Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Dann ist es für Sie von Bedeutung

Deutschlands Wirtschaft steht vor einem großen Problem: Es gibt zu wenig Fachkräfte. Ein modernes Einwanderungsgesetz soll dem entgegenwirken und die Jobsuche hierzulande attraktiver machen. Um das zu garantieren, bietet das Fachkräfteeinwanderungsgesetz seit Inkrafttreten diverse Vorteile. Haben Sie eine Ausbildung in einem Drittstaat abgeschlossen, kommen Ihnen die unter Umständen zugute.

Das FEG ist in drei große Bereiche, hier Säulen genannt, aufgeteilt. Jeder davon richtet sich an unterschiedliche Personengruppen und beinhaltet unterschiedliche Vorteile für Sie als ausländische Fachkraft:

  1. Fachkräftesäule: Bietet Ihnen mit der Blauen Karte EU einen speziellen Aufenthaltstitel, wenn Sie ein abgeschlossenes Studium und ein konkretes Jobangebot haben.
  2. Potenzialsäule: Richtet sich an ähnlich qualifizierte Personen wie die Fachkräftesäule, die aber noch kein Jobangebot haben. Eine Chancenkarte soll die Suche nach einem Arbeitsplatz erleichtern.
  3. Erfahrungssäule: Ist für Sie von Bedeutung, wenn Ihr Abschluss in Deutschland nicht anerkannt ist. Möglich ist dann ein schnelleres Anerkennungsverfahren oder sogar ein kompletter Wegfall, sofern Ihr Abschluss im Heimatland anerkannt ist.

Wichtig: Anerkennung des Abschlusses

Beachten Sie, dass Ihr Berufs- oder Hochschulabschluss entweder hierzulande oder in Ihrem Heimatstaat anerkannt sein muss – egal in welcher Säule Sie sich befinden. Nur dann fallen Sie unter das FEG!

Das Säulenmodell im FEG

Diese Berufe sind vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz erfasst

Obwohl sich das FEG in erster Linie auf Fachkräfte konzentriert, gilt das Gesetz – zumindest in Teilen – für fast alle Berufsgruppen. Entscheidend ist, unter welche der drei Säulen Sie fallen und welche Vorteile Sie sich vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Deutschland erhoffen.

Innerhalb des FEG wird zwischen reglementierten und nicht reglementierten, sowie Regel- und Mangelberufen unterschieden.

Reglementierte und nicht reglementierte Berufe:

Auf nicht reglementierte Berufe finden seit dem 1. März 2024 die Regelungen der Erfahrungssäule Anwendung. Seitdem ist ein Anerkennungsverfahren nur noch für reglementierte Berufe verpflichtend. Das sind Jobs, die wichtigen Interessen der Allgemeinheit dienen und daher spezifische Kenntnisse von den Personen verlangen, die sie ausüben. Dazu gehören beispielsweise:

  • Alten- und Krankenpfleger/Alten- und Krankenpflegerinnen
  • Richter/Richterinnen
  • Lehrkräfte
  • Anwälte/Anwältinnen
  • Erzieher/Erzieherinnen
  • Hebammen
  • Architekten/Architektinnen

In nicht-reglementierten Berufen fallen Sie daher schon dann unter das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, wenn Ihr Beruf in Ihrem Heimatstaat anerkannt ist und Sie die benötigte Berufserfahrung mitbringen. Ihr Vorteil: Sie können direkt mit der Arbeitsaufnahme beginnen und müssen kein Anerkennungsverfahren durchlaufen.

Regel- und Mangelberufe:

Anders sieht es dagegen bei der Fachkräftesäule und dem Erhalt einer Blauen Karte aus. Hier gelten deutlich mehr und vor allem strengere Voraussetzungen als in der Erfahrungssäule. So fordert das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ein Mindestgehalt von 45.300 Euro Brutto pro Jahr, einen in Deutschland bereits anerkannten Hochschul- oder tertiären Bildungsabschluss und ein konkretes Jobangebot.

Für die sogenannten Mangelberufe, in denen der Fachkräftemangel besonders stark zu spüren ist, ist die Gehaltsschwelle auf ein Bruttojahreseinkommen von 41.041,80 Euro beschränkt. Eine ausführliche Liste mit allen Mangelberufen finden Sie hier.

Hinweis: Fachkräfteeinwanderungsgesetz auch bei Ausbildung

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt zudem die Ausbildungssuche für Ausländerinnen und Ausländer. Wenn Sie ein B1-Sprachniveau besitzen und unter 35 Jahre alt sind, dürfen Sie zur Ausbildungssuche nach Deutschland einreisen und bis zu neun Monate hier bleiben.

Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz: erfolgte Änderungen

Obwohl es erst 2020 in Kraft getreten ist, hat das FEG bereits mehrere Überarbeitungen hinter sich. Seine jüngste Reform durchlief das Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Juli 2023. Die damals beschlossenen Änderungen haben jedoch erst ab November 2023 nach und nach Wirkung entfaltet. Im Kern wurden dabei Hürden abgebaut und flexible Qualifikationsnachweise sowie beschleunigte Anerkennungsverfahren eingeführt. Das sollte beziehungsweise soll die Einwanderung von Fachkräften noch attraktiver und effizienter gestalten.

November 2023:

Die erste große Reformwelle startete im November 2023 mit der Einführung der Blauen Karte EU. Sie zeichnet sich durch niedrigere Gehaltsschwellen, einen deutlich größeren Kreis an Berechtigten sowie einer Erweiterung der Liste an Mangelberufen aus.

Des Weiteren haben Ausländerinnen und Ausländer mit einem anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss nun einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Zudem sind Fachkräfte bei ihrer Jobsuche nicht mehr auf die Berufe beschränkt, für die sie ausgebildet wurden. Das gilt jedoch nur für nicht-reglementierte Berufe.

Ebenfalls neu sind diverse Verfahrenserleichterungen, die das Fachkräfteeinwanderungsgesetz für Berufskraftfahrer beinhaltet. Sowohl Vorrangprüfungen als auch Sprachnachweise fallen für Sie weg, wenn Sie dieser Berufsgruppe angehören. Außerdem müssen Sie weder einen EU-Führerschein noch die sonst erforderliche Grundqualifikation vorweisen . Nicht zuletzt wegen solch großzügiger Lockerungen stand und steht das Fachkräfteeinwanderungsgesetz unter zunehmender Kritik.

März 2024:

Die zweite Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes trat zum 1. März 2024 in Kraft. Besonders profitiert haben davon Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den nicht-reglementierten Berufsgruppen. Für sie ist ein Anerkennungsverfahren mittlerweile nicht mehr notwendig.

Vereinfacht wurde auch die kurzzeitige Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen. Liegt ein temporär hoher Bedarf an Arbeitskräften vor, können Unternehmen nun einfacher eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Hilfskräfte erhalten, die sie aus dem Ausland anwerben. Alles, was es dafür braucht, ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Weitere Chancen sieht das Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Bereich Pflege durch einen besseren Arbeitsmarktzugang für Pflegehilfskräfte aus Drittstaaten. Haben Sie einen deutschen oder einen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss als Pflegehilfskraft, können Sie seit März problemlos im Gesundheits- und Pflegebereich beschäftigt werden.

Juni 2024:

Im Juni 2024 folgte schließlich die vorerst letzte große Reformwelle, die für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zwei weitere Neuerungen vorsah. Zum einen wurde die Westbalkanregelung angepasst: Statt bisher 25.000 erhalten nun 50.000 Menschen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien einen vereinfachten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt – pro Jahr.

Zum anderen führte das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zum 1. Juni 2024 eine Chancenkarte ein, die die Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz für ausländische Fachkräfte vereinfachen soll.

Chancenkarte und Punktesystem im FEG

Die Chancenkarte stellt die jüngste Änderung in Sachen Fachkräfteeinwanderungsgesetz dar. Dahinter steckt eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Arbeitsplatzsuche oder zur Anerkennung der eigenen Ausbildung erteilt wird. Sie gilt zunächst für ein Jahr, kann innerhalb dieses Zeitraumes aber auf bis zu zwei weitere Jahre verlängert werden.

Erhalten können Sie die Chancenkarte auf zwei verschiedene Arten:

  • Sie sind bereits als Fachkraft nach § 18a AufenthG anerkannt.
  • Sie haben einen Berufs- oder Studienabschluss, der zwar in Ihrem Heimatland, aber nicht in Deutschland anerkannt ist.

Ist letzteres der Fall, müssen Sie insgesamt sechs Punkte in folgenden Kategorien sammeln, um eine Chancenkarte erhalten zu können:

  • Qualifikation
  • Sprachkenntnisse
  • Berufserfahrung
  • Alter
  • Deutschlandbezug
  • Potenzial Ihres mitziehenden Lebens- oder Ehepartners (falls vorhanden)

Ausführlichere Informationen zum Thema erhalten Sie in unserem Ratgeber zur Chancenkarte.

Familiennachzug nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Grundsätzlich ermöglicht das Fachkräfteeinwanderungsgesetz auch Eltern und anderen Familienangehörigen von Fachkräften, ihren Liebsten nach Deutschland zu folgen. Voraussetzung dafür ist neben der Blauen Karte oder einem anderen Aufenthaltstitel nach dem FEG, dass Sie als Fachkraft für den Lebensunterhalt Ihrer Angehörigen aufkommen können. Nachziehen dürfen neben Ihren Kindern und Eltern auch Ihre Schwiegereltern.

Anders als beim regulären Familiennachzug ist weder ein Nachweis über Sprachkenntnisse der nachziehenden Personen noch ein Nachweis über ausreichendem Wohnraum erforderlich. Befinden sich Ihre Eltern also beispielsweise in der Türkei, können Sie sie mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz aus der Türkei nach Deutschland holen, auch wenn sie kein Deutsch sprechen können.

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Quellen:

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Häufig gestellte Fragen

Was ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz einfach erklärt?

Das FEG ist ein Gesetz, welches seit 2020 die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland regelt, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Es erleichtert besagten Arbeitskräften den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, insbesondere in Mangelberufen. Welche Hürden das Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Handwerk und anderen Branchen abbaut, erfahren Sie hier.

Welche Berufe fallen unter das Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

Mittlerweile beinhaltet das Fachkräfteeinwanderungsgesetz Regelungen für so gut wie jeden Beruf. Einzige Voraussetzung für die Anwendbarkeit des FEG ist, dass Ihr Beruf entweder hier in Deutschland oder in Ihrem Herkunftsland staatlich anerkannt ist. Genaueres zu den unterschiedlichen Berufsgruppen und ihrer Handhabung im FEG erfahren Sie im Beitrag.

Gilt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz auch für Zeitarbeit?

Nein, das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erlaubt es Fachkräften aus Drittstaaten in der Regel nicht, in der Zeitarbeitsbranche tätig zu sein. Das Gesetz sieht vor, dass qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern in direkten Arbeitsverhältnissen bei Unternehmen beschäftigt werden, um eine stabile Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern.

Wann tritt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft?

Beschlossen wurde das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz bereits im Juli 2023. Die Änderungen selbst kamen aber versetzt in drei großen Wellen: Am 1. November 2023, am 1. März 2024 am 1. Juni 2024.

Was ist die Kritik am Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

Wie bei jedem Reformvorhaben gibt es auch beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz Pro- und Contra-Argumente, die eine kritische Betrachtung des Gesetzes erforderlich machen. Trotz Bemühungen der Politik, das Einwandern für Fachkräfte leichter zu machen, lassen nach wie vor komplexe Anerkennungsverfahren und teilweise hohe Sprachbarrieren Deutschland im internationalen Vergleich eher schlecht dastehen. Darin liegt die unter anderem Kritik begründet.

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