Das Wichtigste in Kürze
- Der Bezug von Arbeitslosengeld 1 steht einer Einbürgerung nicht im Weg – kann bei längerer Arbeitslosigkeit jedoch kritisch sein.
- Bei ALG1-Bezug trifft die Behörde eine Prognose über Ihre Zukunftsaussichten.
- Bemühungen bei der Jobsuche spielen eine wichtige Rolle.
ALG 1: Das verbirgt sich hinter der Leistung
Beim Thema Einbürgerung mit Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) ist es erst einmal wichtig zu wissen, was sich überhaupt hinter der Leistung verbirgt.
Hinweis: Arbeitslosengeld
Seit der Einführung des Bürgergeldes heißt das Arbeitslosengeld 1 genau genommen nur noch Arbeitslosengeld beziehungsweise ALG. Das ist dem geschuldet, dass der Begriff Arbeitslosengeld 2 (ALG 2, früher Hartz 4) mit der Bürgergeld-Reform angeschafft wurde. In diesem Ratgeber verwenden wir jedoch weiterhin die altbekannte Bezeichnung ALG 1.
Beim ALG 1 handelt es sich um eine Versicherungsleistung. Anspruch haben Sie, sofern Sie innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate einer versicherungspflichtigen Arbeit nachgegangen sind – es wurde also über 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.
Bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung werden Beiträge von Ihrem Bruttolohn in die Sozialversicherung geleistet. Die wiederum ist in folgende Teilbereiche untergliedert:
- gesetzliche Rentenversicherung,
- gesetzliche Krankenversicherung,
- soziale Pflegeversicherung,
- gesetzliche Unfallversicherung,
- Arbeitslosenversicherung.
Werden Sie arbeitslos, stehen Ihnen Bezüge aus der Arbeitslosenversicherung in Form von ALG 1 zu. Die müssen Sie jedoch beantragen, wobei bestimmte Vorgaben zu beachten sind.
ALG 1 beantragen: So geht’s
Um Arbeitslosengeld 1 zu erhalten, müssen Sie sich in einem ersten Schritt arbeitssuchend melden. Das müssen Sie tun, sobald Sie von Ihrer Kündigung erfahren, spätestens 3 Tage nach Eingang der Kündigung. Sind Sie befristet angestellt, müssen Sie sich 3 Monate vor Auslauf Ihres Arbeitsvertrages melden. Zuständig ist die Bundesagentur für Arbeit (BA).
Wichtig: Sperrzeiten beim ALG 1
Versäumen Sie es, sich rechtzeitig arbeitssuchend zu melden, drohen Sperrzeiten beim ALG 1. Damit bleibt Ihnen die Leistung über einen bestimmten Zeitraum verwehrt. Bei Einbürgerung trotz Arbeitslosengeld 1 ist das nicht nur in finanzieller Hinsicht wichtig: Die BA unterstützt Sie dabei, eine neue Anstellung zu finden. Je früher Sie sich also melden, desto schneller erhalten Sie Hilfe bei der Jobsuche.
Auf der Seite der Arbeitsagentur erhalten Sie umfassende Informationen zum Meldevorgang bei Arbeitslosigkeit und zur Beantragung von ALG 1.
ALG 1 vs. Bürgergeld: Wichtige Unterschiede bei Einbürgerung
Vor dem Hintergrund einer Einbürgerung ist es wichtig, den Unterschied zwischen dem Arbeitslosengeld 1 und dem Bürgergeld zu kennen und zu verstehen. Während es sich, wie bereits erwähnt, beim ALG 1 um eine Versicherungsleistung handelt, für die die Arbeitslosenversicherung aufkommt, zahlt beim Bürgergeld der Staat. Die Art der Grundsicherung wird dabei aus Steuergeldern finanziert.
Die folgende Tabelle stellt beide Leistungen zur Verdeutlichung gegenüber:
Merkmal | Arbeitslosengeld I (ALG I) | Bürgergeld |
---|---|---|
Rechtsgrundlage | Sozialgesetzbuch III (SGB III) | Sozialgesetzbuch II (SGB II) |
Charakter der Leistung | Versicherungsleistung | Grundsicherungsleistung (Steuergelder) |
Anspruchsvoraussetzung | Zuvor geleistete Beitragszeiten in der Arbeitslosenversicherung | Bedürftigkeit (Einkommen und Vermögen sind zu gering für den Lebensunterhalt) |
Einfluss auf Einbürgerung | In der Regel unschädlich, da die Leistung aus eigenen Beiträgen stammt und nicht als Inanspruchnahme von "öffentlichen Mitteln" im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes gilt. | In der Regel schädlich, da es sich um eine staatliche Leistung zur Sicherung des Lebensminimums handelt, was gegen das Erfordernis der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung spricht. |
Dauer des Bezugs | Begrenzt (abhängig von Beitragszeiten und Alter) | Unbefristet, solange die Bedürftigkeit besteht |
Zuständige Behörde | Agentur für Arbeit | Jobcenter |
Prüfung der Arbeitsuche | Ja, Sie müssen aktiv eine neue Beschäftigung suchen und sich den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stellen. | Ja, Sie müssen sich aktiv um Arbeit bemühen und sich den Vermittlungsbemühungen des Jobcenters zur Verfügung stellen. |
Als Bürgergeld-Beziehende sind Sie nicht in der Lage, für Ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen, Sie benötigen staatliche Hilfe. Damit erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Bei ALG 1-Bezug ist das anders.
Arbeitslosengeld 1 und Einbürgerung: Ihre Chancen auf den deutschen Pass
Auch wenn der Bezug von ALG 1 einer Einbürgerung nicht im Wege steht: Die Leistung steht Ihnen nur für einen bestimmten Zeitraum zu. Laufen die Bezüge aus, ohne dass Sie einen neuen Job haben, rutschen Sie ins Bürgergeld. Damit verlieren Sie Ihren Anspruch auf Einbürgerung in aller Regel.
Wichtig: Bearbeitungszeiten
Je nach Einbürgerungsbehörde müssen Sie lange Wartezeiten bei der Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrags hinnehmen. Das kann bei ALG 1-Bezug problematisch sein, sofern Sie keine neue Anstellung finden.
Bei Einbürgerung mit Arbeitslosengeld 1 spielt die Zeit also oft eine entscheidende Rolle. Die Dauer Ihres Anspruches richtet sich dabei zum einen nach der Dauer Ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Ebenso ist Ihr Alter von Bedeutung.
Folgende Einteilung nach Alter und Anstellungsdauer ist vorgesehen:
- Bis zu einem Alter von 50 Jahren haben Sie maximal bis zu 12 Monate Anspruch auf ALG 1. Dafür müssen Sie zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
- Ab 50 Jahren ist ein Anspruch über bis zu 24 Monate möglich. Das gilt vor allem ab einem Alter von 58 Jahren bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung über 48 Monate.
Und ein weiterer Faktor ist bei Einbürgerung mit ALG 1 maßgeblich: die Prognose.
Prognose bei Einbürgerungsantrag mit ALG 1-Bezug
Wollen Sie die Einbürgerung trotz ALG 1-Bezug, ist es wichtig, dass Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen, um eine neue Anstellung zu finden. Das müssen Sie der Einbürgerungsbehörde auch zeigen, damit diese eine positive Prognose fällt bezüglich der zukünftigen Sicherung Ihres Lebensunterhaltes.
Die Behörden schauen sich im Zuge des Einbürgerungsverfahrens Ihre berufliche Laufbahn genau an. Dabei werden auch Ihre Chancen auf eine neue Anstellung bewertet. Sind Sie beispielsweise in einem Bereich tätig, in dem Fachkräftemangel herrscht, stehen Ihre Aussichten auf ein baldiges Ende Ihrer Arbeitslosigkeit gut. Immerhin ist Ihre Arbeitskraft gefragt.
Hinweis: Arbeitslosengeld 1 und Abfindung
Haben Sie von Ihrem Ex-Arbeitgeber eine Abfindung erhalten und beziehen zusätzlich ALG 1, wirkt sich unter Umständen auch das positiv auf die Prognose aus. Immerhin haben Sie damit mehr Vermögen zur Verfügung, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Dabei gilt: je höher die Abfindung, desto besser.
Fazit und Tipps: Einbürgerung bei Arbeitslosengeld 1-Bezug
Sind oder werden Sie arbeitslos, ändert der Bezug von ALG 1 nichts an Ihrem Anspruch auf Einbürgerung, sofern Sie mit den Leistungen auch weiterhin in der Lage sind, Ihren Unterhalt und gegebenenfalls den Ihrer Familie zu sichern. In der Fachsprache heißt es: Der ALG 1-Bezug ist hinsichtlich einer Einbürgerung unschädlich.
Gleichzeitig ist es jedoch wichtig, dass Sie sich um eine neue Anstellung bemühen und das den Behörden auch zeigen.
Hier einige Tipps:
- Erwerbsbiografie: Legen Sie der Einbürgerungsbehörde Ihre Erwerbsbiografie mit Arbeitsverträgen und Gehaltsabrechnungen vor. Wenn Sie können, verdeutlichen Sie, dass Sie lange und kontinuierlich in Deutschland gearbeitet haben.
- Arbeitssuche: Erstellen Sie eine Liste mit Unternehmen, bei denen Sie sich beworben haben. Wurden Sie zu Vorstellungsgesprächen eingeladen, führen Sie auch das an. Zeigen Sie, dass Sie um eine neue Anstellung bemüht sind.
- Qualifikationen: Stellen Sie alle Unterlagen zusammen, die Ihre Qualifikationen belegen. Das können (Arbeits-) Zeugnisse, Diplome und Bescheinigungen über berufliche Fortbildungen sein. Belegen Sie Ihre umfangreichen Kenntnisse, um zu zeigen, dass Sie sich gut in den Arbeitsmarkt integrieren können.
Bei Unsicherheiten bezüglich Ihrer Erfolgsaussichten bei Einbürgerung trotz ALG 1 empfiehlt es sich, eine Anwältin oder einen Anwalt für Ausländerrecht zu kontaktieren. Sie erhalten eine fachkundige Einschätzung, werden hinsichtlich Ihrer Einbürgerungsmöglichkeiten beraten und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützt.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Sind Sie arbeitslos, ist entscheidend, wie es um Ihre Fähigkeit steht, Ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern. Beziehen Sie Arbeitslosengeld 1, haben Sie bei Erfüllung aller weiteren Voraussetzungen immer noch einen Anspruch auf Einbürgerung. Befinden Sie sich im Bürgergeld-Bezug, ist das nicht der Fall. die Unterschiede beider Leistungen legen wir im Ratgeber dar.
Ja, eine Einbürgerung ist bei Bezug von ALG I möglich. Allerdings erstellt die Einbürgerungsbehörde eine Prognose, mit der sie bewertet, ob Sie auch in Zukunft fähig sein werden, Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Welche Faktoren dabei eine Rolle spielen, erklären wir im Ratgeber.
Ja, der Bezug von Arbeitslosengeld 1 ändert nichts an Ihrem Anspruch auf Einbürgerung. Allerdings sind bestimmte Aspekte zu berücksichtigen. Welche das sind, haben wir im Beitrag zu Sie zusammengefasst. Wir beleuchten Ihre Chancen auf Einbürgerung.