Untätigkeitsklage: Schneller zur Approbation und Einbürgerung

Untätigkeitsklage: Schneller zur Approbation und Einbürgerung

In einigen Branchen müssen ausländische Fachkräfte ihre nicht-deutschen Berufsabschlüsse staatlich anerkennen lassen. Ohne solch eine Approbation gibt es keine Jobmöglichkeiten. Lässt sich die Behörde bei der Überprüfung also zu viel Zeit, wirkt sich das negativ auf Ihren Einbürgerungsantrag aus. Eine Untätigkeitsklage kann hier Abhilfe schaffen und Sie schneller zum deutschen Pass bringen.

Anerkennung von ausländischen Abschlüssen zu langsam

Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland müssen im Schnitt ein bis zwei Jahre warten, bis sie kranke Patienten auch in Deutschland behandeln dürfen. Die Gesundheits- und Medizinbranche ist damit einer der wenigen Wirtschaftszweige, in denen die Anerkennungsverfahren länger als ein paar Monate dauern. Strenge gesetzliche Vorgaben durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und eine hohe Zahl an Anträgen sorgen dafür, dass die zuständigen Stellen nur langsam mit der Bearbeitung vorankommen.

Für Sie als Antragstellende oder Antragstellender hat das verheerende Folgen: In dieser Übergangszeit können Sie keiner Beschäftigung nachgehen und sind unter Umständen auf Bürgergeld angewiesen. Das schadet Ihrem Einbürgerungsantrag und kann zu einer Ablehnung führen.

Kompliziertes Anerkennungsverfahren von Berufsabschlüssen

Schuld daran ist vor allem die Komplexität des Anerkennungsverfahrens in Deutschland: Wollen Sie Ihren medizinischen Berufs- oder Studienabschluss hier anerkennen lassen, müssen Sie zunächst einen Antrag beim zuständigen Landesprüfungsamt (LPA) einreichen. Das LPA überprüft Ihre Unterlagen zunächst nur auf Vollständigkeit. Erst dann guckt sich die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GuG) die Papiere in einem zweiten Schritt genauer an und entscheidet über Ihre Zulassung.

Entscheidet das GuG positiv, erhalten Sie Ihre Approbation direkt. Das ist aber sehr selten der Fall. Viel wahrscheinlicher ist es, dass Sie zu einer zusätzlichen Sprach- und Kenntnisprüfung gebeten werden, um die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit den deutscher Ärztinnen und Ärzte sicherzustellen.

Anerkennungsverfahren für ausländische Abschlüsse
Anerkennungsverfahren für ausländische Abschlüsse

Schon das Sammeln und Prüfen der Unterlagen kostet sowohl Ihnen als auch den oft unterbesetzten Prüfungsämtern Zeit. Folgt dann auch noch – wie so oft – eine Kenntnisprüfung, die Sie erst bestehen müssen, ergibt sich schnell eine Bearbeitungszeit von mindestens 12 Monaten.

Untätigkeitsklage bei zu langer Wartezeit möglich

Wie lange das Anerkennungsverfahren maximal dauern darf, ist gesetzlich festgelegt: § 13 Absatz 3 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) setzt der zuständigen Stelle eine Frist von 3 beziehungsweise 4 Monaten. Überschreitet die Behörde diese Frist, haben Sie die Möglichkeit, das Verfahren mit einer sogenannten Untätigkeitsklage zu beschleunigen.

Die Untätigkeitsklage ist eine Klageart, mit der Sie gerichtlich gegen zu lange Wartezeiten bei einer Behörde vorgehen können. Voraussetzung ist, dass das Amt nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen tätig wird. Das Gericht kann und wird dann die staatliche Stelle dazu verurteilen, endlich eine Entscheidung in Ihrem Fall zu treffen.

Untätigkeitsklage hilft bei der Einbürgerung

In Fällen von ausländischen Berufsabschlüssen ist eine Untätigkeitsklage fast immer sinnvoll. Trotz klarer rechtlicher Fristen von maximal 4 Monaten, dauert es in der Praxis deutlich länger, bis das Approbationsverfahren abgeschlossen ist. Betroffene sollten sich schnellstmöglich anwaltliche Hilfe holen. Denn: Ein schnelleres Anerkennungsverfahren bedeutet auch einen schnelleren Jobeinstieg und damit bessere Chancen auf eine Einbürgerung.

Der schnellste Weg zum deutschen Pass

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