
Einbürgerung: Wird das Bekenntnis zu Israel bald Pflicht?
Um den deutschen Pass zu erhalten, müssen Ausländerinnen und Ausländer sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der historischen Verantwortung Deutschlands bekennen. Aus der Politik kommt nun der Vorschlag, das Existenzrecht Israels in das Bekenntnis mit aufzunehmen. Warum das rechtlich umstritten ist und wo in Deutschland Sie jetzt schon Israel als Staat anerkennen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Berlin will bei der Einbürgerung ein Bekenntnis zu Israel einführen
Die deutsche Staatsbürgerschaft ist sehr eng mit den Werten der Bundesrepublik verknüpft: Nur, wenn Sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie weiteren Grundsätzen Deutschlands bekennen, dürfen Sie Deutscher beziehungsweise Deutsche werden.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner hat sich nun dafür ausgesprochen, dieses Bekenntnis zu erweitern: In Zukunft soll es auch das Existenzrecht Israels beinhalten – zumindest, wenn es um Einbürgerungen in der Hauptstadt geht. Die Idee ist nicht neu: In Sachsen-Anhalt und Brandenburg müssen jetzt schon alle Einbürgerungswilligen Israel als Staat anerkennen, sonst gibt es keinen deutschen Pass.
StAG sieht für die Einbürgerung bisher kein Bekenntnis zu Israel vor
Der Vorschlag aus Berlin ist sowohl politisch als auch rechtlich umstritten. Kritikerinnen und Kritiker bemängeln vor allem, dass es mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) bereits einen klaren gesetzlichen Rahmen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft gäbe. § 10 StAG enthalte alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung und gelte bundesweit. Darin wird das Existenzrecht Israels jedoch mit keinem Wort erwähnt. Stattdessen müssen Sie sich im Rahmen der Einbürgerung „nur“:
- zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und
- zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens,
bekennen.
Tatsächlich ist auch das Bekenntnis zur historischen Verantwortung Deutschlands noch relativ neu und wurde erst letztes Jahr in das StAG als Einbürgerungsvoraussetzung aufgenommen. Ziel der Änderung war es, Antisemiten leichter den Zugang zum deutschen Pass zu verbieten.
Verwaltungsgericht fordert für die Einbürgerung Bekenntnis zu Israel
Ganz so eindeutig scheint die Rechtslage jedoch nicht zu sein, wie ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Regensburg zeigt. Die Richterinnen und Richter dort entschieden bereits letztes Jahr in einem Einbürgerungsfall, dass Ausländerinnen und Ausländer nur dann die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn sie Israel als eigenständigen Staat anerkennen. Als Begründung führte das Gericht an, dass ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels zwar nicht wörtlich in § 10 StAG drinstehe, aber hineininterpretiert werden müsse.
Bekenntnis zu Israel bleibt umstritten
Eine endgültige Antwort auf die Frage, ob eine Bekenntnis zu Israel nun eine Voraussetzung für die Einbürgerung sein kann, gibt es also nicht. Genauso offen bleibt, ob Wegner seinen Vorschlag tatsächlich in die Tat umsetzen wird. Gleichzeitig wird aber auch schon in anderen Bundesländern über eine Erweiterung des Bekenntnisses diskutiert. Fest steht: Das Vorhaben ist und bleibt politisch sowie juristisch kontrovers.
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