Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Einbürgerung trotz Schulden ist möglich.
  • Auch eine Privatinsolvenz ist nicht zwingend ein Hindernis für eine Einbürgerung.
  • Die Einbürgerungsbehörde hat kein Recht, mögliche SCHUFA-Einträge zu checken.

Schulden bei Einbürgerung: Das ist wichtig

10 Abs. 1 Nr. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) lässt keinen Zweifel: Um einen Anspruch auf Einbürgerung zu haben, müssen Sie für Ihren Lebensunterhalt und gegebenenfalls den Ihrer Familie selbst aufkommen können. Die Einbürgerungsbehörde prüft ganz genau, ob Sie diese Anforderung erfüllen – heute und auch in der Zukunft

Mittels Prognose wird bewertet, inwiefern davon auszugehen ist, dass Sie auch in einigen Jahren finanziell unabhängig sein werden und selbst für sich sorgen können. Schulden beeinflussen diese Prognose unter Umständen. Gleichzeitig ist ein Anspruch auf Einbürgerung trotz Schulden möglich – selbst im Falle einer Privatinsolvenz.

Wichtig: Bezug von staatlichen Leistungen

Solange Sie zwar Schulden haben, jedoch keine staatlichen Leistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, kann ein Anspruch auf Einbürgerung bei Erfüllung aller Voraussetzungen bestehen. 

Einbürgerung bei Privatinsolvenz: Freibetrag sichert Unterhalt

Befinden Sie sich in einer Privatinsolvenz, bedeutet das nicht, dass Sie keinen Anspruch auf Einbürgerung haben. Solange Sie trotzdem in der Lage sind, selbst für Ihren Lebensunterhalt zu sorgen, steht ein laufendes Insolvenzverfahren dem Erhalt des deutschen Passes nicht entgegen. 

Ein Stichwort in dem Zusammenhang lautet: Pfändungsfreigrenze beziehungsweise Pfändungsfreibetrag. Dabei handelt es sich um einen Betrag Ihres Einkommens, der nicht pfändbar ist, weil er der Finanzierung Ihres Lebensunterhaltes dient. Eine Abhängigkeit von Sozialleistungen soll damit vermieden werden. Aktuell liegt die Pfändungsfreigrenze bei rund 1.555 Euro.

An einem Beispiel wollen wir das verdeutlichen:

Sie leben allein und verdienen rund 2.420 Euro netto im Monat. In einer Privatinsolvenz darf Ihr Einkommen erst ab dem Pfändungsfreibetrag von 1.555 Euro zur Tilgung Ihrer Schulden gepfändet werden. Dementsprechend stehen Ihrem Insolvenzverwalter 865 Euro zwecks Umverteilung an die Gläubiger – das sind diejenigen, denen Sie Geld schulden – zur Verfügung. 

Darlehen, Hypothek & Co.: Ablehnungsgrund bei Einbürgerung?

Haben Sie für einen Haus- oder Autokauf einen Kredit aufgenommen, ist das kein Grund, Ihre Einbürgerung wegen Schulden abzulehnen. Zwar berücksichtigt die Einbürgerungsbehörde finanzielle Verpflichtungen bei der Prognose. Eine Ablehnung droht jedoch nur, wenn die Behörde davon ausgeht, dass Ihr Nettoeinkommen nach Abzug der monatlichen Tilgungsraten nicht für die Deckung Ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Hinweis: Widerspruch

Wird Ihre Einbürgerung abgelehnt, weil Sie Schulden haben, können Sie mit einem Widerspruch beziehungsweise einer Klage dagegen vorgehen. Gelingt es Ihnen nachzuweisen, dass Sie sehr wohl in der Lage sind, für sich zu sorgen, kommt es unter Umständen zu einer Neubewertung Ihrer finanziellen Möglichkeiten. Vertrauen Sie gegebenenfalls auf anwaltliche Hilfe.

Beim Thema Schulden fällt häufig ein Begriff: SCHUFA-Eintrag. Der ist in Deutschland oft gefürchtet. Bei der SCHUFA handelt es sich um ein Unternehmen, das unter anderem von Banken Daten über die Bonität von Menschen sammelt. Haben Sie Schulden, bekommt die SCHUFA das in aller Regel mit. Haben Sie darüber hinaus Probleme, Ihre Schulden zu tilgen, erhalten Sie einen negativen Eintrag. 

SCHUFA-Eintrag: Bedeutung bei Einbürgerung

Ein SCHUFA-Eintrag spielt bei Ihrer Einbürgerung keine Rolle. Dafür gibt es aufseiten der Einbürgerungsbehörde keine Ermächtigungsgrundlage. Das Amt ist also nicht berechtigt, zu prüfen, ob und welche Vermerke bei der SCHUFA über Ihre Finanzen vorhanden sind. 

Schulden beim Finanzamt: Ist Einbürgerung trotzdem möglich?

Schulden ergeben sich nicht nur aus unbezahlten Rechnungen. Auch Steuerschulden sind für viele Menschen ein Thema – insbesondere für Selbständige. Laufen die Geschäfte besser als in den Jahren zuvor, hält das Finanzamt am Ende die Hand auf, sofern keine Anpassung bei der Steuervorauszahlung erfolgt ist. Haben Sie es außerdem versäumt, die zu wenig entrichteten Steuern beiseite zu legen, kann die geforderte Nachzahlung seitens des Finanzamts zu einer finanziellen Herausforderung werden.

Dabei gilt auch bei derartigen Schulden: Solange Sie keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen, ist ein Anspruch auf Einbürgerung trotz Schulden beim Finanzamt nicht auszuschließen. Gleichwohl ist eine kritischere Bewertung seitens der Einbürgerungsbehörde bei Schulden gegenüber öffentlichen Stellen möglich. 

Schulden-Check bei Einbürgerung: So bewerten Sie Ihre Finanzen

Haben Sie Schulden, kann es bei Einbürgerung sinnvoll sein, sich einen genauen Überblick über die eigenen Finanzen zu verschaffen. Wir geben Ihnen Tipps, wie Ihnen das gelingt.

  1. Schuldendaufstellung: Erstellen Sie eine Übersicht mit allen Krediten nebst Tilgungsraten und offenen Rechnungen.
  2. SCHUFA-Auskunft: Fordern Sie bei der SCHUFA eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an. So erfahren Sie, ob Sie gegebenenfalls einen negativen Eintrag haben.
  3. Schulden beim Staat: Prüfen Sie, ob Sie gegenüber öffentlichen Stellen offene Forderungen haben.
  4. Resteinkommen berechnen: Ziehen Sie von Ihrem monatlichen Nettoeinkommen sämtliche Ausgaben, ob Miete, Raten und/oder gegebenenfalls Unterhalt ab. Genügt das Bruttoeinkommen zur Finanzierung Ihres weiteren Lebensunterhaltes?

Einbürgerungsantrag bei Schulden: So gehen Sie damit um

Bei einem Antrag auf Einbürgerung ist eines besonders wichtig: Ehrlichkeit. Geben Sie bestehende Schulden gegenüber den Behörden deshalb unbedingt an. Erfährt das Amt über selbst eingeholte Auskünfte von offenen Forderungen, sind Probleme im weiteren Einbürgerungsverfahren nicht auszuschließen.

Tilgen Sie bestehende Schulden aktiv, belegen Sie das gegenüber der Behörde. Reichen Sie zum Beispiel mit Ihrem Einbürgerungsantrag Nachweise über Tilgungspläne sowie Kontoauszüge ein. 

Kommt es zu einer Ablehnung Ihrer Einbürgerung wegen Schulden, holen Sie sich anwaltlichen Rat ein. Eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt für Ausländerrecht prüft Ihren Ablehnungsbescheid und zeigt Ihnen Optionen auf, Korrektur einzufordern. 

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Quellen:

Über den Autor

Mohamed El-Zaatari
Mohamed El-Zaatari LinkedIn

Mohamed El-Zataari ist Experte fürs Ausländer- und Sozialrecht. Als ehemaliger Dezernatsleiter Rechtsangelegenheiten beim Amt für Versorgung und Integration Bremen ist er seit 2022 Abteilungsleiter der genannten Rechtsgebiete bei rightmart in Bremen. Mitte 2024 wurde er zudem Partner der rightmart Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Sein Wissen behält er dabei nicht für sich: Als Dozent im Sozialrecht profitieren auch die Nachwuchsjuristen und -juristinnen von seinem Know-how.

Kann man mit Schulden Einbürgerung beantragen?

Ja, ein Anspruch auf Einbürgerung mit Schulden ist möglich. Wichtig ist, dass die Einbürgerungsbehörde trotz offener Forderungen eine positive Prognose treffen kann. Das ist in der Regel der Fall, sofern Sie Ihre Schulden tilgen können und gleichzeitig ausreichend finanzielle Mittel für Ihren Lebensunterhalt übrig haben.

Wie Sie selbst Ihre Schulden checken können, erfahren Sie im Ratgeber.

Welche Auswirkungen haben Schulden auf die Einbürgerung?

Schulden haben nur Auswirkungen auf Ihre Einbürgerung, sofern Sie dadurch auf Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen sind. Alle wichtigen Aspekte im Zusammenhang mit Schulden bei Einbürgerung finden Sie im Ratgeber.

Ist eine Einbürgerung trotz Unterhaltsschulden möglich?

Bei Einbürgerung gilt, dass Sie in der Lage sein müssen, für sich und weitere unterhaltsberechtigte Familienmitglieder finanziell sorgen zu können. Haben Sie Unterhaltsschulden, darf deren Tilgung nicht dazu führen, dass Sie selbst hilfebedürftig werden und Bürgergeld beziehen müssen. 

Können Sie Ihren Unterhaltspflichten nachkommen, sodass am Ende für Ihren eigenen Unterhalt genug übrig bleibt, sind auch derartige Schulden bei Einbürgerung unproblematisch.