Aufgaben: Das macht die Ausländerbehörde

Die Aufgaben einer Ausländerbehörde umfassen eine Vielzahl von Verwaltungsaufgaben in Zusammenhang mit dem Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern. Das Amt berarbeitet insbesondere folgende Anliegen:

  1. Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln: Die Behörde entscheidet über Anträge auf Erteilung, Verlängerung oder Änderung von Aufenthaltstiteln. Dabei erteilt die Ausländerbehörde auch die Niederlassungserlaubnis.
  2. Integration: Das Amt unterstützt bei der Integration von Ausländerinnen und Ausländern, indem es beispielsweise Sprachkurse organisiert und koordiniert und den Berechtigungsschein für einen Integrationskurs ausstellt. Die Ausländerbehörde ist ein wichtiger Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung von Voraussetzungen für bestimmte Aufenthaltstitel oder die Einbürgerung geht. 
  3. Prüfung der Voraussetzungen für den Aufenthalt: Um die Bedingungen für einen Aufenthaltstitel zu erfüllen, wird oft der Wohnort, die Arbeitsstätte oder der Nachweis über den Lebensunterhalt durch die Ausländerbehörde überprüft. Ändern sich die Voraussetzungen, zum Beispiel durch einen Arbeitgeberwechsel, sollte die Ausländerbehörde informiert werden. Andernfalls kann der Aufenthaltstitel unter Umständen entzogen werden.
  4. Duldung und Abschiebung: Besitzen Sie keine Aufenthaltserlaubnis, kann die Behörde eine Duldung aussprechen oder die Abschiebung vorbereiten und durchführen.
  5. Arbeitserlaubnis: Die Ausländerbehörde erteilt die Arbeitserlaubnis für Ausländerinnen und Ausländer. 
  6. Bürgerberatung: Das Amt steht ausländischen Bürgerinnen und Bürgern für Beratungsgespräche zur Verfügung, insbesondere wenn es um Fragen des Aufenthaltsrechts oder anderen ausländerrechtlichen Anliegen geht.
  7. Überwachung und Einhaltung von Auflagen: Die Behörde überwacht, ob Ausländerinnen und Ausländer etwaige Auflagen ihres Aufenthaltstitels einhalten. Das können zum Beispiel Meldepflichten oder Wohnsitzauflagen sein.
  8. Familiennachzug: Es bedarf der Vorabzustimmung der Ausländerbehörde zur Familienzusammenführung, etwa von Ehegatten und/oder Kindern. In solchen Fällen kann eine Eheerklärung für die Ausländerbehörde wichtig sein. 
  9. Erteilung von Ausweisungen und Aufenthaltsbeendigungen: Bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht kann die Behörde eine Ausweisung aussprechen und den Aufenthalt beenden. 

Hinweis: Migrationsamt und Ausländeramt

Das Amt für Migration und Integration und die Ausländerbehörde sind meist die gleiche Behörde, nur unter anderem Namen.

Abgrenzung zur Einbürgerungsbehörde: Das sind die Unterschiede

Die Ausländerbehörde ist für alle Angelegenheiten zuständig, die mit dem Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland zu tun haben. Das umfasst die Erteilung, Verlängerung und den Entzug von Aufenthaltstiteln, Genehmigungen für die Arbeitsaufnahme und die Überwachung der Einhaltung von Auflagen während eines Aufenthalts. 

Die Einbürgerungsbehörde ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Einbürgerung zuständig. Also für den Prozess, durch den ein Ausländer oder eine Ausländerin die deutsche Staatsbürgerschaft erhält. Sie prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt sind.

Weitere Ratgeber zur Ausländerbehörde

Ausländerbehörde: Termin-Pflicht bei bestimmten Anliegen

Abmeldung bei der Ausländerbehörde

Kommen Sie zu Aufenthaltszwecken nach Deutschland, müssen Sie sich – ob vor oder unmittelbar nach Ihrer Einreise – bei der Ausländerbehörde anmelden. Da stellt sich oftmals auch die Frage: Muss ich mich auch wieder abmelden?

In bestimmten Fällen müssen Sie sich tatsächlich bei der Ausländerbehörde abmelden. Dies ist insbesondere erforderlich, wenn Sie Deutschland dauerhaft verlassen und nicht planen, innerhalb von sechs Monaten zurückzukehren. Das Abmeldeverfahren ist wichtig, damit die Ausländerbehörde über Ihren Aufenthaltsstatus informiert ist und gegebenenfalls Ihr Aufenthaltsrecht angepasst werden kann.

Wichtig: Längerer Auslandsaufenthalt

Wenn Sie vorhaben, nach einem längeren Aufenthalt im Ausland wieder nach Deutschland zurückzukehren, sollten Sie das mit der Ausländerbehörde im Vorfeld abstimmen. So lassen sich mögliche Probleme bei der Wiedereinreise vermeiden.

Tipps für den Gang zur Ausländerbehörde

Wenn Sie einen bei der Ausländerbehörde einen Termin haben, gibt es einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten, um alles reibungslos und erfolgreich zu gestalten:

  1.  Terminvorbereitung: Stellen Sie sicher, dass Sie, wenn nötig, alle erforderlichen Dokumente und Nachweise mitbringen. Prüfen Sie im Vorfeld, welche Unterlagen genau benötigt werden. In der Regel sollten Sie sowohl die Originaldokumente als auch Kopien mitbringen. Oft müssen Sie die Originale vorlegen, während die Behörde die Kopien behält. Falls es Formulare gibt, die Sie im Vorfeld ausfüllen können, erledigen Sie dies sorgfältig und vollständig. Das spart Zeit und erleichtert die Bearbeitung.
  2. Pünktlichkeit: Kommen Sie pünktlich oder etwas früher zu Ihrem Termin. Bei Verspätung riskieren Sie den Verfall Ihres Termins. Jedoch sind auch Wartezeiten nicht auszuschließen. Planen Sie deshalb genügend Zeit ein.
  3.  Kommunikation: Wenn Sie die deutsche Sprache nicht gut beherrschen, überlegen Sie, ob Sie jemanden mitnehmen, der für Sie übersetzen kann. Wenn Sie etwas nicht verstehen, zögern Sie nicht, nachzufragen. Es ist wichtig, dass Sie alle Informationen genau verstehen.
  4. Gültigkeit von Dokumenten: Stellen Sie sicher, dass all Ihre Dokumente, insbesondere Ihr Reisepass und Ihr aktueller Aufenthaltstitel, gültig sind. Abgelaufene Unterlagen können zu Problemen führen. Falls Passfotos benötigt werden, achten Sie darauf, dass diese den aktuellen Anforderungen entsprechen und nicht älter als 6 Monate sind.
  5. Terminbestätigung: Bringen Sie eine Bestätigung Ihres Termins mit, entweder in gedruckter Form oder digital auf Ihrem Smartphone. Die kann notwendig sein, um Zugang zu erhalten oder um Ihren Termin nachzuweisen.
  6. Geduld mitbringen: Verwaltungsprozesse dauern oft länger als erwartet. Stellen Sie sich auf Verzögerungen ein.

Termin bei der Ausländerbehörde: Welche Unterlagen brauche ich? 

Welche Unterlagen Sie benötigen, hängt stark von Ihrem Anliegen ab. Wichtig sind in der Regel ein Ausweisdokument sowie eine Meldebescheinigung für die Ausländerbehörde. Ein Integrationskurs kann beispielsweise nur genehmigt werden, wenn die anderen Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorliegen. Das sind beispielsweise ein gesicherter Lebensunterhalt und ein Aufenthalt in Deutschland über einen bestimmten Zeitraum. Darüber hinaus muss eine Einkommensbescheinigung für die Ausländerbehörde vorliegen, um Ihre Lebensverhältnisse nachzuweisen. 

In diesen Fällen müssen Sie zur Ausländerbehörde

Vor allem ist die Ausländerbehörde für Aufenthaltstitel und alle Angelegenheiten, die damit zu tun haben, zuständig. Möchten Sie nach Deutschland kommen und hier erstmals eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, führt Sie das unweigerlich zur Ausländerbehörde. 

Aber auch, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern, etwa bei einem Arbeitswechsel, muss die Ausländerbehörde von Ihnen informiert werden. 

Dabei sollten Sie sich gut vorbereiten und sich vor allem frühzeitig um die Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde kümmern: Wenn Ihr bestehender Aufenthaltstitel bald abläuft, ist es ratsam, dass Sie mindestens 6 bis 8 Wochen vor Ablauf einen Termin zur Verlängerung vereinbaren. Einige Behörden empfehlen, noch früher Kontakt aufzunehmen, um rechtzeitig alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. 

Kommt es zu Verzögerungen bei der Verlängerung oder Ausstellung des Aufenthaltsrechts, bekommen Sie meist eine Fiktionsbescheinigung, um die Zeit zu überbrücken. 

Verpflichtungserklärung der Ausländerbehörde

Die Verpflichtungserklärung ist ein wichtiges Dokument im Kontext des Ausländerrechts, insbesondere für die Einreise von ausländischen Personen, die einen Aufenthalt in Deutschland planen. Mitunter wird einer Einreise nach oder einem Visum für Deutschland nur zugestimmt, wenn ein Bürger oder eine Bürgin für die Einreisende beziehungsweise des Einreisenden eintritt. Das bedeutet: Besucher oder Besucherinnen müssen von einer in Deutschland lebenden Person finanziell abgesichert sein – in jeder Situation. Die Verpflichtungserklärung dient als Nachweis.

Hinweis: Verpflichtungserklärung abgeben

Möchten Sie Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte nach Deutschland holen, müssen Sie unter Umständen eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde für Ihren Besuch abgeben. Informieren Sie sich in jedem Fall genau darüber, was das für Sie bedeutet. Ein leichtfertiger Umgang mit der Erklärung kann für Sie zu einer Belastung werden. 

Die konkreten Hintergründe einer Verpflichtungserklärung sind:

  • Finanzielle Unterstützung: Sie als Gastgeberin oder Gastgeber erklären sich bereit, für die Kosten des Lebensunterhalts Ihres Besuchs aufzukommen. 
  • Sicherstellung der Rückkehr: Die Erklärung dient zudem der Sicherstellung, dass der Gast im Falle eines nicht genehmigten Aufenthalts oder abgelehnten Asylantrags das Land wieder verlässt. Die gesamten Kosten für die Ausreise sind gegebenenfalls von Ihnen zu tragen. 

Eine Verpflichtungserklärung kann also eine entscheidende Rolle für einen Deutschlandbesuch spielen. In anderen Fällen genügt hingegen ein Einladungsformular beziehungsweise -schreiben: bei einem Besuch mit Schengenvisum. 

Hinweis: Einladung für Schengenvisum

Laden Sie Freunde oder Familie zu sich ein, müssen Sie diese für das Visum gegebenenfalls offiziell einladen. Das liegt jedoch nicht in der Zuständigkeit der Ausländerbehörde. Das Einladungsformular beziehungsweise Einladungsschreiben müssen Ihre Gäste dem Visumsantrag beilegen.

Ausländerbehörde Kontakt aufnehmen: So klappt’s

Um die Ausländerbehörde bei Ihnen in der Nähe zu erreichen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die meisten Ämter haben eine eigene Telefonnummer für die Ausländerbehörde, die sogenannte Service-Hotline oder Service-Nummer. 

Um einen Termin zu vereinbaren, können Sie entweder die Telefonnummer der Ausländerbehörde oder die Terminvereinbarung online nutzen. Vielerorts werden Anliegen aber auch über Online-Plattformen abgewickelt. Das umfasst oft auch die Antragstellung. Bereitgestellt werden dort zudem häufig benötigte Unterlagen. Darunter auch das Antragsformular der Ausländerbehörde für einen bestimmten Aufenthaltstitel. 

Hinweis: Kontaktdaten finden

Wissen Sie nicht, wie Sie an die Kontaktdaten Ihrer Ausländerbehörde, ob Nummer, E-Mail-Adresse oder Internetadresse kommen, fragen Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach. Die haben in der Regel alle benötigten Adressdaten und nennen Ihnen unter Umständen auch den richtigen Ansprechpartner.

Probleme mit der Ausländerbehörde: Das ist wichtig

Probleme mit der Ausländerbehörde sind keine Seltenheit. Die Gründe dafür können ganz unterschiedlich sein. Von Verständigungsschwierigkeiten über fehlende Dokumente bis hin zu einer hohen Auslastung führen verschiedene Angelegenheiten im Kontakt mit dem Amt regelmäßig zu Komplikationen. Daraus können sich folgende Konsequenzen für Sie ergeben:   

  • Ablehnung des Aufenthaltstitels
  • Drohende Abschiebung 
  • Ausweisung
  • Ablehnung von finanziellen Mitteln
  • Untätigkeit der Behörde

In solchen Fällen können Sie folgendermaßen vorgehen: 

  1. Widerspruch: Im ersten Schritt können Sie Widerspruch einlegen. In der Regel haben Sie einen Monat Zeit, um schriftlichen Widerspruch gegen eine Entscheidung vom Amt einzulegen. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie den Bescheid erhalten. Dann werden Sie in der Regel eine Anhörung bei der Ausländerbehörde bekommen. 
  2. Klage einreichen: Danach kann auch eine Widerspruchsklage erhoben werden. Außerdem ist eine Klage im Eilverfahren möglich, wenn Sie dringend rechtlichen Schutz brauchen, zum Beispiel bei einer drohenden Abschiebung. 

Umgekehrt können Sie ebenfalls rechtliche Schritte einleiten, wenn die Behörde keine Entscheidung trifft und Sie zu lange warten lässt. Ein möglicher Schritt ist dann vor allem eine Untätigkeitsklage gegen die Ausländerbehörde einzureichen, um diese zum Bearbeiten Ihres Antrags zu bewegen.

Tipp: Die Ausländerbehörde eine eigene Beschwerdestelle, bei der Sie Kritik und Anregungen äußern können. Einige Probleme lassen sich hier gegebenenfalls unkompliziert lösen. Nutzen Sie die Option.

In undurchsuchtigen Situationen kann jedoch auch weitreichendere Hilfe gefragt sein. Scheuen Sie sich nicht, einen Anwalt oder eine Anwältin hinzuzuziehen, wenn Sie Probleme mit der Behörde feststellen. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten. 

Der schnellste Weg zum deutschen Pass

  • Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
  • Unkomplizierte Abläufe
  • Persönliche Betreuung 

Quellen:

Ausländerbehörde: Häufig gestellte Fragen

Was entscheidet die Ausländerbehörde?

Die Ausländerbehörde trifft Entscheidungen über alle Angelegenheiten, die den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland betreffen. Welche das sind, erfahren Sie im Beitrag.

Was muss man tun, um einen Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde zu bekommen?

Um einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu bekommen, müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen, die je nach Aufenthaltstitel unterschiedlich sind. Mehr dazu erfahren Sie in einem eigenen Beitrag zum Thema Aufenthaltstitel

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie einen Termin in der Ausländerbehörde vereinbaren und den Aufenthaltstitel beantragen. Mehr Tipps dazu im Beitrag.

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