
Visum für Deutschland: Voraussetzungen ohne Sicherheitscheck unerfüllt
Trotz Zusage für ein Bundesaufnahmeprogramm kann das Auswärtige Amt ein Visum verweigern, wenn die Sicherheitsprüfung noch nicht abgeschlossen ist. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg jetzt entschieden. Nach Auffassung des Gerichts ist eine persönliche Vorsprache der Antragstellerinnen und Antragsteller zwingende Voraussetzung für die Visumerteilung. Wir fassen den Beschluss und dessen Auswirkungen für Sie zusammen.
Auswärtiges Amt verweigert Visum wegen fehlender Sicherheitsprüfung
Angaben des Auswärtigen Amtes zufolge warten derzeit knapp 2.400 afghanische Staatsangehörige auf ein Visum für Deutschland. Sie alle haben im Rahmen eines Bundesprogramms eine Aufnahmezusage vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten. Die Zusage allein reicht jedoch nicht aus, um einen Anspruch auf ein Visum zu begründen. Erforderlich sei auch eine Sicherheitsüberprüfung, wie das OVG Berlin-Brandenburg in einer aktuellen Entscheidung klarstellt.
Angestoßen hatte das Verfahren eine vierköpfige Familie aus Afghanistan. Alle Familienmitglieder gelten als besonders gefährdete afghanische Staatsangehörige und erhielten deshalb die Zusage für ein Bundesaufnahmeprogramm. Trotzdem lehnte das Auswärtige Amt die Visaanträge der Betroffenen mit der Begründung ab, dass Sicherheitsbedenken gegen die Familie bestehen, weil eine Überprüfung der Familienmitglieder bislang ausgeblieben ist.
Bundesaufnahmeprogramme sind von der deutschen Regierung eingerichtete Verfahren, die bestimmten Gruppen von schutzbedürftigen Menschen eine sichere und legale Einreise nach Deutschland ermöglichen. Betroffene erhalten einen Aufenthaltstitel nach § 23 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).
Sicherheitscheck ist beim Visum für Deutschland Teil der Voraussetzungen
Gegen die Entscheidung des Auswärtigen Amtes ging die Familie mit einem Eilantrag vor – verlor jedoch vor dem OVG. Die Berliner Richter:innen bestätigten die Rechtsauffassung der Bundesbehörde, nach der es ohne Sicherheitsüberprüfung keine Einreiseerlaubnis gibt.
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der großen Bedeutung, die einer persönlichen Vorsprache im Visumverfahren zukomme. Sie diene vor allem 2 Dingen:
- Der Identitätsfeststellung und
- der Überprüfung auf mögliche Sicherheitsbedenken.
Beides müsse zwingend für die Erteilung eines Visums vorliegen – und zwar unabhängig davon, ob sich die antragstellende Person in einem Aufnahmeprogramm befindet oder nicht. Nur ausnahmsweise hätten Ausländerinnen und Ausländer auch ohne Sicherheitscheck einen Anspruch auf Erteilung einer Einreiseerlaubnis, beispielsweise, wenn das Auswärtige Amt es schuldhaft versäumt, die Überprüfung durchzuführen. Im vorliegenden Fall habe sich die Bundesbehörde jedoch fehlerfrei verhalten.
Kein Visum ohne Sicherheitsüberprüfung
Für die Familie und die restlichen knapp 2.400 Afghaninnen und Afghanen, die derzeit auf ihr Visum warten, ist die Entscheidung des OVG ein Rückschlag. Ihnen bleibt nun nichts anderes übrig, als auf die Durchführung ihrer Sicherheitsprüfung zu warten.
Einen Lichtblick gibt es aber: Seit letzter Woche führen Bundesregierung und Auswärtiges Amt wieder Einreisen aus Afghanistan nach Deutschland durch. In den vergangenen Monaten kam es bei den zuständigen Behörden zu einem Bearbeitungsstopp, nachdem die Aufnahmeprogramme im Mai ausgesetzt wurden. Infolgedessen saßen und sitzen tausende afghanische Staatsangehörige trotz Aufnahmezusage in Pakistan fest.
Zahlreiche erfolgreiche Klagen vor den Berliner Verwaltungsgerichten haben jedoch dazu geführt, dass die Bundesregierung ihre Blockade aufgegeben hat und nun die stückweise Einreise aller Wartenden vorbereitet.
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