Das Wichtigste in Kürze
- Für einen Familiennachzug müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
- In der Regel dürfen nur bestimmte Familienangehörige nach Deutschland nachziehen.
- Ein Familiennachzug muss beantragt werden. Zudem ist ein Visum nötig.
Familiennachzug nach Deutschland: Was bedeutet das?
Viele Ausländerinnen und Ausländer kommen zunächst allein nach Deutschland, während ihre Familie im Herkunftsland bleibt. Sobald sie sich hierzulande eine sichere Lebensgrundlage geschaffen haben, stellt sich die wichtige Frage: Wie kann die Familie nachkommen? Der Familiennachzug ist in Deutschland gesetzlich geregelt und unter gewissen Umständen erlaubt.
Artikel 6 des Grundgesetzes (Art. 6 GG) schützt Ehe und Familie und verpflichtet den Staat, familiäre Bindungen zu achten. Trotzdem gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor Ihre Angehörigen nachziehen dürfen.
Hinweis: Unterschied zur Familienzusammenführung
Im Alltag wird oft von Familienzusammenführung gesprochen, wenn Angehörige wieder vereint werden. Im rechtlichen Sinn ist damit der Familiennachzug gemeint. Der Begriff „Familienzusammenführung“ beschreibt also umgangssprachlich dasselbe Verfahren, ist aber juristisch nicht genau definiert.
Weitere Ratgeber zum Familiennachzug
§ 28 AufenthG: Alle Infos zum Familiennachzug
Ehegattennachzug: Voraussetzungen und Antragstellung
Familienzusammenführung: Nachzug von Eheleuten, Eltern und Kindern
Aufenthaltstitel: Voraussetzungen für den Familiennachzug
Welche Voraussetzungen für einen Familiennachzug erfüllt sein müssen, hängt vor allem von Ihrem Aufenthaltstitel und dem Verwandtschaftsverhältnis zu den nachziehenden Familienmitgliedern ab.
Zu den wichtigsten Bedingungen zählen:
- Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel. Infrage kommen hier eine Niederlassungserlaubnis, eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU, eine Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU sowie eine IST-Karte oder Mobiler-ICT-Karte.
- Sie haben ausreichend Wohnraum für alle Familienmitglieder.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, und es besteht eine Krankenversicherung.
- Ihre Angehörigen weisen gegebenenfalls einfache Deutschkenntnisse nach.
- Ihre Familie beantragt ein Visum für die Einreise nach Deutschland.
- Beim Ehegattennachzug haben beide Ehepartner das 18. Lebensjahr vollendet.
Familiennachzug zu Deutschen
Wenn Sie mit einer oder einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind oder als Kind zu einem deutschen Elternteil ziehen möchten, gelten besondere Regeln. Das Gesetz erleichtert den Familiennachzug erheblich. In der Regel entfällt zum Beispiel die Pflicht, Deutschkenntnisse vorzuweisen.
Auch der Nachweis über ausreichend Wohnraum und gesicherten Lebensunterhalt ist häufig nicht erforderlich. Entscheidend ist, dass die familiäre Beziehung nachgewiesen wird, zum Beispiel durch Heiratsurkunden oder Geburtsurkunden. Wenn Ihr Ehepartner beziehungsweise Ihre Ehepartnerin oder ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seinen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, stehen die Chancen für einen erfolgreichen Nachzug gut.
Asylbewerber: Familiennachzug für Flüchtlinge
Im laufenden Asylverfahren ist ein Familiennachzug ausgeschlossen. Ehe Ihre Angehörigen nachkommen können, muss feststehen, dass Sie in Deutschland bleiben dürfen. Wurden Sie in Deutschland als Flüchtling nach der Genfer Konvention anerkannt, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Familiennachzug. Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin, Ihre minderjährigen Kinder oder – in besonderen Situationen – auch weitere enge Familienangehörige dürfen zu Ihnen nachziehen.
Wichtig ist: Sie müssen den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach der Anerkennung als Flüchtling stellen. Nur dann profitieren Sie vom sogenannten privilegierten Familiennachzug. Dabei werden keine besonderen Anforderungen an Wohnraum, Lebensunterhalt und Sprachkenntnisse gestellt. Nach Ablauf der Frist gelten strengere Voraussetzungen.
Abschiebungsverbot und Familiennachzug
Basiert Ihr Aufenthaltstitel auf einem nationalen Abschiebungsverbot, ist der Familiennachzug deutlich schwieriger. Das Gesetz sieht hier keinen automatischen Anspruch vor. Ein Nachzug ist nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen möglich.
Die Ausländerbehörde prüft genau, ob beispielsweise humanitäre Gründe vorliegen, die eine Trennung der Familie unzumutbar machen. Das kann gegeben sein, wenn Kinder schwer erkrankt sind oder auf die Hilfe ihrer Eltern angewiesen sind. Auch bei sehr kleinen Kindern oder bei pflegebedürftigen Angehörigen sind Ausnahmen möglich. Informieren Sie sich umfassend über Ihre Möglichkeiten. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Ausländerrecht berät Sie umfassend und prüft Ihre Optionen.
Familiennachzug bei subsidiärem Schutz
Haben Sie in Deutschland subsidiären Schutz erhalten, besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf Familiennachzug. Ein Nachzug ist aber möglich, wenn besondere Gründe vorliegen. Dazu zählen etwa schwerwiegende humanitäre Umstände oder eine Gefährdung des Kindeswohls.
Das Auswärtige Amt entscheidet im Einzelfall über einen Nachzug. Die Ausländerbehörde und die Botschaft bewerten, ob eine außergewöhnliche Härte vorliegt. Ein Nachzug ist zum Beispiel möglich, wenn minderjährige Kinder ohne ihre Eltern leben oder Eheleute über lange Zeit getrennt sind.
Familiennachzug: Wer nachziehen darf
Nicht alle Familienangehörigen dürfen nach Deutschland nachziehen. Das Gesetz erlaubt den Familiennachzug in erster Linie für enge Verwandte. Dazu gehören:
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,
- minderjährige Kinder,
- Eltern von minderjährigen Kindern, die in Deutschland leben.
In Ausnahmefällen dürfen auch weitere Angehörige wie Eltern, volljährige Kinder oder Schwiegereltern nachziehen. Dafür muss ein schwerwiegender Grund vorliegen. Das bedarf einer genauen Prüfung.
Volljährigkeit: Familiennachzug für Kinder über 18 Jahren
Ein Familiennachzug für Kinder über 18 Jahre ist nur in seltenen Fällen wie zum Beispiel aus besonderen humanitären Gründen erlaubt. Das Gesetz sieht vor, dass volljährige Kinder in der Regel nicht mehr zur sogenannten Kernfamilie gehören.
Eine schwere Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder eine außergewöhnliche familiäre Bindung, die eine Trennung unzumutbar macht, gelten hier als Ausnahmefälle. Aufgrund der hohen Hürden ist rechtlicher Rat in derartigen Fällen oft sinnvoll.
Eltern: Nachzug zu oder von über 16-Jährigen
Auch beim Nachzug von Eltern zu ihren minderjährigen Kindern gibt es Einschränkungen. Sobald das Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat, wird geprüft, ob es bereits eigenständig in Deutschland leben kann. Wenn ein Kind zum Beispiel sehr gut integriert ist, Deutsch spricht und keine Betreuung benötigt, ist ein Elternnachzug nur schwer möglich.
Umgekehrt dürfen Kinder über 16 Jahre nur dann zu ihren Eltern nachziehen, wenn sie noch nicht eigenständig sind und eine enge familiäre Bindung besteht. Auch hier sind die Voraussetzungen streng. Der Nachzug muss sorgfältig begründet werden.
Familiennachzug beantragen: So stellen Sie den Antrag
Möchten Sie Ihre Familie nach Deutschland holen, müssen Sie einen Antrag auf Familiennachzug stellen. Der wird in der Regel von den nachziehenden Familienmitgliedern im Ausland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung eingereicht.
Vorab benötigen Ihre Angehörigen einen Termin bei der Botschaft oder dem Konsulat. Gleichzeitig müssen Sie als in Deutschland lebende Person bestimmte Unterlagen vorbereiten, zum Beispiel Nachweise über Ihren Aufenthaltstitel, Einkommen, Wohnraum und die familiäre Beziehung. Reichen Sie alle Unterlagen vollständig ein, damit der Antrag zügig bearbeitet werden kann. Wir empfehlen Ihnen, mehrere Wochen oder sogar Monate einzuplanen.
Wichtig: Visum
Grundsätzlich benötigen Angehörige aus Drittstaaten ein Visum, um nach Deutschland einreisen zu dürfen. Dabei handelt es sich in aller Regel um ein nationales Visum, das zu einem langfristigen Aufenthalt in Deutschland berechtigt. Beantragt wird die Einreiseerlaubnis bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland. Die Botschaft oder das Konsulat prüft die familiäre Beziehung und alle notwendigen Voraussetzungen. Nach Ankunft in Deutschland müssen Ihre Angehörigen dann bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Ablauf: Schritt für Schritt zum Familiennachzug
Damit Sie den Überblick behalten, finden Sie hier die wichtigsten Schritte für einen erfolgreichen Familiennachzug:
- Voraussetzungen prüfen: Ihr Aufenthaltstitel, Wohnraum, Einkommen und Krankenversicherung müssen nachgewiesen werden.
- Termin bei der Botschaft vereinbaren: Ihre Angehörigen brauchen einen Termin zur Visumbeantragung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
- Unterlagen zusammenstellen: Dazu gehören Nachweise zur familiären Beziehung, Sprachzertifikate, Passkopien und Einkommensnachweise.
- Antrag stellen: Der Antrag wird im Ausland gestellt, nicht in Deutschland. Achten Sie auf vollständige Unterlagen.
- Entscheidung abwarten: Die Bearbeitung dauert mehrere Wochen bis Monate. Ihre Familie darf erst nach Erteilung des Visums einreisen.
- Antrag auf Aufenthaltserlaubnis: Ihre Angehörigen müssen sich nach ihrer Einreise bei der Ausländerbehörde melden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Familiennachzug ausgesetzt: Ihre Möglichkeiten
In einigen Fällen kommt es zu Verzögerungen in den Verfahren oder der Familiennachzug wird vorübergehend ausgesetzt. Gründe dafür sind mitunter politische Entscheidungen, Krisensituationen oder Engpässe in den Botschaften.
Wenn Ihr Antrag betroffen ist, hilft es, Kontakt mit der Auslandsvertretung aufzunehmen und regelmäßig nach dem Stand zu fragen. Auch ein Anwalt für Ausländerrecht unterstützt Sie – insbesondere bei unbegründeten Verzögerungen. Wurde Ihr Antrag abgelehnt, ist schnelles Handeln ratsam. Prüfen Sie, ob rechtliche Schritte sinnvoll sind.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Ein Anspruch besteht in der Regel bei Nachzug zu Deutschen, zu anerkannten Flüchtlingen und unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Aufenthaltstiteln aus anderen Gründen. Dabei gibt es auch Angehörige, die nicht oder nur unter besonderen Umständen nach Deutschland nachziehen dürfen. Im Beitrag erläutern wir die Anspruchsbedingungen genauer.
Im rechtlichen Sinne bedeutet Familiennachzug die Einreise von Angehörigen zu einer bereits in Deutschland lebenden Person. Familienzusammenführung wird eher umgangssprachlich verwendet, bedeutet aber im Ergebnis das Gleiche. Eine ausführlichere Erklärung finden Sie im Ratgeber.
Ehegatten, eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie minderjährige Kinder dürfen grundsätzlich im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland kommen. Mehr dazu hier.
Die Ausländerbehörde prüft im Falle eines Familiennachzugs Ihren Aufenthaltstitel, Ihre wirtschaftliche Situation, die familiäre Beziehung zu den Nachziehenden und bei Bedarf auch Sprachkenntnisse. Im Beitrag gehen wir genauer auf die Antragstellung ein.
Für den Familiennachzug benötigen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel, ausreichenden Wohnraum, einen gesicherten Lebensunterhalt und in vielen Fällen einen Nachweis über Deutschkenntnisse. Mehr Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie im Ratgeber.