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Gemeinsames Leben in Deutschland: Einbürgerung von Ehepartnern
Mit einer Hochzeit bestätigen Sie ganz offiziell und feierlich, dass Sie Ihr weiteres Leben zukünftig mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin bestreiten wollen. Wo die Liebe dabei hinfällt, liegt dabei nicht in Ihrer Hand – Ehen, bei denen die Eheleute unterschiedlichen Nationalitäten angehören, sind keine Seltenheit. Ebenso kommt es vor, dass sich der Lebensmittelpunkt im Laufe der Zeit verlagert. Das kann ganz unterschiedliche Gründe haben. Die Hoffnung auf einen besseren Lebensstandard ist ein Beispiel dafür.
Was beide Konstellationen gemeinsam haben, ist die Frage nach dem Wo und Wie! Wo soll das gemeinsame Leben geführt werden und wie kann das realisiert werden? Fällt Ihre Wahl auf Deutschland, liefern wir Ihnen Antworten.
Wir erklären Ihnen, welche Optionen sich für die Einbürgerung von Eheleuten bieten, sofern
- entweder Sie Deutscher oder Deutsche sind oder Ihr Ehepartner beziehungsweise Ihre Ehepartnerin die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
- Sie beide aus einem Drittland stammen und den deutschen Pass erlangen möchten.
Wichtig: eingetragene Lebenspartnerschaft
Die in diesem aufgeführten Bedingungen für die Einbürgerung von Ehepartnerinnen oder Ehepartnern gelten ebenso für Partnerinnen und Partner, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Zur Vereinfachung wird sich jedoch nur auf die Ehe bezogen.
Erleichterte Einbürgerung für Ehepartner von Deutschen
Besitzen Sie beziehungsweise Ihr Mann oder Ihre Frau die deutsche Staatsbürgerschaft, gelten für die Einbürgerung des oder der jeweils anderen vereinfachte Bedingungen. Das zeigt sich insbesondere bei der geforderten Mindestaufenthaltsdauer für den Zugezogenen oder die Zugezogene. Die beträgt nämlich lediglich 3 Jahre anstelle von 5 Jahren bei einer regulären Einbürgerung. Voraussetzung ist dabei jedoch, dass Ihre Ehe zum Zeitpunkt des Einbürgerungsantrages seit mindestens 2 Jahre besteht.
Zudem gilt:
- Er oder sie muss einen Einbürgerungstest absolviert haben.
- Der Lebensunterhalt muss gesichert sein.
- Ihr Ehepartner beziehungsweise Ihre Ehepartnerin bekennt sich zur deutschen Verfassung.
Gemeinsame Einbürgerung mit Ehepartner
Stammen Sie beide aus einem Drittstaat außerhalb der EU, gelten die allgemeinen Voraussetzungen für die Einbürgerung. Bis auf eine Ausnahme: Die Mindestaufenthaltsdauer von 5 Jahren wird nur von einem Ehepartner verlangt. Beim jeweils anderen Partner beziehungsweise der Partnerin genügt ein Aufenthalt von vier Jahren als Voraussetzung für den deutschen Pass.
Bei allen anderen Bedingungen bleibt es jedoch. Dazu zählen zum Beispiel:
- Sprachkenntnisse auf Niveau B1,
- Sicherung des Lebensunterhalts,
- erfolgreicher Abschluss des Einbürgerungstests.
Weitere Details zur Einbürgerung finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zur Einbürgerung. Informieren Sie sich umfassend und beantragen Sie Ihre Einbürgerung und die Ihres Ehepartners oder Ihrer Ehepartnerin erst, wenn Sie zweifellos Anspruch auf den deutschen Pass haben. Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Anwalt oder eine Anwältin für Ausländerrecht zurate.
Voraussetzungen für die Einbürgerung als Ehepartner
Damit Sie schnell erfassen können, welche Regelungen in Ihrer Situation gelten, haben wir die jeweiligen Voraussetzungen der unterschiedlichen Ehe-Konstellationen einmal in einer Tabelle gegenübergestellt.
Als Erstes nehmen wir die Voraussetzungen bei einer Ehe zwischen einem oder einer Deutschen und einem oder einer Drittstaatenangehörigen in den Blick:
Um die Einbürgerung als Ehepartnerin oder Ehepartner eines Deutschen zu erhalten, gelten folgende Voraussetzungen:
Zeitpunkt der Eheschließung | vor mindestens 2 Jahren |
---|---|
Mindestaufenthaltsdauer des oder der Zugezogenen | 3 Jahre |
benötigte Sprachkenntnisse | B1-Niveau |
Einbürgerungstest | muss absolviert werden |
Bekenntnis zur freiheitlich-demografischen Grundordnung | muss abgelegt werden |
Sicherung des Lebensunterhalts | entweder durch einen selbst oder durch den Ehepartner |
Wichtig: ausländische Wurzeln des oder der Deutschen
Wurden Sie oder Ihr Ehepartner beziehungsweise Ihre Ehepartnerin selbst eingebürgert, müssen zwischen Ihrer Einbürgerung und dem Antrag Ihrer besseren Hälfte mindestens zwei Jahre liegen. Erst dann gelten die Erleichterungen bei den Voraussetzungen.
Stammen Sie beide aus einem Drittstaat, gelten diese Bedingungen:
Zeitpunkt der Eheschließung | vor mindestens 2 Jahren |
---|---|
Mindestaufenthaltsdauer des oder der Zugezogenen | 4 oder 5 Jahre |
benötigte Sprachkenntnisse | B1-Niveau |
Einbürgerungstest | muss absolviert werden |
Bekenntnis zur freiheitlich-demografischen Grundordnung | muss abgelegt werden |
Sicherung des Lebensunterhalts | muss durch mindestens einen Ehepartner gesichert sein |
Einbürgerung durch Heirat: Geht das?
Eine Heirat allein reicht nicht aus, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Zwar eröffnet die Ehe mit einer deutschen Staatsbürgerin oder einem deutschen Staatsbürger die Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung, dennoch gelten klare Voraussetzungen, die unabhängig vom Ehestatus erfüllt sein müssen. Allem voran gilt, dass Eheleute seit mindestens 2 Jahren verheiratet sein müssen.
Die Einbürgerungsbehörde prüft gegebenenfalls zudem, ob die Ehe authentisch ist oder lediglich formal eingegangen wurde, um eine Einbürgerung zu ermöglichen. Verdachtsfälle einer Scheinehe führen schlimmstenfalls zu einer Ablehnung des Antrags und rechtlichen Konsequenzen wie eine Geldstrafe. Auch eine Gefängnisstrafe ist nicht auszuschließen.
Einkommen: So viel müssen Ehepartner bei Einbürgerung verdienen
Ein wichtiger Bestandteil der Einbürgerung ist der Nachweis, dass Sie Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können. Das bedeutet, dass weder Sie noch Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin auf Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen sein dürfen.
Dabei lässt sich jedoch keine pauschale Einkommenshöhe benennen, die es braucht, um einen Einbürgerungsanspruch zu haben. Die Höhe ist von Ihrer individuellen Situation – gibt es zum Beispiel Kinder in Ihrer Ehe – wie auch von Ihrem Wohnort abhängig. Die Lebenshaltungskosten innerhalb Deutschlands unterscheiden sich mitunter stark.
Mit einem stabilen Einkommen, das Ihren Lebensbedarf deckt, schaffen Sie eine wichtige Grundlage für Ihren Antrag auf Einbürgerung. Ohne ausreichendes Einkommen wird die Einbürgerung hingegen erheblich erschwert und ist in der Regel nicht möglich.
Hinweis: Ehegatten ohne Einkommen
Erzielen Sie oder Ihr Ehepartner beziehungsweise Ihre Ehepartnerin kein eigenes Einkommen, ist das nicht weiter problematisch. Für die Einbürgerung genügt ein Einkommen. Das muss dann aber so hoch sein, dass es den Lebensunterhalt für beide deckt. Nach deutscher Auffassung stehen Eheleute füreinander ein und übernehmen gegenseitig Verantwortung.
Bei einer Ehe geht der Gesetzgeber in Deutschland davon aus, dass die Eheleute gegenseitig füreinander einstehen. Falls der Antragsteller oder die Antragstellerin kein Einkommen hat, prüft die Einbürgerungsbehörde, ob der Ehepartner beziehungsweise die Ehepartnerin genügend verdient und ob die Eheleute insgesamt ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung haben, um den Lebensunterhalt zu decken.
Antrag auf Einbürgerung für Ehepartner
Wenn Sie als Ehepartnerin oder Ehepartner die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen möchten, stellen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde. Hierfür sind verschiedene Nachweise erforderlich, darunter Ihre Heiratsurkunde, der Aufenthaltstitel, Einkommensnachweise sowie Zertifikate zu Sprachkenntnissen und dem Einbürgerungstest.
Alle Schritte und eine detaillierte Übersicht zu den notwendigen Unterlagen finden Sie in unserem Ratgeber zum Einbürgerungsantrag.
Heirat eines Nicht-EU-Bürgers: Das ist wichtig
Möchten Sie sich in Deutschland einbürgern lassen und planen eine Hochzeit mit einem Nicht-EU-Bürger beziehungsweise einer Nicht-EU-Bürgerin, stellt das kein Hindernis für Ihre Einbürgerung dar. Sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen, haben Sie einen Anspruch auf den deutschen Pass – egal, wen Sie heiraten.
Allerdings: Ihre Zukünftige oder Ihr Zukünftiger kann nicht mit Ihnen zusammen unter vereinfachten Bedingungen eingebürgert werden. Das geht nur bei bestehenden Ehen über einen Zeitraum von 2 Jahren. Zudem müssen Sie dafür selbst erst einmal seit 2 Jahren oder länger die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Hier bleiben lediglich folgende Optionen:
- Ihr Partner oder Ihre Partnerin befindet sich bereits in Deutschland und erfüllt selbst alle Voraussetzungen für den deutschen Pass.
- Sie heiraten Ihren Liebsten oder Ihre Liebste, ob im Ausland oder in Deutschland, holen ihn oder sie im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland und warten ab, bis die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Hinweis: Eheschließung
Möchten Sie als Ausländer oder Ausländerin in Deutschland mit jemandem in einem Drittstaat eine Ehe eingehen, bieten sich Ihnen verschiedene Möglichkeiten. Zum einen kann eine Eheschließung mithilfe eines sogenannten Verlobtenvisums erfolgen – es bietet sich unter Umständen auch ein normales Touristenvisum an. Zum anderen ist auch die Heirat im Herkunftsland Ihres Partners oder Ihrer Partnerin eine Option. Holen Sie sich bestenfalls anwaltlichen Rat ein, um Ihre Möglichkeiten prüfen zu lassen.
Einbürgerung bei Heirat eines EU-Bürgers
Haben Sie einen EU-Bürger oder eine EU-Bürgerin geheiratet, haben Sie damit keinen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Welcher Anspruch auf Einbürgerung für Sie in dem EU-Staat besteht, aus dem Ihr Partner oder Ihre Partnerin kommt, bestimmt der jeweilige Gesetzgeber.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Einbürgerung für Ehepartner: Häufig gestellte Fragen
Wann Ihr Mann die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen kann, hängt davon ab, welche Staatsbürgerschaft Sie besitzen. Sind Sie Deutsche, gelten für Ihren Mann erleichterte Voraussetzungen. Hier erfahren Sie, was Sie darüber hinaus beachten müssen.
Ja, Ihre Ehefrau kann ebenfalls eingebürgert werden, wenn sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Was gilt, wenn Sie sich beide einbürgern lassen möchten, erklären wir im Beitrag.
Grundsätzlich müssen Sie seit 2 Jahren verheiratet sein, wollen Sie Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin einbürgern lassen. Neben der Dauer der Ehe spielen jedoch noch weitere Faktoren eine Rolle:
- Wurden Sie selbst eingebürgert?
- Wie lange ist Ihre bessere Hälfte bereits in Deutschland?
Im Ratgeber erklären wir Ihnen, warum das wichtig ist und was außerdem gilt.
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