Unterlagen für die Einbürgerung: Das ist wichtig
Ob Wohnverhältnisse, Einkommen, Unterhaltsverpflichtungen oder Familienstand – möchten Sie den deutschen Pass erhalten, wollen es die Behörden ganz genau wissen. Die Liste der geforderten Einbürgerungsunterlagen scheint kein Ende zu nehmen. Dabei ist es wichtig, dass Sie vollständig die Dokumente einreichen, die die Einbürgerungsbehörde von Ihnen verlangt. Anderen falls kann das Ihr Einbürgerungsverfahren in die Länge ziehen oder schlimmstenfalls zur Ablehnung Ihres Antrags führen.
Aber warum wollen es die Behörden so genau wissen? Das hat unterschiedliche Gründe. Es soll unter anderem sichergestellt werden, dass Sie:
- zum Zeitpunkt der Antragstellung wie auch später in der Lage sind, selbst für Ihren Lebensunterhalt zu sorgen,
- Sie die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung kennen und annehmen,
- sich als Deutsche oder Deutscher in die Gesellschaft komplett integrieren.
Der Staat möchte schlichtweg ganz genau wissen, wer die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten will. Die Unterlagen zur Einbürgerung geben umfassend Aufschluss.
Wichtig: Unterlagen müssen auf Deutsch sein
Alle Unterlagen, die Sie mit Ihrem Einbürgerungsantrag einreichen, müssen auf Deutsch sein. Bestimmte Nachweise wie zum Beispiel Heirats- oder Geburtsurkunden müssen oftmals im Vorfeld übersetzt werden. Darauf gehen im weiteren Verlauf noch einmal genauer ein.
Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen: Diese Unterlagen brauchen Sie
Zugegeben: Die Liste der Unterlagen für die deutsche Staatsbürgerschaft ist lang. Dabei werden je nach persönlicher Situation des Antragstellers oder der Antragstellerin unterschiedliche Nachweise gefordert. Deshalb kann keine allgemeingültige Übersicht erstellt werden.
Um Ihnen jedoch eine Idee davon zu geben, welche Unterlagen für die deutsche Einbürgerung von Bedeutung sein können, listen wir Ihnen einige Beispiele nebst Erklärung auf.
- Aufenthaltstitel
- Arbeitsvertrag
- Grundbuchauszug
- Einbürgerungstest
- Einkommensteuerbescheid
- Lohnnachweise
- Kinderpass
- Schulbescheinigung
- Sprachnachweis
- Vermieterbescheinigung
Aufenthaltstitel
Mit Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) weisen Sie nach, dass Sie einen Titel besitzen, der Ihnen den Anspruch auf Einbürgerung einräumt. Zum anderen ist für die Einbürgerungsbehörde schnell ersichtlich, ob Sie die geforderte Mindestaufenthaltsdauer von in der Regel 5 Jahren erfüllen.
Und so sieht er aus:
Möchten Sie sich zusammen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin einbürgern lassen, wird neben Ihrem Aufenthaltstitel auch der Ihrer besseren Hälfte benötigt.
Arbeitsvertrag
Mit Ihrem Arbeitsvertrag belegen Sie nicht nur, dass Sie eine Beschäftigung haben. Die Einbürgerungsbehörde erhält auch einen ersten Einblick in Ihre finanzielle Situation. Anhand Ihres im Vertrag angeführten Gehalts, lässt sich festmachen, ob Sie Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Bei Einbürgerung sind Unterlagen zu Beschäftigungsverhältnissen ein wichtiger Punkt.
Hinweis: Die ersten 3 Seiten
In der Regel finden sich die wichtigsten Informationen in Ihrem Arbeitsvertrag auf den ersten 3 Seiten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Behörde, ob Sie den kompletten Vertrag einreichen müssen oder nur den Teil mit den entscheidenden Informationen.
Je nach Unternehmen unterscheiden sich Arbeitsverträge. Nicht fehlen dürfen dabei folgende Angaben:
- Namen,
- Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses,
- Beschreibung Ihrer Position und Tätigkeit,
- Arbeitszeiten,
- Gehalt.
Grundbuchauszug
Unter den geforderten Unterlagen für die deutsche Staatsbürgerschaft findet sich mitunter auch ein Grundbuchauszug. Der dient als Nachweis über die Besitzansprüche eines Grundstücks. Doch nicht nur das: Der Grundbuchauszug enthält neben den Angaben zum Besitzer auch Informationen darüber, ob ein Grundstück mit Schulden belastet ist. Das wiederum ist für die Bewertung Ihrer finanziellen Situation von Bedeutung.
Ist Ihnen der Grundbuchauszug Ihres Grundstücks abhandengekommen, kontaktieren Sie das örtliche Grundbuchamt oder die Grundbuchbehörde. Dort erhalten Sie auf Antrag einen neuen Grundbuchauszug. In der Regel müssen Sie dafür die Adresse Ihres Grundstückes oder die Grundstücksnummer angeben.
Einbürgerungstest
Mussten Sie als Voraussetzung für den deutschen Pass einen Einbürgerungstest absolvieren, müssen Sie die Teilnahme nachweisen. Haben Sie die entsprechende Bescheinigung verloren, stellt Ihnen die Prüfstelle, bei der Sie den Test absolviert haben, eine neue aus.
Einkommensteuerbescheid
Den Einkommensteuerbescheid, kurz Steuerbescheid, stellt Ihnen das Finanzamt aus. Das Dokument liefert Aufschluss darüber, ob und in welcher Höhe Sie im vergangenen Jahr Steuern gezahlt haben. Die Einbürgerungsbehörde erkennt an Ihrem Steuerbescheid, wie Sie finanziell gestellt sind.
Das Dokument setzt sich dabei aus Auflistungen und Tabellen zusammen und enthält Informationen zur Höhe Ihres Einkommens, Ihrer Steuerklasse, mögliche Steuervergünstigungen und Steuernachzahlungen.
Lohnnachweise
Bei Einbürgerung enthält die Unterlagen-Liste in aller Regel die Lohnnachweise der vergangenen 3 Monate. Auch hieran erkennt die Einbürgerungsbehörde, ob Sie genug Geld verdienen, um sich und gegebenenfalls weitere Familienmitglieder selbst versorgen zu können. Lohnnachweise, auch Gehaltsabrechnungen genannt, enthalten Informationen zu Ihrer Person und Ihrem Einkommen. Sie werden monatlich von Ihrem Arbeitgeber ausgestellt.
Haben Sie keine Gehaltsabrechnung zur Hand, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber beziehungsweise die Personalabteilung.
Kinderpass
Haben Sie Kinder, benötigen die Behörden auch deren Pässe, um die Identität bei Miteinbürgerung zweifelsfrei festzustellen. Sofern Ihre Kinder keinen gültigen Pass besitzen, genügt in der Regel auch ein abgelaufener Pass oder ein Passersatz.
Der Kinderpass ist eine Art kleines gebundenes Buch oder eine Karte in Scheckkartenformat. Enthalten sind persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit.
Wichtig: In Deutschland geborene Kinder
Ist Ihr Kind in Deutschland geboren, erhält es unter bestimmten Umständen automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Hier greift das sogenannte Ius soli beziehungsweise Geburtsortprinzip. Das legt fest, dass Kinder, die hierzulande geboren werden, die Staatsbürgerschaft erhalten, sofern ein Elternteil bereits seit mindestens 5 Jahren in Deutschland lebt und einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzt.
Schulbescheinigung
Die Schulbescheinigung bestätigt, dass Ihr Kind eine Schule besucht. Für die Einbürgerungsbehörde ist es wichtig, die Schulbildung Ihres Kindes nachzuweisen. In Deutschland gibt es eine Schuldpflicht für Kinder. Die müssen Sie erfüllen.
Haben Sie keine Schulbescheinigung zur Hand, fragen Sie bei der Schulverwaltung nach. Erklären Sie, dass Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen und die Unterlagen dafür zusammenstellen.
Sprachnachweis
Ausreichende Deutschkenntnisse sind eine Grundvoraussetzung für den deutschen Pass. Hintergrund ist unter anderem eine bessere Integration in die Gesellschaft. In der Regel müssen Sie ein B1-Niveau nachweisen. Haben Sie mittels Sprachtest bewiesen, dass Sie über die geforderten Kenntnisse verfügen, erhalten Sie ein Zertifikat. Das müssen Sie bei der Ausländerbehörde zusammen mit Ihrem Antrag auf Einbürgerung einreichen.
Vermieterbescheinigung
Anspruch auf den deutschen Pass haben Sie nur, wenn Sie ausreichend Wohnraum nachweisen können. Zu den bei Einbürgerung geforderten Unterlagen zählt deshalb auch eine Mietbescheinigung. Dabei handelt es sich um ein formelles Schreiben, das Sie als Mieter oder Mieterin bestätigt und Informationen über Ihre Wohnung enthält.
Sprechen Sie Ihren Vermieter an und erklären Sie, dass Sie eine Bescheinigung benötigen, um für Ihren Einbürgerungsantrag alle Unterlagen zu vervollständigen.
Unterlagen für den deutschen Pass: Original oder Kopie?
Haben Sie für Ihre Einbürgerung alle benötigten Unterlagen zusammen, stellt sich oft die Frage, ob diese im Original oder als Kopie einzureichen sind. In der Regel teilt die Einbürgerungsbehörde mit, welche Form benötigt wird. Fehlt eine derartige Angabe, fügen Sie amtlich oder notariell beglaubigte Kopien bei.
Hinweis: beglaubigte Kopien
Bei beglaubigten Kopien bestätigt entweder ein Notar (notariell) oder eine Behörde (amtlich) wie zum Beispiel die Gemeindeverwaltung, die Stadtverwaltung oder ein Gericht die Echtheit eines Dokuments. Damit besitzen sie nahezu den gleichen Wert wie das Original.
Wichtig ist zudem, dass Sie die Unterlagen auf Deutsch einreichen.
Übersetzung von Unterlagen
Die Prüfung noch Nachweisen und Dokumenten für die Einbürgerung setzt voraus, dass die Einbürgerungsbehörde die Papiere lesen und verstehen kann. Deshalb müssen Sie bestimmte Unterlagen im Vorfeld übersetzen lassen. Dabei ist darauf zu achten, dass das durch einen staatlich anerkannten Übersetzer geschieht.
Unterlagen für Einbürgerung fehlen: was nun?
Stellen Sie fest, dass Sie für den deutschen Pass nicht alle Unterlagen zusammenbekommen, weil welche fehlen, ist das zwar ärgerlich und kann das Einbürgerungsverfahren verzögern. In der Regel lassen sich jedoch alle benötigten Dokumente beschaffen. Das bedeutet also nicht, dass damit Ihre Chancen auf den deutschen Pass auf der Kippe stehen.
Wenden Sie sich an die zuständige Stelle – ob im Ausland oder in Deutschland – und bitten Sie um eine erneute Ausstellung. In der Regel wird einem derartigen Anliegen nachgekommen.
Hinweis: Einmalige Ausstellung von Dokumenten
Es gibt Dokumente, die lediglich ein mal ausgestellt werden. Je nach Land sind die Regelungen dabei unterschiedlich. In Russland wird eine Geburtsurkunde beispielsweise nur ein mal ausgestellt. Eine Neuausfertigung setzt voraus, dass Sie den Verlust des Originals nachweisen.
Kommt es bei der Beschaffung von Unterlagen zur Einbürgerung zu Problemen, ist anwaltliche Hilfe ratsam. Eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt für Ausländerrecht weiß, wo und wie Dokumente zu beschaffen sind und übernimmt gegebenenfalls die Kommunikation mit der jeweiligen Behörde.
Ist eine Beschaffung, aus welchen Gründen auch immer, unmöglich, vertritt Sie ein Anwalt oder eine Anwältin vor der Einbürgerungsbehörde und setzt sich dafür ein, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit trotz fehlender Unterlagen erhalten.
Fazit: Deutsche Einbürgerung und Unterlagen
Welche Unterlagen Sie für Ihre Einbürgerung benötigen, hängt von Ihren individuellen Umständen ab. Zwar lassen sich Dokumente benennen, die Sie grundsätzlich brauchen. Darunter finden sich folgende Nachweise:
- ein gültiger Nationalass oder Passersatz,
- ein gültiger Aufenthaltstitel,
- Gehaltsabrechnungen,
- Mietvertrag,
- Urkunden zu Ihrer Person, wie zum Beispiel Geburtsurkunde.
Daneben können aber auch weitere Unterlagen gefordert werden, wie eine Heiratsurkunde, ein Scheidungsurteil, Geburtsurkunden von Kindern sowie Schulbescheinigungen und so weiter.
Da die Anforderungen in dem Zusammenhang hoch sein können, empfiehlt sich unter Umständen anwaltliche Hilfe. Eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt weiß, welche Dokumente unverzichtbar sind und wie fehlenden Nachweise beschafft werden können.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Einbürgerung & Unterlagen: Häufig gestellte Fragen
Darüber lässt sich keine pauschale Aussage treffen. Die Einbürgerungsbehörde entscheidet, welche Zeugnisse benötigt werden, um Ihre Integration in Deutschland zu überprüfen und eine Prognose zu erstellen. Folgende Unterlagen können dabei neben anderen von Bedeutung sein:
- Abschlusszeugnisse,
- Sprachdiplome,
- Schulbescheinigungen.
Möchten Sie den deutschen Pass beantragen, müssen Sie zum einen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum anderen müssen Sie mittels einer Reihe an Nachweisen belegen, dass Sie die Bedingungen erfüllen.
Welche Unterlagen in dem Zusammenhängt benötigt werden, ist unterschiedlich und hängt von Ihrer Situation ab. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Einbürgerungsbehörde und vertrauen Sie gegebenenfalls auf die Hilfe einer Anwältin beziehungsweise eines Anwalts für Ausländerrecht. Das ist vor allem ratsam, wenn Dokumente fehlen.
Welche Unterlagen Sie der Einbürgerungsbehörde vorlegen müssen, lässt sich nicht pauschal sagen. Es kommt auf Ihre persönliche Situation an. Faktoren sind beispielsweise:
- Ihr Familienstand
- Ihr Alter
Im Beitrag finden Sie Unterlagen, die gegebenenfalls von Ihnen gefordert werden können.
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