
Strafverfahren gegen Ausländer: So bleibt Ihr Aufenthalt sicher
Strafverfahren sind für Ausländerinnen und Ausländer gleich doppelt belastend: Neben der eigentlichen Strafe droht in vielen Fällen auch eine Ausweisung oder Abschiebung. Selbst kleinste Vergehen können Ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland gefährden. Wir bieten Ihnen einen Überblick darüber, was Sie bei Eröffnung eines Strafverfahrens tun sollten, um weiterhin in der Bundesrepublik bleiben zu dürfen.
Darum ist ein Strafverfahren für Ausländer besonders belastend
Begehen Sie als Nicht-Deutscher beziehungsweise Nicht-Deutsche eine Straftat, kann das nach § 53 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellen. Die möglichen Konsequenzen sind gravierend: Oft droht Ihnen die Ausweisung oder Abschiebung.
Gleichzeitig rechtfertigt aber nicht jedes Vergehen eine Ausreisepflicht. Es muss immer eine Abwägung zwischen Ihrem Bleibeinteresse einerseits und dem Ausweisungsinteresse nach § 54 AufenthG andererseits erfolgen. Dabei spielen folgende Faktoren eine wichtige Rolle:
- Die Dauer Ihres Aufenthaltes,
- die Schwere Ihrer Tat,
- Ihre persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Bindungen in Deutschland sowie
- Ihr Verhalten vor und nach der Tat.
Zwar kommt es im Ergebnis nicht immer zu einer Abschiebung wegen einer Straftat. Die rechtliche Grundlage dafür ist aber da und wird von den Behörden auch oft genug angewendet!
Bestimmte Personengruppen sind im Aufenthaltsgesetz besonders vor einer Ausweisung geschützt. Dazu gehören unter anderem Inhaberinnen und Inhaber einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU oder subsidiär Schutzberechtigte. Sie können zwar auch abgeschoben und ausgewiesen werden, die rechtlichen Hürden dafür sind jedoch deutlich höher.
So sollten Sie sich als Ausländer im Strafverfahren verhalten
Falls gegen Sie ein Strafverfahren eröffnet wird, gilt zunächst einmal: Ruhe bewahren. Unüberlegte oder impulsive Handlungen gefährden Ihre ohnehin schon prekäre Situation nur noch mehr. Konzentrieren Sie sich stattdessen darauf, den Schaden möglichst klein zu halten und nichts zu tun, was später gegen Sie verwendet werden kann.
Folgende Dinge sind wichtig, um Ihre Lage nicht noch weiter zu verschlimmern:
- Verweigern Sie Ihre Aussage,
- nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch,
- beantragen Sie Akteneinsicht,
- unterschreiben Sie auf keinen Fall irgendwelche Dokumente,
- leisten Sie keinen Widerstand gegen Polizeibeamtinnen und -beamte.
So sind Sie auf der sicheren Seite und kommen im Zweifel um eine Verurteilung – und damit auch um eine Ausweisung – herum.
Wenn die Abschiebung bevorsteht: Ihre Möglichkeiten
Hat die Ausländerbehörde Ihnen gegenüber bereits eine Ausweisung wegen eines Strafverfahrens ausgesprochen, sollten Sie umgehend Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einlegen – auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Zudem können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Härtefall für sich geltend machen.
Bei all diesen Vorhaben ist anwaltliche Hilfe ratsam. Ein spezialisierter Anwalt oder eine spezialisierte Anwältin nimmt Ihnen einen Großteil dieser Aufgaben ab und wehrt eine Abschiebung, wenn nicht sogar eine Verurteilung, im Strafverfahren für Sie ab.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
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