Nach Sondierung: CDU und SPD planen Verschärfungen im Migrationsrecht

Nach Sondierung: CDU und SPD planen Verschärfungen im Migrationsrecht

Knapp zwei Wochen nach der Bundestagswahl haben die Christlich Demokratische Union (CDU) und die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Änderungen im Migrationsrecht angekündigt. Ausländerinnen und Ausländer müssen sich auf Verschärfungen einstellen. Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom vergangenen Sommer soll aber bestehen bleiben. Wir liefern Ihnen einen Überblick.

Sondierungsvereinbarungen bringen Verschärfungen im Ausländerrecht

Deutschlands Politik befindet sich im Wandel: Die bisherige Regierung aus SPD, den Grünen und der Freien Demokratischen Partei (FDP) hat seit den Wahlen am 23. Februar keinen Bestand mehr. Nun müssen sich neue Mehrheiten im Parlament finden. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird ein Bündnis aus CDU und SPD in den kommenden vier Jahren an der Macht sein.

In einem gemeinsamen Papier haben beide Parteien jetzt den Grundstein für kommende Regierungsverhandlungen gelegt. Ein zentrales Thema war dabei: Migration. Geplant sind unter anderem eine starke Begrenzung der Zuwanderung nach Deutschland sowie eine erhebliche Einschränkung der Rechte von Ausländerinnen und Ausländern.

Achtung: Neues Staatsangehörigkeitsrecht bleibt erhalten!
Obwohl vieles auf eine Verschlechterung für Migrantinnen und Migranten hindeutet, bleibt zumindest das überarbeitete Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) weiterhin in Kraft. Erst letztes Jahr wurde das StAG reformiert, was den Weg für eine schnellere Einbürgerung und die doppelte Staatsangehörigkeit eröffnet hat.

Begrenzung der Migration und Zurückweisung an den Grenzen

Schon im Wahlkampf hat die CDU angekündigt, den Zustrom von Geflüchteten stark eindämmen zu wollen, sollte sie an die Macht kommen. Mit der SPD scheint die Union jetzt einen Regierungspartner gefunden zu haben, der sie dabei unterstützt. Im mittlerweile veröffentlichten Sondierungspapier, das als Grundlage für die anstehenden Koalitionsverhandlungen dient, bekräftigen Christ- und Sozialdemokraten dieses Vorhaben.

So heißt es wörtlich: „Wir werden in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn Zurückweisungen an den gemeinsamen Grenzen auch bei Asylgesuchen vornehmen.” Menschen, die einen Asylantrag in Deutschland stellen wollen, werden also – anders als bisher – nicht mehr ins Land gelassen, sondern an die Nachbarländer verwiesen.

Eine solche Praxis dürfte aber gegen europäisches Recht, insbesondere gegen die Dublin-Verordnung verstoßen. Sie legt unter anderem fest, welcher Staat in Europa für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig ist. Pauschale Zurückweisungen ohne eingehende Prüfung, wie Union und SPD sie fordern, sind deshalb aus Sicht des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) rechtswidrig. Wie die kommende Regierung versuchen wird, die strengen europäischen Vorgaben zu umgehen, bleibt abzuwarten.

Erleichterte Abschiebungen

Die Grenzen zu schließen, ist aber nur ein Bruchteil dessen, was Union und SPD vorhaben. Auch viele Migrantinnen und Migranten, die sich bereits in Deutschland aufhalten, sollen hier nicht mehr lange bleiben dürfen. Unter dem Eckpunkt „Rückführungsoffensive starten“ stellen CDU und SPD ihre Pläne zur erleichterten Abschiebung von Menschen ohne Aufenthaltstitel vor. Um Ausweisungen effizienter durchführen zu können, will die neue Bundesregierung gleich an mehreren Stellen ansetzen. Dazu gehören unter anderem:

  • die Abschaffung des Pflichtverteidigers bei der Abschiebehaft,
  • die Erhöhung der Kapazitäten in der Abschiebehaft und
  • erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei (in Zukunft soll sie Abschiebehaft eigenständig beantragen können).

Rechtlich gesehen sind diese Vorhaben weniger problematisch als die Abweisungen an der Grenze. Da europäische Vorschriften hier nur bedingt eine Rolle spielen, hat die kommende Regierung einen großen Gestaltungsspielraum. Doch gerade die weitreichenden Kompetenzen der Bundespolizei könnten zu einem Problem werden. Für das Anordnen von Gewahrsam oder Haft braucht es ausreichend juristische Expertise im Migrationsrecht, die viele Beamtinnen und Beamte nicht haben – das Risiko rechtswidriger Inhaftierungen steigt.

Hinweis: Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan sollen leichter werden
Teil der „Rückführungsoffensive“ ist es auch, die Liste sicherer Herkunftsstaaten zu erweitern. CDU und SPD wollen sowohl Syrien als auch Afghanistan aufnehmen, was eine Abschiebung dorthin vereinfachen wird. Ebenfalls geplant sind Abkommen mit den Herkunftsstaaten, die eine unkomplizierte „Rücknahme“ von Geflüchteten sicherstellen sollen.

Verschärfungen im Asylverfahren

Darüber hinaus ist eine grundlegende Reform des Verfahrensrechts für Asylfälle geplant. Die künftigen Regierungsparteien wollen den sogenannten Beibringungsgrundsatz im Asylrecht einführen. Der besagt, dass – anders als bisher – nicht das Gericht oder die Behörde alle notwendigen Informationen und Beweise für ein Verfahren sammelt, sondern die Geflüchteten selbst. Sie müssen ermitteln, Beweise vorlegen und den Entscheidungsträgern die Fakten präsentieren.

Wie genau das gesetzeskonform umgesetzt werden soll, ist unklar. Denn nicht nur im europäischen Recht, sondern auch im Grundgesetz ist das Recht auf effektiven Rechtsschutz verankert. Wie gut aber der Rechtsschutz in einem Asylverfahren funktioniert, in dem die gesamte Ermittlungs- und Beweislast bei den Betroffenen liegt, bleibt mehr als fragwürdig.

Sonstige Änderungen im Migrationsrecht

Insgesamt umfasst das Sondierungspapier von CDU und SPD im Bereich Migration eine Vielzahl weiterer Eckpunkte, die die Parteien in den kommenden vier Jahren nach und nach umsetzen wollen. Dazu gehören unter anderem:

  • die Einführung einer bundesweiten Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber,
  • die Vereinfachung der Einwanderung von Fachkräften,
  • das Beenden freiwilliger Aufnahmeprogramme,
  • die zusätzliche Förderung von Integrationsangeboten und
  • das Aussetzen des Familiennachzuges für subsidiär Schutzberechtigte.

Der politische Handlungswille ist da. Fraglich ist nur, wie viele der geplanten Änderungen die nächste Regierung mit Blick auf das Grundgesetz und das europäische Recht wirklich durchbringen kann. Fest steht aber: Auf Ausländerinnen und Ausländer werden definitiv Einschränkungen zukommen.

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