.

Was bedeutet befristeter Aufenthaltstitel?

Ein befristeter Aufenthaltstitel ist nur für einen bestimmten Zeitraum gültig. Der kann zwischen einem und 4 Jahren liegen. Wer länger in Deutschland bleiben möchte, muss eine Verlängerung beantragen. Was in dem Zusammenhang wichtig ist, erfahren Sie hier.

Was ist ein befristeter Aufenthaltstitel?

Ein befristeter Aufenthaltstitel räumt Ihnen das Recht ein, sich über einen bestimmten Zeitraum in Deutschland aufhalten zu dürfen. Je nach Zweck Ihres Aufenthaltes kommen unterschiedliche Titel infrage. Im Ratgeber gehen wir auf verschiedene befristete Aufenthaltstitel ein.

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