Einbürgerung beantragen: Diese Voraussetzungen sind Pflicht

Eine Einbürgerung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die Sie erfüllen müssen. Beispiele dafür sind etwa:

  • ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit mindestens 5 Jahren,
  • Deutschkenntnisse auf B1-Niveau,
  • Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung,
  • das Ablegen eines Einbürgerungstests.

Je nach Alter und persönlichen Umständen sind dabei Abweichungen möglich. So müssen beispielsweise Kinder unter 16 Jahren keine Loyalitätserklärung ablegen, mit der sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Ebenso ergeben sich für ältere Personen sowie Menschen mit Behinderung unter Umständen Erleichterungen. Oft entfällt für sie die Notwendigkeit eines Einbürgerungstests. Allerdings ist die Beantragung des deutschen Passes bei ihnen in der Regel mit einem erhöhten Aufwand verbunden. Das wirkt sich jedoch nur indirekt auf den Ablauf der Einbürgerung aus: Die Beschaffung von Attesten zieht das Verfahren oft in die Länge.

Wichtig: Auswirkungen auf Einbürgerung und Ablauf

Besondere, persönliche Umstände können sich auf den Ablauf Ihrer Einbürgerung auswirken. Das ist dem geschuldet, dass Sie in aller Regel gesonderte Nachweise benötigen. Die zu beschaffen, nimmt oft Zeit im Anspruch. Zudem erfolgt eine genaue Prüfung durch die Einbürgerungsbehörde.

Sie möchten einen genauen Überblick über alle Bedingungen, die Sie für die Einbürgerung erfüllen müssen? Unsere Ratgeber geben Aufschluss:

Ein Punkt, der sich hingegen direkt auf Ihre Einbürgerung und deren Ablauf auswirkt, ist der Ort der Antragstellung. Je nachdem, ob Sie den deutschen Pass aus dem Ausland oder in Deutschland beantragen, sind in erster Linie unterschiedliche Stellen zuständig.

Ort der Antragsellen: Deutschland vs. Ausland

Beantragen Sie Ihre Einbürgerung in Deutschland, ist die Einbürgerungsbehörde zuständig. Erfolgt die Antragstellung aus dem Ausland, müssen Sie sich an die dort ansässige Auslandsvertretung wenden. Die leitet Ihren Antrag dann an das Bundesverwaltungsamt zwecks Bearbeitung weiter.

Wichtig: Direkte Beantragung beim Bundesverwaltungsamt

Die Einbürgerung direkt beim Bundesverwaltungsamt zu beantragen, ist nicht möglich. Sie müssen den Weg über die zuständige Auslandsvertretung gehen. Andernfalls kommt es zu Verzögerungen im Ablauf Ihrer Einbürgerung.

Antrag auf Einbürgerung stellen: der Ablauf

Eine Einbürgerung folgt immer dem gleichen Ablauf. Im Weiteren gehen wir auf die einzelnen Schritte ein und erklären Ihnen, was in dem Kontext wichtig ist.

  1. Voraussetzungen
  2. Beschaffung des Antrags und Erhalt individueller Informationen
  3. Zusammenstellung aller Dokumente
  4. Abgabe des Antrags mit allen Nachweisen
  5. Prüfung des Einbürgerungsantrags
  6. Bescheid
  7. Beantragung der deutschen Ausweispapiere

Voraussetzungen für Einbürgerung

Wie bereits erwähnt, müssen Sie für den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Stellen Sie vor Antragstellung sicher, dass Sie das auch tun. Erfüllen Sie eine Bedingung nicht, gerät Ihre Einbürgerung beziehungsweise der Ablauf ins Stocken – schlimmstenfalls kommt es zur Ablehnung Ihres Antrags.

Sind Sie sich unsicher, ob Sie alle Anforderungen erfüllen, holen Sie sich anwaltliche Hilfe. Eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt für Ausländerrecht unterstützt Sie im gesamten Einbürgerungsverfahren und bringt Sie in der Regel schneller ans Ziel.

Antrag beschaffen und Informationen erhalten

Für die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit benötigen Sie ein Formular. Das erhalten Sie von der für Sie zuständigen Einbürgerungsbehörde beziehungsweise der deutschen Auslandsvertretung, sofern Sie den Antrag aus dem Ausland stellen.

Hinweis: zuständige Behörde

Welche Einbürgerungsbehörde für Sie zuständig ist, erfahren Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Auch die Ausländerbehörde liefert Ihnen Auskunft.

Bei der Beschaffung Ihres Antrags sollten Sie sich umfassend über Ihre Einbürgerung und deren Ablauf informieren. Besonders wichtig ist dabei, dass Sie in Erfahrung bringen, welche Unterlagen Sie dem Antrag auf Einbürgerung beilegen müssen. Je nach Situation benötigen die Behörden unterschiedliche Nachweise. Nur wenn diese vollständig vorliegen, kann verläuft Ihr Einbürgerungsverfahren ohne Verzögerungen.

Zusammenstellung aller Dokumente

Identität, Einkommen, Wohnsituation – stellen Sie einen Einbürgerungsantrag, wollen es die Behörden ganz genau wissen. Sie müssen umfangreiche Nachweise erbringen, die Ihre persönlichen Umstände und die Erfüllung aller geforderten Voraussetzungen genau belegen.

Wichtig: Vollständigkeit

Es ist wichtig, dass Sie von der Einbürgerungsbehörde geforderte Nachweise vollständig einreichen. Nur so verhindern Sie, dass Ihre Einbürgerung beziehungsweise der Ablauf sich verzögert. Müssen Unterlagen nachgefordert werden, dauert das Verfahren in der Regel deutlich länger. Wollen Sie hier auf Nummer Sicher gehen, vertrauen Sie auf anwaltliche Unterstützung.

Diese Dokumente müssen Sie unter anderem vorlegen:

  • Identitätsnachweis
  • Beleg über Ihr Aufenthaltsrecht
  • Nachweis über Ihre Wohnsituation
  • Bestätigung des 5-jährigen Aufenthalts in Deutschland
  • Nachweis über ausreichend Mindesteinkommen
  • Sprachzertifikat als Beleg für Deutschkenntnisse
  • Nachweis über Einbürgerungstest

Die genannten Unterlagen stellen lediglich einen Auszug dar. Tatsächlich müssen Sie, abhängig von Ihrer Situation, noch weitere Nachweise erbringen. Welche das konkret sind, erfahren Sie von den Behörden. 

Gilt für Sie eine erleichterte Einbürgerung, werden im Ablauf oft noch weitere Belege benötigt. Bei Erleichterungen aufgrund einer Behinderung sind das zum Beispiel in der Regel Atteste, die die Beeinträchtigungen genau belegen.

Abgabe des vollständigen Antrags

Sobald Sie sicher sind, alle Unterlagen zusammenzuhaben und das Antragsformular vollständig ausgefüllt ist, steht der Abgabe bei der Einbürgerungsbehörde oder Auslandsvertretung nichts mehr im Wege.

Hinweis: Antragstellung online

Einige Behörden nehmen Einbürgerungsanträge auch online entgegen. Erkundigen Sie sich über diese Möglichkeit im Vorfeld.

Reichen Sie Ihren Antrag in Papierform ein, empfehlen wir Ihnen, alle Unterlagen im Vorfels einmal zu kopieren. So können Sie genau nachvollziehen, welche Dokumente Sie eingereicht haben.

Prüfung des Einbürgerungsantrages

Nachdem der Behörde alle Unterlagen vorliegen, beginnt diese mit einer genauen Prüfung. Die Bearbeitungszeiten können dabei stark variieren. Das hängt zum einen von der Auslastung der jeweiligen Einbürgerungsbehörde ab. Zum anderen entscheiden die Komplexität Ihres Antrags sowie die Vollständigkeit darüber, wie schnell eine Entscheidung getroffen werden kann.

Wichtig: Wartezeiten von bis zu 2 Jahren

Bearbeitungszeiten von bis zu 2 Jahren sind keine Seltenheit. Bei Einbürgerung mit einem Anwalt oder einer Anwältin lassen sich die in der Regel deutlich verkürzen. Gerne beraten wir Sie über Ihre Möglichkeiten.

Im Zuge der Prüfung wird auch die Loyalitätserklärung fällig. Angestellte der Behörde kommen hierfür auf Sie zu. 

Bescheid: Entscheidung der Behörde steht

Davon ausgehend, dass die Behörde Ihrer Einbürgerung zustimmt, endet der Ablauf mit einem entsprechenden Bescheid und der Übergabe der Einbürgerungsurkunde. Mit dem Erhalt sind Sie offiziell Deutsche beziehungsweise Deutscher. Herzlichen Glückwunsch!

Hinweis: Antrag abgelehnt

Wurde Ihr Antrag auf Einbürgerung abgelehnt, lassen Sie sich anwaltlich beraten. Es ist wichtig, die Gründe dafür genau zu kennen, um so gegen die Entscheidung der Einbürgerungsbehörde vorzugehen. In bestimmten Fällen kann die deutsche Staatsbürgerschaft eingeklagt werden.

Pass beantragen

Auch wenn die Einbürgerung und deren Ablauf mit Erhalt der Urkunde zum Abschluss gekommen ist – endgültig deutsch fühlen sich viele erst, wenn sie ihre Ausweisdokumente in den Händen halten. Die können Sie direkt nach Erhalt Ihrer Einbürgerungsurkunde beantragen. Dazu suchen Sie das Bürgeramt bei Ihnen vor Ort auf und legen alle benötigten Unterlagen vor. Welche das sind, erfahren Sie von der zuständigen Stelle.

Der schnellste Weg zum deutschen Pass

  • Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
  • Unkomplizierte Abläufe
  • Persönliche Betreuung 

Quellen:

Einbürgerung Ablauf: Häufig gestellte Fragen

Wie läuft ein Einbürgerungsverfahren?

Die Einbürgerung folgt immer demselben Ablauf. Insgesamt besteht das Verfahren aus etwa 7 Schritten. Im Ratgeber gehen wir auf die Einzelheiten ein.

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