Ehegattennachzug: Bedeutung des Familienlebens nach deutschem Recht
Der Schutz von Ehe und Familie ist in Deutschland verfassungsrechtlich festgehalten (Artikel 6 Grundgesetz). Dementsprechend haben alle in Deutschland lebenden Menschen, unabhängig von Nationalität und Herkunft, Anspruch darauf, mit der Familie, insbesondere ihren Ehegatten, ein gemeinsames Leben zu führen. Oft bedeutet das, dass Ehepartnerinnen oder Ehepartner ihrer besseren Hälfte nach Deutschland folgen.
Der Ehegattennachzug kann für unterschiedliche Personengruppen von Bedeutung sein:
- Deutsche, die mit einem Ausländer beziehungsweise einer Ausländerin verheiratet sind,
- Menschen mit Migrationshintergrund, deren Ehegatten im Heimatland geblieben sind,
- gleichgeschlechtliche Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem Partner beziehungsweise einer Partnerin im Ausland.
Die Voraussetzungen können sich dabei unterscheiden. Es gibt allgemeingültige, die alle der genannten Personengruppen betreffen und Voraussetzungen, die sich aus der jeweiligen Konstellation ergeben. Mitunter sind auch Erleichterungen möglich. Die kommen insbesondere bei Ehegatten von Fachkräften zum Tragen.
Allgemeine Voraussetzungen für den Ehegattennachzug
Um ein gemeinsames Leben in Deutschland führen zu können, müssen Eheleute beziehungsweise Partnerinnen und Partner in einer vergleichbaren Beziehung (gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft) bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bei einigen macht es keinen Unterschied, ob der Ehegattennachzug zu einem beziehungsweise einer Deutschen erfolgt oder zu einem in Deutschland lebenden Ausländer beziehungsweise einer in Deutschland lebenden Ausländerin.
Die Voraussetzungen gelten für alle Paar-Konstellationen:
- Der Unterhalt des nachziehenden Ehepartners beziehungsweise der Ehepartnerin muss gesichert sein.
- Es muss ausreichend Wohnraum vorhanden sein.
- Bei Ehegattennachzug ist eine Krankenversicherung Pflicht.
- Beide Ehepartner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Eine Verständigung auf Deutsch muss im Alltag möglich sein – das entspricht dem Sprachniveau A1.
Hinweis: Sprachkenntnisse
Mit Blick auf die Sprachkenntnisse drückt der Gesetzgeber oft ein Auge zu. In vielen Fällen genügt es, wenn der oder die Nachziehende die Kenntnisse nach der Einreise in Deutschland erwirbt. Der Ehegattennachzug ohne A1-Zertifikat ist also möglich. Dennoch sollten Sie sich vorab dahingehend genau informieren.
- Es muss ausreichend Wohnraum zur Verfügung stehen.
- Es muss der freie Wille beider sein, die Ehe in Deutschland zu wahren.
Unverzichtbar ist bei Ehegattennachzug zudem ein Visum zum Zweck der Familienzusammenführung. Das ist vor Einreise der oder des Nachziehenden bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland zu beantragen. Je nach Konstellation können noch weitere Voraussetzungen hinzukommen.
Ehegattennachzug zu Deutschen
Der Gesetzgeber regelt den Ehegattennachzug zu deutschen Staatsangehörigen in § 28 Abs.1 Nr. 1 AufenthG (Aufenthaltsgesetz). Wichtig dabei ist in der Regel lediglich, dass der beziehungsweise die Deutsche, seinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ in Deutschland hat. Was so viel bedeutet, wie: Er oder sie muss in Deutschland leben.
Der oder die Nachziehende muss zudem über einfache Deutschkenntnisse auf A1-Niveau verfügen – und die auch nachweisen.
Wichtig: Unverheiratete Paare
Der Nachzug zum deutschen Lebenspartner beziehungsweise zur deutschen Lebenspartnerin ist möglich, sofern Hochzeitsabsichten bestehen. In dem Zusammenhang kann ein Visum zur Eheschließung in Deutschland erteilt werden. Voraussetzung ist, dass das Standesamt bereits geprüft hat, ob die Ehe geschlossen werden kann. Zudem muss ein Hochzeitstermin im Vorfeld vereinbart werden.
Ehegattennachzug zu einem Ausländer
Sind Sie nach Deutschland eingewandert und möchten nun Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann beziehungsweise Ihren Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin nach Deutschland holen, ist Ihr Aufenthaltstitel beim Ehegattennachzug von Bedeutung.
Sie benötigen einen der folgenden Titel:
- Aufenthaltserlaubnis – bestimmte Titel sind hier jedoch ausgeschlossen, weshalb Sie sich vorab informieren sollten
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
- Niederlassungserlaubnis
- Blaue Karte EU
Gelten Sie darüber hinaus als Fachkraft, haben Sie also eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG oder § 18b AufenthG (Aufenthaltsgesetz), sind vereinfachte Bedingungen beim Ehegattennachzug wahrscheinlich. Die beziehen sich vor allem auf die Sprachkenntnisse. Oft wird:
- auf einen Sprachnachweis beim Ehegattennachzug verzichtet.
- von einem Nachweis über ausreichenden Wohnraum abgesehen.
Erleichterungen werden zudem eingeräumt, wenn Sie als in Deutschland lebender Partner oder Partnerin in Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind.
Wichtig: Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis für den nachziehenden Partner beziehungsweise die Partnerin wird über maximal zwei Jahre erteilt und bei Ablauf regelmäßig verlängert. Dass die Aufenthaltserlaubnis bei Ehegattennachzug die Dauer des Ehegatten übersteigt, ist dabei ausgeschlossen.
Nachzug bei eingetragener Lebenspartnerschaft
Eine im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe wird in Deutschland als Lebenspartnerschaft anerkannt. Für den Ehegattennachzug gelten die gleichen Vorgaben wie bei Ehen zwischen Mann und Frau.
Wichtig dabei ist, dass
- die Lebenspartnerschaft im jeweiligen Staat registriert und amtlich anerkannt ist.
- sich aus der Partnerschaft Pflichten wie zum Beispiel die Pflicht zum gegenseitigen Beistand ergeben.
Diese Regelungen gelten sowohl bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften wie für Partnerschaften, in denen mindestens eine Person weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht angehört.
Antrag auf Ehegattennachzug: Das sind die einzelnen Schritte
Möchten Sie zwecks Ehegattennachzug einen Antrag stellen, müssen Sie verschiedene Schritte befolgen. Gleiches gilt für Ihre Partnerin beziehungsweise Ihren Partner. Im Folgenden gehen wir auf die einzelnen Schritte ein.
1. Visa: Bei Ehegattennachzug ist ein Visum zu beantragen. Vor der Einreise muss der oder die Nachziehende dafür einen entsprechenden Antrag bei der deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Heimatland stellen. Eine Übersicht aller deutschen Auslandsvertretungen weltweit finden Sie hier.
Neben dem Antrag auf das Visum für Ehegattennachzug beziehungsweise Familienzusammenführung müssen Sie noch bestimmte Nachweise einreichen:
- Identitätsnachweis in Form eines Reisepasses
- zwei ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare für Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
Wichtig: Antragsformulare
Beim Visum ist dem Antrag bei Ehegattennachzug das Formular „Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis“ in zweifacher Ausführung beizulegen.
- Nachweis über die Eheschließung beziehungsweise der Verpartnerung
Wichtig zu wissen, ist in dem Zusammenhang: Bei Ehegattennachzug kann beim Visum die Bearbeitungsdauer sehr unterschiedlich ausfallen. Erkundigen Sie sich deshalb im Vorfeld bei der zuständigen Auslandsvertretung. Je nach Land kann die Bearbeitung bis zu zwölf Monate dauern. Dabei setzt sich die Behörde auch mit der Ausländerbehörde in Deutschland in Verbindung. Die muss der Visumserteilung zustimmen.
2. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt: Sobald der Partner oder die Partnerin in Deutschland angekommen ist, muss er oder sie beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden.
3. Antrag auf Ehegattennachzug: Bei der Ausländerbehörde ist die Aufenthaltserlaubnis für den oder die Nachziehende vor Ablauf des Visums zu beantragen. Wichtig dabei ist, dass mitunter lange Wartezeiten auf einen Termin in Kauf genommen werden müssen. Deshalb sollten Sie sich frühzeitig einen Termin reservieren.
Einzureichen sind dabei folgende Unterlagen:
- Pässe beider Eheleute
- Geburts- und Heiratsurkunden
- Gehalts- oder Steuerbescheinigungen
- Mietnachweis
- ggf. weitere Dokumente zur familiären Situation
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist bei Ehegattennachzug zudem verpflichtend. Damit wird bestätigt, dass die finanzielle Verantwortung vom in Deutschland lebenden Ehepartner beziehungsweise Ehepartnerin in jeder Hinsicht übernommen wird.
Wichtig: Arbeitserlaubnis
Mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bei Ehegattennachzug geht gegebenenfalls eine Arbeitserlaubnis einher. Das hängt von der Arbeitserlaubnis des bereits in Deutschland lebenden Partners beziehungsweise der Partnerin ab. Es besteht für Zugezogene also die Möglichkeit, sofort berechtigt zu sein, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Wurde Ihr Antrag auf Ehegattennachzug abgelehnt oder sind Sie sich von vornherein über die Regelungen und die Abläufe unsicher, holen Sie sich anwaltliche Unterstützung. Eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt für Ausländerrecht weiß, worauf es beim Ehegattennachzug per Gesetz ankommt und sorgt dafür, dass Ihre Liebste oder Ihr Liebster bald in Deutschland an Ihrer Seite ist.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Ehegattennachzug: Häufig gestellte Fragen
Der Ehegattennachzug kann abgelehnt werden, wenn die Vermutung besteht, dass es sich um eine Schein- oder Zwangsehe bzw. Schein- oder Zwangspartnerschaft handelt. Eine Ablehnung ist zudem wahrscheinlich, wenn der in Deutschland lebende Partner beziehungsweise die Partnerin nicht alle Voraussetzungen erfüllt. Neben den allgemeingültigen Voraussetzungen gelten zusätzlich beim Ehegattennachzug Bestimmungen beim Aufenthaltstitel.
Das Einkommen bei Ehegattennachzug lässt sich nicht genau beziffern. Zudem macht es einen Unterschied, ob der Nachzug zu einem oder einer Deutschen oder zu einem in Deutschland lebenden Ausländer beziehungsweise einer Ausländerin erfolgt. In letzterem Fall muss der in Deutschland lebende Partner beziehungsweise die Partnerin genug Geld verdienen, um für den Lebensunterhalt beider Eheleute zu sorgen.
Zur Dauer des Verfahrens bei Ehegattennachzug lässt sich nur schwer eine Einschätzung treffen. Das kann je nach Herkunftsland und Auslastung der deutschen Behörden sehr unterschiedlich sein. Mit mehreren Monaten sollten Sie jedoch rechnen. Berücksichtigen Sie dabei auch mögliche Wartezeiten auf einen Termin bei der deutschen Ausländerbehörde. Bei Ehegattennachzug ist es wichtig, vor Ablauf des Visums, einen Aufenthaltstitel zu beantragen.
Zu aller erst wir ein Visum zum Ehegattennachzug benötigt. Das beantragt der oder die Nachziehende bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland. Außerdem wichtig sind: Sprachnachweis, Wohnungsgröße und andere Faktoren. Weitere Infos dazu finden Sie im Beitrag.
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