Änderungen beim Einbürgerungsgesetz: Vorteile nutzen
Nach dem neuen Einbürgerungsgesetz können sich Ausländerinnen und Ausländer deutlich früher einbürgern lassen, sofern alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt ab dem 27. Juni 2024 nur noch fünf anstatt acht Jahre. Das ist für viele ein bedeutender Vorteil. Wer von den Gesetzesänderungen profitieren möchte, sollte die Einbürgerung schon einmal planen bzw. bereits einen Antrag stellen.
Einbürgerung nach neuem Gesetz: Das ist wichtig
Wer seiner Einbürgerung mit den neuen Regelungen einen Schub verpassen bzw. sich andere Vorteile zunutze machen möchte, sollte sich vorbereiten. Das gilt insbesondere für:
- Menschen, die demnächst die ab Ende Juni geltende Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren erreichen,
- ehemalige Gastarbeiter und Gastarbeiterinnen sowie dessen Angehörige und
- Einbürgerungswillige mit Einbürgerungszusicherung.
Hinweis: Weitere Voraussetzungen
Auch wenn der Gesetzgeber eine frühzeitige Einbürgerung ermöglicht. Neben der Mindestaufenthaltsdauer gelten noch weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung, die beim Antrag erfüllt sein müssen. Informieren Sie sich eingehend und prüfen Sie, ob Sie alle Bedingungen erfüllen. Wir unterstützen Sie dabei.
Übrigens: Bei besonderen Integrationsleistungen – dabei handelt es sich z.B. um überdurchschnittlich gute Sprachkenntnisse, schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen aber auch um bürgerschaftliches Engagement – kann eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland erfolgen.
Geeigneten Zeitpunkt für Antrag auf Einbürgerung wählen
Stehen Sie kurz davor, alle Voraussetzungen für die Einbürgerung zu erfüllen, kann es ratsam sein, schon jetzt einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Denn: Es ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Anträge mit Inkrafttreten der Gesetzesreform in die Höhe schnellt. Dementsprechend ist mit längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung zu rechnen.
Wichtig dabei: Stellen Sie sicher, dass Sie alle benötigten Dokumente zur Hand haben, um vermeidbare Verzögerungen zu umgehen. Auch hier können Sie auf unsere Unterstützung zählen. Wir wissen, welche Unterlagen wichtig sind und in keinem Antrag fehlen sollten.
Einbürgerungszusicherung liegt vor: Das ist jetzt wichtig
Ab dem 27. Juni 2024 dürfen Sie bei Einbürgerung ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Möchten Sie von Ihrem neuen Recht der Mehrstaatigkeit Gebrauch machen, sollten Sie bei vorliegender Einbürgerungszusicherung, mit der offiziellen Einbürgerung – sprich dem Tausch der Zusicherung gegen die Einbürgerungsurkunde – bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung warten.
Wichtig: Gültigkeit Einwanderungszusicherung
Eine Einbürgerungszusicherung ist zwei Jahre gültig. Unter Umständen kann also auch das Ausstellungsdatum darüber entscheiden, ob Sie von den neuen Regelungen profitieren können oder nicht.
Sie sind sich unsicher, ob in Ihrer Situation Handlungsbedarf besteht? Wir prüfen das für Sie und begleiten Sie auf Ihrem Weg zum deutschen Pass.
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