Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Einbürgerung während einer Ausbildung ist unter bestimmten Umständen möglich.
  • Eine Ausbildung in einem Mangelberuf kann bei Einbürgerung von Vorteil sein.
  • Die Prognose ist ein wichtiger Aspekt bei einer Einbürgerung während der Ausbildung.

Ausbildung in Deutschland: Möglichkeiten für Ausländer

Eine Ausbildung ist in Deutschland ein wichtiger Schritt in ein geregeltes Leben. Für Ausländerinnen und Ausländer steckt mitunter noch mehr dahinter:

  • Integration,
  • eine von vornherein anerkannte Berufsausbildung,
  • eine dauerhafte Bleibeperspektive,
  • langfristige Aussichten auf finanzielle Unabhängigkeit.

Vor allem in Berufen, in denen Fachkräftemangel herrscht, erleichtert eine Ausbildung die Einbürgerung mitunter. Die Behörde berücksichtigt die Wahl eines Berufes, in dem Personalmangel vorliegt, oftmals positiv. Das zeigt sich insbesondere bei den Voraussetzungen.

Hinweis: Ausbildung

Unter den Begriff Ausbildung fallen ebenso ein Schulbesuch wie ein Studium. In diesem Beitrag geht es allerdings ausschließlich um eine Einbürgerung als Auszubildender beziehungsweise Auszubildende in einem Betrieb. Für Studierende haben wir einen eigenen Ratgeber mit allen relevanten Informationen erstellt: Einbürgerung als Student.

Berufswahl offen: Hier werden Fachkräfte gesucht

Sind Sie sich noch unsicher, wohin Ihre berufliche Laufbahn Sie führen soll, kann es sinnvoll sein, zu schauen, ob ein Mangelberuf für Sie infrage kommt. Immerhin erkennen die Behörden eine Ausbildung zur Fachkraft einem derartigen Berufszweig wohlwollend an.

Vor allem in den Bereichen Pflege, Logistik und Handwerk wird Unterstützung benötigt. Die Bundesregierung führt auf einer Website relevante Berufe auf.

Einbürgerung mit Ausbildung: Voraussetzungen

Bei Einbürgerung als Azubi – das ist eine Abkürzung für Auszubildender beziehungsweise Auszubildende – gelten für Sie die Voraussetzungen für eine Anspruchsausbildung nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Im Folgenden führen wir die kurz aus.

  1. Aufenthaltsdauer und Status: Sie müssen sich seit mindestens 5 Jahren mit einem Aufenthaltstitel rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Eine Verkürzung auf 3 Jahre bei der Mindestaufenthaltsdauer ist möglich, setzt aber besondere Integrationsleistungen wie zum Beispiel weiterführende Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement voraus.
  2. Deutschkenntnisse: Sie müssen die deutsche Sprache mindestens auf B1-Niveau beherrschen. Das müssen Sie auch nachweisen.
  3. Sicherung des Lebensunterhaltes: Als Azubi verdienen Sie in der Regel nicht genug, um Ihren Lebensunterhalt vollständig decken zu können. Das weiß die Einbürgerungsbehörde. Der Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist deshalb nicht hinderlich. Zudem spielt bei Einbürgerung während einer Ausbildung die Prognose eine wichtige Rolle.

Wichtig: Prognose

Bei der Prognose bewertet die Behörde, inwiefern Sie künftig in der Lage sein werden, selbst für Ihren Lebensunterhalt aufkommen zu können. Ihre Berufswahl ist dabei bezüglich der Aussichten auf eine spätere Festanstellung ebenso relevant wie Ihre Noten – ob in der Schule bis zu Ihrem vorausgegangenen Schulabschluss oder während der Lehre.

  1. Anerkennung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung: Möchten Sie als Deutsche oder Deutscher in der Bundesrepublik leben, müssen Sie deren Werte anerkennen. Das machen Sie, indem Sie eine Loyalitätserklärung abgeben. 
  2. Einbürgerungstest: Der Einbürgerungstest dient als Nachweis über bestimmte Kenntnisse, was kulturelle wie auch politische Aspekte in Deutschland und den Lebensalltag betrifft. Auch damit müssen Sie sich im Vorfeld Ihrer Einbürgerung beschäftigt haben.
  3. Straffreiheit: Für ein Leben als Deutsche beziehungsweise Deutscher müssen Sie straffrei sein. Sie dürfen sich keine Straftaten haben zuschulden kommen lassen, die ein bestimmtes Strafmaß überschreiten.

Können Sie alle Voraussetzungen für sich abhaken, haben Sie in aller Regel einen Anspruch auf Einbürgerung. Das bedeutet, dass die Einbürgerungsbehörde Ihren Antrag nicht ablehnen kann. Tut sie das doch, empfehlen wir, den Grund dafür zu prüfen und einen Anwalt oder eine Anwältin für Ausländerrecht zurate zu ziehen.

Einbürgerung bei Ausbildung: Unterlagen & Ablauf

Das Einbürgerungsverfahren unterscheidet sich bei Auszubildenden nicht von dem einer regulären Einbürgerung. Abweichungen ergeben sich lediglich bei den Voraussetzungen, insbesondere mit Blick auf die Prognose. 

Erlernen Sie einen Beruf, in dem Fachkräftemangel herrscht, berücksichtigt die Behörde das oftmals ebenso positiv wie gute Noten. Während Ihre Übernahmechancen in einem Mangelberuf hoch sind, deuten gute Noten auf einen Integrationswillen wie auch Wissenseifer hin. 

Bei Ihrem Einbürgerungsantrag ist es deshalb wichtig, dass Sie das auch nachweisen. Bedeutet: Reichen Sie neben den üblicherweise geforderten Dokumenten auch Unterlagen ein, die Ihre Leistungen belegen. Das können zum Beispiel Schulzeugnisse, Zwischenzeugnisse und/oder Praxisbewertungen sein.

Ansonsten benötigen Sie diese Dokumente bei Einbürgerung während der Ausbildung unter anderem:

  • Antragsformular,
  • Nachweis über Aufenthaltstitel,
  • Geburtsurkunde,
  • Lebenslauf,
  • Ausbildungsvertrag,
  • Belege über Einbürgerungstest und Sprachkenntnisse,
  • Lohnnachweise.

Wichtig: geforderte Unterlagen

Bei der Aufzählung handelt es sich lediglich um einen Auszug. Je nach persönlicher Situation und Wohnort fordern die Behörden unterschiedliche Nachweise. Erkundigen Sie sich im Vorfeld genau darüber, welche Dokumente Sie in welcher Form einreichen müssen. 

Haben Sie alle offenen Fragen im Vorfeld geklärt und die benötigten Unterlagen zusammen, ist bei Einbürgerung der Ablauf wie folgt:

  1. Sie reichen Ihren Antrag vollständig bei der Einbürgerungsbehörde ein.
  2. Die Behörde prüft Ihren Antrag und erstellt eine Prognose.
  3. Es wird über Ihren Antrag entschieden – bei positivem Ausgang folgt eine Einladung zur Übergabe der Einbürgerungsurkunde.
  4. Beantragung der deutschen Ausweispapiere.

Wurde Ihr Antrag auf Einbürgerung abgelehnt, bedeutet das nicht, dass Sie keine Chancen mehr haben, den deutschen Pass zu erhalten. Schauen Sie in dem Bescheid nach, welcher Grund dort angegeben wurde. Holen Sie sich zudem anwaltlichen Rat ein. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Ausländerrecht weiß, was sich hinter den Gründen verbirgt und kann Ihnen mit Tipps weiterhelfen. Reichen Ratschläge nicht aus, tritt sie oder er für Ihre Rechte ein. 

Einbürgerung nach der Ausbildung: Ist warten besser?

Ob es besser ist, mit der Einbürgerung zu warten, bis Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben, lässt sich pauschal nicht beurteilen. Das hängt von Ihren persönlichen Lebensumständen ab und bedarf einer genauen Betrachtung. Es können Vorteile bestehen. Die müssen aber nicht darüber bestimmten, ob Ihr Antrag erfolgreich ist oder nicht.

Dennoch möchten wir Ihnen Beispiele für mögliche Vorzüge nennen.

  • Lebensunterhalt: Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss können Sie in aller Regel einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen.
  • Sprachkenntnisse & Einbürgerungstest: Mit einem deutschen Abschlusszeugnis benötigen Sie keinen Nachweis für Sprachkenntnisse auf B1-Niveau. Ebenso sind Sie mitunter von dem Erfordernis eines Einbürgerungstests befreit. Ein Abschluss genügt als Nachweis für Ihre Integration in die Gesellschaft.
  • Aufenthaltsdauer: Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung kann als besondere Integrationsleistung anerkannt werden, was die geforderte Mindestaufenthaltsdauer von 5 auf nur 3 Jahre verkürzt. 

Sind Sie sich unsicher, ob eine Einbürgerung mit abgeschlossener Ausbildung in Ihrem Fall besser ist, vertrauen Sie auf anwaltlichen Rat. Fachkundige bewerten Ihre Situation und geben Ihnen eine reelle Einschätzung zu Ihren Erfolgschancen.

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Quellen:

Über den Autor

Mohamed El-Zaatari
Mohamed El-Zaatari LinkedIn

Mohamed El-Zaatari ist Experte fürs Ausländer- und Sozialrecht. Als ehemaliger Dezernatsleiter Rechtsangelegenheiten beim Amt für Versorgung und Integration Bremen ist er seit 2022 Abteilungsleiter der genannten Rechtsgebiete bei rightmart in Bremen. Mitte 2024 wurde er zudem Partner der rightmart Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Sein Wissen behält er dabei nicht für sich: Als Dozent im Sozialrecht profitieren auch die Nachwuchsjuristen und -juristinnen von seinem Know-how.

Kann man mit einer Ausbildung die Einbürgerung beantragen?

Ja, eine Einbürgerung mit Ausbildung ist möglich. Haben Sie die Lehre in Deutschland abgeschlossen, gehen damit sogar bestimmte Vorteile einher. Welche das sind, erfahren Sie im Ratgeber.

Was ist, wenn ich meine Ausbildung bei Einbürgerung abbreche?

Ein Abbruch Ihrer Ausbildung kann dazu führen, dass Ihr Antrag auf Einbürgerung abgelehnt wird. Das ist dem Wegfall Ihres Einkommens geschuldet. Auch wenn die Einbürgerungsbehörden bei Azubis verstärkt auf die Prognose setzen, ist der Verdienst zur Finanzierung des Lebensunterhalts eine wichtige Voraussetzung. Die Gefahr, dass Sie staatliche Leistungen benötigen, steigt mit Wegfall Ihres Einkommens.

Kann man während der Ausbildung die Einbürgerung beantragen?

Ja, eine Einbürgerung während der Ausbildung ist möglich. Dafür müssen Sie die Voraussetzungen nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) erfüllen. Welche das find, führen wir im Ratgeber aus.