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Hintergründe zum neuen Gesetz
Die Einbürgerung mit ihren Voraussetzungen wird in Deutschland durch das Staatsangehörigkeitsgesetz (§ 8 ff. StAG) geregelt, auch Einbürgerungsgesetz genannt. Bundesrat und Bundestag haben dabei jüngst einige Gesetzesänderungen vorgenommen. Bereits beim Amtsantritt der Ampelregierung stand im Raum, die Einbürgerung für Zuwanderer zu erleichtern.
Der Entwurf zum neuen Einbürgerungsgesetz lag dem Bundestag schon länger vor und wurde viel diskutiert. Lange war nicht klar, ab wann Deutschland ein neues Einwanderungsgesetz bekommt. Der Grund für die Änderungen: Das Land ist auf die Arbeitskraft von Zugewanderten angewiesen! Das soll sich jetzt auch in den Voraussetzungen widerspiegeln.
Ab wann tritt das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft?
Bereits im Januar 2024 wurde vom Bundestag ein neues Einwanderungsgesetz für Deutschland beschlossen. Nachdem auch der Bundesrat zugestimmt hatte (beim Einbürgerungsgesetz ist der Bundesrat zustimmungspflichtig), konnte das Gesetz im März offiziell verkündet werden. In Kraft trat es dann am 27. Juni 2024.
Gut zu wissen: Zurzeit leben etwa 12 Millionen Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Deutschland, mindestens 5 Millionen sind seit mindestens 10 Jahren hier. Sie alle betrifft das neue Gesetz!
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Die Änderungen im Überblick
Das geänderte Einbürgerungsgesetz hat die Chancen für Einwanderer in Teilen verbessert und erleichtert in vielerlei Hinsicht die Einbürgerung in Deutschland. Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt und ob Sie vielleicht von dem neuen Gesetz profitieren, haben wir Ihnen die wichtigsten Änderungen einmal zusammengefasst.
Neues Einbürgerungsgesetz: Ab wann kann ich mich einbürgern lassen?
Das neue Gesetz verkürzt die Aufenthaltsdauer deutlich: Statt vorher 8 Jahre müssen Sie jetzt nur noch 5 Jahre in Deutschland bleiben, um die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben zu können. Sind Sie bereits seit 5 Jahren hier ist, steht Ihnen der Weg zum deutschen Pass frei.
Noch schneller geht es für Menschen, die besondere Voraussetzungen erfüllen. Unter gewissen Bedingungen ist eine Einbürgerung schon nach 3 Jahren möglich, zum Beispiel wenn Sie:
- besondere Integrationsleistungen erbracht haben (etwa berufliche Leistungen, ehrenamtliche Arbeit, fortgeschrittene Sprachkenntnisse),
- mit einem Deutschen oder einer Deutschen verheiratet sind.
Möchten Sie prüfen, ob Sie bereits nach 3 Jahren Anspruch auf den deutschen Pass haben, nutzen Sie unseren Selbst-Check. Alternativ beraten wir Sie auch gerne in einem persönlichen Gespräch.
Vorteile für Gastarbeitergenerationen
Wichtig war der Regierung beim Einbürgerungsgesetz auch die Wertschätzung ehemaliger Gastarbeiter und Gastarbeiterinnen, der sogenannten Gastarbeitergeneration. Durch die neuen Regelungen wird ihnen die Einbürgerung nun erleichtert: Zählen Sie zur Gastarbeitergeneration, müssen Sie keinen Einbürgerungstest mehr machen. Und auch die Anforderungen an die Sprachkenntnisse sind niedriger. Es reichen mündliche A1-Kenntnisse der deutschen Sprache.
Was beim Einbürgerungsgesetz außerdem neu ist: Migranten der Gastarbeitergenerationen müssen nur noch „überwiegend“ den eigenen Lebensunterhalt selbständig bestreiten, um den deutschen Pass beantragen zu können. Das bedeutet, dass Sie auch staatliche Leistungen in Anspruch nehmen dürfen, um Ihr Leben zu finanzieren.
Hinweis: Gastarbeitergeneration
Als Gastarbeiter beziehungsweise Gastarbeiterinnen zählen alle Menschen, die bis zum 30. Juni 1974 in die BRD oder bis zum 02. Oktober 1990 in die DDR gekommen sind. Die Regelungen betreffen zudem alle Nachkommen und Familienangehörige dieser Personen, zum Beispiel Kinder, Enkel, Eheleute.
Deutsche Staatsangehörigkeit bei Kindern
Kinder, deren Mutter oder Vater seit mindestens 5 Jahren legal in Deutschland leben und einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen, können durch die Änderung im Einbürgerungsgesetz ohne Vorbehalt eingebürgert werden. Auch eine doppelte Staatsangehörigkeit dieser Kinder ist nach dem Gesetz jetzt möglich.
Neues Einbürgerungsgesetz: Doppelte Staatsangehörigkeit
Mitunter wichtig ist zudem die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft. Auch, wenn viele Menschen gerne Deutsche oder Deutscher werden möchten, bleibt doch die Verbundenheit zum Herkunftsland. Bisher mussten Zuwanderer bei der Einbürgerung die alte Staatsangehörigkeit abgeben. Das ist jetzt nicht mehr nötig!
Erlaubt Ihr bisheriger Staat ebenfalls die doppelte Staatsangehörigkeit, so können Sie beide Pässe behalten. Mit der neuen Rechtslage sind Sie deshalb flexibler und genießen die Rechte in mehreren Staaten gleichzeitig!
Bekenntnis zum Grundgesetz
Ausländerinnen und Ausländer müssen sich zum deutschen Grundgesetz und den hier geltenden Werten und Regeln bekennen. Nach den geänderten Regelungen wird noch einmal betont, dass das insbesondere auch für „antisemitisch, rassistisch, gegen das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen“ gilt.
Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit
Gleich geblieben ist, dass Eingebürgerten der deutsche Pass innerhalb von 10 Jahren nach der Einbürgerung auch wieder entzogen werden kann. Dafür braucht es jedoch einen wichtigen Grund. Vor der Reform gaben vor allem arglistige Täuschung bei den Unterlagen oder generell unrichtige Angaben Anlass, die deutsche Staatsbürgerschaft wieder zu entziehen. Das Einbürgerungsgesetz sieht auch unrichtige Erklärungen des Bekenntnisses zum Grundgesetz als Grund an, den Pass wieder zu kassieren.
Wer sich also antisemitisch, frauenfeindlich oder diskriminierend verhält und zum Beispiel eine Straftat mit diesem Motiv begeht, muss mit dem Entzug der Staatsbürgerschaft rechnen.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen
Einbürgerungsgesetz: Häufig gestellte Fragen
Diese Änderung durch das Einbürgerungsgesetz ist neu für Ausländer ab 2024:
- Verkürzung der Aufenthaltsdauer
- Doppelte Staatsangehörigkeit
- Erleichterungen für die Gastarbeitergeneration
- Einbürgerung von Kindern
- Bekenntnis zum Grundgesetz
Diese Änderungen sollen die Einbürgerung für Zuwanderer erleichtern und die Integration fördern. Welche Änderungen es genau gibt, erfahren Sie im Beitrag.
Das Gesetz, das die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht, ist Teil des neuen Einbürgerungsgesetzes, welches am 27. Juni 2024 in Kraft getreten ist. Ab diesem Datum ist es für Zuwanderer möglich, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, ohne ihre bisherige aufgeben zu müssen, sofern der Herkunftsstaat die doppelte Staatsbürgerschaft ebenfalls erlaubt.
Die Änderungen beim Einbürgerungsgesetz sind bereits Ende Juni 2024 in Kraft getreten.
Das neue Einbürgerungsgesetz trat nach Abstimmung am 27. Juni 2024 in Kraft. Nachdem es vom Bundestag im Januar 2024 beschlossen und später auch vom Bundesrat bestätigt wurde, konnte das Gesetz offiziell im März verkündet werden und ist seit dem 27. Juni 2024 gültig.
Das neue Gesetz verkürzt die Aufenthaltsdauer, die erforderlich ist, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, auf 5 Jahre statt bisher 8. Unter bestimmten Voraussetzungen ist in Deutschland auch eine Einbürgerung durch das Gesetz nach 3 Jahren möglich. Wann Erleichterungen und welche grundsätzlichen Bedingungen gelten, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Einbürgerung und ihren Voraussetzungen.
In Deutschland gilt das neue Einbürgerungsgesetz seit dem 27. Juni 2024. Seit diesem Datum können sich Einwanderer unter den neuen, erleichterten Bedingungen einbürgern lassen.
Wann wird das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft treten? Das neue Einwanderungsgesetz, also dessen Entwurf, wurde im Januar 2024 vom Bundestag beschlossen. Die endgültige Zustimmung des Bundesrates erfolgte anschließend, und das Gesetz wurde im März 2024 offiziell verkündet.
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