§ 53 AufenthG: Abschiebung nach Straftat

Nach § 53 AufenthG erfolgt eine Ausweisung, wenn Sie eine schwere Straftat begehen oder wiederholt gegen die deutschen Gesetze verstoßen. Diese Ausweisung ist immer erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung vor einem deutschen Strafgericht möglich. Bei besonders schweren Vergehen wie Gewaltverbrechen oder Drogenhandel ist die Ausweisung fast immer der nächste Schritt.

Die Behörden prüfen dabei individuell, ob Ihre Anwesenheit in Deutschland die öffentliche Sicherheit gefährdet. Ihr Verhalten nach der Tat sowie Ihre persönlichen Bindungen in Deutschland spielen eine wichtige Rolle bei der Entscheidung.

In einigen Fällen wird eine freiwillige Ausreise innerhalb einer festgelegten Frist gewährt. Kommen Sie der nicht nach, leitet die Behörde eine zwangsweise Abschiebung ein. Das bedeutet, dass Sie Deutschland verlassen müssen, möglicherweise unter Zwang und gegebenenfalls in Abschiebungshaft.

Ablauf einer Abschiebung nach Straftat

Hinweis: Unterschied von Ausweisung und Abschiebung
Die Ausweisung ist eine behördliche Entscheidung, mit der Ihr Aufenthalt in Deutschland beendet wird. Die Abschiebung setzt diese Entscheidung durch, wenn Sie Ihrer Ausreisepflicht nicht freiwillig nachkommen. Beide Verfahren greifen oft ineinander, sind jedoch rechtlich unterschiedlich.

Bei diesen Straftaten erfolgt Abschiebung

Bestimmte Straftaten führen dazu, dass die Behörden eine Abschiebung anordnen. Dazu zählen vor allem schwere Straftaten, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Beispiele sind:

  • Gewaltverbrechen wie Körperverletzung oder Raub,
  • Drogenhandel oder andere schwere Drogendelikte,
  • Sexualdelikte,
  • Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten,
  • wiederholte Begehung von Straftaten.

Auch andere Straftaten mit einem hohen Strafmaß, wie einer Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren, werden besonders streng bewertet. Die Entscheidung über eine Abschiebung hängt jedoch von weiteren Faktoren ab, wie Ihrer Integration in Deutschland und Ihren familiären Bindungen. Es gibt also keine Straftaten, die unmittelbar zu einer Ausweisung oder Abschiebung führen.

Abschiebung: Wenn Sie der Ausreisepflicht nicht nachkommen

Wenn Sie Ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen, leiten die Behörden in der Regel Maßnahmen zur zwangsweisen Durchsetzung ein. Das bedeutet, dass Sie abgeschoben werden. Vor der Abschiebung erhalten Sie in der Regel eine Frist zur freiwilligen Ausreise. Ignorieren Sie die, kommt es zur Rückführung.

In einigen Fällen werden Sie in Abschiebungshaft genommen, insbesondere wenn Fluchtgefahr besteht oder Sie sich der Abschiebung aktiv entziehen. Während der Haft und des Abschiebeverfahrens müssen die Behörden Ihre Rechte wahren. Sie haben die Möglichkeit, sich rechtlichen Beistand zu suchen, um Ihre Situation zu prüfen und gegebenenfalls gegen die Maßnahmen vorzugehen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist hier entscheidend.

Rückführung zur Prävention

Die Ausweisung ist eine präventive Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und stellt keine zusätzliche Strafe dar. Sie dient dazu, Ihre Aufenthaltsberechtigung zu beenden, wenn Ihre Anwesenheit als Gefährdung eingeschätzt wird.

In der Regel verbüßen ausländische Straftäterinnen und Straftäter ihre Haftstrafe in Deutschland, bevor eine Ausweisung oder Abschiebung erfolgt. Allerdings wird unter bestimmten Voraussetzungen von der weiteren Vollstreckung der Strafe abgesehen, vor allem dann, wenn Sie ausgewiesen werden und die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet ist. In solchen Fällen kann eine Abschiebung auch vor vollständiger Verbüßung der Strafe stattfinden. Die Entscheidung hängt von Faktoren wie der Schwere der Straftat, dem Verhalten der verurteilten Person und dem Interesse der Allgemeinheit ab.

Rückführung wegen Straftat verhindern: Ihre Optionen

In bestimmten Fällen ist es möglich, eine Abschiebung wegen einer Straftat abzuwenden. Zunächst können Sie Widerspruch gegen die Ausweisung einlegen. Das muss aber schnell erfolgen, da in der Regel eine Frist von 4 Wochen für den Widerspruch gilt.

Wichtig: Rechtlicher Beistand

Möchten Sie gegen Ihre Ausweisung vorgehen, raten wir Ihnen dringend zu einem rechtlichen Beistand. Eine Anwältin oder einen Anwalt für Ausländerrecht kann die rechtliche Lage bewerten und Ihnen eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Sie bestenfalls vor einer Rückführung bewahren

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, eine Abschiebung unter bestimmten Bedingungen auszusetzen oder aufzuschieben. Ein wichtiger Aspekt ist die Integrationsbereitschaft und -fähigkeit der betroffenen Person. Auch gesundheitliche Gründe, wie schwere Erkrankungen, verhindern die Abschiebung. In einigen Fällen besteht die Option, eine Duldung zu erhalten, die den Aufenthalt bis zur Beseitigung der Abschiebungsgründe ermöglicht.

Wann darf nach einer Straftat nicht abgeschoben werden?

Es gibt Ausnahmen, bei denen eine Abschiebung trotz einer Straftat nicht durchgeführt werden darf. Einer der häufigsten Gründe ist die Gefahr für Leib und Leben im Herkunftsland. Die Abschiebung wird in einem solchen Fall in der Regel ausgesetzt. Das gilt vor allem, wenn die Situation in Ihrer Heimat instabil oder gefährlich ist. Zudem darf eine Abschiebung nicht erfolgen, wenn Sie keine gültigen Reisedokumente besitzen. In solchen Fällen kann die Rückführung nicht erfolgen, bis die erforderlichen Dokumente beschafft sind.

Ebenso wird die Abschiebung ausgesetzt, wenn Sie minderjährig sind oder besonders schutzbedürftig. Davon ist zum Beispiel bei bestimmten Erkrankungen oder in besonders schwierigen Lebenssituation auszugehen. Eine Aussetzung setzt dabei eine genaue Prüfung der Behörde voraus. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Abschiebungsverbot

Einreisesperre nach einer Straftat: Ist Wiedereinreise möglich?

Nach einer Rückführung aufgrund einer Straftat kann eine Einreisesperre verhängt werden, die in der Regel mehrere Jahre andauert. Diese verhindert, dass Sie erneut nach Deutschland oder in den Schengen-Raum einreisen.

Eine Wiedereinreise ist dementsprechend nur möglich, wenn gegen Sie keine Einreisesperre verhängt wurde oder die damit einhergehende Frist abgelaufen ist. Zudem dürfen Sie sich keine weiteren Vergehen haben zuschulden kommen lassen. Sie müssen gegebenenfalls nachweisen, dass Sie keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.

Es ist auch möglich, eine vorzeitige Aufhebung der Einreisesperre zu beantragen, wenn Sie belegen, dass die Gründe für die Sperre nicht mehr bestehen. Eine solche Entscheidung trifft jedoch die zuständige Ausländerbehörde. Eine erfahrene Anwältin oder ein Anwalt für Ausländerrecht hilft Ihnen dabei, die Einreisesperre aufzuheben. 

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Quellen: 

Abschiebung wegen Straftat: Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Straftat, die eine Abschiebung nach sich zieht?

Straftaten, die eine Abschiebung nach sich ziehen, sind solche, die die öffentliche Sicherheit gefährden. Auch wiederholte Straftaten können zur Ausweisung führen. Mehr zu Ausweisung und Abschiebung erfahren Sie im Beitrag.

Bei welcher Straftat wird man abgeschoben?

Eine Abschiebung erfolgt oft bei schweren Straftaten . Auch wiederholte Straftaten oder besonders hohe Strafen können ebenfalls zu einer Abschiebung führen.

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