Visum für Kind: Eilantrag vor BVerfG hat Erfolg

Visum für Kind: Eilantrag vor BVerfG hat Erfolg

Ein knapp 13 Monate alter Junge sollte in Jordanien zurückbleiben, während seine Eltern nach Deutschland einreisen durften. Dagegen wehrte sich die Familie jetzt erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Dem Säugling steht nach Auffassung der Richterinnen und Richter ein Visum zu. Wir fassen den Fall und die Auswirkungen der Entscheidung für Sie zusammen.

Antrag auf Visum für Kind abgelehnt

Kleinkinder haben ein Recht auf Erteilung eines Visums, wenn sie ohne eine Einreiseerlaubnis von ihren Eltern getrennt würden. Das hat das BVerfG in einem Eilverfahren entschieden. Der Schutz der Familie überwiege mögliche Sicherheitsbedenken bezüglich der Einreise, so das höchste Gericht Deutschlands.

Hintergrund für die Entscheidung war der Fall einer jordanischen Familie. Sowohl Mutter als auch Vater haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und besitzen einen Aufenthaltstitel. 2023 kam ihr gemeinsamer Sohn zur Welt. Knapp ein Jahr später reiste die dreiköpfige Familie vorübergehend nach Jordanien. Als sie schließlich wieder nach Deutschland zurückkehren wollten, kam der Schock: Den Eltern wurde die Einreise erlaubt, nicht aber ihrem 13 Monate alten Kind.

Begründet wurde das mit dem fehlenden Aufenthaltsrecht des Jungen. Daraufhin versuchte die Familie, ein Visum für ihr Kind zu beantragen. Doch auch dieses Vorhaben scheiterte, weil nach Angaben der Behörden Sicherheitsbedenken gegen die Eltern bestehen. Ihnen werde vorgeworfen, Verbindungen zum mittlerweile verbotenen Samidoun-Netzwerk zu haben – ein antisemitischer Verein, der unter anderem die Angriffe der Hamas auf Israel öffentlich befürwortete. Die Familie gab aber nicht auf und versuchte, über eine einstweilige Anordnung des BVerfG ein Visum zu erwirken.

Hinweis: Einstweilige Anordnung des BVerfG
Mit der einstweiligen Anordnung hat das BVerfG die Möglichkeit, einen Fall vorläufig zu regeln, wenn aufgrund besonderer Umstände Eile geboten ist. Zu einem späteren Zeitpunkt folgt dann eine genaue rechtliche Bewertung sowie eine endgültige Entscheidung durch das Gericht.

BVerfG: Ohne Visum droht dem Kind schwere Beeinträchtigung

Das BVerfG gab dem Antrag des anwaltlich vertretenen Kindes statt und forderte die deutsche Botschaft in Jordanien dazu auf, ein Visum auszustellen. In Anbetracht der Eilbedürftigkeit der Entscheidung prüfte das Gericht den Fall nur oberflächlich und wog

  • die Folgen für das Kind im Fall einer Ablehnung des Visumantrags mit
  • den Nachteilen für die öffentliche Sicherheit ab, die bei einer Visumserteilung drohen könnten.

Die Richterinnen und Richter kamen zu dem Ergebnis, dass das Recht auf Schutz der Familie hier überwiege. Denn während es zu erheblichen Beeinträchtigungen beim einjährigen Sohn kommen würde, wenn er in Jordanien zurückbleiben müsste, seien die möglichen Gefahren, die von ihm und seinen Eltern ausgehen, vergleichsweise gering.

Hinzukomme, dass der Aufenthalt der Familie nur von begrenzter Dauer ist, sollte sich der Verdacht auf Mitwirkung am Samidoun-Netzwerk tatsächlich verhärten. Schließlich haben die Behörden in solch einem Fall die Möglichkeit, das Aufenthaltsrecht zu entziehen und gegebenenfalls eine Abschiebung nach Jordanien zu veranlassen.

Anordnung des BVerfG begründet keinen dauerhaften Aufenthalt

Im Ergebnis darf die Familie jetzt gemeinsam nach Deutschland einreisen. Ob Mutter, Vater und Sohn jedoch auch langfristig in der Bundesrepublik bleiben können, ist dagegen nicht sicher. Die Anordnung aus Karlsruhe betrifft nur die Visumerteilung, nicht aber die parallel laufenden Verlängerungs- und Genehmigungsverfahren für die Aufenthaltstitel der Familienmitglieder. Dennoch: Die Entscheidung setzt ein starkes Signal für den Schutz der Familie und kann als Referenz für zukünftige Fälle dienen.

Quelle:

Über den Autor

Mohamed El-Zaatari
Mohamed El-Zaatari LinkedIn

Mohamed El-Zataari ist Experte fürs Ausländer- und Sozialrecht. Als ehemaliger Dezernatsleiter Rechtsangelegenheiten beim Amt für Versorgung und Integration Bremen ist er seit 2022 Abteilungsleiter der genannten Rechtsgebiete bei rightmart in Bremen. Mitte 2024 wurde er zudem Partner der rightmart Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Sein Wissen behält er dabei nicht für sich: Als Dozent im Sozialrecht profitieren auch die Nachwuchsjuristen und -juristinnen von seinem Know-how.

Fanden Sie diese Seite hilfreich?

0 / 5

Gesamt: