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Lebensunterhalt als Voraussetzung für die Einbürgerung
Möchten Sie den deutschen Pass erhalten, müssen Sie der Einbürgerungsbehörde nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können. Sie müssen also über ausreichend Einkommen verfügen, um für:
- Miete,
- Lebensmittel,
- Strom und Heizung,
- Kleidung sowie weitere Bedarfe des täglichen Lebens
selbst zahlen zu können. Beziehen Sie staatliche Leistungen, wie zum Beispiel Bürgergeld, wird Ihr Antrag auf Einbürgerung wahrscheinlich abgelehnt.
Haben Sie Familie, müssen Sie unter Umständen auch für deren Unterhalt aufkommen. Ihre familiäre Situation macht also einen entscheidenden Unterschied. Deshalb gehen wir auf die Sicherung des Lebensunterhaltes bei Einbürgerung als Single als auch als Ehegatte mit und ohne Kinder ein.
Finanzielle Lage als Alleinstehender
Möchten Sie als Single den deutschen Pass erhalten, müssen Sie ausschließlich für sich selbst sorgen können. Zwar lässt sich diesbezüglich pauschal kein Mindesteinkommen benennen – zu unterschiedlich sind die regionalen Unterschiede bei zum Beispiel Mietpreisen. Wenn Sie jedoch bei Einbürgerung Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und die Einbürgerungsbehörde davon ausgehen kann, dass sich daran in absehbarer Zeit auch nichts ändern wird, steht dem deutschen Pass zumindest bei dieser Voraussetzung nichts im Wege.
Erfüllen Sie auch alle übrigen Bedingungen? Unter Ratgeber zur Einbürgerung und Ihren Voraussetzungen enthält alle Informationen, die in dem Kontext wichtig sind.
Lebensunterhalt von Ehegatten bei Einbürgerung
Lebt auch Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin in Deutschland, müssen Sie bei Einbürgerung neben Ihrem eigenen auch dessen Lebensunterhalt finanziell tragen können, sofern er oder sie über kein eigenes Einkommen verfügt. Ehepartner beziehungsweise -partnerinnen sind grundsätzlich unterhaltsberechtigt.
Das gilt aber auch umgekehrt: Auch Sie können unterhaltsberechtigt sein, sofern Ihr Ehemann beziehungsweise Ihre Ehefrau Einkommen erzielt. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass bei Einbürgerung Ihr Lebensunterhalt gesichert sein muss. Ob Sie die finanziellen Mittel dafür selbst erwirtschaften, oder Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Gattin, ist dabei unerheblich.
Hinweis: Unterhaltsberechtigung in der Ehe
Bei Eheleuten spielt es keine Rolle, ob Sie als Ehemann oder Ehefrau Geld verdienen. Sie sind gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet und müssen finanziell füreinander einstehen.
Ihr Einkommen muss als Familienmensch also insgesamt höher ausfallen als das eines oder einer Alleinstehenden. Haben Sie darüber hinaus Kinder, wird das benötigte Mindesteinkommen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bei Einbürgerung noch einmal höher angesetzt.
Auch hier gilt: Wer das Einkommen erzielt, ob Vater, Mutter oder beide, ist irrelevant. Entscheidend ist, dass ausreichend eigene finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Sind Sie auf Sozialleistungen wie das Bürgergeld angewiesen, stehen Ihre Chancen auf Einbürgerung eher schlecht – ob mit oder ohne Familie.
Bezug von Leistungen: Diese Einnahmen stehen Einbürgerung im Wege
Es gibt verschiedene Sozialleistungen, die Ihnen auch als Ausländer beziehungsweise Ausländerin unter bestimmten Umständen zustehen. Einige davon stehen einem Anspruch auf Einbürgerung entgegen. Das bezieht sich vor allem auf die Leistungen, die der Sicherung Ihres Lebensunterhaltes dienen. Dazu zählen in erster Linie:
- Bürgergeld
- Sozialhilfe
Haben Sie in der Vergangenheit staatliche Hilfen wie das Bürgergeld bezogen, gilt in der Regel: Sie müssen in den letzten 24 Monaten mindestens 20 Monate in Vollzeit gearbeitet haben.
Hinweis: Ausnahmen bei Gastarbeiter-Generation
Gehören Sie der Gastarbeiter-Generation an, macht der Gesetzgeber Ausnahmen. Bei Einbürgerung darf der Lebensunterhalt auch durch den Bezug von Sozialleistungen finanziert werden, sofern Sie diesen Umstand nicht selbst zu verschulden haben.
Wichtig für Sie zu wissen, ist auch: Der Bezug von Arbeitslosengeld ist bei Einbürgerung unproblematisch und darf von der Einbürgerungsbehörde bei Beurteilung Ihrer finanziellen Situation berücksichtigt werden. Tut die Behörde das doch und lehnt Ihren Antrag deshalb ab, holen Sie sich anwaltliche Hilfe.
Rente, Kindergeld, Wohngeld & Co.: Ist Einbürgerung damit möglich?
Neben dem Bürgergeld und der Sozialhilfe gibt es noch eine Reihe weiterer Sozialleistungen. Die stehen einer Einbürgerung jedoch nicht im Wege. Denn: Trotz Bezug dieser Leistungen, sind Sie in der Lage, für Ihren Lebensunterhalt weitestgehend selbst aufzukommen.
Um diese Bezüge gehts konkret:
- Kindergeld und Kinderzuschlag
- Erziehungsgeld
- Elterngeld
- Wohngeld
- Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld
- BAföG
- Beiträge aus einer Kranken- oder Rentenversicherung
- Unterhaltsvorschuss
Wichtig: BAföG
Beim BAföG handelt es sich um ein zinsloses Darlehen. Nach dem Einstieg ins Berufsleben wird es zurückgezahlt. Deshalb steht es einer Einbürgerung nicht im Wege, auch wenn es den Lebensunterhalt der Beziehenden sichert.
Einkommen: Das wird bei Lebensunterhalt berücksichtigt
Ob Sie bei Einbürgerung für Ihren Lebensunterhalt und gegebenenfalls den Ihrer Familie aufkommen können, das prüft die Einbürgerungsbehörde ganz genau. Dabei checkt sie nicht nur Ihre Nachweise, wie zum Beispiel Gehaltsabrechnungen und weitere Einkommensbescheinigungen. Die Behörde erstellt auch eine Prognose zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes.
Dafür werden verschiedene Parameter herangezogen. Neben der Sicherheit Ihres Jobs – handelt es sich beispielsweise um ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis – prüft die Behörde unter anderem auch, ob Sie Kredite zu tilgen haben, ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht und ob Sie anderen Familienmitgliedern gegenüber unterhaltspflichtig sind.
Die Prognose dient dabei der Einschätzung, ob Sie auch nach Ihrer Einbürgerung Ihren Lebensunterhalt weiterhin selbst bestreiten können. Auch wenn Sie später als Deutsche oder Deutscher bei den gegebenen Voraussetzungen Anspruch auf Sozialleistungen haben – eine finanzielle Notlage soll ausgeschlossen werden.
Höhe des Einkommens: Wann gilt Lebensunterhalt als gesichert?
Es gibt keine pauschale Formel zur Berechnung des Lebensunterhalts bei Einbürgerung. Zu unterschiedlich sind die Lebensumstände, in denen sich die Anwärterinnen und Anwärter auf den deutschen Pass befinden. Zudem gibt es starke regionale Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten. Dementsprechend lässt sich auch keine Höhe beziffern.
Können Sie jedoch Ihr Leben in Deutschland aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten – jetzt und auch in Zukunft – dürfte einer Einbürgerung nichts im Wege stehen. Sind Sie sich unsicher, lassen Sie Ihre Chancen auf Einbürgerung anwaltlich bewerten. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Ausländerrecht prüft Ihre Aussichten auf den deutschen Pass und liefert Ihnen eine verlässliche Einschätzung.
Flüchtlinge, Schüler, Studenten: Lebensunterhalt bei Einbürgerung
Ob Flüchtling, Schüler beziehungsweise Schülerin, Student oder Studentin – erfüllen Sie die allgemeinen Voraussetzungen für die Einbürgerung, haben Sie Anspruch auf den deutschen Pass. Zählen Sie zu einer der genannten Personengruppen, kann es jedoch mit der Sicherung des Lebensunterhaltes bei Einbürgerung mitunter schwierig werden. Wir nehmen Ihre Chancen im Einzelnen in den Blick.
Einbürgerung von Schülern: Wer sichert Lebensunterhalt?
Sind Sie Schüler beziehungsweise Schülerin und möchten sich einbürgern lassen, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Sie sind unter 16 Jahre alt – in dem Fall ist der Antrag von den Eltern zu stellen.
- Sie sind über 16 Jahre alt und sind damit berechtigt, einen eigenen Antrag auf Einbürgerung zu stellen.
Dabei gilt jedoch auch für Sie: Ihr Lebensunterhalt muss gesichert sein. Als Schüler oder Schülerin sind Sie dabei in der Regel voll und ganz auf Ihre Eltern angewiesen. Beziehen die Bürgergeld, sind mitunter Ihre Umstände entscheidend. Sind Sie unter 16 Jahre alt, dürften Ihre Chancen auf Einbürgerung jedoch schlecht stehen.
Ab einem Alter von 16 Jahren können Ihre Zukunftsaussichten entscheidend sein, sofern Ihre Eltern staatliche Hilfen beziehen. Hier kommt die sogenannte Ermessenseinbürgerung zum Tragen. Die Einbürgerungsbehörde prüft dabei Ihre Zukunftsaussichten und bewertet, inwiefern Sie später in der Lage sein dürften, für Ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen zu können.
Bei der Einbürgerung von Schülern oder Schülerinnen sind dabei vor allem die Noten ein wichtiger Faktor. Immerhin geben die Aufschluss darüber, wie die weitere Karriere aussehen könnte. Besonders gute Noten werten dei Behörden als positives Zeichen. Dass Sie beruflich Fuß fassen und eine Anstellung mit ausreichend Gehalt finden, ist wahrscheinlich. Schlechte Noten hingegen lassen das Gegenteil vermuten.
Grundsätzlich ist bei der Einbürgerung von Schülerinnen und Schülern anwaltlicher Rat zu empfehlen. Alternativ finden Sie auch beim Jugendintegrationsdienst Unterstützung.
Einbürgerung von Studenten: Lebensunterhalt mit BAföG – klappt das?
Studieren Sie in Deutschland und sind sich bereits sicher, dass Sie in der Bundesrepublik bleiben möchten? Dann ist erst einmal zu prüfen, ob Ihr Aufenthaltstitel eine Einbürgerung überhaupt zulässt. Mit einem Studentenvisum nach § 16b AufenthG haben Sie erst einmal keinen Anspruch auf den deutschen Pass. Sie müssen erst Ihr Studium abschließen und einen Aufenthaltstitel erlangen, der eine Einbürgerung zulässt.
Verfügen Sie jedoch bereits über einen solchen Titel – das kann ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis sein – haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Einbürgerung. Der Lebensunterhalt kann von Studenten oder Studentinnen dabei mit BAföG bestritten werden. Der Bezug dieser Leistung steht dem Erhalt des deutschen Passes nicht entgegen.
Alternativ können Sie Ihren Lebensunterhalt ebenso aus eigenem Einkommen aus einer Beschäftigung sichern oder durch die Unterstützung Ihrer Eltern oder anderen Personen.
Allerdings: Sie benötigen in aller Regel eine positive Prognose. Die Einbürgerungsbehörde muss sicher sein können, dass Sie nach Ihrem Studium schnell eine Beschäftigung finden, die Ihre Zukunft finanziell sichert. Ihre Perspektiven sind also ein wichtiger Faktor.
In unseren Ratgeber zum Thema Einbürgerung als Student finden Sie ausführliche Informationen mit den konkreten Voraussetzungen, die der Gesetzgeber bei einem Einbürgerungsvorhaben an Sie stellt.
Einbürgerung von Flüchtlingen: Was gilt beim Lebensunterhalt?
Halten Sie sich als Flüchtling mit einem unbefristeten Aufenthaltsrecht, einer Blauen Karte EU oder einer auf Dauer angelegten Aufenthaltserlaubnis in Deutschland auf, haben Sie unter Umständen zwar Anspruch auf eine erleichterte Einbürgerung. Beim Thema Existenzsicherung weicht der Gesetzgeber jedoch nicht von seinen Bestimmungen ab. Es bleibt dabei: Sie müssen auch als Flüchtling Ihren Lebensunterhalt bei Einbürgerung selbst bestreiten können.
Fazit zu Einbürgerung und Lebensunterhalt
Bei der Einbürgerung weicht der Gesetzgeber von einer Voraussetzung nicht ab: Der eigene Lebensunterhalt muss ebenso gesichert sein wie der für weitere Familienmitglieder, sofern vorhanden. Grundsätzlich trifft die Einbürgerungsbehörde eine Prognose darüber, ob auch in Zukunft ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um nach einer Einbürgerung den Lebensunterhalt zu sichern. Die ist insbesondere für Studierende enorm wichtig sowie für Schülerinnen und Schüler über 16 Jahre, deren Eltern Sozialleistungen wie das Bürgergeld beziehen.
Möchten Sie sich einbürgern lassen, sind sich aber unsicher, ob Ihr Lebensunterhalt als gesichert gilt, holen Sie sich anwaltlichen Rat. Nutzen Sie auch gerne unseren kostenlosen Selbst-Check für eine erste Einschätzung. Auf Wunsch erhalten Sie auch eine persönliche Beurteilung. Sprechen Sie uns an.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Einbürgerung & Lebensunterhalt: Häufig gestellte Fragen
Ja, der Bezug von Wohngeld steht einer Einbürgerung nicht im Wege. Auch wenn es sich um einen staatlichen Zuschuss handelt, wirkt sich dieser nicht auf Ihren Einbürgerungsanspruch aus. Welche Leistungen zudem unproblematisch sind, haben wir im Ratgeber für Sie aufgeführt.
Bei Einbürgerung kann kein Mindesteinkommen pauschal beziffert werden. Zum einen sind die Lebensumstände entschieden – müssen Sie beispielsweise nur für sich selbst sorgen oder auch für andere. Zum anderen unterscheiden sich die Lebenshaltungskosten innerhalb Deutschlands stark. Es mach also mitunter einen großen Unterschied, ob Sie in München oder in Leipzig wohnen.
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