Übersicht der Themen
Voraussetzung für die Einbürgerung in Deutschland
Möchten Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Darunter fallen zum Beispiel:
- Aufenthaltsrecht: Sie müssen seit mindestens 5 Jahren mit einer auf Dauer angelegten Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität und bisherige Staatsangehörigkeit müssen eindeutig geklärt sein.
- Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung: Sie müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen.
- Sprachkenntnisse: Sie benötigen Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau.
- Einbürgerungstest: Sie müssen Kenntnisse über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen. Deshalb müssen bestimmte Fragen vor der Einbürgerung in Deutschland in einem Test beantwortet werden.
- keine Vorstrafen: Es dürfen keine schwerwiegenden Straftaten in Ihrem Führungszeugnis stehen.
- Lebensunterhalt: Sie müssen nachweisen, dass Sie in der Lage sind, den Lebensunterhalt für sich und gegebenenfalls Ihre Familie ohne staatliche Hilfen zu sichern.
Hinweis: Einbürgerung von Ehegatten und in Deutschland geborenen Kindern
Ehepartner und Kinder können ebenfalls eingebürgert werden, selbst wenn sie noch nicht seit 5 Jahren in Deutschland leben. Wird ein Kind in Deutschland geboren, ist eine Einbürgerung sofort möglich, sofern ein Elternteil seit mindestens 5 Jahren in Deutschland lebt und über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügt.
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann auch nach einer Heirat beantragt werden. Beim Ehegattennachzug gelten geringere Anforderungen, wenn ein Partner oder eine Partnerin bereits eingebürgert ist. So ist beispielsweise eine Einbürgerung der Ehefrau in Deutschland früher möglich.
Das Gesetz zur Einbürgerung in Deutschland
Vielleicht haben Sie jetzt bereits gedacht: „Aber ich dachte, eine Einbürgerung in Deutschland ist nach 6 Jahren möglich?“ oder etwas Ähnliches. Um die doppelte Staatsangehörigkeit und weitere Regelungen zur Einbürgerung gibt viel Irrglauben. Deshalb fassen wir die wichtigsten Regeln zusammen.
Einbürgerung in Deutschland: Doppelte Staatsbürgerschaft
Auch wenn Sie hier in Deutschland Ihre Zukunft planen, besteht häufig eine enge Verbundenheit zum Herkunftsland. Erlaubt Ihr Heimatland ebenfalls eine doppelte Staatsbürgerschaft, müssen Sie sich entscheiden und können die Vorteile, zum Beispiel das Wahlrecht, in beiden Ländern genießen.
Einbürgerung von Kindern
Kinder, deren Eltern seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und einen unbefristeten Aufenthaltstitel haben, können ohne Vorbehalt eingebürgert werden. Das gilt auch, wenn sie selbst noch keine 5 Jahre in Deutschland leben.
Erleichterte Einbürgerung in Deutschland: Diese Ausnahmen gibt es
Für einige Personengruppen gibt es zudem die vereinfachte Einbürgerung in Deutschland. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber bei bestimmten Voraussetzungen abweicht und so eine Einbürgerung erleichtert. Im Folgenden erfahren Sie, welche Gruppen davon profitieren.
Gastarbeitergenerationen
Das Einbürgerungsgesetz sieht vor allem Erleichterungen für die sogenannte Gastarbeitergeneration vor. Das bedeutet, dass alle Menschen, die als Gastarbeiter oder Gastarbeiterin in die Bundesrepublik Deutschland (BRD) oder in die DDR gekommen sind, keinen Test für die Einbürgerung in Deutschland machen müssen. Außerdem genügen mündliche Deutschkenntnisse auf A1-Level.
Besondere Integrationsleistungen
Eine besonders schnelle Einbürgerung in Deutschland, nicht erst nach 5 Jahren, sondern bereits nach 3 Jahren möglich, sofern bestimmte Leistungen erbracht beziehungsweise Voraussetzungen erfüllt werden. Um Beispiele zu nennen:
- besondere Integrationsleistungen werden erfüllt (etwa berufliche Leistungen oder ein Ehrenamt),
- es besteht eine Ehe mit einem Deutschen oder einer Deutschen.
Möchten Sie prüfen, ob Sie bereits nach 3 Jahren Anspruch auf den deutschen Pass haben, nutzen Sie unseren Selbst-Check. Alternativ beraten wir Sie auch gerne in einem persönlichen Gespräch.
Wie teuer ist der Einbürgerungsantrag?
Für die Einbürgerung in Deutschland ist ein Antrag notwendig, den Sie zusammen mit den Unterlagen bei der Einbürgerungsbehörde stellen müssen. Der Antrag ist nicht umsonst und mit Gebühren verbunden, die Sie vor Ort bezahlen müssen. Folgende Kosten für die Einbürgerung in Deutschland fallen an:
- 255 Euro pro Antrag,
- 51 Euro für jedes minderjährige Kind, das mit eingebürgert werden soll.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich Kosten für beglaubigte Unterlagen, Zertifikate, Sprachkurse und Übersetzungen anfallen können. Diese entstehen auch dann, wenn der Antrag abgelehnt wird. Daher ist es wichtig, sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und Sie sämtliche erforderlichen Dokumente bereit haben.
Es kann ratsam sein, sich von einem Anwalt unterstützen zu lassen. Dadurch gewinnen Sie vor allem Sicherheit während des gesamten Einbürgerungsverfahrens und ersparen sich die oft herausfordernde Kommunikation mit den Behörden.
Ablauf der Einbürgerung in Deutschland: Wichtige Unterlagen
Bevor Sie sich einbürgern lassen, müssen Sie sich erst einmal über alle geltenden Voraussetzungen informieren. Dann ist es wichtig, alle Unterlagen plus Antragsformular zu sammeln und vorzubereiten. Dokumente in fremden Sprachen müssen außerdem auf Deutsch übersetzt werden.
Folgende Unterlagen müssen in der Regel vorliegen:
- Antragsformular
- Pass
- gegebenenfalls Heiratsurkunden
- Nachweis über den Aufenthaltstitel
- Meldebescheinigung
- gegebenenfalls Zertifikat Einbürgerungstest
- Sprachzertifikat
- Gehaltsnachweise
Ist alles beisammen, können Sie den Antrag und alle Unterlagen bei der Einbürgerungsbehörde einreichen.
Dauer der Bearbeitung
Sind für die Einbürgerung in Deutschland alle Unterlagen vorhanden und vollständig, brauchen Sie vor allem noch etwas Geduld. Die Einbürgerung kann eine ganze Weile dauern. Aufgrund überlasteter Behörden sind Wartezeiten von mehr als 1,5 Jahren aktuell keine Seltenheit, wenn Sie keine anwaltliche Unterstützung haben. Doch auch ein unvollständiger Antrag kann dazu führen, dass sich die Bearbeitung hinzieht.
Wichtig: Untätigkeitsklage
Auch wenn Geduld gefragt ist, gibt es dennoch eine Grenze für die Bearbeitungszeit. Nachdem Sie Ihren Antrag auf Einbürgerung in Deutschland vollständig eingereicht haben, hat die Einbürgerungsbehörde maximal drei Monate Zeit, um eine Entscheidung zu treffen. Verstreicht diese Frist ohne Ergebnis, können Sie die Behörde durch eine Untätigkeitsklage zu einer schnelleren Bearbeitung bewegen. Hierbei ist anwaltliche Unterstützung empfehlenswert.
War Ihr Einbürgerungsantrag erfolgreich, bekommen Sie einen Termin, an dem Ihnen die Einbürgerungsurkunde übergeben wird. Nun sind Sie offiziell deutscher Staatsbürger!
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
- Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) zur Einbürgerung
- Bundesverwaltungsamt (BVA) zum Verfahren der Einbürgerung
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Einbürgerung in Deutschland
- Integrationsbeauftragte der Bundesregierung zum Anspruch auf Einbürgerung
Einbürgerung in Deutschland: Häufig gestellte Fragen
Für EU-Bürger und Bürgerinnen gelten abweichende Voraussetzungen als bei der Einbürgerung in Deutschland von Menschen aus Drittstaaten. So müssen EU-Angehörige in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis vorweisen, weil in der EU die Freizügigkeit gilt. Darüber hinaus gleichen sich in weiten Teilen die Voraussetzungen jedoch. Welche weiteren Bedingungen zu beachten sind, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Einbürgerung und ihren Voraussetzungen.
Die deutsche Staatsbürgerschaft hat viele Vorteile, zum Beispiel:
- politische Rechte (z.B. Wahlrecht)
- Zugang zu allen öffentlichen Ämtern und Berufen
- Visumfreies Reisen in viele Länder
- Schutz durch das Grundgesetz
- Keine Gefahr der Ausweisung
Bis zur Einbürgerung in Deutschland nimmt die Dauer immer weiter zu. Die Bearbeitungszeit kann sich über Jahre hinziehen. Mehr zu den Gründen erfahren Sie im Ratgeber.
In Deutschland geborene Kinder, deren Eltern seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik leben und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen, können automatisch den deutschen Pass erhalten. Darüber hinaus gibt es für nachziehende Ehepartner und Kinder erleichterte Bedingungen für die Einbürgerung in Deutschland, auch ohne 5 Jahre Aufenthalt im Land.
Weitere Vorteile bei Einbürgerung: Wer in Deutschland geboren ist, muss in der Regel keinen Einbürgerungstest mehr machen, sofern ein deutscher Schulabschluss vorliegt.
Die Einbürgerung in Deutschland erlaubt das neue Einbürgerungsgesetz bereits nach 5 Jahren Aufenthalt. Unter bestimmten Bedingungen, wie bei besonderen Integrationsleistungen, ist ein Antrag schon nach 3 Jahren möglich.
Für die Einbürgerung in Deutschland fallen diese Kosten an:
- 255 Euro pro Antrag.
- Zusätzlich 51 Euro für jedes minderjährige Kind, das mit eingebürgert wird.
Achtung: Es können zusätzliche Kosten für beglaubigte Unterlagen, Sprachkurse und Übersetzungen anfallen. Mehr Informationen bekommen Sie im Beitrag.
Für die Einbürgerung in Deutschland müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Welche das sind, erfahren Sie im Beitrag.
Fanden Sie diese Seite hilfreich?