
Neue Migrationsgesetze: Union will Verschärfungen bei der Zuwanderung
Die neue Bundesregierung hat bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, die Zuwanderung nach Deutschland begrenzen zu wollen. Heute stimmt der Bundestag deshalb über zwei neue Migrationsgesetze ab, die aus den Reihen der CSU kommen. Im Fokus: Die Einbürgerung nach 3 Jahren und der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte.
Bundestag bespricht neue Migrationsgesetze
Migration war eines der zentralen Wahlkampfthemen der Union. Und auch im Koalitionsvertrag widmete sich das Bündnis aus Christlich Demokratischer Union (CDU), Christlich Sozialen Union (CSU) und der Sozialen Partei Deutschlands (SPD) dem Thema in einem eigenen Kapitel. Die Parteien einigten sich auf einen verschärften Umgang mit Geflüchteten und Menschen aus Drittstaaten.
Nach knapp 3 Wochen im Amt legt das Innenministerium dem Parlament nun 2 Gesetzentwürfe vor, die die Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen sollen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will an zwei Stellen ansetzen:
- Der Einbürgerung nach 3 Jahren und
- am Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte.
Beides möchte die schwarz-rote Koalition abschaffen.
Der Bundestag ist das Parlament in Deutschland. Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern, die von der Bevölkerung gewählt werden. Als Gesetzgebungsorgan erlässt der Bundestag Gesetze und ist somit ein wichtiger Bestandteil im politischen Gefüge Deutschlands.
Keine Einbürgerung nach 3 Jahren mehr
Vor knapp einem Jahr hatte die ehemalige Regierung unter anderem beschlossen, dass Ausländerinnen und Ausländer schon nach 3 Jahren Aufenthalt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können. Union und SPD wollen die als „Turbo-Einbürgerung“ bezeichnete Reform von damals rückgängig machen. In Zukunft sollen Drittstaatsangehörige nur noch nach frühestens 5 Jahren Aufenthalt in Deutschland den deutschen Pass bekommen können.
Die schnellere Einbürgerung war nur ein Teil der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom vergangenen Jahr. Andere Punkte wie die doppelte Staatsbürgerschaft bleiben dagegen auch nach dem Regierungswechsel erhalten.
Ende des Familiennachzugs von subsidiär Schutzberechtigten
Um die Gemeinden und Kommunen bei der Aufnahme von Geflüchteten zu entlasten, plant Dobrindt, den Familiennachzug für Menschen mit subsidiärem Schutz ganz zu verbieten. Betroffen sind Personen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt sind und kein Asylrecht haben, aber dennoch in Deutschland bleiben dürfen, weil ihnen in ihrem Heimatland Gefahr droht.
Momentan gilt für den Zuzug zu subsidiär Schutzberechtigten eine monatliche Obergrenze von 1.000 Personen – eine Regelung, die eine Familienzusammenführung ohnehin schon nahezu unmöglich macht. Die Union will diese Regelung durch ein generelles Nachzugsverbot ersetzen. Nur in Härtefällen sollen Angehörige von Menschen ohne Asyl die Möglichkeit haben, ihren Liebsten nach Deutschland zu folgen.
Wann die neuen Migrationsgesetze in Kraft treten ist unklar
Aktuell handelt es sich bei beiden Vorhaben noch um Gesetzentwürfe, die das Bundeskabinett beschlossen hat. Im nächsten Schritt muss der Bundestag zustimmen. Da CDU, CSU und SPD aber eine Mehrheit im Parlament bilden, gilt ein Ok aus Berlin als sehr wahrscheinlich. Ab wann genau die neuen Regelungen gelten, bleibt aber offen.
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