Neues Einbürgerungsgesetz: Änderungen ab Ende Juni 2024
Dass die Einbürgerung erleichtert werden soll, ist seit längerem Thema – die gesetzliche Grundlage ist geschaffen und wurde im Januar dieses Jahres vom Bundestag als neues Einbürgerungsgesetz, dem „Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrecht“ (StARModG), beschlossen. Jetzt wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es gilt ab dem 27. Juni 2024.
Modernes Einwanderungsland: Neues Einwanderungsgesetz soll es richten
Bürokratiedschungel, Behördenwahnsinn, strenge Auflagen – dieses Image will die Bundesregierung loswerden und hinter sich lassen. Deutschland soll als modernes Einwanderungsland wahrgenommen werden und so Fachkräfte aus aller Welt anlocken. Das Hilfsmittel: Ein neues Einbürgerungsgesetz mit Erleichterungen für diejenigen, die sich die Bundesrepublik als zukünftige Heimat vorstellen können bzw. die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen möchten.
- Die Mindestaufenthaltsdauer für Einbürgerung wurde von acht auf fünf Jahre herabgesetzt – bei besonderen Integrationsleistungen beträgt die Aufenthaltszeit sogar lediglich drei Jahre.
- Die bisherige Staatsbürgerschaft muss nicht länger aufgegeben werden, Mehrstaatigkeit ist jetzt möglich.
- In Deutschland geborene Kinder gelten automatisch als deutsche Staatsbürger:innen, sofern ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
- Bestimmte Personengruppen, wie bspw. ehemalige Gastarbeiter, müssen keinen Einbürgerungstest mehr ablegen, um den deutschen Pass zu erhalten.
Ergänzung um Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
Mit den Erleichterungen im neuen Einbürgerungsgesetz geht gleichzeitig eine wesentliche Forderung der Bundesregierung einher: die nach einem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Das beinhaltet auch die Übernahme von historischer Verantwortung, die Deutschland aufgrund seiner nationalsozialistischen Vergangenheit trägt. Jüdisches Leben ist demnach ebenso zu schützen wie ein friedliches Zusammenleben verschiedener Nationalitäten. Abschließend steht das ausdrückliche Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
Wer sich zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a StARModG nicht bekennt, wird nicht eingebürgert. Die Erklärung ist ein neues Standbein im Einwanderungsgesetz.
Hinweis: Rückwirkende Aberkennung möglich
Wer gegen die genannten Grundsätze auch nach der Einbürgerung verstößt, riskiert die deutsche Staatsbürgerschaft. Im Falle von Judenfeindlichkeit oder anderweitig menschenverachtendem Auftreten kann die Einbürgerung rückgängig gemacht bzw. die Staatsbürgerschaft wieder aberkannt werden – und das bis zu zehn Jahre nach deren Erhalt.
Neues Einwanderungsgesetz: Das bleibt gleich
Es gibt einiges Neues im Einbürgerungsgesetz, doch es gibt auch Konstanten: So bleiben einige Bedingungen bei Einbürgerung bestehen. Wer den deutschen Pass erhalten möchte, muss beispielsweise für den eigenen Lebensunterhalt und ggf. den von Familienangehörigen selbst aufkommen können. Weitere Regelungen finden Sie in unserem Ratgeber: Voraussetzungen Einbürgerung.
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Quellen:
Neues Einbürgerungsgesetz: Häufig gestellte Fragen
Ein Gesetz tritt drei Monate nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Dementsprechend gilt das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrecht ab dem 27. Juni 2024. Die Veröffentlichung erfolgte am 26. März 2024. Was Neues mit dem Einbürgerungsgesetz einhergeht, erfahren Sie hier.
Bei besonderen Integrationsleistungen können Ausländerinnen und Ausländer nach dem neuen Einbürgerungsgesetz die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Besondere Leistungen stellen dabei überdurchschnittlich gute Sprachnachweise, besondere schulische oder berufliche Leistungen und/oder bürgerschaftliches Engagement dar.
Mit der Modernisierung des Einwanderungsgesetzes wurde vor allem die Mindestaufenthaltsdauer reduziert. Eine Einbürgerung ist damit bereits nach fünf Jahren des dauerhaften Aufenthalts in Deutschland möglich, in besonderen Fällen sogar bereits nach drei Jahren. So viel Neues das Einbürgerungsgesetz auch mitbringt – gewisse Voraussetzungen bleiben gleich. So beispielsweise die Fähigkeit, den eigenen Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können und ausreichende Deutschkenntnisse, sofern Sie keiner Personengruppe angehören, für die Ausnahmen gelten.
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