Identitätstäuschung im Asylverfahren: Abschiebung gerechtfertigt

Identitätstäuschung im Asylverfahren: Abschiebung gerechtfertigt

Asylbewerberinnen und -bewerber, die die Behörden über ihre Identität täuschen, dürfen nach deutschem Recht abgeschoben werden. Das gilt selbst dann, wenn der Betrug erst später aufgedeckt wird und die Betroffenen mittlerweile gut integriert sind. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein in einem aktuellen Fall. Nach Auffassung der Richterinnen und Richter überwiegt bei einer Identitätstäuschung im Asylverfahren das Ausreiseinteresse des Staates.

Geflüchteter begeht Identitätstäuschung im Asylverfahren

Um ihre Chancen auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu erhöhen, täuschen manche Ausländerinnen und Ausländer bei ihrer Antragstellung über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit. Dass das aber keine gute Idee ist, zeigt der Fall eines Aserbaidschaners, über den das OVG Schleswig-Holstein vergangene Woche zu entscheiden hatte:

Der Mann reiste im Oktober 2013 ohne Ausweispapiere nach Deutschland ein und stellte unter falschem Namen und Staatsangehörigkeit einen Asylantrag. Obwohl die zuständige Behörde den Antrag ablehnte, blieb der Geflüchtete vorerst in Deutschland. Er begann eine Ausbildung, lernte Deutsch und fand eine Partnerin, mit der er später auch zusammenzog.

11 Jahre nach seiner Einreise beantragte der Mann schließlich eine Aufenthaltserlaubnis. Gleichzeitig gestand er den Behörden gegenüber seine Identitätstäuschung im früheren Asylverfahren. Daraufhin lehnte das Amt nicht nur den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ab, sondern ordnete auch die Abschiebung des Aserbaidschaners an. Dagegen wehrte er sich jetzt vor Gericht.

Achtung: Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei Identitätstäuschung!
Machen Sie gegenüber der Behörde bewusst falsche Angaben, hat das nicht nur für Ihren Aufenthaltstitel oder Ihren Asylantrag Konsequenzen. Auch Ihr deutscher Pass kann Ihnen entzogen werden, sobald Ihr Betrug auffällt! Mehr zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit erfahren Sie in unserem passenden Ratgeber.

Interessenabwägung bei Abschiebung

Das OVG bestätigte die Entscheidung der Ausländerbehörde, den Antragsteller abzuschieben. Als Begründung führten die Richterinnen und Richter das besondere öffentliche Ausweisungsinteresse auf Seiten des Staates an:

Vor jeder Abschiebung müssen Behörden und Gerichte eine sogenannte Interessenabwägung durchführen. Dabei werden:

  • die Gründe, die für ein Bleiben des oder der Betroffenen sprechen und
  • die Gründe, die für eine Abschiebung sprechen

gesammelt und gegenübergestellt. Je nachdem, ob dann das Bleibe- oder das Ausweisungsinteresse schwerer wiegt, ist eine Abschiebung rechtlich in Ordnung oder nicht. Welche Gründe dabei wie stark zu bewerten sind, steht unter anderem im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) – genauer gesagt in den §§ 54 und 55 AufenthG. Dort sind spezielle Fälle geregelt, die eher für das eine oder das andere sprechen und sowohl den Ausländerbehörden als auch den Gerichten als Entscheidungshilfe dienen.

Ausweisung bei Identitätstäuschung im Asylverfahren gerechtfertigt

Auch das OVG orientierte sich am Aufenthaltsgesetz. Nach § 54 Absatz 2 AufenthG ist das Täuschen der Behörden zur Erlangung eines Aufenthaltstitels ein schwerwiegender Ausweisungsgrund, den der Antragsteller erst hätte entkräften müssen.

Das sei aber nicht passiert. Eine erfolgreiche Integration, wie der Mann sie durchlaufen hatte, reiche nicht aus, um das Unrecht der Täuschung auszugleichen. Erforderlich sei vielmehr das Vorliegen eines in § 55 AufenthG genannten, schwerwiegenden Bleibegrundes. Das kann zum Beispiel eine eheliche Lebensgemeinschaft oder das Sorgerecht für ein Kind sein. Da der Mann jedoch nichts vorweisen konnte, was für ihn spricht, sei die Ausweisung rechtlich nicht zu beanstanden, so das Gericht.

Folgen von Identitätstäuschung sind verheerend

Der Fall des Aserbaidschaners zeigt, dass bei einer Identitätstäuschung im Asylverfahren selbst eine gelungene Integration Sie nicht vor einer Abschiebung bewahrt. Nur in Ausnahmefällen überwiegt Ihr Bleiberecht. Seien Sie daher von Anfang an ehrlich zu den Behörden, selbst wenn das Ihre Chancen auf einen (dauerhaften) Aufenthalt in Deutschland schmälert.

Der schnellste Weg zum deutschen Pass

  • Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
  • Unkomplizierte Abläufe
  • Persönliche Betreuung 

Quellen:

Über den Autor

Mohamed El-Zaatari
Mohamed El-Zaatari LinkedIn

Mohamed El-Zataari ist Experte fürs Ausländer- und Sozialrecht. Als ehemaliger Dezernatsleiter Rechtsangelegenheiten beim Amt für Versorgung und Integration Bremen ist er seit 2022 Abteilungsleiter der genannten Rechtsgebiete bei rightmart in Bremen. Mitte 2024 wurde er zudem Partner der rightmart Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Sein Wissen behält er dabei nicht für sich: Als Dozent im Sozialrecht profitieren auch die Nachwuchsjuristen und -juristinnen von seinem Know-how.

Fanden Sie diese Seite hilfreich?

0 / 5

Gesamt: